Die Tiroler Landesordnungen von 1526, 1532 und 1573. Historische Einführung und Edition, hg. v. Pauser, Josef/Schennach, Martin P. unter Mitarbeit von Verena Schumacher (= Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. 3. Abteilung Fontes Iuris, Band 26). Böhlau, Wien 2018. 796 S., 24 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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In dem seit den ältesten genauer bekannten Anfängen nacheinander vor allem von Kelten, Römern und Germanen besetzten Herz der Alpen gewannen unter den von den Herrschern des deutschen Reiches belehnten Bischöfen von Trient und Brixen die Grafen von Tirol als Vögte die Herrschaft in dem Lande, die 1363 über Margarethe Maultasch an den habsburgischen Herzog von Österreich kam. Während der frühen Neuzeit wurden in dem von dem 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart bestehenden Land wichtige Rechtsquellen geschaffen, die grundsätzlich unmittelbar nach der Entstehung gedruckt werden konnten. Sie fasst die vorliegende Edition erstmals zu einer einzigen großen Einheit zusammen.
In ihr folgt einem knappen Geleitwort des Leiters der die Ausgabe einschließenden und beherbergenden Fontes rerum Austriacarum und einem kurzen Vorwort der beiden Herausgeber eine ausführliche, aktuell informative Einführung. Sie stellt zunächst die Entstehung, Bedeutung und Entwicklung der Tiroler Landesordnungen dar (11ff.). Dem schließt sie die zugehörigen Drucke und Beschreibungen sowie die Überlieferung an (39ff.), auf die eine kurze Editionsbemerkung folgt, nach welcher die Ausgaben möglichst vorlagengetreu in modernen Drucktypen erfolgen.
Am Beginn stehen Gesatz vnd ordnungen der ynzichten Malefitz Rechten vnd annderer notdurftigen henndeln des lannds der Graueschaft Tyroll (Tiroler Malefizordnung von 1499, 109ff.) nach dem Druck des Jahres 1500. Dieses Werk nennt sich zwar nicht Landesordnung. Es wird aber in seinen beiden Teilen (Jntzicht vnd Malefitz hendel vnnd Rechten, Etlich ordnung der Recht ausserhalb der Malefitz) in den z |
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Die Urkunden Friedrichs II. 1222-1226, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian u. a. (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 5). Harrassowitz, Wiesbaden 2017. LXXXVIII, 667 S. (Texte), 669-1084 S. (Register), Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach der Vorrede des verdienstvollen Bearbeiters liegt termingerecht nun der fünfte Teilband der Urkunden Kaiser Friedrichs II. (Iesi bei Ancona 26. 12. 1194-Castel Fiorentino bei Lucca 13. 12. 1250, 1198 König von Sizilien, 1196/1211/1212 König des Heiligen römischen Reiches, 12. 11. 1220 Kaiserkrönung) vor, der nahtlos an den vierten Teilband anschließt und mit ihm zusammen das Modul 3 in der Gesamtplanung des Unternehmens bildet. Er umfasst 270 Urkunden gegenüber 171 Urkunden für die Zeit als König Siziliens (1199-1212) und gegenüber 488 Urkunden für die Zeit zwischen 1212 und 1220 als König des Heiligen römischen Reiches. Dementsprechend liegen nun für die Zeit bis 1226 1199 Urkunden und drei Nachträge vor, womit die Zahl aller Urkunden Friedrichs I. bereits übertroffen wird.
Vorangestellt ist beiden Bänden eine kanzleigeschichtliche Einleitung des Bearbeiters für die Zeit von Mitte September 1220, als Friedrich II. auf dem Zug nach Rom das Gebiet Italien betrat, bis zu dem geplanten, aber nicht verwirklichten Hoftag von Cremona in dem Juni 1226. Sie behandelt einschließlich der mittelalterlichen Fälschungen 542 Urkunden, von denen (nur) 151 (28 Prozent) auf einer Urschrift (Original) oder einer angeblichen Urschrift aus gegenwärtig 79 Archiven und Bibliotheken Italiens (52 Prozent), Deutschlands (23 Prozent), Frankreichs (9 Prozent), der Schweiz (6 Prozent), Österreichs (5 Prozent), Spaniens, der Niederlande und Schwedens beruhen. Gegenüber der früheren Edition Huillard-Breholles ist die Zahl der Urkunden von 309 (davon 52 nur als Regesten) auf 542 erhöht, was abzüglich der Fälschungen |
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Die Welt vor 600. Frühe Zivilisationen, hg. v. Gehrke, Hans-Joachim. Beck, München 2017. 1082 S., 88 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Welt vor 600. Frühe Zivilisationen, hg. v. Gehrke, Hans-Joachim (= Geschichte der Welt 1). Beck, München 2017. 1082 S., 88 Abb., 25 Kart., 7 Taf. Besprochen von Werner Augustinovic.
In einer zunehmend globalisierten Welt ist auch die Geschichtswissenschaft mehr und mehr gefordert, unsere Vergangenheit in einer globalen Perspektive zu untersuchen und dabei neben dem eigenständigen Wert der unterschiedlichen Kulturen vor allem Wechselwirkungen und Beziehungsgefüge angemessen zu berücksichtigen. Eine an diesen Leitlinien ausgerichtete Darstellung der Weltgeschichte muss zwangsläufig einer anderen Struktur folgen als die klassischen Darstellungen dieses Inhalts, die durchweg eine regionale Gliederung aufweisen. Erfreulicher Weise haben sich die Verlage C. H. Beck und Harvard University Press dafür entschieden, solch eine neuartige, bis in die unmittelbare Gegenwart heraufreichende „Geschichte der Welt“ in insgesamt sechs Bänden mit den groben chronologischen Zäsuren 600, 1350, 1750, 1870 und 1945 von ausgewiesenen Fachkennern in zwei parallelen Serien auf Deutsch und Englisch erarbeiten zu lassen. Als Hauptherausgeber konnten mit Akira Iriye (Harvard University) und Jürgen Osterhammel (Universität Konstanz) zwei herausragende Vertreter der Globalgeschichte gewonnen werden, die neben ihrer Tätigkeit als Editoren einzelner Bände (Iriye für Band 6: „1945 bis heute. Die globalisierte Welt“; Osterhammel gemeinsam mit Sebastian Conrad für Band 4: „1750 – 1870. Wege zur modernen Welt“) auch für das Grundkonzept der gesamten Reihe verantwortlich zeichnen. In Zusammenarbeit mit den Genannten oblag es den jeweiligen Bandherausgebern, eigenverantwortlich für ihre Bände geeignete Profile zu erarbeiten und diese in den Einleitungen darzulegen. In der Darstellung wurden, wo möglich, große Panoramen oder zumindest eine Gliederung nach Großräumen unter Herausarbeitung der Vernetzungen bevorzugt, denn es sei ein Problem gewesen, „Autorinnen und Autoren zu finden, |
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Die Welt vor 600. Frühe Zivilisationen, hg. v. Gehrke, Hans-Joachim. Beck, München 2017. 1082 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach den derzeitigen überwiegend anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Welt die den Menschen in Raum und Zeit, in Kausalität und Wechselwirkung sowie in Zufall und Notwendigkeit umfassende, wohl einen Beginn und auch ein Ende einschließende Gesamtheit des Seins und Werdens. Sie ist anscheinend ohne bisher erkannten Grund vor etwa 13,8 Milliarden Jahren aus dem Nichts mit einem Urknall entstanden. Seitdem haben sich in ihr Elemente, Galaxien, Sonnen, Planeten (darunter vor etwa 4,6 Milliarden Jahren die Erde), Luft, Wasser, Menschen, (Zivilisationen,) Sprachen und Rechte entwickelt.
Im Gegensatz zu vielen vertrauten Gegebenheiten der Gegenwart sind diese besonders interessanten Anfänge zumindest in den Einzelheiten weitgehend unbekannt und können nur mit großer Vorsicht ungefähr erschlossen werden. Dies gilt besonders auch für die frühen Zivilisationen der Menschen. Deswegen verdient jede Zusammenfassung des derzeitigen Wissens über sie vollkommene Aufmerksamkeit.
Das vorliegende gewichtige internationale Sammelwerk hat unmittelbar nach seinem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden. Deswegen genügt an dieser Stelle vorweg ein allgemeiner formaler Hinweis. Er kann sich darauf beschränken, dass das gewichtige, von dem Aufbruch des aufrecht gehenden homo erectus aus Afrika vor 1,8 Millionen Jahren bis 600 (n. Chr.) reichende Werk nach einer kurzen Einleitung des bis zu seiner Emeritierung als Professor für alte Geschichte in Freiburg im Breisgau tätigen Herausgebers des ersten Bandes über antike Weltgeschichte als Problem und elementare Lebensformen im strukturellen Vergleich in fünf Abschnitte gegliedert ist. Sie betreffen die Vorgeschichte und Frühgeschichte (Hermann Parzinger), die frühen Hochkulturen Ägyptens und Vorderasiens (Karen Radner), die Welt der kl |
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Die Wiener Stadtbücher 1395-1430, Teil 5 1418-1421, hg. v. Jaritz, Gerhard/Neschwara, Christian (= Fontes iuris – Geschichtsquellen zum österreichischen Recht 10/5) Böhlau, Wien 2018. 464 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Das Stadtbuch als das von einer Stadt für wichtige rechtliche Geschehnisse geführte Buch erscheint seit dem 13. Jahrhundert. Es stand anfangs gegenüber dem Stadtrechtsprivileg als primär normativer Rechtsquelle eher in dem Hintergrund, weil es vorwiegend auf reale Einzelgeschehnisse bezogen ist. Zu den seit dem 20. Jahrhundert edierten Stadtbüchern ist nach Vorarbeiten seit 1975 1989 auch das Stadtbuch Wiens mit einem ersten von 1395 bis 1400 reichenden Teil hinzugekommen.
Die Edition beruht auf drei unter der Signatur A 285/1-3 in dem Wiener Stadt- und Landesarchiv aufbewahrten Foliobänden, die früher als Testamentsbücher bezeichnet wurden, obwohl sie keine letztwilligen Verfügungen mit Einsetzung eines Universalerben enthalten, sondern überwiegend sonstige letztwillige Verfügungen über einzelne Gegenstände. Unter langsamen Wechsel der Herausgeber wurde 1998 der zweite Teil (1401-1405), 2006 der dritte Teil (1406-1411) und 2009 der vierte Teil (1412 bis 1417) veröffentlicht. Ihm schließt sich der vorliegende fünfte Teil, der mit einem Geschäft des Heinrich Scheppach von dem 22. Januar 1418 bzw. dem 6. November 1417 einsetzt und mit einem Geschäft des Niklas Radawner von dem 22. November 1419 bzw. dem 18. Dezember 1421 endet, als vorletzter Band an.
Er entspricht nach dem Vorwort der Handschrift 285/2 fol. 254r-269v und 295/3 fol. 3r-96v. An den bisherigen Editionsgrundsätzen konnte dabei erfreulicherweise festgehalten werden. Im Vorgriff auf den zu erwartenden Abschluss wird ein erleichterter Zugang zu dem bisher 3194 Nummern umfassenden Material über die jedermann zugängliche Internetadresse http://www.imareal.oeaw.ac.at/wtb.html vorbereitet, wofür den Herausgebern sehr zu danken ist.
Innsbruck |
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Dokumente zur Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Verfassung 1361, bearb. v. Hohensee, Ulrike/Lawo, Mathias/Lindner, Michael u. a. (= Monumenta Germaniae Historica - Constitutiones et Acta Publica Imperatorum et Regum 13, 2). Harrassowitz, Wiesbaden 2017. 415-952 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der vorliegende Band ist der zweite Teil eines umfangreicheren Gesamtwerks. Er äußert sich dazu aber, wie bei Einzelteilen eines umfangreicheren Gesamtwerks nicht unüblich, nicht besonders. Auch der Karlsruher Virtuelle Katalog scheint an dieser Stelle nicht hilfreich.
Nach dem vorangestellten Inhaltsverzeichnis beginnt der Band mit Urkunden 1361. Er setzt unter der Nummer 464 mit einer Urkunde Kaiser Karls von dem 3. Januar 1361 ein, in der Karl das Erblehen an dem Stadelhof in Ulm mit allen Nutzen, Rechten und Zubehör an Graf Ulrich (VI.) d. Ä. von Helfenstein und dessen Erben unbeschadet der Rechte Dritter verleiht, der es von den Kindern des Heinrich Meyer von Nördlingen, diesem selbst und Konrad Huntfuzz als Vormündern gekauft habe. Dem folgen bis zu S. 716 die Nummern von 465 bis zu Nummer 786, in der Karl an dem 23. Dezember 1361 erklärt, dass Bischof Lupold von Bamberg sowie Dekan und Kapitel der Bamberger (Dom-)Kirche nach dem Verkauf des Dorfes Erlangen an ihn ihre Rechte an dem dortigen Wald unverändert behalten sollen, während er selbst und seine Erben dort keine weiteren Rechte beanspruchen werden, als den Erlangern und ihren Gütern zustehe.
Hieran schließen sich Nachträge zu dem ersten Teil des Bandes an, die zehn Literaturtitel und rund vierzig kleine Addenda und Corrigenda betreffen. Es folgt auf den Seiten 718-732 eine Inhaltsübersicht zu dem 84 Folien umfassenden Dresdener Registerband der Kanzlei Kaiser Karls IV. und auf den Seiten 733ff. eine Aufstellung der mehr als 200 in den Anmerkungen zusätzlich erwähnten Urkunden Karls IV. von dem 26. November 1346 bis zu dem 18. November 1377. Als Archivorte werden Aach |
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Dokumente zur Geschichte des deutschen Zionismus 1933-1941, hg. und eingel. v. Nicosia, Francis R. (= Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo-Baeck-Instituts 77). Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XXIX, 657 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dokumente zur Geschichte des deutschen Zionismus 1933-1941, hg. und eingel. v. Nicosia, Francis R. (= Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo-Baeck-Instituts 77). Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XXIX, 657 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Zionismus als die von Zion als dem Namen des Tempelbergs in Jerusalem abgeleitete nationalistische Ideologie von Juden zur Schaffung, Bewahrung und Rechtfertigung eines Nationalstaats der Juden in Palästina hat geschichtliche Wurzeln seit der Antike, in der um 800 v. Chr. ein erster Tempel an dem zentralen Ort errichtet wurde. Seine eigentlichen Entstehungsbedingungen beruhen aber erst auf dem neuzeitlichen Nationalismus und Kolonialismus europäischer Mächte. Seitdem sind jüdische Siedlungsprojekte und mit ihnen auch neue Formen des Antisemitismus entstanden.
Der Versachlichung der Diskussion kann am ehesten die objektive Dokumentation der Quellen dienen, wie sie der in Philadelphia 1944 geborene, nach Tätigkeiten in Libyen und Deutschland an der Pennsylvania State University und der Georgetown University in Geschichte ausgebildete und 1978 an der McGill University mit einer Dissertation in deutscher Geschichte und Geschichte des nahen Ostens promovierte und seit 1979 an dem Saint Michaels’s College sowie seit 2009 als Professor für Holocauststudien an der University of Vermont tätige Herausgeber vorlegt. Er geht dabei von den Dokumenten zur Geschichte des deutschen Zionismus 1882-1933 aus, die Jehuda Reinharz 1981 in der Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts veröffentlichte. Seit mehr als zwei Jahrzehnten leitete ihn die Überzeugung von der Notwendigkeit, diese Quellensammlung von der nationalsozialistischen Machtübernahme an dem 30. Januar 1933 bis zu dem offiziellen Ende der jüdischen Auswanderung aus dem Deutschen Reich und dem besetzten Europa bzw. dem Beginn des Holocaust 1941 fortzusetzen.
Die in diesem Zusammenhang abgedruckten 208 Quelle |
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Eine ungemein eigensinnige Auswahl unbekannter Wortschönheiten aus dem Grimmschen Wörterbuch, ausgewählt und hg. v. Graf, Peter, grafisch in Szene gesetzt von 2xGoldstein+Fronczek. Verlag Das kulturelle Gedächtnis, Berlin 2018. 352 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eine ungemein eigensinnige Auswahl unbekannter Wortschönheiten aus dem Grimmschen Wörterbuch, ausgewählt und hg. v. Graf, Peter, grafisch in Szene gesetzt von 2xGoldstein+Fronczek. Verlag Das Kulturelle Gedächtnis, Berlin 2018. 352 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Mit seinen mehr als 320.000 Stichwörtern und 34.824 Seiten Umfang stellt das 1838 von den Brüdern Jacob Grimm und Wilhelm Grimm initiierte, 1961 mit dem 33. Band abgeschlossene „Deutsche Wörterbuch“ eine einzigartige kulturgeschichtliche Dokumentation dar. Die Bearbeitungszeit von 123 Jahren bringt mit sich, dass dieses Werk über mehrere politische Umbrüche hinweg – von der Zeit des Vormärz und des Deutschen Bundes über das Wilhelminische Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich bis hin zur Spaltung Deutschlands in die Bundesrepublik (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) – den Wortschatz und damit auch den jeweils zeittypischen Geist konserviert. Einen historisch-kritischen Kommentar zur Erläuterung dieser Bezüge gibt es nicht. Dass damit auch manche antisemitische Gehässigkeit und Beleg-Einträge aus Hitlers „Mein Kampf“ gleichsam neutral und unerklärt in den Korpus des Neuhochdeutschen miteingeschlossen worden sind, lässt sich nach Ansicht des Herausgebers der vorliegenden Auswahl, Peter Graf, „durch nichts entschuldigen und muss geändert werden“ (S. 9). Zweifellos gehören auch die nationalsozialistischen Wortschöpfungen zum deutschen Wortschatz, sodass eine Weglassung nicht in Frage kommt; im Hinblick auf historisch nicht informierte Wörterbuchnutzer sind hingegen ergänzende Erläuterungen ein Gebot der Stunde. Um zu illustrieren, dass das große nationale Unternehmen „Deutsches Wörterbuch“ keineswegs als Vehikel eines radikalen Deutschnationalismus missbraucht werden dürfe, verweist Peter Graf – wohl mit unübersehbarem Bezug zum aktuellen Flüchtlingsdiskurs – auf einen Antrag, den Jacob Grimm 1848 als Abgeordneter der verfassungsgebenden Nationalversamml |
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Eine ungemein eigensinnige Auswahl unbekannter Wortschönheiten aus dem Grimmschen Wörterbuch, ausgewählt und hg. v. Graf, Peter, grafisch in Szene gesetzt von 2xGoldstein+Fronczek. Verlag Das kulturelle Gedächtnis, Berlin 2018. 352 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eine ungemein eigensinnige Auswahl unbekannter Wortschönheiten aus dem Grimmschen Wörterbuch, ausgewählt und hg. v. Graf, Peter, grafisch in Szene gesetzt von 2xGoldstein+Fronczek. Verlag Das kulturelle Gedächtnis, Berlin 2018. 352 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Am Anfang war das Wort und danach dauerte es wohl bis etwa zum Untergang Westroms, bis das erste deutsche Wort kam. Auf seiner und seiner Geschwister Grundlage entstand im achten nachchristlichen Jahrhundert das erste deutsche Buch und zwar gleich in der Form des lateinisch-althochdeutschen Synonymenlexikons Abrogans. Weit mehr als tausend Jahre später schufen Jakob Grimm (A, B, C) und Wilhelm Grimm (D) sowie nach ihrem Tode verschiedene Nachfolger zwischen 1838 und 1961 ein deutsches Wörterbuch (des Neuhochdeutschen) mit 319083 Lemmata, dessen wenig später begonnene Neubearbeitung der Buchstaben von A bis F vielleicht noch in dem laufenden Jahr einem überstürzten, bei größerer Aktualität etwas kürzendem Ende zugeführt wird.
Noch vor diesem zweiten Schlusspunkt eines großen und großartigen, wenn auch aus idealistischer Sicht kaum vollkommenen Jahrhundertwerks legt der seit fast fünfundzwanzig Jahren als Lektor und Verleger tätige, in unterschiedlichen Unternehmen (Alexander Fest und Rogner und Bernhard, Kein und Aber in Zürich, Aufbau in Berlin und Metropolit) viele Publikationen aus Kunstbuch, Fotobuch, Sachbuch und Belletristik betreuende und verlegende Peter Graf eine ungemein eigensinnige Auswahl vor. Sein vorliegendes Buch macht nach seiner Gebrauchsanleitung nichts anderes, als eigen gestaltet, das in erster Bearbeitung 34824 Seiten umfassende Deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm nach Lust und Laune des Autors ohne jeden wissenschaftlichen Anspruch auf etwa ein Hundertstel (oder mehr) seines Umfangs zu verringern und, nur der Idee der Blütenlese folgend, die seltsamsten, wunderbarsten und unbekanntesten Wortschönheiten aus dem Wortmuseum des Bedeutungswörterbuchs zu bef |
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Erdmann, Paul, Rotarier unterm Hakenkreuz. Anpassung und Widerstand in Stuttgart und München. Historische Ermittlungen, ethische Einschätzungen. Salier Verlag, Leipzig 2018. 980 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 8 (2018) 72. IT 16751 2018-07-23 angezeigt 16751 |
Ganzen Eintrag anzeigen Erdmann, Paul, Rotarier unterm Hakenkreuz. Anpassung und Widerstand in Stuttgart und München. Historische Ermittlungen, ethische Einschätzungen. Salier Verlag, Leipzig 2018. 980 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
An dem 23. Februar 1905 gründete der in Racine/Wisconsin an dem 19. April 1868 geborene, an der Universität von Iowa ausgebildete Jurist Paul Percy Harris, der sich nach unterschiedlichsten Tätigkeiten und ausgedehnten Reisen nach Europa 1896 als Rechtanwalt in Chicago niedergelassen hatte, zusammen mit dem Kohlenhändler Sylvester Schiele, dem Bergbauingenieur Gustav Löhr und dem Schneidermeister Hiram Shorey einen Rotary Club als einen Ort der Zusammenkunft und Freundschaft. Ziel war es, in der anonymen Großstadt freundschaftliche Verbindungen zu anderen Geschäftsleuten aufzubauen. Wegen des damit verbundenen Erfolges entstand hieraus in 166 Staaten eine internationale Gemeinschaft aus Angehörigen verschiedener Berufe mit rund 1,2 Millionen Mitgliedern in mehr als 34000 Clubs, die sich nach eigenen Bekundungen humanitäre Dienste, Einsatz für Frieden und Völkerverständigung sowie Dienstbereitschaft im täglichen Leben zum Ziel setzen und Wahrheit, Fairness für alle Beteiligten, Förderung von Freundschaft und gutem Willen wie Dienst an dem Wohle aller Beteiligten anstreben.
Mit der tatsächlichen Entwicklung in Stuttgart und München beschäftigt sich das vorliegende Werk des evangelischen Theologen und früheren Studiendirekttors an dem staatlichen Seminar für Schulpädagogik Paul Erdmann. Es gliedert sich auf der Grundlage umfangreichen Quellenmaterials in insgesamt acht Abschnitte. Diese betreffen Rotary in Deutschland unter nationalsozialistischer Herrschaft, den Rotary Club Stuttgart (vor, unter und nach der nationalsozialistischen Diktatur) in erster Ermittlung, die Erweiterung des Quellenfelds und de Methodik, den Rotary Club Stuttgart vor, unter und nach der nationalsozialistischen Herrschaft in zweiter Ermittlung, den Rotary Cl |
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Erziehen und Strafen, Bessern und Bewahren. Entwicklungen und Diskussionen im Jugendrecht im 20. Jahrhundert, hg. v. Schumann, Eva/Wapler, Friederike (= Göttinger juristische Schriften 20). Universitätsverlag, Göttingen 2017. V, 162 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erziehen und Strafen, Bessern und Bewahren. Entwicklungen und Diskussionen im Jugendrecht im 20. Jahrhundert, hg. v. Schumann, Eva/Wapler, Friederike (= Göttinger juristische Schriften 20). Universitätsverlag, Göttingen 2017. V, 162 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Jugend von Menschen hat es in dem weitgespannten Rahmen der Zeitlichkeit des Universums seit der Entstehung des Menschen gegeben. Sprachlich wird sie anscheinend bereits in der indogermanischen Sprache und danach in dem rekonstruierbaren Westgermanischen sichtbar und ist althochdeutsch an dem Ende des 8. Jahrhunderts bezeugt, das wohl lehnübersetzend entstandene Adjektiv jugendlich seit dem 9. Jahrhundert. Von mit Jugend gebildeten substantivischen Zusammensetzungen lassen sich Jugendarbeit bei Lessing (1729-1781), Jugendgericht nach sachlicher Vorbereitung seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in dem 19. Jahrhundert nachweisen, Jugendamt, Jugendarbeitsschutz, Jugendarrest, Jugendgefährdung, Jugendgerichtsgesetz, Jugendgerichtshilfe, Jugendkriminalität, Jugendrecht, Jugendrichter, Jugendschutz, Jugendstrafe, Jugendstrafrecht, Jugendvertretung und Jugendwohlfahrt dagegen erst in dem 20. Jahrhundert.
Mit dem besonderen Aspekt der Entwicklungen und Diskussionen in dem Jugendrecht in dem 20. Jahrhundert befasst sich der vorliegende schlanke Sammelband, der an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen entstand, in der Friedrich Schaffstein (1905-2001) bereits 1936 die Erneuerung des Jugendstrafrechts thematisierte und seit 1959 als erster ein sehr erfolgreiches Lehrbuch des Jugendstrafrechts vorlegte. Das Werkversammelt nach dem Vorwort der beiden Herausgeberinnen die Referate eines in Göttingen an dem 27. Mai 2016 durchgeführten Workshops mit dem Titel Erziehen und Strafen im Fürsorge- und Jugendstrafrecht 1920-1970. Diese von 25 sachkundigen Teilnehmern besuchte Veranstaltung geht ihrerseits auf eine Initiative der Vorsitzenden der deutschen Vereinigung für Jugendgeri |
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Falk, Georg D., Entnazifizierung und Kontinuität. Der Wiederaufbau der hessischen Justiz am Beispiel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 86). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2017. XI, 531 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Falk, Georg D., Entnazifizierung und Kontinuität. Der Wiederaufbau der hessischen Justiz am Beispiel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 86). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2017. XI, 531 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Trotz des in Frankreich 1789 revolutionär und seitdem überwiegend evolutionär verwirklichten Grundsatzes der Gleichheit aller Menschen gibt es überall und jederzeit einzelne Menschen, die ihre besonderen Vorstellungen auch von möglichst vielen Mitmenschen als Anhängern verwirklicht sehen wollen. Dies gilt neben zahllosen anderen Lebensbereichen auch und vor allem in der Politik. In diesem Sinne hat Adolf Hitler die von ihm entwickelte nationalsozialistische Ideologie den Deutschen seiner Zeit vorgetragen und damit aus so unterschiedlichen Gründen wie Überzeugung oder Opportunismus viele Gefolgsleute um sich geschart, darunter auch zahlreiche Juristen, welche etwa die Gleichheit allen Fremdvölkischen abgesprochen haben.
Der 1949 geborene, von 2005 bis 2014 als vorsitzender Richter eines Zivilsenats an dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main und seit 2006 als Mitglied des Staatsgerichtshofs Hessen tätige, bereits durch zahlreiche Veröffentlichungen, Vorträge und Veranstaltungen mit jungen Richtern hervorgetretene Verfasser behandelt diese Problematik für den besonderen Bereich des Wiederaufbaus der Justiz Hessens nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes an Hand von 114 Biographien, die zwischen 2014 und 2017 entstanden und zu einem Gesamtbilde zusammengefügt wurden. Gegliedert ist das an dem Leitbild des unbefangenen Richters orientierte Werk in sechs einer kurzen Einleitung folgenden Abschnitten. Sie betreffen fragend die Beziehung zwischen neuem Gericht und neuen Richtern, die Gründe für eine nationalsozialistische Belastung von Richtern zwischen Anpassung, Widerstand und Vertreibung, die Rahmenbedingungen bei dem Wiederaufbau des an d |
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Fetzer, Günther, Droemer Knaur – die Verlagsgeschichte 1846-2017. Droemer, München 2017. 543 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fetzer, Günther, Droemer Knaur. Die Verlagsgeschichte 1846-2017. Droemer, München 2017. 544 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die zivilisatorisch-wirtschaftliche Entwicklung des Menschen hat eine gewisse Befreiung von der unmittelbaren Nahrungssuche mit sich gebracht, so dass seit der Urbanisierung und der Maschinisierung immer mehr Einzelne ihre Selbstverwirklichung in der Herstellung bloßer, anderen dauerhaft mitteilbarer Gedankengebilde versuchen können. In der Regel sind solche Autoren wirtschaftlich nur wenig erfahren, so dass zur öffentlichen Verbreitung und wirtschaftlichen Verwertung möglichst geschickte Vermittler benötigt werden. Seit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern haben diese wichtige Aufgabe in Arbeitsteilung mit den Druckern die besonderen Verleger übernommen, die mittelbar von ihren Veröffentlichungserfolgen ihrer Autoren leben.
Einen einzelnen Ausschnitt ihrer Erfolge behandelt der 1946 geborene, in Mainz und München in Germanistik, Politologie, Soziologie und Publizistik ausgebildete, in München 1976 über Wertungsprobleme in der Trivialliteraturgeschichte promovierte Verfasser, der nach einer wissenschaftlichen Mitarbeit an dem deutschen Literaturarchiv in Marbach bei den Verlagen Hanser, Heyne, Scherz und Droemer Knaur Kindler wirkte. Nach seinen ausführlichen, nach einer Vorbemerkung in sechs chronologisch gereihte Kapitel (1846-1901, 1901-1933, 1934-1945, 1945-1981, 1981-1998, 1998-2017) gegliederten Untersuchungen wurde die in Leipzig 1846 von Theodor Knauer gegründete Buchbinderei 1884 von dem nachfolgenden Sohn um einen allmählich den Buchstaben e des Namens Knauer aufgebenden Verlag erweitert, der rechtsfrei gewordene und damit kostengünstige Werke von Klassikern vor allem in Warenhäusern vertrieb. Nach dem Übergang an Gabriel Hendelsohn (1901) und dem Erscheinen eines einbändigen (Knaurs) Lexikons für 2,85 Mark in dem Jahre 1931 öffnete sich dem Verlag auch der allgemeine Buchhandel.
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Grollmann, Felix, Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Reichsreform – Zur Integration Bayerns in das Frankenreich (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung Münchener Universitätsschriften Juristische Fakultät 98). Erich Schmidt, Berlin 2017. XII, 469 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grollmann, Felix, Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform. Zur Integration Bayerns in das Frankenreich (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, Münchener Universitätsschriften, Juristische Fakultät, Band. 98). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2018. XII, 469 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Die von Harald Siems betreute Münchener Dissertation Felix Grollmanns widmet sich den Rechtstexten der Karolingerzeit für Bayern und untersucht insbesondere deren Integrationsfunktion in der Zeit nach der Absetzung Herzog Tassilos III. Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung (S. 1-29), drei Hauptteile und ein kurzes Resümee. Der erste Teil (S. 30-129) analysiert die bayerischen Herrschaftsverhältnisse bis zur Entmachtung Tassilos III., bietet eine sorgfältige Darstellung der bayerischen Geschichte von dem 6. bis 8. Jahrhundert (S. 50ff.) und vergleicht die Regelungen der herzoglichen Befugnisse in der Lex Baiuvariorum mit der „Verfassungspraxis“, soweit sie sich unter Zuhilfenahme anderer historischer Quellen rekonstruieren lässt (vor allem S. 82ff.). Hier zieht der Verfasser vor allem die Traditionsbücher der bayerischen Diözesen, das Salzburger Güterverzeichnis, die hagiographischen Schriften und die Decreta Tassilonis als Quellen für die Herrschafts- und Verfassungsverhältnisse heran (S. 187ff., 200ff.). Der Zeitpunkt der Abfassung der Lex Baiuvariorum kann jedoch auch auf diesem Wege nicht näher bestimmt werden, sondern muss weiterhin offenbleiben. Mit Teilen der bisherigen Forschung verzichtet der Verfasser auf Spekulationen, erwägt zwar verschiedene Möglichkeiten, beschränkt sich aber vorsichtigerweise auf die Angabe eines Entstehungszeitraums zwischen dem Jahr 550, in dem das Herzogtum Bayern erstmals erwähnt wurde, und dem Jahr 770, in dem die Decreta Tassilonis abgefasst wurden (S. 36ff., 49ff., 123ff.).
Sorgfältig beleuchtet der Verfasser die Herrschaftsbefugnisse des Herzogs, etwa im Rahmen d |
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Hagemeister, Michael, Die „Protokolle der Weisen von Zion“ vor Gericht. Der Berner Prozess 1933-1937 und die „antisemitische Internationale“ (= Veröffentlichungen des Instituts für Zeitgeschichte ETH Zürich 10). Chronos, Zürich 2017. 645 S., 39 Abb. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
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Jahrzehntelang sind die „Protokolle der Weisen von Zion“, das „einflussreichste Pamphlet des modernen Antisemitismus“ (S.9), Gegenstand historischer Untersuchungen gewesen. Michael Hagemeister, durch zahlreiche, archivalisch bestens belegte bedeutende Arbeiten und Vorstudien in diesem Forschungsfeld ausgewiesen, widmet sich – nach der 2011 erschienenen verdienstvollen Studie Sibylle Hofers – auf breiterer Basis den Schweizer Gerichtsverfahren der 1930er Jahre.
Schon damals wurde die Genese dieses „zentralen Referenzdokuments“ (Wolfgang Benz) im Auftrag der zaristischen Geheimpolizei angeblich eindeutig enthüllt. Hagemeister unternimmt es in einer sehr aufwendigen, jahrelangen Recherche, die weltweit verstreuten Archivalien und Erkenntnisse zusammenzuführen und die „reduktionistische Sicht“ auf die Herkunft und Frühgeschichte der Protokolle zu überwinden. Er stellt zu diesem Zweck die gesamte, selbst für Spezialisten kaum noch überschaubare Forschungsgeschichte, die vielfältige Quellenlage sowie die Protokolle selbst eingehend dar. Ein überaus wichtiger Kern ist dabei, was als konspirative Aktionen der „antisemitischen Internationale“ in der Zwischenkriegszeit zu sehen ist.
Der Prozess wird in seiner Vorgeschichte, seinem Gesamtzusammenhang und seinem Verlauf detailliert einschließlich unbekannter Hintergründe, Prozess-Strategien, Recherchen, Gutachten und des Vorgehens der Prozessparteien erstmalig auf breitester Basis analysiert. Die nationalsozialistische Bewegung kommentierte das erste Urteil als unwissenschaftlich und rein schweizerische Angelegenheit. Die von Carl Schmitt herausgegebene Deutsche Juristenzeitung meinte, irgendein Amts- |
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Hainbuch, Dirk, Das Reichsministerium für Wiederaufbau 1919 bis 1924 – Die Abwicklung des Ersten Weltkrieges – Reparationen, Kriegsschäden-Beseitigung, Opferentschädigung und der Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte. Lang, Frankfurt am Main 2016. 567 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Das Reichsministerium für Wiederaufbau, das vom 7. 11. 1919 bis zu seiner Auflösung durch eine Verordnung vom 8. 5. 1924 bestand, war primär zuständig für den Wiederaufbau insbesondere der durch den Stellungskrieg verwüsteten Gebiete Belgiens und Frankreichs (10 Departemente) sowie allgemein für die wirtschaftliche und technische Erfüllung des Versailler Friedensvertrags, der am 10. 1. 1920 in Kraft trat. Ferner war das Wiederaufbauministerium zuständig für die Entschädigung und Unterstützung der Flüchtlinge insbesondere aus den Ostgebieten, aus Elsass-Lothringen und aus den Kolonien. In der relativ breiten, instruktiven Einleitung stellt Hainbuch zunächst den Forschungsstand und die Quellensituation dar. Nach einer Zusammenstellung von 1956 sind die Lücken in der Quellensubstanz für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen des Ministeriums, dessen unmittelbarer Aktenbestand weitgehend erhalten geblieben ist, sehr erheblich (S. 44f.). Informativ sind die Abschnitte über den Stellungskrieg auf dem westlichen Kriegsschauplatz und die internen Meinungsverschiedenheiten in der Frage des Wiederaufbaus (S. 46ff., 55ff.). Im ersten Hauptkapitel seines Werks (S. 69-178) befasst sich Hainbuch mit den Institutionen, die während des Krieges und des Waffenstillstands zuständig waren für Fragen der Entschädigung, für Requisitionen und Demontagen in den Kriegsgebieten (Reichsentschädigungskommission), für die Liquidation ausländischer Unternehmungen, für die Treuhandschaft für das feindliche Vermögen und für den Wiederaufbau der Handelsflotte. Hinzu kommen noch die Waffenstillstandsverwaltungsstellen (1918-1919/1920).
Im zweiten Hauptteil geht es um die |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 4, Lieferung 26 Osnabrück-Personalitätsprinzip. Erich Schmidt, Berlin 2017. 225-480 Spalten, 128 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Plangemäß ist die 26. Lieferung der zweiten Auflage des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte erschienen. Sie schließt an das osmanische Reich, mit dem die 25. Lieferung endete, mit Osnabrück an. Sie umfasst bis Personalitätsprinzip einschließlich aller Verweise insgesamt 96 Stichwörter.
Im Mittelpunkt steht dabei die aktualisierte Fortführung der Stichwörter der ersten Auflage, die etwa bereits Osnabrück betrifft. Dabei ist an die Stelle des Erstbearbeiters (K. Wriedt) Thomas Vogtherr getreten. Er hat Osnabrück, Bistum auf Osnabrück verkürzt, den Text und auch die Literatur gestrafft und zugleich das Bistum um die Stadt erweitert.
Besonders umfangreiche Artikel sind beispielsweise Österreich (Wilhelm Brauneder) oder Papst, Papsttum (Rudolf Schieffer/Andreas Thier). Neu aufgenommen sind Ostsiedlung (Enno Bünz), Otto II. (Wolfgang Huschner), Otto III. (Wolfgang Huschner), Otto von Bamberg (Anika M. Auer.), Otto von Freising (Joachim Ehlers), Ottokar II. (Heiner Lück), der Verweis von ottonisch-salische Reichskirche auf Reichskirche, der Verweis von Pactus Alamannorum auf Lex Alamannorum, der Verweis von Pactus legis Salicae auf Lex Salica, Paläographie (Christa Bertelsmeier-Kierst), Pallium (Andzej Gulczyński), Pandektensystem (Lars Björne), Pappenheim, Marschälle von (Christa Bertelsmeier-Kierst), der Verweis Papstbrief s. Papsturkunden, Paris (Adelheid Krah), der Verweis Pars maior s. Abstimmung, der Verweis Parteien s. Prozessparteien, Passau (Franz-Reiner Erkens), Paulsk |
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Härter, Karl, Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte der frühen Neuzeit (= methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung 5). De Gruyter, Berlin 2017. X, 204 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Das Universum ist in Gegensatz zu der Erde in dem Rahmen der Zeit anscheinend auch durch die permanente Expansion gekennzeichnet, während sich die Erde seit dem anfänglichen Urknall ohne stetige Ausdehnung nur allmählich entwickelt. In dem Vergleich mit beiden ähnelt die menschliche Wissenschaft eher dem Kosmos als dem Planeten. Seit ihren Anfängen erweitert sie sich in einst unvorhersehbarer Weise in viele neue Richtungen.
Das ist zwar im Interesse des Menschen durchaus und ohne grundsätzlichen Vorbehalt zu begrüßen. Der Einzelne gerät dadurch aber in Gefahr, den Überblick zu verlieren. Deswegen ist es sehr zu begrüßen, wenn besondere Sachkenner ihr Sonderwissen zu Verfügung stellen, um die Allgemeinheit über die Fortschritte einer Wissenschaft zu unterrichten, wie dies in dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte seit kurzer Zeit versucht wird.
Für den fünften, die Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte der frühen Neuzeit betreffenden Band hat dies Karl Härter unternommen, der in Bensheim 1956 geboren und nach dem Studium von Geschichte, Politik, Soziologie und Rechtswissenschaft in Darmstadt und Frankfurt am Main 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter Karl Otmar von Aretins in Darmstadt mit einer Dissertation über den immerwährenden Reichstag des Heiligen römischen Reiches in dem Zeitalter der französischen Revolution promoviert wurde und seit 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Max-Planck-Institut wirkt. Seine Einführung hat unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden. Deswegen genügt an dieser Stelle vorweg ein einfacher Hinweise auf die einem kurzen Vorwort folgenden vier Teile Einführung, Quellen und Methoden (allgemeine Quellengruppen, Systemat |
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Hegels Erben? Strafrechtliche Hegelianer vom 19. bis zum 21. Jahrhundert, hg. v. Kubiciel, Michael/Pawlik, Michael/Seelmann, Kurt. Mohr Siebeck, Tübingen 2017. XII, 323 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der in Stuttgart 1770 geborene und nach dem Studium von Philosophie und Theologie in Tübingen und der Habilitation in Jena (1801) als Gymnasiallehrer und Professor in Bamberg, Nürnberg, Heidelberg und Berlin wirkende, 1831 verstorbene Georg Friedrich Wilhelm Hegel erklärte die Welt dialektisch so eindrucksvoll, dass er über seinen Tod hinaus sehr lange schulbildend wurde. Nach dem Vorwort des vorliegenden Sammelbands wuchs seit etwa 1980 auch die Zahl strafrechtswissenschaftlicher Arbeiten, die sich teils kritisch, teils affirmativ mit seiner Rechtsphilosophie befassen. Deswegen hielten die Herausgeber die Zeit für reif, das strafrechtliche Erbe Hegels umfassend zu betrachten.
Dies geschah in einer interdisziplinären, von der Fritz Thyssen-Stiftung großzügig geförderten Tagung in Köln von dem 25. bis zu dem 28. März 2015. Die dort gehaltenen 15 Referate stellt der Band der Allgemeinheit zur Verfügung. Gegliedert sind sie in vier Einheiten über die Rechtsphilosophie Hegels und ihr ideengeschichtliches Umfeld, strafrechtliche Hegelianer des 19. Jahrhunderts, Kritik und Rezeption Hegels im 19. und 20. Jahrhundert sowie die Gegenwart mit der Frage nach der Rückkehr Hegels.
Dabei beginnt nach einer kurzen und klaren Einführung der Herausgeber über die Strafrechtstheorien Hegels und seiner Schüle, Kritik und Rezeption Hegels im Strafrecht, Hegel-Renaissance und das Ziel des Buches Ludwig Siep mit dem philosophischen Rahmen von Hegels Strafrechtslehre. Danach werden etwa Grenzen des Strafens, Hegels Zurechnungslehre, Hegel im Kontext von Kant, Fichte und Feuerbach, der ornamentale Hegelianismus bei Eduard Gans und Karl Ludwig Michelet, die Strafrechtsphilosophie Albert Friedrich Berners, die Strafrechtstheorie Christian Reinhold Köstlins |
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Heine, Ernst Wilhelm, Toppler. Ein Mordfall im Mittelalter. Pustet, Regensburg 2018. 200 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Verfasser des vorliegenden schlanken Werkes geht von einer Grabplatte in der Kirche Sankt Jakob in Rothenburg an der Tauber aus, die an einen Mann erinnert, der zwischen etwa 1340 und 1408 viel riskierte, hoch gewann und am Ende doch alles verlor. Da er Heinrich Toppler hieß, bietet sich das an das Würfelspiel anknüpfende Wortspiel an, doch hieß bereits der Vater (Konrad) Toppler, hatte 1352, 1354 und 1358 dem inneren Rat der Stadt angehört und war Eigentümer des Hauses zum goldenen Greifen in der oberen Schmiedgasse unweit des Rathauses in bester Lage der Stadt und vermutlich hießen auch bereits vorangehende Generationen Toppler. Der Verfasser fragt auf der Suche nach der Wahrheit aber dessenungeachtet danach, wer dieser sagenhafte Würfelspieler war, dessen Wappenschild zwei Würfel mit insgesamt elf Augen zeigt.
Der in Berlin 1940 geborene Autor ist von seiner Ausbildung her Architekt, hat sich auf dieser Grundlage aber zu einem Schriftsteller entwickelt, dessen historische Romane und Geschichten viele Leser gefunden haben. Ihn hat das Leben des als Gastwirtssohn zum Bürgermeister aufsteigenden „Königs von Rothenburg“ seit langem interessiert. Deswegen versucht er auf der Grundlage von Archivrecherchen in Rothenburg, Nürnberg und Prag eine neue Bewertung des Geschehens.
Gegliedert ist sie in dreiunddreißig Kapitel, die „wie alle kriminalistischen Untersuchungen“ mit dem Opfer beginnen. Sie behandeln das Elternhaus, die ritterlichen Idole, die Raubritter, Heuschrecken, Pest, Judenverfolgung, die Schulzeit in der städtischen Klosterschule, den Aufstieg, die „neuartige Wunderwaffe“ Geld, die Juden als treueste Verbündete, die Stellung mittelalterlicher Bürgermeister, die Entwicklung des Umlandgebiets, die Stiftungen, die Bauern mit ihrer Abhängigkeit von „Lehnsherren“, die Stadtmauer, Kaiser Karl IV., die |
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Heinemann, Patrick Oliver, Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918-1933 (= Krieg in der Geschichte 105). Schöningh, Paderborn 2017. 424 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Reichswehr ist die Bezeichnung des durch den Versailler Vertrag zwischen den Siegermächten des ersten Weltkriegs und dem Deutschen Reich von dem 28. 6. 1919 auf 100000 Mann beschränkten Heeres des zweiten Deutschen Reiches. In dem März des Jahres 1921 legte ein Gesetz den amtlichen Namen Reichswehr für die ab 1919 als vorläufige Reichswehr bezeichneten Streitkräfte fest. Die Reichswehr war ein Berufsheer.
Mit der besonderen Rechtsgeschichte der Reichswehr beschäftigt sich die von Bernd Kannowski betreute, 2016 an der Universität Bayreuth angenommene Dissertation des als Hauptmann d. R. fungierenden, in Berlin und Freiburg im Breisgau rechtswissenschaftlich ausgebildeten, von 2012 bis 2014 als wissenschaftlicher Mitarbeiter seines Betreuers tätigen, seit 2017 als Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau wirkenden Verfassers. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über die Gründe einer Rechtsgeschichte der Reichswehr – die Rechtsgeschichte der Reichswehr ist zu einem nicht unwesentlichen Teil auch die Geschichte des Scheiterns der ersten parlamentarischen Demokratie in Deutschland -, die Reichswehr als paralegalen Staat im Staate, die Methode und den Forschungsstand in acht Abschnitte. Sie betreffen in gemischter zeitlich-sachlicher Ordnung die Entstehung der Weimarer Wehrverfassung, die Grundlagen des soldatischen Dienstverhältnisses, die politischen und bürgerlichen Grundrechte, das Militärstrafrecht, das Disziplinarstrafrecht als Prothese, den Ehrenschutz, den Rechtsschutz und die Spätphase und den Untergang der Republik.
Im Ergebnis sieht der Verfasser überzeugend die Wurzeln der Tendenz der Reichswehr zu einer Paralegalität in der hergebrachten preußischen bzw. deutschen Sonderstellung des Heeres in dem Staat, in ausnahmerechtlichen Einsätzen im Inneren und i |
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Helmich, Elisabeth, Sachverbindungen und Sonderrechtsfähigkeit – Bestandteile und Zubehör als Mittel der Kreditsicherung. Manz, Wien 2018. XXI, 350 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Mensch und sein Recht haben sich erst sehr spät in der Geschichte des gesamten Universums entwickelt. Deswegen sind sehr viele Gegebenheiten älter als das Recht und dieses muss versuchen, jene möglichst angemessen zu erfassen und einzuordnen. Die das Recht schaffenden Menschen haben dies von den ersten Anfängen an unternommen.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die vorliegende, von Andreas Kletečka angeregte und betreute Untersuchung der in Graz, Helsinki und Wien ausgebildeten Verfasserin, die 2017 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien als Dissertation angenommen wurde. Sie gliedert sich in insgesamt elf Sachkapitel. Diese betreffen – ausgehend von den Anschauungsbeispielen Tisch, Gebäude, Skiträger auf dem Autodach, Betriebssystem des Computers, Fahrzeuge des Reisebusunternehmens und Einrichtungsgegenstände des Hotels - nacheinander einfache Sachen, zusammengesetzte Sachen und Sachverbindungen, die Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1811/1812 für Bestanteile und Zubehör, die Begriffe Bestandteil, Hauptsache und Nebensache, die schrittweise Abkehr der rechtswissenschaftlichen Lehre von Terminologie und Systematik des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs, unselbständige Bestandteile, selbständige Bestandteile, Sonderfragen bei Gebäuden und Bauwerken, Zubehör, Rechtswirkungen der Zugehöreigenschaft, Abgrenzung von Bestandteil, Zubehör und selbständiger Sache und die Verkehrsauffassung.
Im Ergebnis gelangt die Verfasserin zu einer klaren Trennung zwischen einfachen entweder von Natur aus bestehenden oder durch künstliche Herstellung entstandenen Sachen, die ohne vollständige Zerstörung nicht zerlegt werden können, und Sachverbindungen aus einer Hauptsache und einer oder mehrere |
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Herrschaft, Hof und Humanismus. Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg und seine Zeit, hg. v. Büren, Guido von/Fuchs, Ralf-Peter/Mölich, Georg (= Schriftenreihe der Niederrhein-Akademie 11). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2018. 608 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Herrschaft, Hof und Humanismus. Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg und seine Zeit, hg. v. Büren, Guido von/Fuchs, Ralf-Peter/Mölich, Georg (= Schriftenreihe der Niederrhein-Akademie 11). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2018. 608 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Kleve an dem unteren Niederrhein ist Sitz einer in dem elften Jahrhundert entstandenen Grafschaft, die 1147 zu einem Herzogtum erhoben wird, 1614 an die Markgrafen von Brandenburg fällt, danach neben Königsberg und Berlin eine der drei Residenzstädte der verbundenen Länder beherbergt und mit Brandenburg an dem Wechsel zu Preußen teilnimmt. In Düsseldorf wurde an dem 28. Juli 1516 als einziger Sohn Herzog Johanns III. von Kleve Mark, der 1521 über seine Frau Maria (1491-1543) auch Herzog von Jülich-Berg-Ravensberg geworden war, Herzog Wilhelm geboren, der 1539 die Regierung übernahm. Ihm wurden seit 1523 durch Rat Konrad von Heresbach humanistische Gedanken vermittelt.
Das vorliegende stattliche, Wilhelm Janssen zu seinem 85. Geburtstag gewidmete Werk geht nach der Einleitung der Herausgeber auf eine in dem katholischen Bildungszentrum (Wasserburg) Riedern in Kleve anlässlich des 500. Geburtstag Wilhelms V. von der Niederrhein-Akademie, dem Landschaftsverband Rheinland, dem klevischen Verein für Kultur und Geschichte, dem Jülicher Geschichtsverein und dem Institut für niederrheinische Kulturgeschichte und Regionalentwicklung veranstaltete Tagung an dem 25. und 26. August 2016 zurück. Es enthält insgesamt 23 gehaltvolle Beiträge. Sie gliedern sich in Biographisches, Herrschaft, Hof und Humanismus.
In diesem weiten Rahmen beginnt etwa Andreas Rutz mit Hermann Weinsbergs Nachruf auf Wilhelm V., während Guido von Büren den Herzog und seine Familie in einer Auswahl zeitgenössischer Bilder vorstellt. Danach werden beispielsweise Möglichkeiten und Grenzen fürstlicher Herrschaft in dem spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Reich, Faktoren jülich-bergischer Territorialpoliti |
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Höfer, Philipp, Einzelstaatliche Einflussnahme auf die Finanzpolitik im Deutschen Kaiserreich (= Institut für europäische Regionalforschungen 28 = Föderalismus in historisch vergleichender Perspektive 5). Nomos, Baden-Baden 2017. 360 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Höfer, Philipp, Einzelstaatliche Einflussnahme auf die Finanzpolitik im Deutschen Kaiserreich (= Institut für europäische Regionalforschungen 28 = Föderalismus in historisch vergleichender Perspektive 5). Nomos, Baden-Baden 2017. 360 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Band Philipp Höfer ist wie bereits die Untersuchungen Julia Liedloff über die Unfallversicherungsgesetze und Paul Hänels über die Nahrungsmittelregelung Teil des DFG-Projekts: „Integrieren durch Regieren – Funktionsweisen und Wandel des Föderalismus im Deutschen Kaiserreich 1871-1914“ und handelt von der Art und Weise der „föderalen Mitbestimmung im Feld der Reichsfinanzpolitik“ (S. 5). Gegenstand der Untersuchungen sind die Zoll- und Finanzreform 1878/1879 (Zolltarif- und Tabaksteuergesetzgebung vom 15./16. 7. 1879), die 1893 gescheiterte Finanzreform, die „Kleine“ lex Stengel von 1904 (Gesetz vom 15. 5. 1904, Änderung des Art. 70 der Reichsverfassung) und die Große lex Stengel von 1906 (Mantelgesetz vom 3. 6. 1906 mit vier Einzelgesetzen; insbesondere über die Erbschaftssteuer). Ziel dieser Gesetzesvorhaben war es, dem Reich neue Einnahmequellen zu verschaffen und es damit weniger abhängig von den Matrikularbeiträgen der Bundesstaaten zu machen, die daran interessiert waren, diese zu begrenzen bzw. in einem überschaubaren Rahmen zu halten.
Die Beteiligung der Bundesstaaten an der Finanzreform 1878/1879 erfolgte zunächst durch eine Konferenz der Finanzminister und Spezialkommissionen. Die Verhandlungen im Bundesrat spielten keine größere Rolle mehr, da die größeren Bundesstaaten die im prälegislativen Raum getroffenen Entscheidungen weitgehend übernahmen. In den Beratungen der Tarifkommission des Reichstags setzte das Zentrum durch, dass alle Einnahmen aus Zöllen und Tabaksteuer, die 130 Millionen M jährlich überstiegen, den Einzelstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung zu überweisen waren (sog. Franckensteinsche Klausel). – Der Versuch einer „organischen“ Finanzreform |
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Hövermann, Jan, Recht und Elektrizität. Der juristische Sachbegriff und das Wesen der Elektrizität 1887 bis 1938 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 94). Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XVI, 361 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Als der moderne Mensch entstanden war, nutzte er innerhalb der vier Elemente des verzehrenden Feuers, des flüssigen Wassers, der gasigen Luft und der festen Erde zwar Pflanzen und Tiere als Nahrung und Überlebensgrundlage sowie Steine und Stöcke als Hilfsmittel und Werkzeuge, die ohne sein Wissen auch sein Nervensystem beherrschende Elektrizität kannte er aber nur in der beeindruckend gewaltigen Form des Blitzes, den er als unbeherrschbaren Zufall begreifen musste. Für die ihm hilfreichen Sachen erfand er in dem Rahmen seines allmählich gebildeten Rechtes die Figuren des Besitzes und Eigentums, der freiwilligen Gabe und der unerlaubten Wegnahme und fügte so den körperlich fassbaren Sachen die nur in seinen Gedanken bestehenden körperlosen Rechte hinzu. Nachdem als Folge von Aufklärung und wissenschaftlicher Forschung in der Mitte des 19. Jahrhunderts Telegrafie und Galvanik entdeckt worden waren und um 1866 Werner von Siemens das dynamoelektrische Prinzip gefunden hatte, mit dessen Hilfe Elektrizität in immer größerem Umfang jedermann zwecks Beleuchtung und sonstiger beliebiger Nutzung zur Verfügung gestellt werden konnte, ergab sich darüber hinaus auch die Notwendigkeit der rechtlichen Einordnung der zur wertvollsten Vermögensquelle des Menschen aufsteigenden und spätestens seit der allgemeinen Maschinisierung und Digitalisierung des Lebens weltweit unverzichtbaren (elektrischen) Energie.
Mit diesem außerordentlich interessanten beschäftigt sich die von Tilman Repgen und Hans-Heinrich Trute betreute, von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderte, in dem Rahmen der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law an der juristischen Fakultät der Universität Hamburg erarbeitete und 20 |
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Huber, Gerald, Konradin, der letzte Staufer. Spiele der Macht (= kleine bayerische biographien 444). Pustet, Regensburg 2018. 149 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Zu den großen Familien der deutschen Geschichte gehören auch die Staufer, die in Schwaben in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts erkennbar werden, 1079 das Herzogtum Schwaben und 1138 wegen ihrer 1079 erfolgten Heiratsverbindung mit dem ihnen vorangehenden Geschlecht der Salier in einem Wettbewerb mit den Welfen die Stellung als Könige des Heiligen römischen Reiches erlangen. Unter Friedrich I. Barbarossa und seinem Enkel Friedrich II. steigen sie zu europäischem Rang auf. Mit Konradin als dem letzten legitimen männlichen Erben sterben sie 1268 ziemlich glücklos aus.
Konradin wurde als Sohn des an 1228 in Andria in Apulien geborenen, 1237 auf den Thron des Heiligen römischen Reiches als König erhobenen, bei Lavello an dem 21. Mai 1254 gestorbenen Konrad IV. und Elisabeths von Wittelsbach (sowie Enkel Friedrichs II.) auf der Burg Wolfstein bei Landshut an dem 25. März 1252 geboren und wuchs unter der Vormundschaft der Oheime Ludwig II. und Heinrich III. von Bayern an dem Hofe Ludwigs auf, so dass er trotz der Herkunft der Staufer aus Schwaben fraglos auch zu den Bayern gezählt werden darf. Sein Erbe in Italien wurde von seinem dortigen Onkel Manfred verwaltet, der sich 1258 zu dem König beider Sizilien krönen ließ. Sein ursprünglicher Name Konrad, unter dem er von 1254 bis 1268 Herzog von Schwaben, von 1254 bis 1258 König von Sizilien und von 1254 bis 1268 König von Jerusalem war, wurde in Italien zu dem ironischen Diminutiv Corradino umgeformt, auf Grund dessen er als Konradin in Erinnerung blieb.
Mit seinem kurzen Leben beschäftigt sich der vorliegende schlanke Band des 1962 geborenen, in Geschichte und Germanistik in Regensburg und München ausgebildeten, als Rundfunkjournalist des Bayerischen Rundfunks wirkenden Verfassers. Gegliedert ist er nach einem kurzen Vorw |
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Hummer, Waldemar, Die Europäische Union das unbekannte Wesen. Band 1 Die EU in 240 Bildern. Springer, Wien 2010. 631 S., Band 2 Die EU in 150 Glossen. Verlag Österreich, Wien 2014. XLI, 842 S., Band 3 Die EU in 40 Artikeln. Verlag Österreich, Wien 2017. XXXVI, 532 S. Band 4 Die EU in 35 Artikeln. Verlag Österreich, Wien 2018. 534 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hummer, Waldemar, Die Europäische Union das unbekannte Wesen. Band 1 Die EU in 240 Bildern. Springer, Wien 2010. 631 S., Band 2 Die EU in 150 Glossen. Verlag Österreich, Wien 2014. XLI, 842 S., Band 3 Die EU in 40 Artikeln. Verlag Österreich, Wien 2017. XXXVI, 532 S. Band 4 Die EU in 35 Artikeln. Verlag Österreich, Wien 2018. 534 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Einführung: Gerade rechtzeitig zu Beginn der österreichischen „Präsidentschaft“ in der EU in der zweiten Jahreshälfte 2018 erschien der vierte Sammelband von Waldemar Hummer zum Generalthema „Die Europäische Union – das unbekannte Wesen“. Zusammen dokumentieren diese vier Bände den Zeitraum der letzten 13 Jahre (2005 bis 2018), der zweifellos als die schwierigste Phase in der sechzigjährigen Geschichte der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union bezeichnet werden kann, die durch eine Reihe tiefgreifender Krisen gekennzeichnet war und immer noch ist. Die besondere Problematik dieser Krisen liegt dabei in dem Umstand, dass sie keine monokausale Ursache haben, sich regelmäßig gegenseitig bedingen und damit auch wechselseitig verstärken, wodurch ihre Lösung immer komplexer wird. Diese „Polykrise“ überschattet die bisherigen Errungenschaften der EU, die von der Öffentlichkeit einfach nicht mehr entsprechend zur Kenntnis genommen werden. In weiterer Folge resultiert daraus aber auch eine zunehmende Skepsis großer Teile der europäischen, vor allem aber auch der österreichischen Öffentlichkeit, ob die EU in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung überhaupt noch in der Lage ist, den in sie gesetzten Erwartungen gerecht zu werden.
So ergab kürzlich eine Eurobarometer-Umfrage eine äußerst bemerkenswerte Situation. Österreich, das noch am 12. Juni 1994 in einer Volksabstimmung den Beitritt zur EU mit einer satten zwei Drittel-Mehrheit (66,58 Prozent) gutgeheißen hatte, ist zwischenzeitlich zu einem der euroskeptischsten Mitgliedstaaten geworden. ( Vgl. Hummer, W., Politikwissenscha |
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Italien und Österreich im Mitteleuropa der Zwischenkriegszeit – Italia e Austria nella Mitteleuropa tra le due guerre mondiali, hg. v. Guiotto, Maddalena/Wohnout, Helmut (= Schriftenreihe des österreichischen historischen Instituts in Rom 2). Böhlau, Wien 2018. 517 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Italien und Österreich im Mitteleuropa der Zwischenkriegszeit – Italia e Austria nella Mitteleuropa tra le due guerre mondiali, hg. v. Guiotto, Maddalena/Wohnout, Helmut (= Schriftenreihe des österreichischen historischen Instituts in Rom 2). Böhlau, Wien 2018. 517 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Staaten sind von Menschen geprägte Gebilde und verhalten sich deshalb zueinander grundsätzlich menschenähnlich, indem sie miteinander konkurrieren und sich dabei gemäß ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen teils fördern und unterstützen, teils bekämpfen und bekriegen. Ihr Verhältnis zueinander wird dabei auch durch die räumlichen Gegebenheiten beeinflusst. Das 1806 infolge des Endes des heiligen römischen Reiches souverän gewordene Österreich und das 1861 in dem Zeitalter des Nationalismus aus vielen Teilen neu geschaffene Italien sind seit der italienischen Einigung Nachbarn mit jeweils eigenen Vorstellungen, die zu erbitterter Gegnerschaft während des ersten Weltkriegs mit dem schließlichen Preis Südtirol geführt haben.
Nach dem kurzen Vorwort der in Trient bzw. Wien tätigen beiden Herausgeber des vorliegenden Werkes versammelt der stattliche Band eine Reihe von Vorträgen zu dem Beziehungsgeflecht beider Staaten während der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. In ihrem Ursprung beruhen sie auf einer Studientagung an dem italienisch-deutschen historischen Institut der Fondazione Bruno Kessler in Trient in dem Dezember des Jahres 2008, deren Ergebnisse vor allem dank der Unterstützung seitens des österreichischen historischen Instituts in Rom nunmehr an prominenter Stelle veröffentlicht werden konnten. Dabei werden nach einem einführenden Überblick das Verhältnis zwischen Österreich und Italien aus den Perspektiven der Nachbarschaft im Donauraum, des Dreiecksverhältnisses zu dem Deutschen Reich und der vatikanischen Diplomatie beleuchtet und danach einzelne Problemfelder in exemplarischen Studien untersucht.
Dementsprechend gl |
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Jasch, Hans-Christian/Kaiser, Wolf, Der Holocaust vor deutschen Gerichten. Amnestieren, Verdrängen, Bestrafen, mit einem Vorwort von Maas, Heiko. Reclam, Ditzingen 2017. XI, 263 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Holocaust (vollständige Verbrennung) oder die Schoa (Katastrophe bzw. großes Unglück) ist die Gemeingut gewordene Bezeichnung für den Völkermord an schätzungsweise 6 Millionen Juden in Europa durch Adolf Hitler und seine Anhänger. Er wurde von Deutschen und nichtdeutschen Helfern zwischen 1941 und 1945 systematisch durchgeführt. Ziel war es alle Juden in Adolf Hitlers Machtbereich auch mit industriellen Methoden zu vernichten.
Das vorliegende Buch erzählt nach seinem Vorwort von dem Versuch, eines der größten Verbrechen der Geschichte der gesamten Menschheit juristisch zu bewältigen. Es geht ihm um die Art und Weise, wie Deutschland die Taten der Jahre 1942 bis 1945 nach 1945 nach der Selbsttötung Adolf Hitlers und dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft rechtlich verfolgte. Welche Täter wurden wann, wo, wie und warum zu Rechenschaft für ihr Verhalten gezogen?
Gegliedert ist das schlanke Werk nach einem Vorwort Heiko Maas‘ und einer Einleitung der Verfasser in fünf Kapitel. Sie betreffen Holocaustverbrechen vor alliierten Gerichten, Holocaustverbrechen vor deutschen Gerichten, die Zeit von dem Ulmer Einsatzgruppenprozess (1958) bis zu dem dritten Frankfurter Auschwitz-Prozess (1968), die Zeit von der kalten Amnestie in der Bundesrepublik (1969) bis zu den letzten Prozessen in der Deutschen Demokratischen Republik (1990) und die letzten wenigen späteren Prozesse in München und Lüneburg sowie weiteren Orten. Inhaltlich kann dafür vollständig auf die vorzügliche Analyse durch Werner Augustinovic Bezug genommen werden, so dass darüber hinaus nur noch auf die Schwäche des Rechtes in Vergleich zu der Aggressivität des Menschen als solcher hingewiesen werden soll, der gegenüber dem Menschen über das Recht hinaus über |
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Jasch, Hans-Christian/Kaiser, Wolf, Der Holocaust vor deutschen Gerichten. Amnestieren, Verdrängen, Bestrafen, mit einem Vorwort von Maas, Heiko. Reclam, Ditzingen 2017. XI, 263 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jasch, Hans-Christian/Kaiser, Wolf, Der Holocaust vor deutschen Gerichten. Amnestieren, Verdrängen, Bestrafen, mit einem Vorwort v. Maas, Heiko. Reclam, Ditzingen 2017. XI, 263 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Unter den Verbrechen, die dem deutschen Staat unter der nationalsozialistischen Herrschaft zwischen 1933 und 1945 zuzurechnen sind, ragt der technokratisch organisierte und arbeitsteilig realisierte Genozid an den europäischen Juden sowohl quantitativ als auch qualitativ heraus. Die strafrechtliche Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen wurde nach Kriegsende zunächst von den alliierten Besatzungsmächten und in weiterer Folge von deutschen Gerichten in beiden deutschen Staaten betrieben und dauert bis heute an. Dieser Prozess unterlag dabei unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Konjunkturen und ist in seiner Gesamtheit wegen seiner als unzureichend empfundenen Ergebnisse harsch kritisiert worden. Der ehemalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und aktuelle deutsche Außenminister, der Sozialdemokrat Heiko Maas, benennt in seinem Vorwort als Hauptindikatoren für die als ernüchternd empfundene zahlenmäßige Bilanz der Strafverfahren korrekt „(d)ie Verjährung von Totschlag, die extensive Gehilfen-Rechtsprechung, die ‚kalte Amnestie‘ durch die Gesetzgebungspanne beim Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz und de(n) konkrete(n) Tatnachweis, den die Gerichte selbst für das Personal von Vernichtungslagern lange Zeit zur Voraussetzung für eine Verurteilung machten“. Trotz alledem hätten aber die durchgeführten Verfahren „zwei Tatsachen sehr deutlich“ gemacht: „Die Größe eines Verbrechens darf die Justiz niemals davon abhalten, Täter zu bestrafen und Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen; und die staatliche Organisation eines Verbrechens schützt niemanden davor, für sein Handeln einmal zur Rechenschaft gezogen zu werden“ (S. X - XI). In diesem Bewusstmachen der individuellen Verantwortung jedes |
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Jüdische Identitäten und antisemitische Politiken im österreichischen Parlament 1861-1933, hg. v. Stachowitsch, Saskia/Kreisky, Eva. Böhlau, Wien 2017. 260 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach der Einführung des vorliegenden, dem Gedenken an Barbara Prammer gewidmeten Sammelwerks wurde die Geschichte parlamentarischer Institutionen in Österreich bereits in zahlreichen Studien aufgearbeitet. Jedenfalls nicht systematisch untersucht wurden dabei die zahlreichen Überschneidungen und oftmals widersprüchlichen Verzahnungen der jüdisch-österreichischen Geschichte mit der Entstehung und Entwicklung parlamentarischer Demokratie. Dementsprechend will das Buch die Zusammenhänge zwischen jüdischer politischer Geschichte und den Entwicklungen der parlamentarischen Demokratie in Österreich ermitteln.
Gegliedert ist es in insgesamt sieben Abschnitte. Sie betreffen die politikwissenschaftliche Analyse jüdischer politischer Repräsentation und Partizipation, die jüdischen Staatsperspektiven (Kosmopolitismus, Assimilationismus, Zionismus), die Parlamentarismusentwicklung und politische Integration von Juden und Jüdinnen in Österreich, Antisemitismus und jüdische Politik in dem Parlament (Gewerbepolitik, Migrationspolitik, Nationalitätenkonflikte und Sprachenkonflikte, Pressepolitik, Wahlrechtsdebatten, Wissenschaftspolitik und Hochschulpolitik), jüdische Repräsentation und Antisemitismus im Herrenhaus des Reichsrats 1861-1918, Biographien (Heinrich Allina, Rudolf Auspitz, Joseph Samuel Bloch, Hildegard Burjan, Emil Byk, Julius Deutsch, Hermann Diamand, Heinrich Jaques, Ignaz Kuranda, Josef Redlich, Anselm Salomon Rothschild, Louis Nathaniel Rothschild, Therese Schlesinger, Benno Strauche, Robert Stricker) und Einschlüsse und Ausschlüsse von Juden und Jüdinnen in Politik und Rhetorik des österreichischen Nationalrats nach 1945. Ein Literaturnachweis und ein Anhang runden das eine bisherige Lücke schließende Werk benutzerfreundlich ab.
Danach fin |
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Kampmann, Ursula, Der Wiener Philharmoniker. Eine Anlagemünze schreibt Geschichte. Battenberg, Regenstauf 2018. 119 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Die Geschichte des Wiener Philharmonikers ist tatsächlich eine Erfolgsgeschichte: 1989 erstmalig zum Kauf angeboten, konnte das Produkt der Münze Österreich bereits 1992 mit einem Anteil von 40 Prozent die Weltmarktführerschaft bei Bullionmünzen erringen. Bis 2001 mit der Angabe des Nennwerts in Schilling (öS), ab 2002 in Euro (€) ist der Philharmoniker in Gold in folgender Stückelung erhältlich: 1 Unze (2000 öS/100 €), 1/2 Unze (1000 öS/50 €), 1/4 Unze (500 öS/25 €), 1/10 Unze (200 öS/10 €) und 1/25 Unze (4 €). 2004 wurde eine „Big Phil“ genannte Sonderprägung mit einem Feingewicht von sage und schreibe 1000 Unzen (100.000 €), 2009 eine weitere zu 20 Unzen (2000 €) aufgelegt. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch Philharmoniker in Silber (1 Unze) und Platin (1 Unze, 1/25 Unze). Als Bullionmünzen werden gemeinhin Anlegermünzen bezeichnet, die kursfähig sind und deren Wert nicht durch den angegebenen Nennwert, sondern durch den Wert des Edelmetalls bestimmt wird. Die Möglichkeit ihrer Verwendung im Geldumlauf ist somit nur eine theoretische. Die besondere Attraktivität für Anleger, Bullionmünzen in Gold zu erwerben, besteht nicht zuletzt in der Befreiung von der Mehrwertsteuer gemäß europäischem Recht. Im Vergleich mit Barrengold fällt somit für den Münzkäufer nur die Prägegebühr zusätzlich an.
Es steht nicht unbedingt zu erwarten, dass eine solche der Anlage gewidmete, an den Goldpreis gekoppelte Prägung einer eingehenden numismatischen Würdigung unterzogen wird. Dass sich eine solche aber durchaus lohnen kann, beweist das schmucke Bändchen, das die promovierte Historikerin, Spezialistin für Geldgeschichte und Verfasserin eines Numismatischen Wörterbuchs (2012) Ursula Kampmann hier vorlegt. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Darlegung der Entstehungsgeschichte und des weiteren Werd |
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Kampmann, Ursula, Der Wiener Philharmoniker. Eine Anlagemünze schreibt Geschichte. Battenberg, Regenstauf 2018. 119 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Münze ist ein nach Zusammensetzung und Gewicht mehr oder weniger genau bestimmtes, in Metall geprägtes Geldstück, wie es nach mit einem Punzenbild versehenen Elektronklümpchen in Knossos und Zypern in dem 15. vorchristlichen Jahrhundert in Westkleinasien in dem siebten vorchristlichen Jahrhundert erscheint. Wegen der andauernden Geldentwertung und der zunehmenden Vermögen des Menschen tritt dieses Metallgeld spätestens seit dem 20. Jahrhundert zurück. In der Gegenwart ist seine Zukunft angesichts der allgemeinen Digitalisierung und der damit eröffneten allgemeinen Kontrollierbarkeit aller Geldvermögen ungewiss.
Dessenungeachtet entwickelten der damalige Vorstand der Münze Österreich, der damalige Chefgraveur und der damalige Archivar und spätere Vorstand des Orchesters um 1988 die Idee einer Münzausgabe zu dem Goldtagespreis zuzüglich eines geringen Aufschlags. Daraus entstand in kürzester Zeit der Wiener Philharmoniker. Er wurde bereits 1992 auf Grund weltweiter Nachfrage die meistverkaufte Goldmünze der Welt. Der vorliegende schmale Band beschreibt die Geschichte dieses Erfolgs.
Nach Grußworten des Generaldirektors der Münze Österreich eines Mitglieds des Direktoriums der österreichischen Nationalbank und des Vorstands der Wiener Philharmoniker legt die in München 1964 geborene promovierte Historikerin Kampmann in ihrem Vorwort dar, dass eigentlich alles in dem Jahr 2016 mit einem wissenschaftlichen Kolloquium in Kalifornien über den Weg begann, den das Edelmetall der Erde nehmen muss, um irgendwann zu einer Münze zu werden. Da sie nicht verstehen konnte, warum nur alte Münzen eine Geschichte haben sollten, erklärt sie sehr anschaulich, warum Österreich mit seinem Bruttoinlandsprodukt von 340 Milliarden Euro eine Bullionmünze braucht, was eine (kursfähige, durch den Metallwert und nicht für dem Geldumlauf be |
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Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker. Liberale Professoren, Politiker und Publizisten, hg. v. Becht, Hans-Peter/Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 108). Nomos, Baden-Baden 2018). 247 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker. Liberale Professoren, Politiker und Publizisten, hg. v. Becht, Hans-Peter/Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 108). Nomos, Baden-Baden 2018). 247 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wer immer sich für den Liberalismus als die in dem 18. Jh. ausgebildete Staatslehre, Wirtschaftslehre und Gesellschaftslehre interessiert, stößt nach und neben Adam Smith, Jeremy Bentham, John Stuart Mill und Herbert Spencer für den deutschen Sprachraum unweigerlich auf Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker. Mit ihnen beschäftigte sich nach der Einleitung der Herausgeber des vorliegenden Bandes eine kleine, aber feine Fachtagung auf Einladung des Archivs des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Reinhold-Maier-Stiftung und der Universität Freiburg. Sie fand in Freiburg an dem 3. und 4. März 2016 statt.
Insgesamt stellt der vorliegende Tagungsband der Allgemeinheit elf ansprechende Referate dieser Zusammenkunft zur Verfügung. Sie sind in zwei Abteilungen zusammengefasst. Diese Betreffen Rotteck und Welcker einerseits als politische Professoren und andererseits als liberale Publizisten.
Dabei beginnt Jörn Leonhard unter den Figuren Opposition, Konstitution, Kooperation mit dem Verhältnis Rottecks und Welckers zu dem deutschen Frühliberalismus, während Hans-Peter Becht die Lebenswege und parlamentarischen Wirksamkeiten der beiden nachzeichnet. Danach werden etwa die Idee eines deutschen Bundes, das Urteil der Zeit, die Rolle in der Nationalversammlung, die Bedeutung der Pressefreiheit und das besondere Gewicht des Staatslexikons der beiden herausragenden Gelehrten untersucht. Helga Albrecht legt schließlich ein sehr nützliches Verzeichnis der Artikel aller drei Auflagen des Staatslexikons zwischen 1834 und 1866 vor und Rainer Schöttle ermittelt den Rechtsstaat als Vernunftstaat in der Staatstheorie, so dass insgesamt vielfältige weitere Erkenntnisse über den frühen Liberalismus in |
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Karner-Herbrich, Sophia, Geistiges Eigentum an Verbrechen (= Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 94). Nomos, Baden-Baden 2017. 433 S., zugleich Diss TU Dresden 2017. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Karner-Herbrich, Sophia, Geistiges Eigentum an Verbrechen (= Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 94). Nomos, Baden-Baden 2017. 433 S., zugleich Diss TU Dresden 2017. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die mediale Vermarktung von Straftaten wirft eine Reihe komplexer Probleme auf. Bei dem Fall des „Kannibalen von Rotenburg“, um ein sehr bekanntes Beispiel zu nennen, ging es darum, dass der Täter seine Lebens- und Kriminalitäts-Geschichte selbst möglichst exklusiv zu nutzen gedachte. Der Casus zeigt mit allen seinen grauslichen und rechtlichen Facetten viele der unterschiedlichen Sichtweisen auf. Persönlichkeitsschutz des Sexualitäts- und Intimbereichs einerseits, öffentliches Interesse und Kunst- und Berichterstattungsfreiheit andererseits standen bei dem Film zur Debatte, der überdies noch als sog. etwas mystisch angehauchter Horrorfilm mit märchenhafter Konnotation schon im Titel figurierte.
Die Rechtsprechung hat sich hier bis hinauf zu dem Bundesverfassungsgericht nach einigen unterschiedlichen Urteilen letztlich für die Filmfreiheit entschieden – und dies wohl auch durchaus zu Recht. Andererseits geht es um den Schutz von Verbrechensopfern gegen Eingriffe in ihr Persönlichkeitsrecht, aber auch um Ansprüche auf Erlöse an Vermarktungsergebnissen des Täters. Die Gemengelage von Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Exklusivansprüchen, aber auch das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Medienfreiheiten stehen auf dem Prüfstand. Historische und aktuelle Kriminalfälle haben zur Lösung von Konfliktlagen reiches Anschauungsmaterial geliefert.
In der hier anzuzeigenden Dissertation (Betreuer: Horst-Peter Götting, Dresden) wird das gesamte Feld aufs eindrücklichste ausgeleuchtet. Mit den Fällen „Lebach“, „Lengede“, „Böttcher-Weimar“, RAF-Urteile, „Gäfgen-Kommissarin Lucas“ und „Contergan-Film sind nur einige der Stichworte und herausragende Entscheidungen angesprochen. Auch die filmische Auswertung |
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Kay, Alex J., The Making of an SS Killer. Das Leben des Obersturmbannführers Alfred Filbert 1905-1990, aus dem Englischen von Uhlig, Clemens. Schöningh, Paderborn 2017. 253 S., 25 Abb., 2 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kay, Alex J., The Making of an SS Killer. Das Leben des Obersturmbannführers Alfred Filbert 1905-1990. Aus dem Englischen von Uhlig, Clemens. Schöningh, Paderborn 2017. 253 S., 25 Abb., 2 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Risse, die gerade in Zeiten politischer Extreme durch die Gesellschaft gehen, bilden sich vielfach auch in den Familien in Gestalt kontroverser Positionen und Schicksale ab. Während der 1935 promovierte Jurist Alfred Filbert (1905 – 1990) sich bereits während seines Studiums noch vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten der SS anschloss, in deren Reihen im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) Karriere machte und schließlich in Litauen und Weißrussland „als erster Chef des Einsatzkommandos (EK) 9 der Einsatzgruppe B ein besonders radikaler Vollstrecker des Massenmordes an den sowjetischen Juden (war), […] bekannt als erster Kommandant überhaupt, der auch Frauen und Kinder ermordete“ (S. 9), wurde sein ein Jahr älterer Bruder Otto (1904 – 1944/45), dem das nationalsozialistische Regime die Wiederausreise in die USA verweigerte, Ende 1939 wegen kritischer Äußerungen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, im Anschluss an die Haft auf eine persönliche Verfügung Himmlers hin in das Konzentrationslager Buchenwald überführt und schließlich im November 1944 zur berüchtigten SS-Brigade „Dirlewanger“ rekrutiert, wo sich seine Spur für immer verliert. In dieser familiären Konstellation ortet der britische Historiker Alex J. Kay mehr als nur ein tragisches Schicksal. Nicht nur, dass Alfred Filbert nach dem Krieg das Schicksal seines Bruders für sich zu instrumentalisieren versuchte, vertritt der Verfasser darüber hinaus die interessante These, dass „seines Bruders Gefangennahme und Haft eine Schlüsselrolle für seine Motivation, sich aktiv am Genozid zu beteiligen, (spielte)“ (S. 9).
Tatsächlich war Alfred Filbert, Angehöriger der Alterskohorte der sogenannten „Kriegsjugendgeneration“ (nach Ernst Günther Gründel; be |
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Kißener, Michael/Roth, Andreas, Notare in der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ – Das westfälische Anwaltsnotariat 1933-1945. Nomos, Baden-Baden 2017. 501 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kißener, Michael/Roth, Andreas, Notare in der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ – Das westfälische Anwaltsnotariat 1933-1945. Nomos, Baden-Baden 2017. 501 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Praxis des Notariats und dessen spezielle Rollen im Nationalsozialismus sind bisher noch nicht Gegenstand einer detaillierten Untersuchung gewesen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass sich Michael Kißener (Historiker im Historischen Seminar der Universität Mainz für den Arbeitsbereich Zeitgeschichte) und Andreas Roth (Rechtshistoriker in Mainz) dieser Thematik im Rahmen eines von der Westfälischen Notarkammer in Hamm geförderten Drittmittelprojektes angenommen haben. Grundlagen der Untersuchungen waren Dienst- und Personalakten, Entnazifizierungs- und Wiedergutmachungsakten sowie 30.000 eingesehene Urkunden von Notaren aus den Landgerichtsbezirken Dortmund, Hagen und Münster (-Land). Die Thematik des Bandes wird bearbeitet von Kißener aus dem zeit- und sozialhistorischen, von Roth aus dem rechtshistorischen Blickwinkel. In ihrer gemeinsamen Einleitung (S. 13-37) gehen die Autoren ein auf die Ziele der Untersuchung und die dieser zugrunde liegende Methodik, wobei eine „Untersuchung einer spezifischen Berufsgruppe“ unter „den Prämissen der modernen NS-Forschung gleichsam zwangsläufig einen Beitrag zur Gesellschafts- und Alltagsgeschichte des ‚Dritten Reiches‘ “ darstelle (S. 17). Als Forschungsparadigma dient der Begriff der „Volksgemeinschaft“, was konkret bedeutet, „in actu zu untersuchen, ob und wie ‚Volksgemeinschaft‘ unter den Notaren im privaten Alltagshandeln, im politischen Verhalten wie auch in der notariellen Praxis gelebt bzw. als ‚Handlungsnorm‘, in welchen Formen auch immer, akzeptiert wurde“ (S. 22). Die Untersuchung umfasst das Notariat in drei für die „neuen Machthaber“ nicht leicht zu durchdringenden Räumen (individuelle Ballungsräume mit hohen Stimmenanteilen der KPD und der SPD sowie das katholische, vom Zentrum bestimmte Milie |
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Kleinheyer, Adrian, Schadensersatz im Immateralgüterrecht – Die Bestimmung des Verletzergewinns. Nomos, Baden-Baden 2017. 213 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kleinheyer, Adrian, Schadensersatz im Immateralgüterrecht – Die Bestimmung des Verletzergewinns. Nomos, Baden-Baden 2017. 213 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die immerhin schon nicht mehr ganz junge Rechtsgeschichte der sog. dreifachen Schadensberechnung im Immaterialgüterrecht – konkreter Schaden, Lizenzanalogie, Herausgabe des Verletzergewinns – zeigt, dass dieses System sich in der deutschen Judikatur Ende des 19. Jahrhunderts im Urheberrecht entwickelte und dann auf andere Teilgebiete des Immaterialgüterrechts übertragen worden ist. Die Methode dient heute auch im EU-Recht als Vorbild (RL 2004/48/EU) für die freilich noch keineswegs als gelungen zu bezeichnende europäische Rechtsvereinheitlichung.
Erstmals hat das Reichsgericht 1895 im „Ariston“-Fall bei einem Komponisten dieses Kompensations-System entwickelt. Sie fand dann auch im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht Anwendung. Der Bundesgerichtshof hat sie ins Persönlichkeitsrecht und Lauterkeitsrecht übertragen. Das Problem, dass der Verletzte keine Einbuße erleidet, aber der Verletzer hohe Gewinne erzielt, ist allgemein bekannt. Man spricht in der Literatur von der Notwendigkeit, bei der hohen Verletzungsanfälligkeit von ubiquitären Rechten den Kompensationszweck durch die Präventionsfunktion und Abschreckungsfunktion zu ergänzen.
Die abstrakte Berechnungsmethode ist seit mehr als einem Jahrhundert akzeptiert und gehört zum Allgemeinwissen selbst bei Beginn der Studiums des Immaterialgüterrechts und Schadensersatzrechts. Dogmatische Abhandlungen zu diesem Problem gibt es zuhauf. Das EU-Recht hat jetzt viele davon zu Makulatur gemacht. Dennoch bleibt trotz solcher allgemeiner Normierungen die dogmatische Grundlage für den Anspruch auf Verletzergewinn weiterhin strittig.
Die wichtigsten Kernfragen des Immaterialgüterrechts werden daher jetzt in dieser stringenten Arbeit, einer Dresdener Dissertation (Betreuer: Horst-Peter Götting), neu untersucht. |
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Knopf, Jan, Bertolt Brechts Erfolgsmarke. Metzler, Stuttgart 2018. 128 S. Angezeigt von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Knopf, Jan, Bertolt Brechts Erfolgsmarke. Metzler, Stuttgart 2018. 128 S. Angezeigt von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die neue grundlegende Studie Jan Knopfs, Professor für Literaturwissenschaft an dem KTT Karlsruhe, bedeutender Brecht-Spezialist und Leiter der Arbeitsstelle Bertolt Brecht (ABB) befasst sich, da sich die Uraufführung der „Dreigroschenoper“ jetzt zum 90. Male jährt, mit der Vorgeschichte und Erfolgsgeschichte der „Marke“ und „Firma“ Bertolt Brecht.
Dabei wird die Geschichte des Dreigroschenstoffs bei Brecht von 1928 bis 1934 (Oper, Film von G. W. Pabst, Dreigroschenprozess und Dreigroschenroman) im Kontext der dramatischen und literarischen kollektiven Arbeit des Autors im Mediensystem der Weimarer Republik wie selten eingehend und aus zahlreichen neuen Perspektiven analysiert. Das schließt die damit damals öffentlich vergleichsweise simpel diskutierten Probleme des sog. geistigen Eigentums und der zeitgenössischen Diskurse um das Urheberrecht, die „Umschmelzung geistiger Werte in Waren“ und die komplexen Fragen ein, wie sich die mehrfache mediale Verwertung des Stoffes durch seinen Schöpfer bei der intendierten radikalen politischen Nutzung der gegebenen Möglichkeiten auf dem Theater, im Rundfunk, im Film und bei den Verlagen gestaltete.
Zugleich stellt Knopf den epochalen „Dreigroschenprozess“ von Brecht und Weill 1930/1931 gegen die Nero-Filmgesellschaft (nebst Tobis und Warner Bros.), Brechts nachfolgende Analyse der Filmproduktion Pabsts, in seiner Wahrnehmung ein schändliches Machwerk der Verunstaltung, in den „Versuchen“ (1931) und den öffentlich monatelang genau beobachteten Konflikt und Prozessverlauf dar.
Dieser Essay Brechts sollte – wie die Oper – nach dem Zweiten Weltkrieg ungeahnte Folgen haben – auch in der Medienwissenschaft, von den kommerziell unvergleichlich hohen Erträgen der Oper, des Filmstoffs und der musikalischen Songs bis in die Gegenwart ganz zu schweigen.
Die tiefgründigen |
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Krause, Katharina, Sichtbar und sicher – Wohnhöfe des Adels in Münster in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts (= Politiken der Sicherheit 4). Nomos, Baden-Baden 2018. 241 S., 105 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Krause, Katharina, Sichtbar und sicher – Wohnhöfe des Adels in Münster in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts (= Politiken der Sicherheit 4). Nomos, Baden-Baden 2018. 241 S., 105 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Politiken der Sicherheit betreffen neben den Staaten als Gesamtheiten von Menschen auch den Einzelnen unmittelbar. Deswegen musste der Mensch ähnlich wie alle anderen Lebewesen von seinem Anfang an um seine einzelne Sicherheit besorgt sein. Dazu hat er die unterschiedlichsten Überlegungen und Verhaltensweisen entwickelt.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich das vorliegende Werk der in Schlüchtern 1960 geborenen, nach dem Studium der Kunstgeschichte, klassischen Archäologie und Geschichte in Marburg, München und Paris 1988 in München mit einer Dissertation über den Voeu de Louis XIII – die Chorausstattung von Notre-Dame in Paris unter Ludwig XIV. promovierten und 1993 in Freiburg im Breisgau mit einer Schrift über die maison de plaisance – Landhäuser in der Ile-de-France (1660-1730) habilitierten sowie 1996 nach Marburg berufenen und 2009 zu der Universitätspräsidentin gewählten Verfasserin. Nach dem Nachwort des Bandes geht ihr Interesse an den Münsteraner Bauten auf eine Einladung zu einem Beitrag zu einer Ausstellung über Johann Conrad Schlaun und die Architektur des Spätbarock in Münster 1995 zurück. Den eigentlichen Anstoß für die erneute und in einer neuen Perspektive erfolgende Zuwendung zu dem Baubestand in Münster gab dann der Forschungskontext des Marburg-Gießener TRR/Sonderforschungsbereich Dynamiken der Sicherheit.
Gegliedert ist die Untersuchung nach einer Einleitung über Haus, Haushalt, offenes Haus, Öffentlichkeit, Fassade, Türe und Schwelle, Haus und Sicherheit sowie Dynamiken der Sicherheit in fünf Sachkapitel. Sie betreffen eine Typologie des Hauses in Münster in dem Verhältnis zu dem Straßenraum, die Wohnhöfe des Adels mit den Beispielen in der Domimmunität, in dem Bentheimer Ho |
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Kräutler, Werner, 50 Dinge, die ein Tiroler getan haben muss. Styria, Wien 2018. 174 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kräutler, Werner, 50 Dinge, die ein Tiroler getan haben muss. Styria, Wien 2018. 174 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Erde ist vielfältig bunt und enthält neben zahlreichen Gefahren und Schrecken auch viele Freuden und Schönheiten. Die Betriebssysteme der Digitalität führen sie jedem Nutzer bei jeder Öffnung auf der Suche nach weiteren Einkünften der internationalen Produktivität ebenso permanent wie kostenlos in Farbe vor Augen. Dem steht auch das Verlagswesen nicht nach und stellt jedem Interessenten immer neue unbekannte Reize vor.
Mit dem einst unwirtlichen, unter modernen Lebensbedingungen hervorragend nutzbaren Tirol geschieht dies in eindrucksvoller Weise durch den 1950 in Vorarlberg geborenen Verfasser, der sich seit seinen von der Großmutter begleiteten Kindertagen als glühender Tirolfan versteht, 1970 seinen Präsenzdienst in Absam leistete, später als Journalist arbeitete und ab 1996 zehn Jahre lang Regionalentwickler in dem Ötztal war. Aus seiner langen Liebe zu Tirol hat er nun 50 Dinge in einem schönen Bändchen vereinigt, die ein Tiroler, auch Auge in Auge mit einem anderen freien Tiroler Lebewesen getan haben muss. Sie beginnen mit dem Paradies der Pilger und enden mit bedrohtem bäuerlichem Kulturgut.
Zugleich unterhaltsam und informativ behandelt der Verfasser in seinen fünfzig Mosaiksteinchen etwa das schönste Dorf Tirols, eine Reise von Pfunds in das Mittelalter der Festung Finstermünz, die Errettung der Fisser Imperialgerste, das Heilwasser aus Obladis, den Kulturweg zum gachen Blick, den nachhaltigen regionalen Schokogenuss aus Landeck, Göttinnen der Vorzeit, Schätze an dem Fuße des Tiroler Erzbergs bei Tarrenz oder das Juwelenwasser. Eine Überblickskarte reicht dabei von Sankt Anton am Arlberg in dem Westen bis Obertilliach in dem Osten und von Hatzenstädt in Niederndorferbeg in dem Norden bis zu dem Similaunpass in dem Süden, der mit dem Verfasser Tirol von Südtirol abgrenzt. Wer all die bunten Bilder un |
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Landgraf Carl (1654-1730). Fürstliches Planen und Handeln zwischen Innovation und Tradition, hg. v. Gräf, Holger Th./Kampmann, Christoph/Küster, Bernd (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 87). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2017. XIII, 415 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Landgraf Carl (1654-1730). Fürstliches Planen und Handeln zwischen Innovation und Tradition, hg. v. Gräf, Holger Th./Kampmann, Christoph/Küster, Bernd (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 87). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2017. XIII, 415 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Landgraf Carl von Hessen-Kassel wurde in Kassel an dem 3. August 1654 geboren und gelangte 1670 zur Herrschaft. Bis zu seinem Tode in Kassel am 23. März 1730 entwickelte er sich zu einem bedeutenden Herrscher. Leitender Gedanke des vorliegenden, ihn würdigenden Sammelbands ist es nach der Danksagung der Herausgeber, sein sich über mehr als ein halbes Jahrhundert erstreckendes Regierungshandeln möglichst umfassend darzulegen.
Eine wichtige Grundlage hierfür ist die von dem 27. bis zu dem 29. Oktober 2016 in der Orangerie in der Karlsaue Kassels veranstaltete internationale Konferenz, die für den Sammelband um verschiedene Beiträge erweitert werden konnte. Als bedeutsame Nachwirkung ist eine Ausstellung zu betrachten, die von dem 16. März bis zu dem 1. Juli 2018 in dem Museum Fridericianum in Kassel gezeigt wird. Insgesamt umfasst das beeindruckend gestaltete, zahlreiche Abbildungen enthaltende Werk mehr als 30 Abhandlungen in mehreren Abteilungen, die mit Christoph Kampmann Beschreibung Carls als Carolus Magnus unseres Zeitalters einsetzen.
Betrachtet werden nacheinander das historische Umfeld des römisch-deutschen Reiches und des dynastischen Europas, in dem der Vater Wilhelm VI. Hedwig Sophie von Kurland geehelicht hatte, das fürstliche Handeln bezüglich des Territoriums zwischen Landesausbau und Repräsentation, die Handlungsfelder fürstlicher Politik (Wirtschaft, Ehepolitik, Montanwesen, Universitätspolitik, Energie, Wissenschaftsillustration), das fürstliche Handeln an dem Hof in Kassel in dem grenzüberschreitenden Transfer von Kultur und Kunst, die Handlungsfelder Architektur, Bibliothek und Musik sowie die zeitge |
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Löffelsender, Michael, Kölner Rechtsanwälte im Nationalsozialismus. Eine Berufsgruppe zwischen „Gleichschaltung“ und Kriegseinsatz (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 88). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XI, 208 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Löffelsender, Michael, Kölner Rechtsanwälte im Nationalsozialismus. Eine Berufsgruppe zwischen „Gleichschaltung“ und Kriegseinsatz (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 88). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XI, 208 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Mit dieser Studie, einer Kölner Dissertation, werden die bislang zahlenmäßig eher geringeren regionalen rechtshistorischen Arbeiten, die sich mit der Anwaltschaft befassen, um eine wichtige Arbeit ergänzt und erweitert. Nach vielfacher vorliegenden Forschungen zur Verfolgung jüdischer Juristen, über das allgemeine Verhältnis der Juristen zur NSDAP, zu dem NS-Juristenbund und dem „Kriegseinsatz“ der Anwaltschaft fehlt es noch weitgehend an übergreifenden oder über die lokalen, regionalen oder einzelne Bereiche der Geschichte der Anwälte hinausgehenden Arbeiten. (Davon ausgenommen ist das große sozialhistorisch-vergleichende Werk Hannes Siegrists über Anwälte in Deutschland, Italien und der Schweiz.)
Mit der „Machtergreifung“ stehen die Fragen der organisatorischen Wechsel, der Veränderung von Strukturen, der Anpassung und des Opportunismus einer Gruppe, der Gleichschaltung der Anwaltsvereine und Kammern sowie der ideologischen Identifizierung zur Debatte. Die „Arisierungs“- und „Säuberungs“-Aktionen und Prozesse werden in ihren rasanten und brutalen Entwicklungsschritten und in der Dynamik deutlich.
Der Aufstieg des sehr mitgliederschwachen Juristenbundes der Nationalsozialisten von einer marginalen Gruppe Hans Franks von kaum mehr als 1000 formellen Mitgliedern vor 1933 zu einer umfassenden Organisation bis hin zu schließlich mehr als 100 000 „Rechtswahrern“ und einer innerhalb derselben ansehnlichen und einflussreichen Hochschulgruppe – bis 1936 unter Führung des „Kronjuristen“ Carl Schmitt, der von Köln aus bald in Berlin ein erweitertes und einflussreicheres Wirkungsfeld suchte und fand – ist charakteristisch für den Erfolg der NSDAP bei der Rekrutierung v |
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Lokatis, Siegfried/Kräußlich, Sophie/Leinemann, Freya, Luchterhand im Dritten Reich. Verlagsgeschichte im Prozess. Hauswedell, Stuttgart 2018. 225 S. Angezeigt von Gerhard Köbler |
Ganzen Eintrag anzeigen Lokatis, Siegfried/Kräußlich, Sophie/Leinemann, Freya, Luchterhand im Dritten Reich. Verlagsgeschichte im Prozess. Hauswedell, Stuttgart 2018. 225 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Hermann Karl Wilhelm Luchterhand gründete in Berlin 1924 einen Fachverlag für Steuern und Recht, in dem er zunächst ein Informationsblatt zu Steuerthemen veröffentlichte. 1934 ernannte er Eduard Reifferscheid als Prokuristen und zog sich wenig später aus bisher unbekannten Gründen in das Privatleben zurück. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wurde der Sitz des Verlags von Berlin nach Neuwied verlegt, wo ab 1954 mit dem Aufbau eines literarischen Programms begonnen wurde.
Nachdem 2012 in der taz ein Artikel über die Vergangenheit des Verlegers unter dem Titel „Ein dunkler Keller“ erschienen war, ließ der 1994 mehrheitlich an Dietrich Boetticher gelangte und unter ihm 2001 an die Verlagsgruppe Random House weitergereichte Verlag diese Frage durch den Buchwissenschaftler Siegfried Lokatis in Leipzig untersuchen. Zusammen mit zwei Mitarbeiterinnen hat Lokatis den damaligen Vorgang, dass Hermann Luchterhand und sein Geschäftsführer Eduard Reifferscheid sich 1939 in die Druckerei O. H. Scholz, der wenig später mit seiner jüdischen Verlobten nach Großbritannien emigrierte, gegen 160000 Reichsmark eingekauft und sie nach Ausbürgerung des bisherigen Unternehmers während des zweiten Weltkriegs vollständig erworben hatten, 1949 deswegen aber einen langwierigen, letztlich vergleichsweise beendeten Rechtsstreit um Wiedergutmachung durchstehen mussten, geprüft. Auf der Grundlage von fünf Aktenbänden legen sie gemeinsam ihre Erkenntnisse in einem schlanken, weitgehend auf den Wiedergutmachungsprozess gegen Luchterhand konzentrierten und weitere Ausblicke vermeidenden Band vor.
Im Ergebnis musste Luchterhand Scholz 110000 Mark erstatten. Das war der Preis, für den er mit Unterstützung der Behörden Formulare, Loseblattsammlungen und Handbücher für Steuern veröffentl |
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Lötzsch, Ulrike, Joachim Georg Darjes (1714-1791). Der Kameralist als Schul- und Gesellschaftsreformer (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe 45). Wien, Böhlau 2016. 372 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lötzsch, Ulrike, Joachim Georg Darjes (1714-1791). Der Kameralist als Schul- und Gesellschaftsreformer (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe 45). Wien, Böhlau 2016. 372 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Joachim Georg Darjes wurde als Sohn des Predigers der Marienkirche in Güstrow in Mecklenburg und seiner an den Folgen der Geburt des Zwillingskindes versterbenden Mutter an dem 23. Juni 1714 geboren. In Rostock studierte er ab 1728 Theologie und Philosophie, in Jena ab 1731 Philosophie, Mathematik und Kirchengeschichte, woraufhin er 1735 mit 21 Jahren Magister der Theologie wurde. Da ihm eine ohne sein Wissen veröffentliche Abhandlung über die philosophische Erklärbarkeit der Dreieinigkeit Gottes den Vorwurf der Gottlosigkeit einbrachte, wandte er sich anderen Fachgebieten und wurde 1739 Doktor der Jurisprudenz und 1744 Professor für Moral und Politik. 1763 wechselte er nach Frankfurt an der Oder, wo er die Kameralwissenschaft einführte und eine Gesellschaft zu der Förderung der Wissenschaften und Künste gründete.
Die vorliegende Studie ist die von Leonhard Friedrich betreute, in dem Wintersemester 2013/2014 von der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Universität Jena angenommene Dissertation der 1981 geborenen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in vier Sachkapitel. Sie betreffen das allgemeine Menschenbild und Erziehungsverständnis, den Weg zu einer erneuerten Schule, die Aufgabe der Hochschule und des Hochschullehrers sowie das Sozietätenwesen als ein Muster gesellschaftlicher Institution.
Demnach war Darjes frühreif und vielseitig interessiert, wobei er Schüler Christian Wolffs wurde. Als seine bekannteste juristisch-systematische Gedankenfrucht ist die Durchbildung des erbrechtlichen Parentelensystems anzusehen, das die Verfasserin in ihrem Anhang hilfreich in die angefügten Übersichten der Lehrveranstaltungen und Veröffentlichungen einordnen kann. Ins |
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Luber, Martin, Strafverteidigung im Nürnberger Juristenprozess am Beispiel des Angeklagten Oswald Rothaug (= Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht 30). Duncker & Humblot, Berlin 2018. 383 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Luber, Martin, Strafverteidigung im Nürnberger Juristenprozess am Beispiel des Angeklagten Oswald Rothaug (= Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht 30). Duncker & Humblot, Berlin 2018. 383 S.
Nach dem Werk Benedikt Salleks, Strafverteidigung in den Nürnberger Prozessen. Prozessabläufe und Verteidigungsstrategien dargestellt am Wirken des Verteidigers Dr. Friedrich Bergold (2016) liegt mit den Untersuchungen Martin Lubers ein weiteres Werk über die Strafverteidigung im Nürnberger Juristenprozess (Januar-Dezember 1947, Zeittabelle S. 60) am Beispiel des Angeklagten Oswald Rothaug vor. Das Sondergericht Nürnberg hatte unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Rothaug (ab Mai 1943 an dem Volksgerichtshof als Reichsanwalt) am 13. 3. 1942 den 68jährigen Kaufmann und Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Nürnberg Lehmann „Leo“ Katzenberger wegen (nicht bewiesener) „Rassenschande“, die nur mit Haftstrafe belegt werden konnte, i. V. m. den §§ 2, 4 der Volksschädlingsverordnung („Ausnutzung des Kriegszustandes“) zum Tode verurteilt. Ziel der Arbeit Lubers war es zu ermitteln, ob sich die (deutschen) angeklagten Juristen effektiv vor dem (amerikanischen) Gericht verteidigen konnten. Dabei wird insbesondere der rechtliche Rahmen des Verfahrens in den Vordergrund gestellt: „Hierfür wird der Ablauf des Juristenprozesses in seiner Gesamtheit erfasst und exemplarisch die Strategien der Verteidigung des Angeklagten Rothaug ausgearbeitet werden“ (S. 27). Insoweit besteht ein erheblicher „Forschungsbedarf“, da sich trotz der Veröffentlichung des Nürnberger Juristenurteils durch Peschel-Gutzeit im Jahre 1996 keine der bisherigen Veröffentlichungen detaillierter mit den einzelnen Etappen des Juristenprozesses befasst (S. 29). Luber stellt zunächst die rechtliche Situation im NS-Deutschland (S. 34ff.) und die „Aufarbeitung der NS-Diktatur“ durch das internationale Militärtribunal (IMT) und die Nachfolgeprozesse (NMT) dar. In Kapitel 2 (S. |
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Macho, Thomas, Das Leben nehmen – Suizid in der Moderne. Suhrkamp, Berlin 2017. 531 S., 57 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Macho, Thomas, Das Leben nehmen. Suizid in der Moderne. Suhrkamp, Berlin 2017. 531 S., 57 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als ein in der Geschichte der Menschheit lange bekanntes, vom Christentum verurteiltes, ja gar als streng zu bestrafendes Verbrechen eingestuftes Phänomen hat die Selbsttötung vor allem im 20. und 21. Jahrhundert eine so intensive Aufmerksamkeit erlangt, dass der Verfasser des vorliegenden Bandes, der in Berlin und Wien lehrende und forschende Kulturwissenschaftler Thomas Macho, für die radikale Umwertung des Suizids den Rang einer „Epochensignatur der Moderne“ (S. 7) einfordern zu können glaubt. Festzumachen sei dieser Paradigmenwechsel an der Antwort auf die existenzielle Leitfrage, mit der sein erstes von 13 Kapiteln einen übergeordneten Wegweiser für die nachfolgenden Inhalte gibt: Wem gehört mein Leben? Während in der Vergangenheit zunächst Ansprüche der Familie, dann Gottes und schließlich des Staates auf Leben und Tod des Einzelnen anerkannt worden seien, stehe heutzutage die Selbstbestimmung des Individuums weitgehend außer Streit: „Selbstbestimmung ist nicht mehr begründungspflichtig und tritt daher auch nicht mehr argumentativ hochgerüstet, sondern in gleichsam intuitiver Gestalt als Selbstverständlichkeit auf, der gegenüber alle Einschränkungen begründungspflichtig sind. […] Forciert wird der Trend zu Individualisierung, Selbstbestimmung und Kontrolle durch Medienwandel und digitale Revolution“ (S. 435f.). Selbstbestimmung bedeute konsequenter Weise auch die uneingeschränkte Anerkennung der persönlichen Entscheidung für einen Suizid.
Die Ausführungen des Verfassers lesen sich gleichsam als eine Kulturgeschichte des Suizids in einer weiten Auslegung. „Im Zentrum stehen […] nicht die persönlichen Motive oder sozialen Hintergründe von Suiziden, und auch nicht die Möglichkeiten der Prävention und Therapie oder gar die praktikablen Methoden des Suizids; gefragt wird vielmehr, welche kulturellen Bedeutun |
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Magalhães, David, A evolução da protecção do arrendatário. O direito à permanência nas dependências locadas, desde o direito Romano clássico (= Colección Monografías de Derecho Romano y Cultura Clásica, Sección Derecho Público y Privado Romano). Dykinson, Madrid 2018. 714 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Pacht als der gegenseitige Vertrag, in dem sich der eine Teil (Verpächter) verpflichtet, dem anderen Teil (Pächter) den Gebrauch des gepachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gestatten, und der andere Teil sich verpflichtet, den vereinbarten Pachtzins zu bezahlen, ist den Römern als ein Fall der locatio conductio rei bekannt. Ihr entsprechen in dem Frühmittelalter verschiedene Formen der bäuerlichen Leihe von Grundstücken. Seit dem späteren Mittelalter finden sich immer mehr freie Landpachtverhältnisse unter verschiedenen Bezeichnungen wie im Übrigen auch die Miete immer größere Bedeutung erlangt.
Mit der Entwicklung des Schutzes des Pächters und damit auch des Mieters beschäftigt sich die vorliegende gewichtige, insgesamt auf 3662 Anmerkungen gestützte Untersuchung des an der Universität Coimbra als Professor Auxiliar tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einem Prolog Federico Fernández de Bujáns und einer Einführung in zwei Teile. Diese betreffen das römische Recht und die romanistische Tradition.
Dementsprechend behandelt der Verfasser zunächst auf mehr als einhundert Seiten ausführlich und sorgfältig die römischrechtlichen Grundlagen seiner Thematik (von locador und locatário). Danach verfolgt er die weitere Entwicklung in dem gemeinen Recht bei den Glossatoren, in dem kanonischen Recht, bei den Kommentatoren, in dem mos Gallicus, bei Aires Pinhel, in dem mos Italicus, in der eleganten Jurisprudenz, in dem usus modernus pandectarum und in den Kodifikationen (Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, |
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Maier, Bernhard, Die Ordnung des Himmels. Eine Geschichte der Religionen von der Steinzeit bis heute. Beck, München 2018. 576 S., 50 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Maier, Bernhard, Die Ordnung des Himmels. Eine Geschichte der Religionen von der Steinzeit bis heute. Beck, München 2018. 576 S., 50 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Obwohl unser beschränktes heuristisches Instrumentarium bislang noch keinen exakten wissenschaftlichen Nachweis zulässt, darf doch nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Mensch mit dem Fortschritt der Anthropogenese irgendwann die physiologischen Voraussetzungen erlangte, sich bewusst mit dem ihn umgebenden Kosmos auseinanderzusetzen, der für ihn ebenso die Lebensgrundlage wie eine ständige Herausforderung und Bedrohung darstellt. Das daraus folgende Bedürfnis, die Komplexität dieser Umwelt – und damit auch den Stellenwert und den Sinn der eigenen Existenz – zu begreifen und nach Möglichkeit zu ordnen und zu kontrollieren, mag wohl der Auslöser für die global verbreitete Entwicklung mythisch-religiöser Ideen und Praktiken gewesen sein, die bis heute parallel, ergänzend und als Konkurrenz zum dominierenden wissenschaftlich-rationalen Denken fortbestehen. Eine Geschichte der Religionen, welche die im Lauf der Menschheitsgeschichte kreierten religiösen Vorstellungen und Bewegungen in diachroner Betrachtung zueinander in Beziehung setzt, verspricht somit über den engen Bereich des eigentlichen Sujets hinaus auch Aufschluss über den soziokulturellen Werdegang der menschlichen Spezies schlechthin.
Dass annähernd 600 Seiten Papier ausreichen könnten, das Thema in irgendeiner Form erschöpfend abzuhandeln, glaubt auch der Verfasser des vorliegenden Bandes, der Tübinger Religionshistoriker Bernhard Maier (die dritte Auflage seiner erfolgreichen „Geschichte der Kelten“ hat der Rezensent 2016 hier vorgestellt), nicht. In seiner Einleitung legt er dar, was sein Werk leisten kann und soll. Es soll dem Leser zum einen deutlich machen, „welche häufig wiederkehrenden und also mutmaßlich grundlegenden Funktionen ‚der‘ Religion (Einzahl) – und das h |
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Maier, Bernhard, Die Ordnung des Himmels. Eine Geschichte der Religionen von der Steinzeit bis heute. Beck, München 2018. 576 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Religion ist das Ergriffenwerden vom Göttlichen oder nach Wikipedia ein Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Weltanschauungen mit jeweils grundlegendem Glauben an transzendente Kräfte und bzw. oder heilige Gegebenheiten. Eine Geschichte der Religionen von der Steinzeit bis heute stellt dementsprechend eine faszinierende, schwierige Aufgabe dar. Initiiert ist ihre Verwirklichung von Ulrich Nolte als Lektor des veröffentlichenden Verlags, bearbeitet von dem in Tübingen für allgemeine Religionswissenschaft und europäische Religionsgeschichte tätigen Verfasser, der schon 2002 die Religion der Kelten und 2003 die Religion der Germanen erkundet und dargestellt hat.
Sein eindrucksvolles Werk gliedert sich nach einer umsichtigen Einleitung in den komplexen Gegenstand in fünf Teile. Diese betreffen die Anfänge bis zu dem Ende der altorientalischen Großreiche, die Zeit von dem Hellenismus bis zu dem Aufstieg des Islam, Europa und Asien im Zeichen der Weltreligionen (Christentum, Islam, Buddhismus), die Zeit von der Entdeckung Amerikas bis zu dem Ende des Zeitalters der Aufklärung und die Zeit von dem Beginn der Industrialisierung bis zur Gegenwart. Ein Anhang bietet eine Zeittafel, die ab etwa 80000 vor Christi Geburt mit ersten Bestattungen des Neandertalers bzw. ab etwa 40000 v. Chr. mit ersten Bestattungen des Homo sapiens einsetzt und bis zu der Zerschlagung des Islamischen Staates in Irak und Syrien in den Jahren 2016/2017 reicht, Hinweise zur Schreibung und Aussprache fremdsprachiger Namen und Begriffe, Anmerkungen (494-517), Literatur (518-563), einen Nachweis der mit einem jungsteinzeitlichen Hockergrab aus Rössen in Thüringen in dem fünften vorchristlichen Jahrtausend einsetzenden Schwarzweißabbildungen und ein Register von Abbasiden bis Zwingli bzw. Zwölfer-Sc |