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2001-10-08
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I erhält eine Frau kein Schmerzensgeld, die während des Ponyreitens ihres Kindes auf dem Oktoberfest in München trotz ausreichender Aufsicht die Reitbahn betreten hat und von einem Pferd getreten worden ist (15 S 18714/2000).
Die Außen- und Sozialminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verabschieden eine Verordnung zum Statut der Europa AG und eine Richtlinie über Mindestvorschriften für die Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmern in grenzüberschreitend tätigen Gesellschaften, die binnen dreier Jahre in mitgliedstaatliches Recht übertragen werden muss.
Die Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung verlangt von der Bundesstiftung zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter Deutschlands mindestens 50 Millionen DM zusätzlich für Wechselkursverluste.
Bei einem Volksentscheid in Italien spricht sich die Mehrheit für größere Zuständigkeiten der Gemeinden, Provinzen, Metropolen und Regionen aus.
Die Kirchgruppe erhöht ihre Beteiligung an der Speed Investment Ltd. auf 77,7 Prozent.
Thomas Eger wechselt von Kassel nach Hamburg auf eine C3-Professur für ökonomische Analyse des Rechts.
Dietmar Boerner in Bayreuth wird für bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht habilitiert.
Ulrich Burgard in Darmstadt wird für bürgerliches Recht, deutsches Handelsrecht, internationales Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung habilitiert.
Richard Giesen wird in Bonn für bürgerliches Recht, deutsches Arbeitsrecht, europäisches Arbeitsrecht, deutsches Sozialrecht und europäisches Sozialrecht habilitiert.
Anna Leisner wird in München für öffentliches Recht und Steuerrecht habilitiert.
Thomas Mann wechselt von Köln nach Bochum.
Helmut Satzger wechselt von Passau nach Hamburg (Bucerius Law School).
Edzard Schmidt-Jortzig 60.
2001-10-07
Die Vereinigten Staaten von Amerika beginnen den Krieg gegen den Terrorismus mit Luftangriffen auf Afghanistan.
Die Finanzminister der sieben führenden Industriestaaten verabschieden einen gemeinsamen Aktionsplan zur Austrocknung der Geldquellen des internationalen Terrorismus.
Das Verfassungsgericht Georgias verbietet die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl als grausam und unmenschlich.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands wird eine unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nicht dadurch zulässig, dass im Hauptsacheverfahren über einen längeren Zeitraum keine Entscheidung ergeht (1 BvR 1003/1995).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die in § 57 I Nr. 1 TKG enthaltene Eigentumsbeschränkung eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums (an Grundstücken) (1 BvR 1700/2000 18. Januar 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schädigt nicht vorsätzlich sittenwidrig, wer nur eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung (zur Überwachung der Sanierung eines Hauses) nicht erfüllt (VI ZR 160/2000).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begründet das Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat eine weitere Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz zu ersparen, nicht die Einstufung des Falls als von besonderer Bedeutung (1 StR 504/2000 10. Mai 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss die der Vorpfändung dienende Benachrichtigung des Drittschuldners die von der Pfändung zu erfassende Forderung ebenso eindeutig bezeichnen wie die Pfändung der Forderung selbst und beschränkt sich die rangwahrende Arrestwirkung einer Vorpfändung im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung auf die vorgepfändeten Forderungen (IX ZR 9/1999 8. Mai 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands reicht die prozessuale Fürsorgepflicht eines Gerichts gegenüber einem von einem Rechtsanwalt vertretenen Prüfling weniger weit als gegenüber einem nicht von einem Rechtsanwalt vertretenen Prüfling und ist eine nachträgliche Klarstellung auch der Grundlagen der Bewertung durch den Prüfer möglich (6 B 6/2001 1. März 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist nach Verwerfung eines Einspruchs eines nicht fachkundig beratenen Steuerpflichtigen wegen Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist als unzulässig durch das Finanzamt und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Finanzgericht eine dagegen vom Finanzamt eingelegte Revision zulässig (IX R 48/1998 20. Februar 2001).
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayerns hat eine unzulässige Verfahrenstrennung keine Auswirkung auf die Rechtsmittelfähigkeit der Einzelentscheidungen, so dass zwecks Rechtsmittelerschöpfung Berufung auch dann einzulegen ist, wenn keines der einzelnen Urteile die Berufungssumme erreicht (Vf. 102-VI-1999 22. September 2000).
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayerns kann die Zugehörigkeit eines Richters zu einer Partei oder Religionsgemeinschaft (z. B. katholische Kirche) für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (Vf. 3-VII-1999 17. Juli 2000).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt die Zahlungsfähigkeit des zu zumutbarer Vorsorge verpflichteten Arbeitgebers (32 Ss 9/2001 22. Februar 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann der Lebensgefährte eines Verstorbenen die Rückbettung des ohne seine Zustimmung von den Eltern umgebetteten Verstorbenen verlangen (9 U 198/2000 26. Juli 2001).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden können Unternehmen (z. B. Fleischwarenhersteller) aus einer zutreffenden , im überwiegenden öffentlichen Interesse erteilten Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Ergebnis einer unbeanstandeten Lebensmittelanalyse (Rindfleischbestandteile in einer als rindfleischfrei etikettierten Ware) keine Schadensersatzansprüche herleiten (9 O 18/2001 22. Juni 2001).
Mietrechtsreformgesetz, zusammengestellt von Grundmann, Birgit, 2001
Fezer, Karl-Heinz, Markenrecht, 3. A. 2001
Lange, Knut Werner/Wall, Friederike, Risikomanagement und KonTraG, 2001
Westphalen, Friedrich Graf von/Grote, Elisabeth/Pohle, Jan, Der Telefondienstvertrag, 2001
Sieder, Frank/Zeitler, Herbert, Bayerisches Wassergesetz (Lbl.), 2001
Straßenverkehrsrecht, hg. v. Janiszewski, Horst, 38. A. 2001
Ruegenberg, Guido, Das nationale und internationale Steuergeheimnis, 2001
Oestreicher/Schelter, Kurt/Kunz, Eduard, Bundessozialhilfegesetz (Lbl.), 2001
Beck’scher IuKDGKommentar – Informations- und Kommunikationsdienstegesetz, hg. v. Engel-Flechsig, Stefan/Maennel, Frithjof/Tettenborn, Alexander, 2001
Schäfer, Gerhard, Praxis der Strafzumessung, 3. A. 2001
Rohe, Mathias, Der Islam, 2001
2001-10-06
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist auch eine im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfeausgesprochene Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs grundsätzlich für dieses Gericht bindend (X ARZ 132/2001 26. Juli 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Bestimmung des zuständigen Gerichts der oberste Gerichtshof des Bundes zuständig, der zuerst darum angegangen wird (X ARZ 69/2001 26. Juli 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Bürge bei Neuaufnahme einer Haftungsausschlussklausel im Rahmen einer formularmäßig verlängerten Bürgschaft den Gläubiger besonders auf die neue Klausel hinweisen (IX ZR 69/2000 21. Juni 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fehlt einer sich in einer werblichen Anpreisung erschöpfenden, einen beschreibenden Bezug zu Dienstleistungen aufweisenden Marke die für eine Schutzbewilligung erforderliche Unterscheidungskraft (I ZB 55/1998 1. Februar 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine auf Arbeitnehmerseite von der Betriebsvertretung geschlossene Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbedienstete (über Wochenarbeitszeitverkürzung gegen Mitbestimmungserweiterung) zulässig und geht das für den seinerseits alles Erforderliche zur Versendung eines Telefaxes tuenden Telefaxgerätenutzer nicht erkennbare Scheitern der Versendung nicht zu seinen Lasten (1 AZR 322/2000 20. Februar 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Rückzahlung einer (wegen Verstoßes gegen § 3 I BetrAVG) unwirksamen Abfindung aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen (3 AZR 7/2000 17. Oktober 2000).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands können Zahlungen eines Körperbehinderten an seine Lebensgefährtin für hauswirtschaftliche Arbeiten auch ohne Abschluss eines förmlichen Arbeitsvertrags als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (R 36/1995).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist eine Klage nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht durch die im Rubrum angegebene Geschäftsführung, sondern durch einen fakultativen Aufsichtsrat vertreten wird, und ist die Gesellschaft zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags ihres Geschäftsführers berechtigt, wenn dieser einen wirtschaftlich nachteiligen Vertrag mit einer ihm persönlich nahestehenden Gesellschaft abgeschlossen hat (6 U 286/1996 13. Juli 1999).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle begründet die Zusendung von Bildmaterial eines Berufsfotografen an einen Zeitschriftenherausgeber zwecks Prüfung der Verwendbarkeit Pflichten aus culpa in contrahendo, auf Grund deren der Herausgeber für die Rücksendung zumindest den bei der Zusendung eingehaltenen Versendungsstandard auch für die Rücksendung einzuhalten hat (13 U 160/2000 21. Juni 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die Verwendung der Bezeichnung Institut für eine freiberufliche Partnerschaft und eines über das tatsächlich ausgefüllte örtliche Tätigkeitsgebiet hinausreichenden regionalen Namenszusatzes rechtswidrig (20 W 84/2001 27. April 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz sind unter Beachtung der anzuwendenden Vorschriften rechtmäßig eingerichtete Mobilfunksendeanlagen von benachbarten Grundstückseigentümern zu dulden (1 A 10382/2001).
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