Wagner, Gerhard, Rechtsstandort Deutschland im Wettbewerb – Impulse für Justiz und Schiedsgerichtsbarkeit. Beck, München 2017. 264 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wagner, Gerhard, Rechtsstandort Deutschland im Wettbewerb – Impulse für Justiz und Schiedsgerichtsbarkeit. Beck, München 2017. 264 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zu dem Wesen des modernen Menschen gehört die Individualität und als deren Auswirkung das Streben nach Vorteil. Geschichtlich wird dies spätestens in den olympischen Wettkämpfen der antiken Griechen sichtbar, in deren Rahmen jeweils ein Sieger über grundsätzlich beliebig viele Verlierer triumphieren konnte. In der Gegenwart ist dieses Denken auf nahezu alle menschlichen Lebensbereiche ausgedehnt, darunter auch auf das Recht, für das die Souveränität eigentlich ein Monopol des jeweiligen Machthabers in dem ihm zugeordneten Herrschaftsgebiet garantiert, das aber bei allgemeiner Internationalisierung und Globalisierung nicht gänzlich ausgespart bleiben kann.
In diesem Zusammenhang fragt sich der in Berlin tätige bekannte Verfasser bereits in seinem Vorwort, wie schneiden die deutsche Justiz und der Schiedsplatz Deutschland in diesem Wettbewerb ab, wie ist der deutliche Rückgang der Eingangszahlen der deutschen Zivilgerichte um fast ein Viertel in den letzten zehn Jahren zu erklären und was wäre davon zu halten, wenn handelsrechtliche Streitigkeiten in hohem Maße in Schiedsgerichtsbarkeiten abgewandert wären. Dazu hat er Stellung an dem 13. Juni 2017 auf einer Veranstaltung des Bundesministeriums der Jutiz und für Verbraucherschutz über Streitbeilegung – made in Germany und an dem 16. Juni 2017 auf einer Veranstaltung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit bezogen. Seine vorliegende, von der Prämisse, dass Deutschland über leistungsfähige Zivilgerichte und hoch entwickelte Institutionen alternativer Streitbeilegung verfüge, ausgehende Studie ist aus diesen Vorträgen hervorgegangen und will mögliche Reformen auf die überzeugende Erkenntnis gründen, dass das vorhandene Potential Deutschlands ni |
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Wallnöfer, Adelina, Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs 41). Wagner, Innsbruck 2017. 550 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wallnöfer, Adelina, Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs 41). Wagner, Innsbruck 2017. 550 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Das Land Tirol zeichnet sich bekanntlich durch die Besonderheit aus, dass neben dem landsässigen Adel, den Prälaten und Städten seit dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts auch die ländlichen Gerichtsgemeinden auf dem Landtag erschienen sind. Die Bedingungen aber, die dazu führten, dass die Gemeinden zu Korporationen erstarkten und in unmittelbare Beziehungen zum Landesfürsten traten, hat erst Adelina Wallnöfer in ihrer Innsbrucker Dissertation, die hier zu besprechen ist, eingehend erforscht. Sie hat sich zugleich der Frage gewidmet, wer denn überhaupt vertreten und als „gemain man“ (Zitat von König Maximilian auf S. 11) bezeichnet wurde. Und schließlich hat sie in akribischer Arbeit umfassend dargelegt, welche Personen als gemeindliche Repräsentanten zum Landtag entsandt wurden. So ist es sehr zu begrüßen, dass die Verfasserin ihre Innsbrucker Dissertation aus dem Jahr 1984 unter Heranziehung der seitdem erschienenen Forschungsliteratur erheblich überarbeitet und in der renommierten Reihe des Südtiroler Landesarchivs publiziert hat.
Die Arbeit beginnt mit einer knappen, aber konzisen Einleitung zum Ständewesen, zur Landstandschaft der Tiroler Bauern in der Historiographie und zum Forschungsstand (S. 1-25). Der Verfasserin gelingt es hier, den Prozess der Institutionalisierung darzustellen, der von der europaweit zu beobachtenden Beteiligung von meliores et maiores hin zu den Landständen führte (S. 13ff.). Im Überblick zum Forschungsstand wäre es allerdings präziser gewesen, statt von Besitz von Eigentum zu sprechen: „Erbbaurecht oder die Erbpacht sei zwar kein Besitzrecht [besser: Eigentum] im modernen Sinn und verpflichte die Bauern zu Zinsabgaben; es sichere ihnen jedoch ein re |
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Wallnöfer, Adelina, Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs 41). Wagner, Innsbruck 2017. 550 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Landstand ist seit dem Hochmittelalter die Gesamtheit der Angehörigen oder Vertreter verschiedener Bevölkerungsgruppen in einem Land, die in dualistischer Weise zusammen mit dem Landesherren die Herrschaft über das seit dem privilegium minus des Jahres 1156 aus dem älteren Volk erwachsen erkennbare territoriale politische Gebilde. Die Landstände entwickeln sich aus den Besseren und Größeren des Landes, die in wichtigen Angelegenheiten mitwirken wollen, können und müssen. Zu ihnen gehören vor allem die weltlichen Adligen, die geistlichen Adligen und die Städte sowie in Tirol auch die Bauern.
Mit ihnen und dem lange fortgeführten Bild Tirols als ältester Demokratie des europäischen Festlands beschäftigt sich die vorliegende, von Fridolin Dörrer und Josef Riedmann angeregte, von Johann Rainer und Josef Riedmann betreute Dissertation der in Prad an dem Stilfserjoch in Südtirol in einer kleinbäuerlichen Familie 1955 geborenen, nach dem Studium der Geschichte und der Germanistik in Innsbruck 1984 promovierten, seitdem in dem Schuldienst in Südtirol als Lehrerin für Deutsch, Geschichte und Geographie tätigen Verfasserin, die nach langer Zeit in überarbeiteter Form nunmehr gedruckt vorliegt. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über das Ständewesen, die „Landschaft der Bauern“ in der Tiroler Historiographie, den Forschungsstand und die Fragestellung in vier Teile. Sie betreffen die Gerichte und die Tiroler Landesfürsten von dem Ende des 13. bis zu dem Beginn des 15. Jahrhunderts, das Wirken der Tiroler Landschaft von 1417 bis 1490, die Gerichte auf den Landtagen und in den landschaftlichen Gremien und die Repräsentanten der Gerichte und werden jeweils durch eine Zusa |
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Wallwitz, Georg von, Meine Herren, dies ist keine Badeanstalt. Wie ein Mathematiker das 20. Jahrhundert veränderte. Berenberg Verlag, 3. Aufl. Berlin 2017. 255 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wallwitz, Georg von, Meine Herren, dies ist keine Badeanstalt. Wie ein Mathematiker das 20. Jahrhundert veränderte. 3. Aufl. Berenberg, Berlin 2017. 251 S.
Der Autor, der Mathematik und Philosophie in England und Deutschland studiert hat und heute als selbständiger Fondsmanager und Mitinhaber einer Vermögensverwaltung tätig ist, hat sich zum Ziel gesetzt, die Scheu des mathematischen und naturwissenschaftlichen Laien (zu denen der Rezensent gehört) vor der Mathematik überwinden zu helfen und eine Biographie des berühmten Mathematikers David Hilbert (23.1.1862–14.2.1943) vorzulegen, die auch für einen interessierten Laien gut lesbar und verständlich ist. Gleich zu Beginn der Arbeit heißt es, über Inhalte könne nicht gesprochen werden, wohl aber über biographische Konstellationen, die Denkweise und die Aufgaben, aus denen die Mathematik hervorgehe (S. 8f.).
David Hilbert, in Königsberg geboren, studierte dort seit 1880 Mathematik, promovierte in diesem Fach, habilitierte sich und wurde alsdann zum Ordinarius an der gleichen Universität berufen. Im Jahre 1895 ging er an die traditionsreiche Universität Göttingen, wo die berühmten Mathematiker Gauss und Riemann gelehrt hatten. Dort lebte er bis zu seinem Ende (1943). Mit diesen dürren Worten lassen sich die wichtigsten Stationen von Hilberts Lebensweg beschreiben. Zu ergänzen sind noch die Eheschließung (1892) und die Geburt eines als geistig zurückgeblieben eingestuften Sohnes (1893).
Angesichts des äußerlich meist in ruhigen Bahnen verlaufenen Lebens legt der Autor besonderes Gewicht auf die herausragende Bedeutung, die dem engem Kontakt Hilberts zu Kollegen und dem fachlichen Gespräch mit ihnen zukam. Er stellt ihre familiäre Herkunft, ihren Bildungsgang, ihre persönlichen Stärken und Schwächen dar und geht anschaulich auf die geistige Atmosphäre ein, der sie entstammten und in der sie lebten.
Bereits in Königsberg pflegte Hilbert als Doktorand den Austausch mit den Math |
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Wallwitz, Georg von, Meine Herren, dies ist keine Badeanstalt. Wie ein Mathematiker das 20. Jahrhundert veränderte. Berenberg Verlag, 3. Aufl. Berlin 2017. 255 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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An dem Beginn des innerhalb des Erscheinungsjahrs drei Auflagen erfahrenden schlanken Bandes wird die Hilbert-Kurve graphisch dargestellt. Sie wird als eine Linie (mit sehr vielen Ecken) beschrieben, die eine zweidimensionale Fläche vollständig ausfüllt – und dadurch sozusagen ihre eigene (!) Dimensionen (!) hinter sich lässt. Das wird, wie die Mathematik insgesamt einigen sofort gefallen und sie unmittelbar interessieren, vielen aber als zu schwierig und damit als für das allgemeine Leben als solches unwichtig erscheinen.
Die Mathematik ist, ausgehend von der griechischen Philosophie, ein universitäres Wissenschaftsfach geworden, das sich von einer Badeanstalt durchaus grundsätzlich unterscheidet. Diesen Unterschied erklärt der in München 1968 geborene, in Mathematik und Philosophie in England und Deutschland ausgebildete, in Anwendung seiner mathematischen Studienerfahrungen als selbständiger Fondsmanager und Mitinhaber einer Vermögensverwaltung in München lebende und etwa durch eine fröhliche Einführung in die Finanzmärkte (2011) oder eine Untersuchung über die Erfindung des Wohlstands und damit das moderne Paradies (2013) hervorgetretene Verfasser an Hand einer Biographie des in Königsberg an dem 23. Januar 1862 als Sohn eines Amtsgerichtsrats geborenen und in Göttingen seit 1895 zu dem einflussreichsten Mathematikern der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts heranreifenden David Hilbert († 14. Februar 1943). Ihre von einem Vorwort und einem Nachwort eingerahmten 16 Sachkapitel betreffen den ungehaltenen Nekrolog, zwei Vögel, einen Frosch und den Erzengel des Fortschritts, einen geschärften Geist, den Gang Hilberts nach Göttingen (1895), 23 Probleme in Paris (1900), den Beginn der Kultur der Gegenwart, Hilberts Erlernen der Physik, zwei wirkliche |
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Weber, Max, Max-Weber-Gesamtausgabe, Abteilung 1 Schriften und Reden, Band 13 Hochschulwesen und Wissenschaftspolitik. Schriften und Reden 1895-1920, hg. v. Lepsius, M. Rainer/Schluchter, Wolfgang in Zusammenarbeit mit Lauterer, Heide-Marie/Munding, Anne. Mohr Siebeck, Tübingen 2016.XXXIII, 971 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weber, Max, Max-Weber-Gesamtausgabe, Abteilung 1 Schriften und Reden, Band 13 Hochschulwesen und Wissenschaftspolitik. Schriften und Reden 1895-1920, hg. v. Lepsius, M. Rainer/Schluchter, Wolfgang in Zusammenarbeit mit Lauterer, Heide-Marie/Munding, Anne. Mohr Siebeck, Tübingen 2016.XXXIII, 971 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als Frucht der akademischen Laufbahn Max Webers (1864 – 1920) ist auch eine Reihe von Reden und Schriften auf uns gekommen, die dem weiten Kreis der Dienstpflichten und des Tagesgeschäfts eines akademischen Lehrers zuzurechnen sind. Ein – im Widerspruch zum vollmundigen Titel – Teil dieser Äußerungen war bisher in einer von John Dreijmanis besorgten Edition („Max Webers vollständige Schriften zu akademischen und politischen Berufen“, 2010) greifbar. Das hier nun weitgehend vollzählig versammelte Material erlaubt es, über die Eigenschaft des innovativen Forschers hinaus weitere Rollen zu beleuchten, in denen der berühmte Gelehrte hervortrat: als Hochschullehrer, Hochschulpolitiker, Forschungspolitiker und Wissenschaftsorganisator, als Gutachter und Laudator und nicht zuletzt auch als Provokateur öffentlicher Affären. Dabei offenbaren die Papiere sowohl „(s)eine leidenschaftliche Hingabe an die Sache Wissenschaft und Universität sowie seine Verantwortlichkeit, die er für deren Gestaltung fühlte“, als auch eine sich bisweilen zur Rücksichtslosigkeit auswachsende Emotionalität, deren Ursprung einst Paul Honigsheim einem „dämonischen Rechtsgefühl“ Webers zugeschrieben hat. Als „Einzelkämpfer“ habe Max Weber „seine wissenschaftliche wie seine politische Zugehörigkeit im Laufe seines Lebens mehrmals (ge)wechselt“, vielleicht „das Geheimnis seiner großen öffentlichen Wirkung, gerade auch in wissenschafts- und hochschulpolitischen Fragen, unabhängig zu sein und es zu bleiben, auch gegen den Strom zu schwimmen, selbst bei Strafe des Mißerfolgs“ (S. 49). Sein engagierter Einsatz für die Belange der Universität ist umso bemerkens |
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Wegener, Ulrich, GSG 9 – Stärker als der Terror, hg. v. Zander, Ulrike/Biermann, Harald. Lit, Berlin 2017. XII, 305 S. Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wegener, Ulrich, GSG 9 – Stärker als der Terror, hg. v. Zander, Ulrike/Biermann, Harald. LIT, Berlin 2017. XII, 305 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Am 5. September 1972 traf der internationale Terror die Bundesrepublik Deutschland mit voller Wucht: Ein Palästinenserkommando der Gruppe „Schwarzer September“ drang in München in das Olympische Dorf ein, tötete zwei israelische Sportler und nahm weitere neun als Geiseln. Ein von für solche Aufgaben nicht geschulten Polizeikräften auf dem Bundeswehrflughafen Fürstenfeldbruck unternommener Befreiungsversuch misslang, im Zuge des Feuergefechts wurden alle neun Geiseln von den Terroristen ermordet, ein Polizist und fünf der acht Geiselnehmer erschossen. Dieses Trauma war ausschlaggebend für einen raschen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 13. September 1972, dem am 26. September der Aufstellungserlass für die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) des Bundesgrenzschutzes (seit 2005: der Bundespolizei) folgte, die dem Bundesministerium des Innern direkt unterstellt und in Sankt Augustin stationiert wurde. Aufgaben der GSG 9 sind die Terrorbekämpfung und Spezialeinsätze in schwierigen Lagen, zum Kommandeur wurde der damals 43-jährige Oberstleutnant im Bundesgrenzschutz Ulrich Wegener (1929 – 2017) berufen. Seine große Stunde sollte fünf Jahre später, im Oktober 1977, schlagen, als während des „Deutschen Herbstes“ die Lufthansa-Maschine „Landshut“ ins somalische Mogadischu entführt wurde. Durch den Einsatz der GSG 9 vor Ort gelang es dort, alle 86 Geiseln unbeschädigt zu befreien; drei der vier palästinensischen Terroristen wurden im Zuge des Erstürmens der Maschine erschossen, eine vierte Geiselnehmerin überlebte schwer verletzt. Für diese außerordentlich erfolgreiche „Operation Feuerzauber“ setzte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an alle 60 an dem Einsatz beteiligten Angehörigen der GSG 9 (Großes Bundesverdienstkreuz für Wegener, 1. Klasse für Ein |
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Weinert, Jörn, Studien zur Sprache Eikes von Repgow. Ursprung – Gestalt – Wirkungen (= Deutsche Sprachgeschichte. Texte und Untersuchungen 8). Lang, Frankfurt am Main 2017. 679 S., 5 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weinert, Jörn, Studien zur Sprache Eikes von Repgow. Ursprung – Gestalt – Wirkungen (= Deutsche Sprachgeschichte. Texte und Untersuchungen 8). Lang, Frankfurt am Main 2017. 679 S., 5 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der 1976 geborene, in Halle-Wittenberg 2006 mit einer Dissertation über die Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Studien zur Schreibsprache) promovierte Autor der vorliegenden, von Hans-Joachim Solms angeregten und betreuten, in dem Februar 2015 von der philosophischen Fakultät II der Universität Halle-Wittenberg angenommenen Habilitationsschrift bereits in seinem Eingang feststellt, machte die Ausstrahlungskraft (des so genannten) Sachsenspiegels seinen Verfasser zu einem der bekanntesten Textschaffenden des Mittelalters. Seine Formulierungen wurden tausende Male abgeschrieben und umgestaltet. Seine Sätze wurden in einem Zeitraum von mehr als sieben Jahrhunderten immer wieder zitiert, wenn es darum ging, Recht zu finden.
Gleichwohl ist auch in der Gegenwart noch keine vollständige Klarheit zu Schöpfer und Werk geschaffen. Deswegen fragt der Verfasser, wer war der Schöpfer und Impulsgeber, dessen Arbeit eine solche Wirkung hatte? Wo lagen die Wurzeln seines Schaffens?
Wie war das, was er ausführte, gestaltet? Was blieb davon in den verschiedenen Ausprägungen der Überlieferung erhalten? Welcher Einfluss auf die Nachwelt ist insofern dem Handeln dieses Einzelnen vielleicht beizumessen?
Diesen Fragen ging er nach seinem kurzen Vorwort nach seiner Rückkehr an die Universität in dem Januar 2012 auf breiter, merkwürdigerweise in dem Literaturverzeichnis die Vornamen der Verfasser trotz alphabetischer Ordnung der Titel nach Familiennamen voranstellender Literaturgrundlage nach. Trotz angenehmer Unterbrechung durch sieben Monate Elternzeit mit Gregor und Simon und eine zweimonatige Gastdozentur an der von dem Sachsenspiegel eher entfernten staatlichen linguistischen Brjussow-Universität Eriwan lage |
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Weyrauch, Thomas, Die Parteienlandschaft Ostasiens – Geschichtliche Hintergründe, politische Zusammenhänge. Longtai, Heuchelheim 2018. 436 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weyrauch, Thomas, Die Parteienlandschaft Ostasiens – Geschichtliche Hintergründe, politische Zusammenhänge. Longtai, Heuchelheim 2018. 436 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Darstellung eines politischen Systems sollte in der Gegenwart stets auch das Parteienwesen einschließen. Allerdings fehlen in entsprechenden Arbeiten oft regionale und historische Bezüge. Ihre Beleuchtung auch in dem Kulturraum Ostasien ist deshalb zu einem bestmöglichen Verständnis sinnvoll, wenn nicht sogar unerlässlich.
Der Verfasser behandelt in seiner zusammenfassenden Untersuchung auf knappem Raum mehr als 1100 Parteien Japans, Chinas, der Mongolei, Koreas und Vietnams auf einer Landfläche von rund 12 Millionen Quadratkilometern mit gegenwärtig etwa 1,7 Milliarden Bewohnern einschließlich der Verschiedenheit der Entitäten, Systeme und Epochen. Dabei vermag er zu zeigen, dass innerhalb ihrer Gesellschaften sich ab 1874 einzelne Menschen durch Parteien (z. B. in Japan innerhalb der liberalen Aikoku Kōtō, Öffentliche Partei der Patrioten) artikulieren konnten. Der Pluralismus der Parteien wird in diesem Zusammenhang sowohl programmatisch wie auch an Hand parteitypischer Umstände sichtbar gemacht.
Einige jener Parteien überstanden vielfältige Belastungen und Zerreißproben. Jahrzehntelang wurden sie so zum Spiegel ihrer Kulturen und prägten zugleich die jeweiligen Gesellschaften und Staaten, wie der Verfasser etwa an Japans Liberaldemokratischer Partei, Chinas Nationalpartei, Taiwans Demokratischer Fortschrittspartei und Chinas Kommunistischer Partei darlegen kann. Neben der Zielsetzung und der Rolle in der Gesellschaft werden in der umfangreiche Vorstudien zusammenfassenden Arbeit jeweils auch die inneren Strukturen der Parteien sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder beleuchtet, so dass jeder Interessent für die Parteien Ostasiens wertvolle Information erhalten kann.
Innsbruck |
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Wittlinger, Mark Tobias, Kaiser, Rom und Apostelfürst - Herrscher und Petrus vom 8. bis zum 12. Jahrhundert (= Beihefte zu Böhmer, J. F., Regesta imperii 42). Böhlau, Köln 2018. IX, 533 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wittlinger, Mark Tobias, Kaiser, Rom und Apostelfürst - Herrscher und Petrus vom 8. bis zum 12. Jahrhundert (= Beihefte zu Böhmer, J. F., Regesta imperii 42). Böhlau, Köln 2018. IX, 533 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des Verfassers hielt er in dem Wintersemester 2007/2008 als Student an der Universität Freiburg im Breisgau ein Referat über die Kaiserkrönung Heinrichs II. In dem Anschluss hieran kam es zu einer Diskussion über die Bedeutung des Wortes Petrus auf der Rückseite der Kaiserbulle. Letztlich war der Wunsch nach fundierter und systematischer Behandlung dieser Frage der Ausgangspunkt für die vorliegende, von Jörg Schwarz betreute, in dem Sommersemester 2015 von der Fakultät für Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität München angenommene Dissertation des von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Verfassers.
Gegenstand der eindringlichen Untersuchung ist das Verhältnis von Petrus zu den weltlichen Herrschern. Dieses gliedert der Verfasser nach einer kurzen Einleitung chronologisch in vier Abschnitte. Sie betreffen die Spätantike, die Karolingerzeit, die Jahre zwischen Otto dem Großen und Heinrich II. und den Petrus beidseitig beanspruchenden Investiturstreit bis zu seinem Ende durch das Wormser Konkordat von 1122.
Auf sehr breiter und vielseitiger Grundlage gelangt der Verfasser zu der Einsicht, dass das Verhältnis von Kaiser und Petrus als Sonderfall mit eigenen Charakteristika bezeichnet werden kann, der als solcher wahrgenommen und inszeniert wurde. Aus der Sicht der Zeitgenossen hatten in dem frühen und hohen Mittelalter sowohl die Päpste eine eigene und besondere Beziehung zu dem heiligen Petrus wie auch die Kaiser und Könige. Allerdings verstetigte sich anders als bei den Päpsten bei den Kaisern die Beziehung zu Petrus nie selbstverständlich und formelhaft, sondern erhielt der Kaiser nicht bereits durch seine Würde als solche einen Petrusbezug, sondern musst |
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Wolfram, Herwig, Das Römerreich und seine Germanen – Eine Erzählung von Herkunft und Ankunft. Böhlau, Wien 2018. 475 S. 29 Abb., 14 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wolfram, Herwig, Das Römerreich und seine Germanen. Eine Erzählung von Herkunft und Ankunft. Böhlau, Wien 2018. 475 S., 29 Abb., 14 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Unser „Wissen“ über die Germanen war einst größer, als die Quellen erlauben: „Archäologen waren lange Zeit gewohnt, bestimmte Kulturen mit den Germanen allgemein oder mit einzelnen germanischen Völkern zu identifizieren“, und von der Sprachwissenschaft „ging die Einteilung in Westgermanen, Ostgermanen und Nordgermanen aus“. Mit der Übernahme dieser Gliederung sei der Historiker aber „in eine selbst gestellte Falle“ geraten; die Trias habe „in der Historie viel Unheil angerichtet“ und werde daher heute von Historikern, Archäologen und auch von den Sprachwissenschaftlern zunehmend verworfen. Sinn mache aber aus Gründen der Anschaulichkeit eine geographische Zuordnung der Germanenvölker. Man könne „von Skandinaviern, von Elb-, Rhein- und Donaugermanen“ sprechen und den „Kunstausdruck ‚Ostgermanen‘ durch die quellengetreue Bezeichnung ‚gotische Völker‘ ersetzen“, womit doch „de(r) Germanenbegriff mit Vorsicht, aber auch mit Nutzen zu gebrauchen“ sei (S. 18).
Diese Vorsicht erfordere im Vorfeld auch die Klarlegung bestimmter Begriffe, deren plurale, bisweilen ideologisch befrachtete Konnotationen missverständlichen Wahrnehmungen Vorschub leisten könnten. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang: die Ethnogenese (= „Volkswerdung“; da es „Abstammungsgemeinschaften niemals gab“, ein Transformationsprozess, der als erfolgreich gelten kann, „wenn ein gentiler Sondername entstanden ist“; S. 32f.) und die ethnische Identität; Stamm/Gens (= „eine multigentile Formation, die sich zwar als Abstammungsgemeinschaft begriff, aber nur eine gemeinsame Verfassung zusammenhielt“; S. 32); Tradition und Traditionskern; vor-ethnographische Daten (mündliche Überlieferung), ethnographische Fakten (literarische Aufbereitung der mündlichen Überlieferung) und die etymologisch-euhemeristische Meth |
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Wolfram, Herwig, Das Römerreich und seine Germanen – Eine Erzählung von Herkunft und Ankunft. Böhlau, Wien 2018. 475 S. Abb., Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wolfram, Herwig, Das Römerreich und seine Germanen – Eine Erzählung von Herkunft und Ankunft. Böhlau, Wien 2018. 475 S. Abb., Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zu den gewichtigsten Vorstufen der Deutschen zählen die Römer und Germanen, die in verschiedenster Weise ihr wichtiges Erbe an das Mittelalter überlassen haben. Mit ihnen fällt wenigstens etwas Licht in die ältere Vergangenheit Mitteleuropas. Auch wenn es als Folge der politischen Ziele des Nationalsozialismus Adolf Hitlers in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verdunkelt wurde und seitdem getrübt erscheint, ist es doch für die Gegenwart auch heute noch bedeutsam und reizvoll.
Nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden kompakten Werkes fragte Wolf Jobst Siedler an dem 14. Mai 1983 den 1934 in Wien geborenen, dort von 1952 bis 1957 in Geschichte und Latein ausgebildeten, 1957 promovierten und 1966 habilitierten, von 1969 bis 2002 als ordentlicher Professor mittelalterliche Geschichte und historische Hilfswissenschaften lehrenden Verfasser, ob er für die Siedlersche Geschichte eine Geschichte der nichtdeutschen Anfänge schreiben wolle. Das daraufhin von dem Verleger selten intensiv begleitete Werk erschien 1990 unter dem Titel Das Reich und die Germanen – Zwischen Antike und Mittelalter, 1992 in zweiter Auflage als Taschenbuch und 1997 bei der University of California Press als Übersetzung. So erfreulich der dadurch gekennzeichnete Erfolg des Buches auch war, er kam in den heutigen Augen des erfolgreichen Verfassers insofern zu früh, als zwar die narrativen Kapitel der internationalen Kritik gefielen, die terminologisch-systematischen Abschnitte jedoch nicht mehr dem Stand entsprachen, den vor allem das von dem Autor angeregte und von Walter Pohl und anderen wesentlich gestaltete Projekt The Transformation of the Roman World erreicht hatte.
Aus diesem Grunde entschied sich der Verfasser nach seiner Emeritierung für eine gründliche Überarbeitung, ja Neugestaltung, zu der |
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Wollenschläger, Ferdinand/Coester-Waltjen, Dagmar, Ehe für alle. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive. Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XV, 277 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wollenschläger, Ferdinand/Coester-Waltjen, Dagmar, Ehe für alle. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive. Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XV, 277 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch ist als Teil der gesamten Welt in der Dimension Zeit sehr spät entstanden. An seinem Anfang hat er sich wohl ziemlich klaglos in die ihm vorgegebenen Umstände eingefügt und vor allem versucht, aus ihnen (ohne jede von ihm gesehene Notwendigkeit irgendeiner Ehe) das für ihm Mögliche zu machen. In dem Verlauf seiner Geschichte ist es ihm aber mit Hilfe seines Verstandes immer mehr gelungen, die vorgegebenen Bedingungen zu seinen Gunsten umzugestalten und dadurch seine Lebensumstände nach seinen Wünschen zu verbessern.
Nach dem derzeitigen Stand des Wissens waren die ersten Menschen von Anfang an – wie viele andere Lebewesen auch – in verschiedene Geschlechter geschieden, wobei diese Verschiedenheit Quelle zahlloser Leiden wie vielfältiger Freuden war. Vermutlich hat er auf der Suche nach größerer Ausgeglichenheit irgendwann die Einrichtung der Ehe erfunden, die in vielen menschlichen Kulturen das Zusammenleben jeweils eines Mannes mit einer Frau auf lange Zeit absicherte, ohne dass dies überall und jederzeit notwendig war. Spätestens in den Hochkulturen des Altertums hat sich diese Lebensformtrotz aller abweichenden Verhaltensweisen Einzelner als solche durchgesetzt.
Die damit verbundenen Einschränkungen der menschlichen Verhaltensfreiheit sind in der Neuzeit freilich zunehmend auf derartige Ablehnung gestoßen, dass sich in dem Sommer des Jahres 2017 binnen kürzester Zeit in dem Bundestag Deutschlands unter den von seinem Volke gewählten Abgeordneten eine bunte Mehrheit zusammenfand, die zu dem 1. Oktober 2017 ein Gesetz zur Einführung des Rechtes auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verabschieden konnte, auf Grund dessen die Beschränkung der Ehe auf einen M |
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Wulffen, Erich, Karl Mays Inferno. Eine kriminalpsychologische Biografie, hg. und kommentiert v. Götz von Olenhusen, Albrecht/Seul, Jürgen. Karl-May-Verlag, Bamberg 2017. 480 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wulffen, Erich, Karl Mays Inferno. Eine kriminalpsychologische Biografie, hg. und kommentiert v. Götz von Olenhusen, Albrecht/Seul, Jürgen. Karl-May-Verlag, Bamberg 2017. 480 S. Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Carl Friedrich May wurde in Ernstthal an dem 25. Februar 1842 als fünftes von 13 Kindern eines armen Webers geboren, das zwar kurz nach seiner Geburt erblindete, aber 1847 geheilt wurde. Als junger Volksschullehrer wurde er wegen Diebstahls entlassen und verbrachte insgesamt mehr als sieben Jahre wegen verschiedener Eigentumsdelikte in Haft. Auf Grund seiner überragenden Phantasie wurde er unter Verwendung zeitgenössischer Literatur einer der meistgelesenen Verfasser idealisierender Abenteuerromane deutscher Sprache, ohne die Handlungsorte je gesehen zu haben.
Fast zwanzig Jahre nach seinem Tode in Radebeul an dem 30. März 1912 versammelte seine Witwe Klara (1864-1944) in dem so genannten Kaminzimmer des Blockhauses nach nordamerikanischem Vorbild (Villa Bärenfett) in dem Garten des früheren Wohnhauses Mays (Kirchstraße 5 bzw. Karl-May-Straße 5 in Radebeul) einige Freunde und Wegbegleiter zwecks Vernichtung eines aus ihrer Sicht schändlichen Manuskripts durch Feuer in dem Kamin. Das Werk mit dem Titel Karl Mays Inferno stammte von dem Juristen, Staatsanwalt, Richter, Schriftsteller und zuletzt als Ministerialdirektor in Dresden wirkenden Dr. Erich Wulffen (1862-1936), der Karl May schon früh als Staatsanwalt in Dresden begegnet war und auf Bitten der Witwe und des Verlags nach dem Ende des ersten Weltkriegs die Aufgabe einer Biographie übernommen hatte. Obwohl das Ergebnis den Vorstellungen der hagiographisch ausgerichteten Klara May so wenig entsprach, dass sie es schließlich vernichtete, blieben zwei Abschriften erhalten, welche die Grundlage der nunmehrigen verdienstvollen Ausgabe bilden.
Gegliedert ist sie in drei Teile, von denen als erster Teil die umfängliche Einführung der von Sigrid Seltmann unterstützten Herau |
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Wüsthof, Lucas, Schwabenspiegel und Augsburger Stadtrecht (= Monumenta germaniae Historica, Schriften 73). Harrassowitz, Wiesbaden 2017. LXIII, 367 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wüsthof, Lucas, Schwabenspiegel und Augsburger Stadtrecht (= Monumenta Germaniae Historica, Schriften 73). Harrassowitz, Wiesbaden 2017. LXIII, 367 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Sachsenspiegel und Schwabenspiegel sind zwei der bekanntesten Quellen der deutschen Rechtsgeschichte und das Augsburger Stadtrecht ist das bedeutsame Recht einer der wichtigsten Städte des Heiligen römischen Reiches. Früher standen sie in Brennpunkten der rechtsgeschichtlichen Forschung, ehe diese sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich aktuelleren Fragen zuwendete. Umso erfreulicher ist es, dass der 1987 geborene Verfasser sich in seiner von Bernd Kannowski langjährig betreuten, 2016 in Bayreuth angenommenen Dissertation mit diesen gewichtigen Gegenständen beschäftigte.
Gegliedert ist die interessante Untersuchung in drei Teile, von denen der erste den Forschungsstand, die von dem Verfasser selbständig problematisierte „Rezeption“ in dem Sinne von Voraussetzungen einer textlichen Abhängigkeitsbestimmung, den (in rund 400 Handschriften und etwa 100 Fragmenten überlieferten, am häufigsten ursprünglich als Kaiserrecht und erst seit 1609 allgemein mit dem später durchgesetzten Namen bezeichneten) Schwabenspiegel und die Augsburger Stadtrechtsquellen von 1156 und 1276 behandelt. Dem folgt der Vergleich von Schwabenspiegel und Augsburger Stadtrecht, der nacheinander den ersten Stadtrechtsteil, den zweiten Stadtrechtsteil, den dritten Stadtrechtsteil, den ländlichen Rechtsraum, Stadtrechtsnachträge, den Codex Krafft und das Lehnrecht betrachtet. Am Ende bietet der Verfasser auf der Grundlage seiner zusammenfassenden Zwischenergebnisse ein Endergebnis zu dem Quellenverhältnis, dem Entstehungsort und der Verfasserschaft und beschließt sein auf einem umfangreichen Quellen- und Literaturverzeichnis (S. XVIII-LXIII) ruhendes Werk mit einem Vergleichsstellenglossar, einer Übersicht über die Handschriftenüberlieferung, Abbildungen der Vergleichsstellen des Codex Kraf |
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Xenakis, Stefan, Untertanenprozesse an Reichsgerichten. Ein systematisch-bibliographischer Überblick (= Rechtshistorische Reihe 476). Lang, Frankfurt am Main 2018. 350 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Xenakis, Stefan, Untertanenprozesse an Reichsgerichten. Ein systematisch-bibliographischer Überblick (= Rechtshistorische Reihe 476). Lang, Frankfurt am Main 2018. 350 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zwischen verschiedenen Menschen entwickeln sich während ihres engeren oder weiteren Zusammenlebens die unterschiedlichsten Interessen. Für die ältere Vergangenheit wird dabei allgemein davon ausgegangen, dass in diesem Zusammenhang erwachsende Gegensätze in erster Linie mit Hilfe der Gewalt entschieden wurden, weil das Recht erst allmählich gebildet und anerkannt werden musste. In diesem Rahmen hatten Untertanen naheliegenderweise nur geringe Erfolgsaussichten, weil sie einer Herrschaft untergeben waren.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung des in Gießen in neuerer Geschichte ausgebildeten und dort auch 2014 in dem Rahmen der Forschergruppe Gewaltgemeinschaften über das Thema Kriegsknechte in dem frühen 16. Jahrhundert (Gewalt und Gemeinschaft – Kriegsknechte um 1500, 2015) promovierten und anschließend in dem Schwerpunkt außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Höchstgerichtsbarkeit in Wetzlar tätigen Verfassers. Das Werk hat unmittelbar nach seinem Bekanntwerden das Interesse eines sehr sachkundigen Rezensenten erweckt. Deswegen kann sich die Anzeige auf wenige formale Angaben beschränken.
Entstanden ist das Werk als Teilprojekt des Schwerpunkts Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung in Wetzlar und Frankfurt am Main. Initiiert und mit viel Sympathie begleitet und unterstützt wurde es vor allem von Anette Baumann. Gegliedert ist es nach einer kurzen Einleitung in die vier Sachkapitel Forschungsstand, Modelle für Schlüsselmomente, signifikante Schlüsselmomente in der Literatur und nachhaltige Lösung von Konflikten (durch Vergleiche bzw. Urteile und Mandate), die durch eine zusammenfassende Betrachtung |
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Zelle, Karl-Günter, Mit Hitler im Gespräch. Blenden – überzeugen – wüten. Schöningh, Paderborn 2017. 335 S., 11 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zelle, Karl-Günter, Mit Hitler im Gespräch. Blenden – überzeugen – wüten. Schöningh, Paderborn 2017. 335 S., 11 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
2010 erschien unter dem Titel „Hitlers zweifelnde Elite: Goebbels – Göring – Himmler – Speer“ eine mehrere hundert Seiten umfassende Studie, die in der historischen Fachwelt aufgrund ihrer methodischen Besonderheiten eine eher kritische Aufnahme erfahren hat. Es handelt sich dabei um die von Sönke Neitzel betreute, von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz approbierte historische Dissertation, mit der der bereits im achten Lebensjahrzehnt stehende Unternehmensberater im Ruhestand Karl-Günter Zelle seiner naturwissenschaftlichen Promotion aus 1964 ein weiteres spätes Doktorat hinzufügte. In seinem jüngsten Werk, das in vielem deutliche Parallelen zur Arbeit aus 2010 aufweist, versucht er die Gesprächsführung Adolf Hitlers anhand zahlreicher Beispiele zu analysieren, zu erklären und daraus Folgerungen im Hinblick auf die grundsätzlichen Ziele des Diktators abzuleiten.
Neben der bereits vielfach untersuchten Rednergabe Hitlers sei nach Zelle das persönliche Gespräch eine weitere wesentliche Säule seiner Herrschaft gewesen, mit deren Hilfe er Anhänger gewonnen und für Projekte begeistert, innenpolitische wie außenpolitische Erfolge generiert und zugleich fortwährend sein Selbstbild bestätigt habe. Schon Ende der 1960er-Jahre habe Andreas Hillgruber im Kontext seiner zweibändigen Edition „Staatsmänner und Diplomaten bei Hitler“ (1967/1970) zwar Hitlers Gesprächshaltungen und Eigenschaften prägnant zusammengefasst, dabei aber die vorhandenen, für Hitler ebenfalls typischen Unzulänglichkeiten ausgeklammert. Um diese adäquat beschreiben zu können, reklamiert der Verfasser nun die Einbeziehung psychologischer Erkenntnisse in die historische Analyse. Zwar lehnt er nachträgliche tiefenpsychologische Interpretationen als zu spekulativ ab, bekennt sich aber zu „Diagnosen, welche auf beobachtetem V |
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Zelle, Karl-Günter, Mit Hitler im Gespräch. Blenden – überzeugen – wüten. Schöningh, Paderborn 2017. 335 S., 11 Abb. Besprochen von Werner |
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2010 erschien unter dem Titel „Hitlers zweifelnde Elite: Goebbels – Göring – Himmler – Speer“ eine mehrere hundert Seiten umfassende Studie, die in der historischen Fachwelt aufgrund ihrer methodischen Besonderheiten eine eher kritische Aufnahme erfahren hat. Es handelt sich dabei um die von Sönke Neitzel betreute, von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz approbierte historische Dissertation, mit der der bereits im achten Lebensjahrzehnt stehende Unternehmensberater im Ruhestand Karl-Günter Zelle seiner naturwissenschaftlichen Promotion aus 1964 ein weiteres spätes Doktorat hinzufügte. In seinem jüngsten Werk, das in vielem deutliche Parallelen zur Arbeit aus 2010 aufweist, versucht er die Gesprächsführung Adolf Hitlers anhand zahlreicher Beispiele zu analysieren, zu erklären und daraus Folgerungen im Hinblick auf die grundsätzlichen Ziele des Diktators abzuleiten.
Neben der bereits vielfach untersuchten Rednergabe Hitlers sei nach Zelle das persönliche Gespräch eine weitere wesentliche Säule seiner Herrschaft gewesen, mit deren Hilfe er Anhänger gewonnen und für Projekte begeistert, innenpolitische wie außenpolitische Erfolge generiert und zugleich fortwährend sein Selbstbild bestätigt habe. Schon Ende der 1960er-Jahre habe Andreas Hillgruber im Kontext seiner zweibändigen Edition „Staatsmänner und Diplomaten bei Hitler“ (1967/1970) zwar Hitlers Gesprächshaltungen und Eigenschaften prägnant zusammengefasst, dabei aber die vorhandenen, für Hitler ebenfalls typischen Unzulänglichkeiten ausgeklammert. Um diese adäquat beschreiben zu können, reklamiert der Verfasser nun die Einbeziehung psychologischer Erkenntnisse in die historische Analyse. Zwar lehnt er nachträgliche tiefenpsychologische Interpretationen als zu spekulativ ab, bekennt sich aber zu „Diagnosen, welche auf beobachtetem V |
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Dreier, Thomas, Bild und Recht. Versuch einer programmatischen Grundlegung. Nomos, Baden-Baden 2019. 377 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dreier, Thomas, Bild und Recht. Versuch einer programmatischen Grundlegung. Nomos, Baden-Baden 2019. 377 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Thomas Dreier, Leiter des Karlsruher Zentrums für angewandte Rechtswissenschaft, stellt mit der Veröffentlichung den Beginn einer interdisziplinären Reihe vor: „Recht und Bild – Studien der Regulierung des Visuellen“. Sie vermittelt einen Abriss des bislang nur in Ansätzen ausgeformten Forschungsfeldes. Der Bildbegriff wird eingegrenzt, die einschlägigen Normen werden konkretisiert und Themenfelder künftiger Forschungsprogramme benannt. Schließlich veröffentlicht Dreier einige seiner bereits anderweitig erschienenen Beiträge, die damit zugleich als glänzende prototypische Beispiele späterer wissenschaftlicher Abhandlungen zum Thema dienen.
Im ersten Grundlagenteil werden die diversen Felder umrissen: Recht und Bild, Recht im Bild, Bilder im Recht, Recht als Bild und Bilder als Recht, im Kontext der nationalen und interkulturellen Differenzen und angesichts der globalen Bilderwanderung.
Teil 2 befasst sich im Einzelnen im Wiederabdruck früherer Publikationen Dreiers zunächst mit Bildern vom, im und für das Recht, mit Rechtssymbolik und Bilderordnungen wie Fotografie, Original und Kopie, Innovation und Recht, mit Bildgeboten und Bildverboten.
Die Fotografie im rechtlichen Diskurs wendet sich der Frage zu, ob hier von Kunst oder Ware gesprochen werden muss. Der historische Exkurs thematisiert den janusköpfigen Charakter der Fotografie als Verschränkung der beiden Aspekte mit seinen ökonomischen und urheberrechtlichen Problembereichen. Einige Beispielsfälle befassen sich vergleichsweise knapp mit dem Recht am eigenen Bild, mit seiner Kommerzialisierung, mit rechtlichen Regelungsansprüchen und künstlerischer Regelungsferne. Dass in diesem Feld allerdings Konflikte zwischen Kunstfreiheit und Fotografie selten seien, ist wegen der Fülle der persönlichkeitsrechtlichen Summierung |
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Hermann Hupfeld als Gymnasiast in Hersfeld und Studienanfänger in Marburg, nach Briefen aus den Jahren 1811-1814 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 46, Kleine Schriften 16), hg. v. Kaiser, Otto. Historische Kommission für Hessen, Marburg 2019. 166 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hermann Hupfeld als Gymnasiast in Hersfeld und Studienanfänger in Marburg, nach Briefen aus den Jahren 1811-1814 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 46, Kleine Schriften 16), hg. v. Kaiser, Otto. Historische Kommission für Hessen, Marburg 2019. 166 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Hermann Christian Karl Friedrich Hupfeld wurde in Marburg an dem 31. März 1796 geboren. Nach dem Studium alter und orientalischer Sprachen sowie evangelischer Theologie an der Universität Marburg wurde er 1817 mit einer Dissertation über Sophokles promoviert und nach zwischenzeitlicher Tätigkeit als Gymnasialprofessor in Hanau 1824 in Halle habilitiert, 1825 außerordentlicher Professor der Theologie in Marburg und 1827 außerdem ordentlicher für orientalische Sprachen. 1843 wechselte er nach Halle, wo er am 24. April 1866 starb.
Das vorliegende Werk behandelt zunächst in elf kleinen Abschnitten Hermann Hupfeld in dem Gymnasium zu Hersfeld. Untersucht werden dabei die Briefe an den als Pfarrer tätigen Onkel Karl Christian Sigel in Siglingen an der Jagst, die Verwandtschaft im Spiegel dieser Briefe, die wissenschaftlichen Leistungen, das Hersfelder Gymnasium, Reiseeindrücke, Lebensumstände, Klassenstärke und Unterricht, Unterrichtsplan und Unterrichtsqualität, Prüfungen und das Verhältnis zu dem Bruder Gustav Hupfeld. Rückblick und Ausblick runden diese Einführung ab.
Ediert sind danach auf den Seiten 55 bis 132 sieben Briefe zwischen dem 27. Mai 1811 und dem 25. Mai 1814 in einem durchschnittlichen Umfang von mehr als zehn Druckseiten. Der Anhang bietet vielfältige Inhalte der Akten des Gymnasiums zu Hersfeld, beschreibt die seinerzeitigen Lehrer an dem Gymnasium Hersfeld, gibt für die Schüler und den Pedell in Hersfeld geltenden Bestimmungen wieder und schließt mit Angaben zu der Familiengeschichte. Ein Abbildungsverzeichnis, ein Literaturverzeichnis und ein Personenregister schließen die verdienstvolle Leistung des 1924 g |
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Wollin, Sören, Störerhaftung im Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrecht. Zustandshaftung analog § 1004 I BGB. Nomos, Baden-Baden 2018. 322 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wollin, Sören, Störerhaftung im Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrecht. Zustandshaftung analog § 1004 I BGB. Nomos, Baden-Baden 2018. 322 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die sog. Störerhaftung dient schon lang als fast traditionelle Rechtsfigur, um den Inhabern absoluter Schutzrechte Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und gegebenenfalls Schadensersatz zu gewähren. Die diffizile, nach wie vor sehr aktuelle Problematik hat den damit oft geplagten Bundesgerichtshof in den letzten Jahren beschäftigt. Das gilt insbesondere in Zusammenhang mit Host-Providern und den damit verbundenen Geschäftsmodellen wie eBay, Facebook, Dropbox, YouTube und anderen Plattformen, Hosting-Diensten und sozialen Medien.
Die gesetzlichen Grundlagen sind spärlich. § 10 TMG nimmt den Hostprovider teilweise von der Haftung aus. Im Unionsrecht bilden die E-Commerce-RL, die Info-Soc-RL und die Enforcement-Rl eine fragmentarische Basis für national umzusetzende Normen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat mit der Störerhaftung die Grundlage geschaffen, um rechtswidrigen Beeinträchtigungen von immateriellen Schutzrechten beizukommen.
Die Frage bleibt aber, welche zumutbare präventive oder reaktive Verhaltenspflichten und Prüfpflichten die unterschiedlich agierenden Provider haben, sei es, dass man Kenntnis von der Verletzung erlangt oder sie kenntnisunabhängig verhindern oder gar vorsorgend aufdecken muss. Es entstand in diesem sensiblen neuen Feld eine besonders empfindliche Rechtsunsicherheit, die der Gesetzgeber kaum behoben und welche Judikatur und Lehre in nicht leicht überschaubarer Weise belastet hat. Die Rechtsinhaber beklagen seit langem die unvollkommen ausgebildeten Schutzmechanismen, die sie vor unerlaubter Usurpation ihrer Produkte nicht bewahren und kommerziell induzierte Auswertungen ermöglichen. Provider lamentieren über unzumutbare Prüfauflagen und Haftungsauflagen, Nutzer beschweren sich über rechtlich angeblich nicht |
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Karlauf, Thomas, Stauffenberg – Porträt eines Attentäters. Blessing, München 2019. 368 S., 1 Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Karlauf, Thomas, Stauffenberg – Porträt eines Attentäters. Blessing, München 2019. 368 S., 1 Ill. Besprochen von Werner Augustinovic.
Der Widerstand gegen Adolf Hitlers nationalsozialistische Diktatur zählt zu den Erinnerungssträngen, an welche die demokratische Bundesrepublik Deutschland in ihrer Traditionspflege gerne andockt, hatten doch jene Männer und Frauen bisweilen das Letzte gewagt und auch den eigenen Tod billigend in Kauf gewonnen, um ihrem Gewissen zu folgen, anstatt sich willfährig in die breite Masse der Mitläufer einzureihen. Dass, wie man weiß, dabei keineswegs alle Exponenten des Widerstandes demokratische Ziele im Blick hatten, wird als unbequemer Schönheitsfehler weitgehend in Kauf genommen. Die berechtigte Hochachtung vor ihrer vorbildhaften Konsequenz fördert die Tendenz, sie als moralisch unantastbar auf ein Podest zu heben, sodass sie als reale Menschen oft nur mehr schemenhaft fassbar sind.
Zu den ureigenen Aufgaben des Historikers zählt jedoch, jegliche Mythen zu hinterfragen und über quellennahes Darlegen der Prozesse, die eine Persönlichkeit und deren Willensbildung nachweislich geformt haben, zu einer nachvollziehbaren Einschätzung ihrer Motivation zu gelangen. Claus Schenk Graf von Stauffenberg (1907 - 1944), der als schwer Kriegsversehrter am 20. Juli 1944 persönlich den Versuch unternommen hat, Adolf Hitler in seinem Hauptquartier „Wolfsschanze“ in Ostpreußen zu töten und den Boden für einen Regimewechsel zu bereiten, war bereits mehrfach das Objekt biographischer Erkundung. Diesen Lebensbeschreibungen – die wichtigsten stammen aus den Federn von Joachim Kramarz (1965), Christian Müller (1970) und Peter Hoffmann (1992) – hafte aber allesamt der Mangel an, dass sie angeblich „erstaunlich leichtfertig mit der Auswertung und Einordnung entsprechender Dokumente“ umgegangen seien, vor allem Nachkriegsdokumente dazu benutzt hätten, um „Stauffenbergs Leben als einen stufenweisen Läuterungsprozess darzustellen, bei |
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Kunst - Wissenschaft – Recht - Management. Festschrift für Peter Michael Lynen, hg. v. Mahmoudi, Nathalie/Mahmoudi, Yasmin (= Schriften zum Kunst- und Kulturrecht 28). Nomos, Baden-Baden 2018. 496 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kunst - Wissenschaft – Recht - Management. Festschrift für Peter Michael Lynen, hg. v. Mahmoudi, Nathalie/Mahmoudi, Yasmin (= Schriften zum Kunst- und Kulturrecht 28). Nomos, Baden-Baden 2018. 496 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die Festschrift zu Ehren von Peter Michael Lynen, langjähriger Hochschullehrer an der Hochschule für Musik in Köln und im Kunst-bereich, Wissenschaftsbereich und Kulturbereich tätig, zudem von 1982 bis 2008 Kanzler der Kunstakademie Düsseldorf, wurde ihm zu seinem 70. Geburtstag gewidmet. Der farbige Sammelband vereinigt zahlreiche Beiträge zu den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Management und Recht. Aus der Fülle der ehrenvollen Beiträge werden einige inhaltlich vorwiegend rechtlich orientierte herausgegriffen.
Mit den Desideraten der Provenienzforschung und den Folgen, auch im Kontext spektakulärer Fälle des Kunstraubs befasst sich der Beitrag von Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie plädiert zu Recht für eine Zunahme der Professionalisierung dieses Forschungszweigs als wissenschaftliche Fachdisziplin. Die Eigengesetzlichkeit von Wissenschaft und Kunst steht im Zentrum der Arbeit von Max-Emanuel Geis (Erlangen-Nürnberg). Sie zeigt neben interessanten Ausblicken auf die historischen Entwicklungen die wiederkehrenden verfassungsrechtlichen Probleme des Kunstbegriffs im Schaffensprozess, Werkbereichsprozess und Kommunikationsprozess auch mit allen seinen Besonderheiten rechtlicher Kunstbetrachtungen.
Grundlegende Neuerungen des Kulturgutschutzes von 2016 greift Erik Jayme (Heidelberg), Altmeister des Kunstrechts und Internationalen Privatrechts, heraus: die Abschaffung des Abstraktionsprinzips und Trennungsprinzips im Kaufrecht und Sachenrecht bei abhanden gekommenen Kulturgütern und die Beseitigung des gutgläubigen Erwerbs (§§ 40,41 KGSG). Das wichtige und folgenreiche Gesetz ist freilich, wie der Verfasser nachweist, zum Teil |
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Kulturgüterrecht – Reproduktionsfotografie – StreetPhotography, hg. v. Weller, Matthias/Kemle, Nicolai B./Dreier, Thomas u. a. (= Tagungsband des 11. Heidelberger Kunstrechtstags am 20./21. 10. 2017). Nomos, Baden-Baden 2018. 130 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kulturgüterrecht – Reproduktionsfotografie – StreetPhotography, hg. v. Weller, Matthias/Kemle, Nicolai B./Thomas Dreier, Thoma u. a. (= Tagungsband des 11. Heidelberger Kunstrechtstags am 20./21.10.2017). Nomos, Baden-Baden 2018. 130 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Der Band gibt die Vorträge wieder, die bei dem seit langem gut eingeführten Kunstrechtstag in Heidelberg 2017 gehalten worden sind. Dabei lieferte Erik Jayme (Heidelberg) einen bemerkenswerten Beitrag zu der sehr aktuellen und mehrfach forensisch erörterten Frage, welche Verwertungsrechte dem Eigentümer gemeinfreier Kunstwerke zustehen. Seiner Ansicht nach stehen dem Eigentümer von Kulturgütern die Rechte auf Steuerung der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und die wirtschaftliche Verwertung von Reproduktionen zu. Seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs „Schlösser und Gärten“ ist diese Frage zwischen Judikatur und herrschender Lehre sehr strittig. Jaymes Ausführungen werden durch rechtsvergleichende Hinweise ergänzt. Zum Zitatrecht hat der Gesetzgeber inzwischen die Position der Reproduktionsfotografen geschwächt (§ 51 UrhG n. F.). In einem sehr eingehenden rechtshistorischen Vortrag wurden u. a. die komplexen deliktischen Verjährungsprobleme nicht nur bei der „Raubkunst“ dargestellt (Andreas Bergmann, Hagen). Probleme der vertraglichen Gewährleistung stehen bei der Diskussion um die Rechtsmängelhaftung bei „Raubkunst“ seit jeher zur Debatte (Matthias Weller, Bonn, s. dazu auch Erich Jayme, Bulletin Kunst und Recht 2, 2017-1, 2018, S. 5ff.). Das immer wieder erörterte und auch in den letzten Jahren kontrovers diskutierte Feld der Raubkunst zeigt wie kaum ein anderes die dubiosen Distanzen zwischen moralischer, rechtlicher, politischer und rechtspolitischer Perspektive bei der Restitution auf. Den praktischen Auswirkungen des Kulturgutschutzes und Denkmalschutzes seit dem Gesetz von 2016 widmete sich Frank Fechner (Ilmenau). Ein substanzerhaltender Kulturgüterschutz |
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Zuckerman, Kazimira, Missbräuchliche Arbeitsverhältnisse. Eine Untersuchung über Leiharbeit und Werkverträge. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2019. 202 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zuckerman, Kazimira, Missbräuchliche Arbeitsverhältnisse. Eine Untersuchung über Leiharbeit und Werkverträge. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2019. 202 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die Flucht in Leiharbeit und scheinbare Werkverträge gehört zu den verbreiteten Charakteristiken in der Geschichte des Arbeitsrechts und Wirtschaftsrechts. Ihre gesamtwirtschaftlichen und individuellen Folgeerscheinungen und die mal mehr, mal weniger halbherzigen Reformversuche, die historischen Fehltritte und Rückschritte werden in dieser Dissertation (Humboldt-Universität Berlin, Betreuer Reinhard Singer) im Kontext ökonomischer Entwicklungen normativ, dogmatisch und praxisbezogen nachgezeichnet.
Die längst überfälligen Revisionen des seit 1972 geltenden AÜG sollte den seit langem unübersehbaren Missbräuchen entgegenwirken. Aber die mit sozialen und rechtlichen Einschnitten verbundene Hartz I-Reform erweiterte und salvierte die Missbräuche beträchtlich, und zwar stets auf Kosten der Arbeitnehmer. Leihverträge, Zeitverträge und Werkverträge erstarkten zu festen Größen des Arbeitsmarkts. Gleiches gilt für die Ausweitung der sog. freien Mitarbeiter, die in Wahrheit faktisch als Arbeitnehmer eingesetzt werden. Die fantasiereiche Expansion der Scheinverträge in unterschiedlichen Variationen gehört zu den fragwürdigen Folgen.
Der Missbrauch hat zunehmende Konjunktur in Buchbranchen und Verlagsbranchen (S. 30f.). Er grassiert jedoch, wie zu ergänzen wäre, auch in anderen Bereichen der Medienwirtschaft und Kulturwirtschaft des öffentlichen und privaten Rechts.
Zu den Reformbemühungen zählt der „neu“ normierte Arbeitnehmerbegriff (§ 611a BGB; 2. Teil). Sehr detailliert und zutreffend kritisiert die Verfasserin, dass mit der normativen Festschreibung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein durchgreifender Beitrag zur Bekämpfung von Missbräuchen geliefert worden ist. Sie legt das auch anhand der historischen Entwicklu |
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Kämper, Heidrun, Sprachgebrauch im Nationalsozialismus, unter Mitarbeit von Wibel, Adelheid (= Literaturhinweise zur Linguistik 9). Winter Heidelberg 2019. 88 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kämper, Heidrun, Sprachgebrauch im Nationalsozialismus, unter Mitarbeit von Wibel, Adelheid (= Literaturhinweise zur Linguistik 9). Winter Heidelberg 2019. 88 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Da in der Dimension Zeit alles fließen kann, können Sprachen entstehen, sich ändern und vergehen. Dementsprechend wandelt auch das vielleicht fünfzehnhundert Jahre alte Deutsche unaufhörlich in vielfältiger Weise seine Gestalt und seinen Inhalt, selbst wenn es in seinen Grundzügen wie auch der einzelne Mensch über längere Zeiten gleichbleiben kann. Dass dabei politische Grundvorstellungen in erheblichem Umfang von einem Wandel erfasst sein können, ist seit langer Zeit unzweifelhaft, selbst wenn sich selbst in einer Revolution nach bisheriger menschlicher Erfahrung nicht alles verändert, sondern viele allgemeine Lebensumstände eine Revolution problemlos überdauern können.
Mit dem besonderen Sprachgebrauch in dem Nationalsozialismus befasst sich in diesem allgemeinen Rahmen die vorliegende Bibliographie der in Gevelsberg 1954 geborenen, in Hamburg und an der Technischen Universität Brauschweig in Geschichte und Politologie ausgebildeten, nach unterschiedlichen Tätigkeiten an der Technischen Universität Braunschweig 1988 mit der von Helmut Henne betreuten Dissertation Lieder von 1848 – Politische Sprache einer literarischen Gattung – promovierten und 2005 auf Grund einer Habilitationsschrift über den Schulddiskurs in der frühen Nachkriegszeit an der philosophischen Fakultät der Universität Mannheim habilitierten, seit 2000 den Arbeitsbereich Sprachliche Umbrüche des 20. Jahrhunderts an dem Institut für deutsche Sprache leitenden, lexikographisch vielfältig erfahrenen Germanistin. Ihr schlankes Werk gliedert sich klar in zwei Teile. Sie betreffen eine Einleitung und einen bibliographischen Teil.
Bereits unmittelbar bei Bekanntwerden hat das Werk das Interesse eines sehr sachkundigen Rezensenten erweckt. Deswegen genügt an dieser Stelle der allg |
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Wegner, Bernd, Das deutsche Paris. Der Blick der Besatzer 1940-1944. Schöningh, Paderborn 2019. 272 S., 40 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wegner, Bernd, Das deutsche Paris. Der Blick der Besatzer 1940-1944. Schöningh, Paderborn 2019. 272 S., 40 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch sieht die Welt jeweils mit seinen Augen, so dass das Weltbild verschiedener Menschen auch jeweils unterschiedlich aussieht oder aussehen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn die Herkunft oder die Stellung der einzelnen Betrachter sich grundsätzlich unterscheiden. Dies ist beispielsweise dann sehr deutlich der Fall, wenn die eine Seite Besatzer ist und die andere Seite Besetzter, wie dies angesichts der egoistischen Aggressivität des Menschen spätestens seit den Hochkulturen des Altertums vielfache geschichtliche Wirklichkeit geworden und gewesen ist.
Mit einem besonderen Einzelfall dieser allgemeineren Problematik beschäftigt sich das vorliegende Werk des in Oberhausen-Sterkrade 1949 geborenen, in Tübingen, Wien und Hamburg in Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft ausgebildeten, 1980 mit der von Jürgen Müller betreuten, inzwischen in neunter Auflage veröffentlichten Dissertation über Hitlers politische Soldaten promovierten, 1995 in Hamburg mit einer habilitierten und seit 1997 am der Universität der Bundeswehr in Hamburg wirkenden Verfassers. Seine nach dem Vorwort aus Begeisterung für Paris und Interesse an der Geschichte des zweiten Weltkriegs auf Grund eher zufälliger Umstände entstandene Untersuchung gliedert sich in insgesamt neunzehn Abschnitte. Sie reichen von einer noch nicht erlebten Begeisterung bis zu einer Gefahr für die ganze innere Haltung und Einstellung.
Bei ihrem Erscheinen hat die das Bild deutscher Soldaten und ziviler Besatzer von Paris in den Jahren des zweiten Weltkriegs vermittelnde Studie die Aufmerksamkeit eines vielfältig interessierten Rezensenten erweckt. Deswegen genügt es an dieser Stelle, allgemein auf den Titel hinzuweisen. Ihre vielfältigen Aspekte werden dann genauer in einer späteren Rezension geschildert und beurteilt werden könne |
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Signa iuris - Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde, Band 16, hg. v. Deutsch, Andreas/Kocher, Gernot/Lück, Heiner/Schott, Clausdieter. Peter Junkermann Verlag, Halle an der Saale 2018. 348 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Signa iuris - Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde, Band 16, hg. v. Deutsch, Andreas/Kocher, Gernot/Lück, Heiner/Schott, Clausdieter. Peter Junkermann Verlag, Halle an der Saale 2018. 348 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das von Menschen für Menschen geschaffene Recht ist Menschen vor allem seit der Erfindung der Schrift und ihrer Verwendung für die Aufzeichnung von Recht besser erkennbar. Daneben hat der Mensch ebenfalls bereits früh versucht, Gegebenheiten auch in Bildern darzustellen. Deswegen ist neben der rechtlichen Volkskunde und der Rechtsarchäologie auch die Rechtsikonographie eine wichtige Ergänzung zu der hauptsächlich auf Texte gestützten Rechtsgeschichte.
Ihre neuen Erkenntnisse haben seit vielen Jahren ein hilfreiches Publikationsforum in den Signa iuris gefunden, deren erster Band 2008 in dem Verlag Junkermann als Nachfolger der Forschungen zur Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde erschien. Wie das Vorwort des vorliegenden Bandes hervorhebt, ist Signa iuris eine Reihe und kein Periodicum, so dass sich das Erscheinen der einzelnen Bände nach dem Vorrat an geeigneten Manuskripten richtet. Mit dem 16. Band ist dabei Andreas Deutsch als Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften neu in den Kreis der Herausgeber eingetreten.
Der vorliegende Band enthält insgesamt zwölf Beiträge von Konrad Köstlin, Michele Luminati, Dominik Gerd Sieber, Angelo Garovi, Gisela Wilbertz, Barbara Dölemeyer, Gernot Kocher, Andreas Deutsch, Wolfgang Sellert, Rolf de Kegel, Dieter Pötschke sowie Luise Jachmann und schließt mit einem Autoren- und Herausgeberverzeichnis. Die meisten Abhandlungen betreffen nach dem Vorwort in Text und Bild rechtsikonographische Themen. Da er auf großes Interesse eines sachkundigen Interessenten gestoßen ist, genügt an dieser Stelle bis zu dem Erscheinen einer umfassenderen Rezension ein allgemeiner H |
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Buchmann, Bertrand Michael, Insel der Unseligen – Das autoritäre Österreich 1933-1938. Molden, Wien 2019. 256 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Buchmann, Bertrand Michael, Insel der Unseligen – Das autoritäre Österreich 1933-1938. Molden, Wien 2019. 256 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Österreich ist aus einer 996 in einer Königsurkunde erstmals ohne genauere Beschreibung erwähnten östlichen Gegend des fränkisch-deutschen Reiches um Neuhofen an der Ybbs in neun Jahrhunderten allmählich zu einer von fünf europäischen Großmächten aufgestiegen. Grundlage dieses Erfolges waren in Gegensatz zu anderen Staatsbildungen der Vergangenheit nicht in erster Linie militärische Anstrengungen, sondern vor allem eine geschickte Verheiratungspolitik. Auch wohl von daher erlangte das nach dem ersten, von ihm begonnenen Weltkrieg zu einem bedeutungslosen Kleinstaat abgesunkene Land in dem Laufe seiner Geschichte die Aura relativer Glückseligkeit, so dass es 1971 von Papst Paul VI. in einer Gesamtwürdigung als isola felice bezeichnet worden sein soll.
Mit dem autoritären Österreich zwischen den Jahren 1933 und 1938 beschäftigt sich unter dem Titel Insel der Unseligen das vorliegende Werk des in Wien 1949 als Sohn eines akademischen Malers und Gymnasialprofessors geborenen und nach dem Studium von Geschichte und Geografie sowie der von Erich Zöllner betreuten Dissertation mit dem Titel Der Wiener Linienwall – Geschichte und Bedeutung (1975) bis 2014 als Lehrer an allgemein bildenden höheren Schulen tätigen und während dieser Zeit 1987 mit der Schrift Österreich und Europa von 1815 bis 1830 für neuere Geschichte Österreichs habilitierten und danach auch als Universitätsdozent wirkenden Verfassers. Unter einem vorangestellten Bild von Engelbert Dollfuß in der Pose des betenden Heldenkanzlers und einer einführenden Vorbemerkung gliedert sich das vorliegende Werk in drei Teile. Sie betreffen den Neubeginn unter düsteren Vorzeichen, die Etablierung des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes und die Realität in dem „neuen Österreich“ unter dem vergeblichen Appell „seid einig“.
Schon in seiner Vorbemerkung b |
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Munzel-Everling, Dietlinde, Das Kleine Kaiserrecht – Text und Analyse eines mittelalterlichen Rechtsbuches – Leithandschrift der Fürstlichen Bibliothek Corvey – Bestandsaufnahme aller anderen Handschriften – Benennung Verfasser Datierung Quellen Auswirkung. Hylaila-Verlag, Wiesbaden 2019. XI, 611 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. kontakt@hylaila-verlag.de |
Ganzen Eintrag anzeigen Internetanzeige ZIER 9 (2019) 33. IT
www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-09-2019/MunzelEverlingDietlinde_DasKleineKaiserrecht.htm
Munzel-Everling, Dietlinde, Das Kleine Kaiserrecht – Text und Analyse eines mittelalterlichen Rechtsbuches – Leithandschrift der Fürstlichen Bibliothek Corvey – Bestandsaufnahme aller anderen Handschriften – Benennung Verfasser Datierung Quellen Auswirkung. Hylaila-Verlag, Wiesbaden 2019. XI, 611 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. kontakt@hylaila-verlag.de
In allmählicher Übernahme antiker Vorbilder wurden seit dem Ende Westroms Volksrechte einzelner aus den Germanen hervorgegangener Völker und nach der mittelalterlichen Wiederentdeckung des römischen Rechtes in Italien und der Neuordnung des kirchlichen Rechtes durch Gratian um 1140 in vielen Teilen Europas für das einheimische Recht Rechtsbücher schriftlich aufgezeichnet. Für den deutschen Sprachraum ist dabei der von Eike von Repgow in der mittelniederdeutschen Sprache verfasste, Landrecht und Lehnrecht vereinende Spiegel der Sachsen aus dem früheren dreizehnten Jahrhundert von hervorragender Bedeutung. Ihm folgten nach vielleicht fünfzig Jahren die Übertragungen in das Mittelhochdeutsche in der Form des Spiegels aller deutschen Leute und des in dem 17. Jahrhundert quellenfern in Schwabenspiegel umbenannten kaiserlichen Land- und Lehenrechtsbuchs sowie in dem Frankfurter Raum um 1350 das kleine Kaiserrecht.
Mit ihm beschäftigt sich die Verfasserin und Herausgeberin des vorliegenden Werkes seit ihrer von Adalbert Erler betreuten Dissertation des Jahres 1974 über die Innsbrucker Handschrift des Kleinen Kaiserrechtes, in der sie die Verwandtschaft der Innsbrucker Handschrift mit der Eschweger Handschrift und der Kreuznacher Handschrift des Rechtsbuchs untersuchte und die in ihr verzeichneten Notizen über Rechtsgewohnheiten zu Mainz, Frankfurt und Ingelheim auswertete. Auf Grund dieser Arbeit fasste sie nach der vorangestellten Danksagu |
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Meinel, Florian, Vertrauensfrage – Zur Krise des heutigen Parlamentarismus. Beck, München 2019. 238 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Meinel, Florian, Vertrauensfrage – Zur Krise des heutigen Parlamentarismus. Beck, München 2019. 238 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Vertrauen ist die Überzeugung der Richtigkeit eines menschlichen Verhaltens, Vertrauensfrage in dem Bundestag der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 68 GG der Antrag des Bundeskanzlers an den Bundestag auf Überprüfung der Frage, ob die Mehrheit der Abgeordneten noch die Überzeugung von der Richtigkeit seines Verhaltens für das Wohl des Staates hat. In diesem Sinne ist Vertrauen eine wichtige Grundlage des menschlichen Lebens, die den Menschen sowohl in dem Verhältnis zu sich selbst wie auch in grundsätzlich allen Beziehungen zu anderen Menschen betrifft. Es muss durch Verhalten geschaffen werden und kann durch Verhalten bestätigt oder gestört werden.
Mit dem besonderen Teilaspekt der Vertrauensfrage in dem gegenwärtigen Parlamentarismus beschäftigt sich die vorliegende Studie des in den Großeltern 1960 aus der Dresdener Heimat in die Bundesrepublik Deutschland kommenden, 1981 geborenen, von 2001 bis 2006 an der Humboldt-Universität in Berlin ausgebildeten, nach der ersten juristischen Staatsprüfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem Sonderforschungsbereich Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit und an dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung tätigen, 2011 mit einer Dissertation über Ernst Forsthoff als Juristen in der industriellen Gesellschaft promovierten, in dem Wintersemester 2017/2018 an die Universität Würzburg berufenen und in dem Februar 2018 in Berlin auf Grund einer in dem Erscheinen befindlichen Schrift über das Selbstorganisationsrecht des parlamentarischen Regierungssystems für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung habilitierten Verfassers. Sie geht in der Vorbemerkung davon aus, dass Bonn nicht Weimar war und Berlin nicht Bonn ist und gliedert sich insgesamt in fünf Abschnitte. Diese betreffen das unbekannte Z |
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Müller, Albert, Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte, 3. Aufl. Hier und jetzt. Verlag für Kultur und Geschichte GmbH, Baden 2018, 128 S., 28 farbige und 13 schwarzweiße Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Der promovierte Historiker Albert Müller, langjähriger Gymnasiallehrer und gewählter Stadtschreiber von Zug, beschreibt nach 1982 und 2013 in dritter Auflage die Gemeinde Gersau am Vierwaldstädter See und ihre besondere staatsrechtliche Situation innerhalb der Eidgenossenschaft. Das Kloster Muri war die erste bekannte Grundherrschaft des Fleckens und hatte dieses Gut von den Grafen von Lenzburg als Stiftung erhalten. Nach dem Aussterben der Grafen von Lenzburg übernahmen die Habsburger als Vögte des Klosters Muri den Schutz des Dorfes. Seit 1359 waren die Gersauer gegenüber den vier Waldstätten bündnispflichtig. Das Dorf wurde an Luzerner Bürger verpfändet, verschiedene von ihnen verstarben in der Schlacht von Sempach (1386). Im Jahre 1390 konnten die Gersauer gegen Zahlung einer erheblichen Summe die Pfandschaft einlösen und sich dadurch freikaufen. Gersau gehörte damit als unverpfändbares Land den Waldstätten an und so konnten die Hofleute und Kirchgenossen von Gersau die Steuerrechte und die Gerichtsbarkeit ohne Vogt ausüben. 1433 erhielt eine Gersauer Gesandtschaft, die zu Kaiser Sigismund von Luxemburg gereist war, der sich auf dem Baseler Konzil befand, eine urkundliche Bestätigung ihrer Reichsfreiheit. Mit dieser kaiserlichen Bestätigung ihrer Privilegien, der Freiheit und der Rechte wurde das Land Gersau ein direkt dem Kaiser unterstelltes Ländchen. Seiner Größe nach war es indes nur ein Dorf, jedoch nutzte es seine Freiheit klug. Gegenüber den benachbarten Waldstätten erfüllte es bis zum Einfall der Franzosen (1798) seine Bündnispflichten und führte im Übrigen ein freiheitliches, selbstbewusstes Eigenleben. Zur Regelung örtlicher Rechtsfragen gab sich Gersau ein eigenes Hofrecht und ein Eherecht (1436), beide galten bis 179 |
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Wasser – Wege – Wissen auf der iberischen Halbinsel – eine interdisziplinäre Annäherung im Verlauf der Geschichte, hg. v. Czeguhn, Ignacio/Möller, Cosima/Quesada Morillas, Yolanda u. a. (= Berliner Schriften zur Rechtsgeschichte 9). Nomos, Baden-Baden 2018. 335 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach dem kurzen Vorwort der beiden in Deutschland tätigen Herausgeber fand in Granada von dem 29. März 2017 bis zu dem 31. März 2017 der mittlerweile dritte und in dieser Thematik letzte internationale Kongress zu dem Thema Wasser – Wege – Wissen auf der iberischen Halbinsel statt. Das Thema Wasser ist durch seine elementare Bedeutung naturgemäß weder auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Raum noch durch eine einzelne Wissenschaft begrenzt. Gleichwohl lässt es sich in Ausschnitten zu Gegenständen interdisziplinärer Gespräche machen, wie dies bereits in Elche 2014 und in Berlin 2016 geschah, wobei die multidisziplinäre Kompetenz in Topoi und gute Kontakte zwischen spanischen und deutschen Wissenschaftlern stets genützt werden können.
Wie manche anderen Gegenden der Erde ist auch die iberische Halbinsel dadurch gekennzeichnet, dass die Wasservorkommen nicht gleichmäßig verteilt sind. Insbesondere finden sich in dem Süden und in dem Osten trockene Regionen, für deren optimale Bewirtschaftung der Mensch hinsichtlich des Wassers durch Anlagen künstlich eingreifen muss. Diese Eingriffe sind sowohl in der Wirklichkeit wie auch in den von Menschen über diese Wirklichkeit hergestellten Quellen greifbar.
Der vorliegende Band enthält insgesamt zwölf Beiträge, die mit Cosima Möllers Studie über römischrechtliche Regelungskonzepte für Regenwasser beginnen. Dem schließen sich Ausführungen über die Erforschung der viae publicae in der Beatica, los gestores del agua, das Hochverratsgesetz des westgotischen Königs Chinadasvinth von 642/643 und das siebte Konzil von Toledo von 646, andalusísches Wasserrecht, Granada in dem Spätmittelalter, das Counc |
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Bauer, Kurt, Der Februaraufstand 1934 – Fakten und Mythen. Böhlau, Wien 2019. 217 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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In dem Rahmen seines natürlichen Selbsterhaltungstriebs neigt der Mensch wohl von Anfang an auch zu der Beeinflussung seiner Umwelt. Als soziales Wesen strebt er in diesem Zusammenhang zwecks Vermehrung seiner Durchsetzungswahrscheinlichkeiten nach Anhängern, die ihn bei der Verwirklichung seiner Zielsetzungen unterstützen. Von daher entwickelt der Mensch schon früh Zusammenschlüsse, die vor Gewalt gegenüber anders denkenden Mitmenschen nicht zurückschrecken.
Mit einem einzelnen Beispiel dieser Problematik beschäftigt sich das vorliegende Werk des in Sankt Peter am Kammersberg in der Steiermark 1961 geborenen, zunächst die höhere graphische Lehranstalt in Wien durchlaufenden und danach als Hersteller bei verschiedenen Verlagen in Wien tätigen, sein zusätzliches Studium der Geschichte an der Universität Wien 2002 mit einer Dissertation über die österreichischen Nationalsozialisten und den Juliputsch 1934 abschließenden Verfassers, der nach den Vorbemerkungen in den Jahren von 2012 bis 2014 mit Unterstützung des Zukunftsfonds der Republik Österreich ein Forschungsprojekt durchführte, in dem es darum ging, die Frage nach der möglicherweise zwischen einigen Hundert und einigen Tausend schwankenden Zahl von Todesopfern des Februaraufstands 1934 zu klären. Weil es ihm an der Zeit schien, die Ergebnisse des Projekts allgemein zu veröffentlichen und weil ein diesbezügliches Buch bisher fehlt, legt er nunmehr eine wissenschaftliche Darstellung vor. Sie will den Aufstand, seine Vorgeschichte, seinen Verlauf und die wichtigsten Forschungsfragen zu diesem bedeutenden Ereignis der Geschichte der ersten österreichischen Republik nüchtern und unvoreingenommen darlegen.
Dabei behandelt der Verfasser in grundsätzlich chronologischer Abfolge fünfer Sachkapitel den Weg in den von Misstrauen und Hass zwischen dem Bundeskanzler |
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Kirchheimer, Otto, Gesammelte Schriften. Band 3 Kriminologische Schriften, hg. v. Buchstein, Hubertus/Klingsporn, Lisa, unter Mitarbeit von Hochstein, Henning/Langfeldt, Moritz/Petz, Merete/Schmieder, Eike Christian. Nomos, Baden-Baden 2019. 472 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kirchheimer, Otto, Gesammelte Schriften. Band 3 Kriminologische Schriften, hg. v. Buchstein, Hubertus/Klingsporn, Lisa, unter Mitarbeit von Hochstein, Henning/Langfeldt, Moritz/Petz, Merete/Schmieder, Eike Christian. Nomos, Baden-Baden 2019. 472 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Otto Kirchheimer wurde in Heilbronn an dem Neckar an dem 11. November 1905 in einer jüdischen Familie geboren und studierte nach Schulbesuchen in seiner Heimatstadt, in Heidelberg und Ettenheim Rechtswissenschaft und Soziologie an den Universitäten München, Köln, Berlin und Bonn. 1928 promovierte er an der Universität Bonn bei Carl Schmitt mit einer Dissertation zur Staatslehre des Sozialismus und Bolschewismus mit magna cum laude und galt bald als ein Lieblingsschüler Schmitts. 1930 wurde er Mitarbeiter der sozialdemokratischen Zeitschrift die Gesellschaft, wurde früh inhaftiert und floh nach der Haftentlassung von dem 22. Mai 1933 als Wanderer getarnt nahe Trier in dem Juni 1933 über die grüne Grenze zuerst nach Luxemburg und von dort nach Paris, wo er unter großen Schwierigkeiten zumindest vorläufig unterkam.
Bald danach brach er mit Carl Schmitt und emigrierte an seinem 32. Geburtstag 1937 in die Vereinigten Staaten von Amerika, wo er langen schweren Jahren 1960 Professor für Political Science an der Columbia University wurde, aber wenige Tage nach seinem 60. Geburtstag nach einem Herzanfall in Washington starb. Sein reiches wissenschaftliches Erbe fassen nunmehr die Herausgeber in einer auf sechs Bände angelegten Edition zusammen. Dem 2017 erschienenen ersten Band über Recht und Politik in der Weimarer Republik und dem 2018 erschienenen zweiten Band über Faschismus, Demokratie und Kapitalismus folgt nach erfreulich kurzer Zeit der dritte Band mit den kriminologischen Arbeiten.
Hubertus Buchstein beschreibt in der Einleitung des mit einem Lichtbild aus den 1940er Jahren ausgestatteten Bandes diese Zeit bewegend und detailgetreu in sechs Gliederungspun |
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Wanner, Meike, Das Ansehen der Bundeswehr. Persönliche Einstellung versus Meinungsklimawahrnehmung. Nomos, Baden-Baden 2019. 235 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Alle Gegebenheiten der Welt können sich in irgendeiner Form in dem Bewusstsein der Menschen widerspiegeln und dabei an irgendeiner Stelle einer wertenden Ordnung eingestuft werden. Für den Menschen selbst kann sich dabei sowohl eine seltenere Übereinstimmung wie auch eine häufigere Abweichung zwischen Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung ergeben. Darüber hinaus kann sich auch die Eigenwahrnehmung der Fremdwahrnehmung von dieser unterscheiden oder sich mit ihr decken.
Mit einem Einzelfall dieser Problemlage beschäftigt sich die vorliegende Dissertation der seit 2000 in Trier in Soziologie ausgebildeten, seit 2006 als Projektreferentin an dem europäischen Tourismusinstitut in Trier, seit 2010 als Projektleiterin bei T. I. P. Biehl & Partner in Trier, seit 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehrund seit 2013 an dem Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam tätigen, 2017 an der Universität Potsdam mit einer von Ulrich Kohler in Potsdam und Peter Selb in Konstanz betreuten Dissertation über die Diskrepanz zwischen persönlicher Einstellung und Meinungsklimawahrnehmung promovierten Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Relevanz und Aufbau in vier Sachabschnitte. Diese betreffen die Herleitung der Forschungsfrage, die Entwicklung von Untersuchungsmodell und Hypothesen, Daten und Methoden sowie Ergebnisse.
Gedanklicher Ausgangspunkt ist dabei, dass schon Elisabeth Noelle-Neumann in dem Rahmen ihrer Untersuchung der öffentlichen Meinung aufzeigen konnte, dass Menschen auf Anfrage meist eine Meinungsklimaeinschätzung zu einem Thema durch sich für möglich halten, diese subjektive Meinungsklimaeinschätzung aber häufig nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen zu e |
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Forcher, Michael, Kaiser Max und sein Tirol. Geschichten von Menschen und Orten. Haymon Verlag, Innsbruck 2019. 368 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Maximilian wurde als Sohn Friedrichs III. und Eleonore Helenas von Portugal auf der Burg in Wiener Neustadt in Niederösterreich an dem 22. März 1459 als Erzherzog von Österreich geboren und starb auf der Burg Wels in Oberösterreich an dem 12. Januar 1519. Er war infolge der Heirat der reichen und schönen Erbtochter Maria des 1477 verstorbenen Herzogs von Burgund Herzog von Burgund, ab 1486 König des Heiligen römischen Reiches, ab 1493 nach dem Tode seines Vaters Herrscher der habsburgischen Erblande und ab dem 4. Februar 1508 bis zu seinem Tode erwählter Kaiser des Heiligen römischen Reiches. Zu der 500. Wiederkehr seines Todes ist dem meist als letzter Ritter bezeichneten Habsburger vielfach gedacht worden.
In diesem Rahmen beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung des in Lienz 1941 geborenen, in Wien und Innsbruck in Latein, Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und Philosophie ausgebildeten, 1955 mit einer Dissertation über die geheime Staatspolizei im vormärzlichen Tirol und Vorarlberg promovierten, auf Grund journalistischer Tätigkeiten 1970 von der Diözese Innsbruck mit dem Aufbau und der Leitung einer Pressestelle betrauten, 1982 den Haymon Verlag gründenden und ihn 2000 teilweise an die Deutsche Verlags-Anstalt bzw. 2003/2005 an den Studienverlag übertragenden und mit dem 31. Dezember 2006 aus der Verlagsleitung ausscheidenden Verfassers in persönlicher Verbundenheit mit Kaiser Max und seinem Tirol. Gegliedert ist das elegant geformte, durch viele kleine Abbildungen veranschaulichte Werk nach einem kurzen Vorwort und einer Einleitung über die Heimat seines Herzens in insgesamt zehn Kapitel. Sie betreffen neue Aufgaben für alte Kampfgefährten, die Hebel der Macht, Wegbegleiter, die Haupt- und Residenzstadt, den Künstlerkreis um Maximilian, die Bischöfe, ein Kloster und ein Städtchen an dem oberen Weg, den gr |
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Aurich, Rolf, Die Degeto und der Staat. Kulturfilm und Fernsehen zwischen Weimar und Bonn (= edition text + kritik). Boorberg, München 2018. 251 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
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Die Frühzeit der noch stiefmütterlichen Degeto, der Deutschen Gesellschaft für Ton und Bild, untersucht der Berliner Filmhistoriker Rolf Aurich. Von deren ursprünglicher Idee in den späten 1920er Jahren, der Förderung des tönenden Kulturfilms, führt ein weiter, sehr verschlungener Weg bis hin zur Degeto als immer optimaler eingesetzten Filmeinkaufszentrale der Arbeitsgemeinschaft deutscher Rundfunkanstalten nach dem Zweiten Weltkrieg.
Ihre bisher kaum durchsichtige Geschichte zwischen 1933 und 1945 steht im Zentrum. Damit rückt die Geschichte eines anderen Filmkonzerns, der Tobis, in einen Mittelpunkt, der uns wiederum auf personell und institutionell verwickelte Geschehnisse in der nationalsozialistisch beherrschten Zeit bis hin zur damaligen Filmpolitik und zur UFI führt. Es ist das besondere Verdienst dieser Pilotstudie, dass sie zugleich sich der langen Vorgeschichte des deutschen Fernsehens mit allen ihren Wandlungen, Wendungen und personellen Kontinuitäten widmet. Die ungemein aufschlussreichen, rechtlich komplexen Entwicklungen filmkultureller Entwicklungsarbeit lässt der Verfasser mit der Umgründung der Degeto-Film-GmbH 1959 und dem wirkungsreichen Auftritt des Filmrechtehändlers Leo Kirch von 1960 enden.
Charakteristisch für das hier sorgsam und ganz unpolemisch vorgestellte Gestrüpp der Ereignisse, Netzwerke und rechtlichen Formen ist die enge Verbindung der Filmproduktion und Filmpolitik mit der Politik. Die als scheinbar privat gegründeter Verein 1929 gegründete Degeto wird Dreh- und Angelpunkt staatlicher, wirtschaftlicher und kultureller Tonfilminteressen bis hin zu einem Filmarchiv und Filmen mit Prominenten.
Mit dem Filmfunktionär Johannes Eckart, um nur einen einzigen wichtigen Namen der großen Reigen zu nennen. be |
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Reinhardt, Volker, Leonardo da Vinci Das Auge der Welt – Eine Biographie. Beck, München 2018. 383 S., 111 Abb., Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reinhardt, Volker, Leonardo da Vinci Das Auge der Welt – Eine Biographie. Beck, München 2018. 383 S., 111 Abb., Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Leonardo da Vinci wurde als unehelicher, von seinem Vater angenommener Sohn eines Notars in Anchiano in dem befestigten und damit halbstädtischen Dorf Vinci westlich Florenzs in der Toskana an dem 15. April 1452 gegen halb elf Uhr abends als Lionardo di ser Piero (da Vinci) geboren und starb in dem Schloss Clos Lucé in Amboise an der Loire in Mittelfrankreich an dem 2. Mai 1519. Sein Ausgangspunkt war die Malerei, doch griff er von hier auf die Bildhauerei, die Architektur, die Anatomie, die Mechanik, die Technik, die Naturphilosophie und vieles andere aus. Von daher ist er einer der bekanntesten Universalgelehrten aller Zeiten, dessen vielfach autodidaktisches Werden und Wirken naheliegenderweise immer wieder Gegenstand biographischer Darstellungen geworden ist.
Sein in Rendsburg 1954 geborener, in Geschichte und romanischer Philologie in Kiel, Freiburg im Breisgau und Rom ausgebildeter, von 1977 bis 1984 in Rom forschender, 1981 mit einer von Wolfgang Reinhard betreuten Dissertation über die Finanzen des Kardinals Scipione Borghese promovierter, 1989 mit der Schrift Überleben in der frühneuzeitlichen Stadt (Rom) habilitierter, 1992 für allgemeine und Schweizer Geschichte nach Freiburg im Üchtland berufener Biograph ist vorzüglicher Kenner der Renaissance in Italien. Sein vorliegendes Werk gliedert sich nach einer Einführung über den unbekannten Leonardo in insgesamt sechs Kapitel. Sie betreffen in vorwiegend chronologischer Abfolge Vinci und Florenz von 1452 bis 1481, das Mailand der Sforza zwischen 1482 und 1499, die Suche nach den Kräften der Natur, die späten Wanderjahre zwischen 1499 und 1513, Rom und Amboise zwischen 1513 und 1519 sowie abschließend den wiedergefundenen und den erfundenen Leonardo.
Unter Verzicht auf Vermutungen, Hypothesen, unbelegte Anekdoten und Stereotypen |
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Hauschild, Jan-Christoph, Das Phantom. Die fünf Leben des B. Traven. Edition Tiamat - Klaus Bittermann, Berlin 2018. 315 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hauschild, Jan-Christoph, Das Phantom. Die fünf Leben des B. Traven. Edition Tiamat - Klaus Bittermann, Berlin 2018. 315 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
An Rätseln und Legenden, die sich in den Jahrzehnten seit dem Verschwinden des Ret Marut aus München nach 1918/1919 zu einem Mythos verdichteten, ist die Biographie des unter dem Namen B. Traven weltweit bekannt gewordenen Schriftstellers so reich wie kaum eine andere. In ihr finden sich auch bemerkenswerte Aspekte, die das Werk und dessen weltweite Verbreitung auch für den Urheberrechtler und Rechtshistoriker zu einem aufschlussreichen Exempel machen.
In den zwanziger Jahren nahmen unter anderen Erich Mühsam und Oskar Maria Graf – beide hatten ihn an seinem Stil erkannt – an, dass der Verfasser des „Totenschiffs“ und anderer Romane mit dem Autor und Inhaber des „Ziegelbrenner“, einer während des Ersten Weltkriegs erscheinenden radikal oppositionellen Zeitschrift identisch sei. Als Zensor der Presse – mit dem für einen Anarchisten bizarren Ziel, sie zu verstaatlichen - hatte er während der Münchner Revolutionswirren gewirkt, war nach Ende der eisnerschen Regierung untergetaucht. Mit Haftbefehl gesucht, konnte er sich im nahen Ausland, in Berlin und bei Köln bei Gesinnungsgenossen geschickt verborgen halten. Auf bisher noch weitgehend ungeklärten Wegen gelingt ihm von London aus die Ausreise nach Mexiko. Und hier verwandelt sich der bislang als Schauspieler, drittklassiger Autor und individualanarchistischer Publizist weniger hervorgetretene als vielmehr fast pathologisch im Verborgenen sich haltende Publizist in einen veritablen, immer mehr anerkannten Schriftsteller und wird alsbald zu einem weltweites Aufsehen erregenden und hohe Anerkennung gewinnenden Bestseller-Autor. Seine Vita wird über Jahrzehnte hinweg Literaturhistoriker, Historiker und auf Sensationen erpichte Journalisten und vor allem investigativ und penetrant arbeitende Protagonisten dieses Gewerbes wie auch |
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Spáčil, Vladimir/Spáčilová, Libuše, České Překlady Míšenské Právní Knihy. Memoria Verlag, Olomouc, 2018, 909 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Spáčil, Vladimir/Spáčilová, Libuše, České Překlady Míšenské Právní Knihy. Memoria Verlag, Olomouc, 2018, 909 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Das Wissenschaftler-Ehepaar aus Olomouc (Olmütz) legt als ein weiteres Ergebnis seiner gemeinsamen Forschungsarbeiten eine mustergültige Edition der Übersetzung des Meißner Rechtsbuches (MRb) in die tschechische Sprache vor. Unter Heranziehung der 19 Textzeugen der Überlieferung haben die Germanistin, deren Forschungsgebiet die Sprachwissenschaft ist, und der Archivar eine Arbeit veröffentlicht, die dem Desiderat der rechtshistorischen Forschung angemessen ist. Mit dieser Arbeit ehren die Herausgeber den um die Erforschung der Handschriftenüberlieferung in der Tschechischen Republik verdienten PhDr. Frantisek Hoffmann (1920-2015), dessen Forschungen die Kenntnis aller derzeit bekannten Textzeugen zu verdanken ist. 2010 hatten die Forscher aus ihrer Arbeit zum Meißner Rechtsbuch eine Edition zu deutschsprachigen Handschriften Olmützer Herkunft vorgelegt. Nach Inhaltsverzeichnis und Vorwort folgt ein ausführlicher Überblick über die Rechtsgeschichte Böhmens (S. 9-37), der von den Bemühungen der böhmischen Herrscher zeugt, Belehrungen einheimischer Gerichte durch ausländische Gerichte zu vermeiden. Hierdurch wird der Einfluss des Magdeburger Rechts zurückgedrängt. Da das Meißner Rechtsbuch nur mit Einschränkungen dem Magdeburger Recht zuzuordnen ist, sind hier Differenzierungen notwendig. Dieser Passage schließen sich Tabellen zu den in der Edition behandelten Handschriften an (S. 37-39), die dann einzeln beschrieben werden (S. 39-48). Obwohl alle Textzeugen Papierhandschriften sind, ist eine Bestimmung der Wasserzeichen nicht angegeben. Die erste datierte Handschrift der tschechischen Fassung ist aus dem Jahre 1448. Als Referenzhandschrift ist die einst im Stadtarchiv von Litomeriče (Leitmeritz) befindliche Handschrift zugrunde gelegt, die heute in der Parlamentsbibliothek der |
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Kershaw, Ian, Achterbahn. Europa 1950 bis heute, aus dem Englischen von Schmidt, Klaus-Dieter. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2019, 828 S., 32 Abb., 3 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kershaw, Ian, Achterbahn. Europa 1950 bis heute, aus dem Englischen von Schmidt, Klaus-Dieter. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2019. 828 S., 32 Abb., 3 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wohl jeder kennt das Problem aus eigener Erfahrung: Man steht im Supermarkt unmittelbar vor dem Regal und findet das Gesuchte nicht. Erst nachdem man einen Schritt zurücktritt, erweitert sich die Perspektive, der nun gewonnene Überblick steigert die Wahrscheinlichkeit, zum Erfolg zu kommen, erheblich. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Erkenntnissuche des Zeithistorikers: Je geringer die zeitliche Distanz zu den Ereignissen, desto schwieriger gestaltet sich deren adäquate Einordnung und Interpretation. Wer könnte heute etwa behaupten, verlässlich prognostizieren zu können, welche Weichen für die Zukunft Europas und der Welt durch einen vollzogenen Austritt oder aber den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union tatsächlich gestellt werden? Nachdem der prominente britische Historiker Ian Kershaw 2015 (dt. 2016) den erfolgreichen ersten Band seiner (europäischen) Geschichte des 20. Jahrhunderts publiziert hat, der unter dem Titel „Höllensturz“ die Entwicklung der von blutigen Kriegen charakterisierten ersten Hälfte des Jahrhunderts in Augenschein nimmt, folgt nun mit dem zweiten Band die bis in die unmittelbare Gegenwart reichende Fortschreibung der Erzählung. Aus dem vorher angesprochenen Grund mag dieses Unterfangen die größere Herausforderung sein, und tatsächlich räumt der Verfasser ein, dass sich im Gegensatz zur ersten Jahrhunderthälfte hier „keine ähnlich geradlinige Entwicklung ausmachen (lässt)“, sondern nur eine „voller Wendungen und Windungen, Auf und Abs und willkürlicher Wechselfälle, die einander zudem mit großem und immer rasanter werdendem Tempo ablösten“ (S. 9). Methodisch und formal schließt „Achterbahn“ nahtlos an „Höllensturz“ an. Die Narration folgt, abgestützt auf die relevante Literatur und unter Verzicht auf Einzelnachwei |
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Karlauf, Thomas, Stauffenberg – Porträt eines Attentäters. Blessing, München 2019. 368 S., 1 Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Karlauf, Thomas, Stauffenberg – Porträt eines Attentäters. Blessing, München 2019. 368 S., 1 Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der bekannteste Österreicher und Deutsche, Adolf Hitler (20. April 1889-30. April 1945) ist auch einer der bekanntesten Straftäter der gesamten Weltgeschichte. Aus bisher nicht sicher ermittelten Beweggründen wird er von einem harmlosen Kunstadepten zu einem brutalen Massenmörder, der vielleicht seine unmittelbaren politischen Zielsetzungen an den vermuteten Wünschen seiner möglichen Wähler ausrichtete und dabei allmählich jegliches menschliches Maß überschritt, was jeder Kenner seiner Handlungen und Vorstellungen in dem Laufe der Zeit trotz umfassender Propaganda hätte erkennen sollen. Zu den wenigen Deutschen, die sich seinem Handeln und Wünschen in den Weg zu stellen versuchten, gehört Claus Schenk Graf von Stauffenberg, geboren in Jettingen in Bayern zwischen Ulm und Augsburg an dem 15. November 1907 und standrechtlich in Berlin um Mitternacht an dem 20. oder 21. Juli 1944 erschossen, den das vorliegende Werk in seinem Eingang in einer Aufnahme vor Mai 1922 als Leutnant des Reiterregiments 17 und auf dem Umschlag in dem Namenszug zeigt.
Da Stauffenberg an dem Mittag des 20. Juli 1944 eine Bombe zündete, die Adolf Hitler töten sollte, ist sein Leben bereits vielfach Gegenstand biographischer Darstellungen geworden. Nach Ansicht des in Frankfurt am Main 1955 geborenen, zehn Jahre für die Literaturzeitschrift Castrum Peregrinum in Amsterdam, von 1984 bis 1996 bei den Verlagen Siedler und Rowohlt tätigen und seitdem in Berlin eine Agentur für Autoren führenden, 2007 eine Biographie Stefan Georges und 2016 eine Untersuchung der späten Jahre Helmut Schmidts vorlegenden Verfassers des vorliegenden Werkes ist für das Verständnis der Handlung Stauffenbergs nach den Werten und Idealen zu fragen, mit denen Stauffenberg aufwuchs. Dies sind für den Verfasser die Tradition der Familie, das Offizierkorps und die lange und |
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Gebhardt, Miriam, Wir Kinder der Gewalt. Wie Frauen und Familien bis heute unter den Folgen der Massenvergewaltigungen bei Kriegsende leiden. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2019. 301 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gebhardt, Miriam, Wir Kinder der Gewalt. Wie Frauen und Familien bis heute unter den Folgen der Massenvergewaltigungen bei Kriegsende leiden. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2019. 301 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Unterschiedlichkeit von Geschlechtern ist für viele Lebewesen seit sehr frühen Zeiten ein allgemeines Wesensmerkmal, das innerhalb der Primaten auch den Menschen einschließt und für ihre Erhaltung und Vermehrung grundlegende Bedeutung hat. Dementsprechend ist für die Geburt eines neuen Menschen aus in der Natur vorgegebenen, logisch oder sachlich wohl nicht zwingend notwendigen Gründen die Verschmelzung einer Eizelle einer Frau mit einer Samenzelle eines Mannes erforderlich. Zur Erreichung dieses Zieles sind Leib, Geist und Seele des Menschen mit gewissen Eigenschaften und Möglichkeiten ausgestattet, die ab der Geschlechtsreife manche Frauen sich Männern und manche Männer sich Frauen triebhaft oder willentlich zuwenden lassen, woraus primär kurze Lust und langes Glück sowie sekundär neben Freude und Sicherung auch Schmerzen und Leiden entstehen können.
Grundsätzliche Voraussetzung der dafür erforderlichen Paarung ist anscheinend ein beiderseitiges, durch nicht genau bekannte Voraussetzungen gesteuertes Interesse der Beteiligten, das in einem mehr oder weniger schnellen Aufeinanderzugehen die Verwirklichung des erstrebten Zieles gelingen oder auch scheitern lassen kann. In diesem natürlichen Rahmen hat der Mensch wohl schon früh aber auch die Vergewaltigung entwickelt, bei der ein Beteiligter dem anderen gegen dessen Willen mit Gewalt seinen eigenen Willen zu einer körperlichen Vereinigung der Geschlechtsteile aufzwingt und Widerstand mit Machtmitteln rücksichtslos bricht. Da Männer infolge der allgemeinen Entwicklung durchschnittlich größer, kräftiger und schneller geworden sind als Frauen oder auch Kinder, sind diese eher Opfer und jene eher Täter als umgekehrt.
Mit einem besonderen Aspekt dieser zeitlosen Pr |
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Driessen, Christoph, Geschichte Belgiens – Die gespaltene Nation. Pustet, Regensburg 2018. 240 S., 30 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Driessen, Christoph, Geschichte Belgiens – Die gespaltene Nation. Pustet, Regensburg 2018. 240 S., 30 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Der als niederländischer Staatsbürger in Oberhausen geborene Verfasser, der jetzt das Kölner Büro der Deutschen Presseagentur leitet, stellt nach der in der zweiten Auflage vorliegenden Geschichte der Niederlande die Geschichte unseres Nachbarlandes vor. Entsprechend der allgemein vorherrschenden Vorstellung von einer Nation, die kurz vor ihrem Zerfall steht, zeigt der Verfasser mit wohlbegründeten und aus der Geschichte geschöpften Argumenten die Verbindungen auf, die wohl noch lange einem Zerfall entgegenstehen. Der tiefe Griff in die Geschichte zeigt, dass den Wallonen eine Zuwendung nach Frankreich ebenso zuwider ist wie den Flamen eine Hinwendung zu den Niederlanden. Dabei haben beide so viele Vorbehalte gegeneinander, dass zu fragen ist, was sie einen könnte. Als über die Jahrhunderte erprobte Kaufleute ist ihnen bewusst, dass der jetzige Zustand ihnen sehr förderlich ist. Schließlich haben sie bislang noch keine überzeugende Lösung für die Verteilung Brüssels bei einer Trennung der Nation gefunden, so dass wohl auf längere Zeit diese Nation weiter bestehen kann.
Die Schilderung ist in fünf Kapitel gegliedert, in die zu wichtigen Personen ‚Porträts‘ und zu wichtigen Ereignissen ‚Stichworte‘ eingefügt sind. Den Reigen bedeutender Belgier eröffnet Ambiorix, ein Gegner Cäsars, und ihn beschließen Jacques Brel und Marc Dutroux. In einer sorgfältigen Auswahl beschreibt der Verfasser die zahlreichen kriegerischen Ereignisse, die das Land beeinflusst haben, und dabei die vielen Gelegenheiten, bei denen Bürger in Verteidigung ihrer Städte den Feinden unverhoffte Niederlagen beibrachten. Der Reigen begann 1302 mit der Schlacht von Kortrijk, durch die eine Eingliederung Flanderns nach Frankreich vermieden wurde. Breiten Raum gibt der Verfasser dem wirtschaftlichen Ausbau des Landes, durch den Belgien |
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Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Band 13, 9/10 – Stadtkanzler-Stegrecht. Hermann Böhlaus Nachfolger, 2018. 1281-1600 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-09-2019/DeutschesRechtswoerterbuchBanddreizehnDoppelheftneunundzehn.htm
Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Band 13, 9/10 – Stadtkanzler-Stegrecht. Hermann Böhlaus Nachfolger, 2018. 1281-1600 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das nach einem Gedanken Wilhelm Leibniz‘ aus dem Jahre 1770 1896 von einer Kommission der preußischen Akademie vorgeschlagene Deutsche Rechtswörterbuch hat mit diesem, nach dem Vorspann bei J. B. Metzler in Stuttgart unter dem Copyright der Springer-Verlag GmbH Deutschland als Teil von Springer Nature verlegten Doppelheft den Abschluss des dreizehnten Bandes von insgesamt bis 2036 geplanten sechzehn Bänden erreicht. Der dreizehnte Band umfasst die Strecke von Schwefel bis Stegrecht. Er wurde zwischen 2014 und 2018 von Andreas Deutsch und seinen neun Mitarbeitern hergestellt.
Mit dem vorliegenden, 1044 weitere Wortartikel aufweisenden, freundlicherweise von Ute Mager vermittelten Doppelheft sind aus etwa 8500 Werktiteln und rund dreizehn neu verwerteten Archivkästen nun insgesamt 97196 Artikel in 20800 Spalten von Aachenfahrt bis Stegrecht gedruckt, wozu in der Onlineversion noch 2175 neue so genannte Wortbelegungen kommen. Alle Artikel enthalten nach dem kurzen Vorwort mehr als 500000 Belegzitate und Belegstellenangaben mit insgesamt mehr als 5,5 Millionen Wörtern. Allein der dreizehnte Band umfasst mehr als 5600 teils nur mehrzeilige, teils aber auch vielspaltige Wortartikel.
Den hinteren Teil des Bandes prägt die Fortsetzung der bereits in der vorhergehenden Doppellieferung mit 333 Wortartikeln begonnenen Zusammensetzungen mit dem sehr wichtigen Grundwort Stadt. Mit ihm sind insgesamt mehr als 800 Komposita gebildet. Von ihnen beginnt das Doppelheft mit dem Stadtkanzler und endet mit dem Stadtzwinger. Besonders gewichtig ist in diesem Rahmen das anscheinend 1259 in Utrecht al |
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Dreyer, Michael, Hugo Preuß. Biografie eines Demokraten (= Weimarer Schriften zur Republik 4). Steiner, Stuttgart 2018. XXV, 513 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Hugo Preuß wurde in Berlin an dem 28. Oktober 1860 als Sohn eines wohlhabenden jüdischen Kaufmanns geboren und wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Heidelberg und der mittels einer ungedruckten Dissertation über den Eviktionsregress des in possessorio unterlegenen Käufers 1883 erfolgenden Promotion in Göttingen sowie der Habilitation für Staatsrecht in Berlin ungetauft bleibender Privatdozent und Politiker einer freisinnigen Vereinigung und einer fortschrittlichen Vereinigung sowie 1906 mit 46 Jahren an die neu gegründete Handelshochschule seiner Geburtsstadt berufen. An dem 15. November 1918 ernennt ihn mit 58 Jahren Friedrich Ebert als die Geschäfte des Reichskanzlers des Deutschen Reiches ausführender Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei als Staatssekretär in dem Reichsamt des Inneren und beauftragt ihn mit einem Entwurf einer Verfassung. In dem Landtag Preußens vertritt der am 9. Oktober 1925 kurz vor seinem 65. Geburtstag verstorbene Preuß die von ihm mitbegründete Deutsche Demokratische Partei.
Der in Timmendorfer Strand 1959 geborene Michael Dreyer wurde nach dem von 1978 bis 1982 erfolgten Studium von politischer Wissenschaft, Geschichte und Volkskunde in Kiek und in Lexington in Kentucky magister artium mit einer Studium über das politische System Kentuckys und nach der Promotion bei Ulrich Matthée in Kiel mit einer Preuß bereits in den Blick nehmenden Dissertation über die deutsche Föderalismustheorie in dem 19. Jahrhundert und der 2002 in Jena erfolgten Habilitation über Hugo Preuß (1860-1925) 2005 dort außerplanmäßiger Professor für politische Theorie und Ideengeschichte. Sein auf dem Umschlag mit einer Abbildung des Ministers Preuß auf seinem Weg in das Aulagebäude der Universität Berlin aus dem Stadtarchiv Detmold veranschaulichtes g |
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Zeitenwende in Hessen. Revolutionärer Aufbruch 1918/1919 in die Demokratie – Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung des hessischen Landesarchivs, hg. v. Hedwig, Andreas (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg 36). Hessisches Staatsarchiv, Marburg 2019. 136 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zeitenwende in Hessen. Revolutionärer Aufbruch 1918/1919 in die Demokratie – Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung des hessischen Landesarchivs, hg. v. Hedwig, Andreas (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg 36). Hessisches Staatsarchiv, Marburg 2019. 136 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem derzeitigen menschlichen Wissen ist die Zeit eine anscheinend ziemlich gleichmäßig von einem Anfang vielleicht an ein Ende verlaufende Dimension, in der sich in der Vergangenheit bis zu der Gegenwart ein den Menschen umfassender Verlauf ergeben hat, ohne dass über die Zukunft irgendeine sichere Vorhersage möglich ist. Immerhin lässt sich wohl feststellen, dass die Entwicklung des Menschen von einfachen Anfängen bis jetzt infolge der Verdichtung an Dynamik deutlich zugenommen hat. Dabei sind seit 1789 auch Revolutionen möglich geworden, durch welche die politischen Verhältnisse an einzelnen Stellen erheblich, wenn auch nicht in jeder Hinsicht vollständig verändert wurden.
Der Zeitenwende in Hessen in den Jahren 1918/1919 ist in diesem weiten Rahmen der vorliegende, mit einem Bild der neuen Zeit vor allem mit einer roten Mitte veranschaulichte schlanke Begleitband zu einer Ausstellung gewidmet. Er gliedert sich nach einer unter die Worte „…das alte Morsche ist zusammengebrochen“ gestellten kurzen Einleitung in insgesamt drei Abschnitte. Sie betreffen in 22 Untereinheiten das Ende des ersten Weltkriegs, die Novemberrevolution in Hessen, Weichenstellungen sowie Folgen und Wirkungen.
Dabei ist dem Zusammenbruch des alten Morschen ein Bild Kaiser Wilhelms II. vorangestellt, das den von 1859 bis 1941 lebenden König von Preußen 1916 in Armeeuniform mit Pickelhaube als obersten Kriegsherrn des Deutschen Reiches zeigt, der durch seine politische Stützung der Kriegserklärung des Kaisers von Österreich-Ungarn gegenüber Serbien wesentlich zu der Entstehung des ersten Weltkriegs und dem Untergang des Bisherigen beigetragen hat. De |
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Populismus und Demokratie – Interdisziplinäre Perspektiven, hg. v. Jesse, Eckhard/Mannewitz, Tom/Panreck, Isabelle-Christine (= Extremismus und Demokratie 37). Nomos, Baden-Baden 2019. 357 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Volkssouveränität ist die Innehabung der Staatsgewalt durch das Volk als Souverän. Diese Vorstellung entwickelt sich nach bereits antiken und mittelalterlichen Ansätzen bei Cicero und Marsilius von Padua aus der Souveränitätslehre der frühen Neuzeit. Nach Emer de Vattel und Jean-Jacques Rousseau ist Inhaber der Souveränität das Volk, weshalb die erste formelle Verfassung der Welt 1776 erklärt, dass alle Gewalt von dem Volk ausgeht und seitdem die Demokratie als die Herrschaft des Volkes in den verschiedensten Spielarten zu der führenden Herrschaftsform der heutigen Welt geworden ist.
Obwohl in dem klassischen Latein populus das Volk meint, ist die anscheinend in den Vereinigten Staaten von Amerika seit 1891 nachweisbare politische Bezeichnung populist inzwischen in ein Spannungsverhältnis zu der Demokratie geraten. Mit ihm befasst sich der von der Hanns-Seidel-Stiftung geförderte Sammelband der Stipendiaten eines zu Beginn des Jahres 2017 geschaffenen Promotionskollegs. Er umfasst insgesamt vierzehn Referate in zwei Abschnitten über Populismus und Extremismus sowie demokratischen Verfassungsstaat und Parteien, in denen Stipendiaten aus unterschiedlich weit gediehenen Stadien ihrer Arbeiten durchweg fragend berichten.
Dabei beginnt Alexander Akel mit der fragenden Spannung zwischen Charisma und Regierungsverantwortung, während Christina Forsbach an dem Ende nach Weckrufen für einen normativen Akteur sucht. Dazwischen werden die Bürde der Gewinner, die Freiheitliche Partei Österreichs auf dem Wege zu der Catch-All Party, das Maul des Volkes, der Rechtsextremismus in dem neuen Bundestag Deutschlands, politische Agitation, juvenile Rebellion oder rechtsextreme Erlebniswelt, Volkssouveränität, Ehrlichkeit, Hinte |
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Ambos, Kai, Nationalsozialistisches Strafrecht – Kontinuität und Radikalisierung (= Grundlagen des Strafrechts 6). Nomos, Baden-Baden 2019. 169 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ambos, Kai, Nationalsozialistisches Strafrecht – Kontinuität und Radikalisierung (= Grundlagen des Strafrechts 6). Nomos, Baden-Baden 2019. 169 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Von dem 30. Januar 1933 bis zu dem 8. Mai 1945 war die von Adolf Hitler maßgeblich geprägte Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die entscheidende politische Kraft in dem Deutschen Reich, die das Recht als an ihre ideologischen Vorstellungen gebunden betrachtete. In der Folge wurde auch das Strafrecht in vielen Hinsichten entsprechend den nationalsozialistischen Zielsetzungen geändert. Der Straftäter wurde grundsätzlich als Gegner des Nationalsozialismus verstanden, auch wenn Nationalsozialisten mehr Straftaten an politischen Gegnern verübten als andere.
Die vorliegende Untersuchung des in Heidelberg 1965 geborenen, nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in Freiburg im Breisgau, Oxford und München ausgebildeten, über die Drogenkontrolle und ihre Probleme in Kolumbien, Peru und Bolivien bei Horst Schüler-Springorum in München promovierten, nach der zweiten juristischen Staatsprüfung als wissenschaftlicher Referent für internationales Strafrecht und Hispanoamerika an dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und als wissenschaftlicher Assistent Albin Esers tätigen, 2001 in München bei Klaus Volk und Bruno Simma mit einer Schrift zu dem allgemeinen Teil des Völkerstrafrechts habilitierten und 2003 nach Göttingen berufenen Verfassers ist nach dem kurzen Vorwort aus der Lektüre der 2017 erschienenen Monographie des argentinischen Strafrechtlers Eugenio Raúl Zaffaroni über die Doctrina Penal Nazi hervorgegangen. Dabei wurde aus einer geplanten knappen Rezension infolge eingehender Überprüfung der Quellen eine selbständige Abhandlung. Diese gliedert sich nach Vorbemerkungen über Zaffaronis Werk und den eigenen Ansatz in sechs Sachkapitel über Grundlagen des nationalsozialistischen Strafrechts (Rassismus, |