2001-12-04 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands muss Niedersachsen 1,8 Milliarden DM (mit Nebenkosten 2,5 Milliarden DM) von BEB Erdgas und Erdöl GmbH rechtswidrig erzwungene Förderabgaben zurückzahlen. |
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz darf ein freier, auf die Entlassung eines anderen Mitarbeiters hin eine Mitarbeiterbefragung durchführender Mitarbeiter nur dann fristlos entlassen werden, wenn seine Weiterbeschäftigung bis zum Ende der regelmäßigen Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar ist (5 Sa 1591/2000). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I verletzt grob fahrlässig eine Obliegenheit aus einem Versicherungsvertrag, wer bei winterlichen Temperaturen nicht regelmäßig den Lauf der Heizung überprüft (9 O 11282/2001). |
Der Vollzug der Steinigung der wegen behaupteten Ehebruchs zum Tod verurteilten Malama Safiya ist durch ein Berufungsgericht Nigerias aufgeschoben. |
Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist die steuerliche Anrechenbarkeit von Rückstellungen der atombearbeitenden Industrie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine staatliche Beihilfe. |
In Bonn einigen sich die politischen Gruppen Afghanistans über die Grundlagen für eine gemeinsame Übergangsregierung. |
54 Prozent der Deutschen sind für, 38 Prozent gegen einen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. |
22 Millionen Deutsche sind in Ehrenämtern tätig. |
AOL Time Warner, Bertelsmann und EMI lassen für 9,95 Dollar monatlich über Musicnet aus 75000 Musikstücken im Internet 100 herunterladen und weitere 100 hören. |
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2001-12-03 |
Nach einer Entscheidung des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg kann Irland von Großbritannien nicht durch einstweilige Verfügung die Unterlassung der Inbetriebnahme einer neuen Fabrik der Wiederaufbereitungsanlage für Brennelemente von Kernkraftwerken in Sellafield verlangen.. |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln haben Sozialdienstmitarbeiter kein Zeugnisverweigerungsrechts hinsichtlich der Namen von (anonym) Kinder abgebenden Frauen. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts in Regensburg wird ein Verfahren gegen den Bürgermeister von Kößlarn wegen unsittlicher Berührung einer wartenden Behinderten in einem Kraftfahrzeug gegen Zahlung von 8000 DM eingestellt. |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München sind Reisemängel dem Reiseveranstalter oder dessen Reisleiter anzuzeigen, ehe Schadensersatz verlangt werden kann (211 C 23067/2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien muss Karl Schnell 100000 Schilling für die Bemerkung zahlen, Lump wäre eigentlich noch ein harmloser Ausdruck für Thomas Klestil. |
Vattenfall erwirbt die Anteile Mirants an dem Berliner Stromversorger Bewag für 1,63 Milliarden Dollar. |
Das Bundeskartellamt Deutschlands äußert Bedenken gegen die Übernahme der Gelsenberg AG durch Eon. |
Norbert Röttgen folgt Herbert Helmrich als Vorsitzender des Bundesarbeitskreises christlich-demokratischer Juristen. |
Der Preis für Öl der Organisation erdölexportierender Länder ist von 24,29 Dollar pro Barrel im September auf 17,65 Dollar gefallen. |
http://www.bundesbank.de/lzb-bayern Mitteilungen über die Euroumstellung zum 31. Dezember 2001/1. Januar 2002 |
Gerhart Riegner Berlin 12. September 1911-Genf 3. Dezember 2001. |
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2001-12-02 |
Bei Volksabstimmungen in der Schweiz wird die grundsätzliche Begrenzung der Ausgaben des Bunds auf die Steuereinnahmen bejaht und werden die Abschaffung der Armee, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer und eines freiwilligen zivilen Friedensdiensts dagegen abgelehnt. |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschland wird niemand in seinen Grundrechten dadurch verletzt, dass Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Sanktionen gegen Österreich wegen der Beteiligung der Freiheitlichen Partei Österreichs an der Regierung Österreichs verhängt und verwirklicht (2 BvR 1140/2000 14. August 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Unmöglichkeit einer Mandantenbesprechung wegen Terminschwierigkeiten mit einer Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu rechnen (VIII ZB 24/2001 1. August 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss ein Rechtsanwalt die Einhaltung der Begründungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde selbst kontrollieren oder durch besondere Anweisung an die zuständige Büroangestellte sichern (2 BvR 128/2000 30. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Wiederbesetzung einer Notarsstelle unzulässig, wenn ein Viertel der Notare des Amtsbereichs auf Einkommensergänzung angewiesen ist und der Richtwert für das Urkundsaufkommen nachhaltig und deutlich unterschritten wird (NotZ 7/2001 16. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Mitwirkung eines Richters am Erlass einer erstinstanzlichen einstweiligen Verfügung kein Grund, ihn von der Mitwirkung im Berufungsverfahren auszuschließen (1 BvR 730/2001 4. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Verbreiten im Internet bei Ankommen der Datei auf dem Rechner des Internetnutzers durch Übermittlung oder Zugriff gegeben, Zugänglichmachen bei Stellen ins Internet für den Lesezugriff und Eröffnen der Möglichkeit des Zugriffs sowie sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben gegeben, wenn die Person des tatsächlichen sexuellen Missbrauchs ein Kind ist (1 StR 66/2001 27. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens nach Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens im Beschwerdeverfahren noch stellen (2 StR 136/2001 6. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Versicherer halten, was er versprochen hat (IV ZR 138/2000 4. April 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine zweite, nicht lange nach einer ersten außerdienstlichen alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung folgende außerdienstliche alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung eine außerdienstliche Wohlverhaltenspflichtverletzung (1 D 20/2000 BDiszG 8. Mai 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sieht die Verwaltungsgerichtsordnung eine Verlängerung der Begründungsfrist für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht vor (8 B 52/2001 28. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle kommt gegen den zugleich Mitbeschuldigter des Verfahrens seienden Verteidiger eine Zurückweisung seitens des Hauptverfahrensgerichts in Betracht (3 ARs 25/2001 4. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das Beobachten einer Frau auf der Toilette einer Gaststätte durch den Freiraum unter der Kabinentür seitens eines Manns (noch) keine Beleidigung (2a Ss 50/2001 – 16/2001 II 29. Mai 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist der Verjährungsablauf bei prozessual eine Wiedereinsetzung rechtfertigenden postalischen Verzögerungen im Zugang zu den Gerichten durch höhere Gewalt gehemmt (17 U 93/2000 31. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haftet der Accessprovider im Internet für Urheberrechtsverletzungen nach den allgemeinen Urheberrechtsbestimmungen (29 U 3282/2000 8. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim kann die Zustellung an einen Strafgefangenen oder Untersuchungsgefangenen durch Aushändigung an den Leiter der Justizvollzugsanstalt oder einen besonderen Vollzugsbediensteten erfolgen, ohne dass der Postzusteller den Adressaten nicht in der Justizvollzugsanstalt angetroffen zu haben braucht (11 S 2290/2000 25. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtshofs Münster sind Wertstoffsammelcontainer in Wohngebieten auch an einem gepflegten, sozialer Kontrolle unterliegenden Standort als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen (21 B 1889/2000 28. Februar 2001). |
Die evangelische Landeskirche in Braunschweig hält eine kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften für möglich. |
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2001-12-01 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sprechen ausdrücklich gemachte Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge auch bei einer freiwilligen Versteigerung eines Grundstücks für eine Zusicherung einer Eigenschaft (V ZR 275/2000 5. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Vereinbarung einer höheren Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich keine mitbestimmungspflichtige Änderung der Vergütungsordnung (1 ABR 8/2001 30. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein am 2. Oktober 1990 im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wohnhafter Arbeitnehmer jedenfalls 1996 von einem Arbeitgeber nicht schlechter entlohnt werden als ein im Gebiet der damaligen Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Arbeitnehmer (1 AZR 672/2000 15. Mai 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann die Familienkasse auch bei endgültiger Festsetzung von Kindergeld den Bescheid nachträglich aufheben, wenn sich (selbst erst nach Ablauf des Kalenderjahrs) herausstellt, dass Einkünfte und Bezüge des Kinds den Grenzbetrag überschreiten (VI R 55/2000 26. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann die Familienkasse Bescheide über Kindergeld aufheben oder ändern, wenn ihr nachträglich Umstände bekannt werden, nach denen einem Kindergeldempfänger kein Kindergeld zugestanden hat (VI R 18/1999 25. Juli 2001). |
Nach Entscheidungen des Bundesfinanzhofs haben Bescheide, mit denen die Festsetzung von Kindergeld abgelehnt oder aufgehoben wird, keine Bindungswirkung für die Zukunft (VI R 78/1998 25. Juli 2001, VI R 164/1998 25. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg begründet eine Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs eines Pauschalpreisvertrags um 10 Prozent einen Anspruch auf erweiterte Vergütung (4 U 184/2000 18. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena begründet die in einem Wahlkampfprospekt vorgetragene Behauptung, der Kandidat habe Stadteigentum mitgehen lassen und erst nach Aufforderung durch die Kommunalaufsicht herausgerückt, (wegen geringer Schwere und Möglichkeit anderweitigen Ersatzes des Schadens) keinen Anspruch auf (5000 DM) Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung (8 U 629/2001 2. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein Kraftfahrzeugführer damit rechnen, dass nach Wegfall eines Überholverbots Kraftfahrzeuge hinter einem langsam fahrenden Kraftfahrzeug zum Überholen ausscheren (9 U 195/2000 26. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein Führer eines Kraftfahrzeugs nicht damit rechnen, dass beim Überholen einer aus mehreren Kraftfahrzeugen bestehenden, langsam fahrenden Kolonne ein weiteres, vor ihm fahrendes Kraftfahrzeug ohne entsprechendes Anzeichen zum Überholen ausschert (10 U 77/2001 8. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist ein Zwangsgeld gegenüber einem Elternteil nicht geboten, wenn ein älteres Kind Umgang mit dem anderen Elternteil ablehnt (2 WF 129/2000 5. Februar 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist für den Versicherungsfall auch ein auslösender Verstoß des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung bedeutsam (10 W 146/2001 17. April 2001). |