Anzahl der Suchtreffer: 115439
Suchtreffer |
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2002-01-22 |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz werden bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom tatsächlichen Einkommen nur die (hypothetischen) Kosten einer angemessenen Unterkunft abgezogen (12 A 11175/2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz darf eine Gemeinde (Alzey) die Straßenreinigungsgebühr statt nach der Frontlänge auch nach der Länge der rückwärtigen Grundstücksgrenze berechnen (12 A 11167/2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist das Getränk Kleiner Frechling mit dem Getränk Kleiner Feigling (gesprochen Feichling) verwechslungsfähig (6 U 79/2001 19. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist die Rasterfahndung gegen drei Verdächtige wegen Fehlens der notwendigen Voraussetzungen rechtswidrig. |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover ist für den Rechtsstreit um die Erstattungspflicht von Abrechnungen niedersächsischer Betriebskrankenkassen hinsichtlich der Leistungen der Internetapotheke Docmorris das Sozialgericht zuständig. |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz verletzen Tierärzte durch Unterschreitung des von der Gebührenordnung vorgesehenen Preises für Behandlungen (Kastration von Katern bzw. Sterilisierung von Katzen) das Wettbewerbsrecht (KF 345/2001, KF 594/2001). |
Dach einer Entscheidung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments ist der Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Europäische Aktiengesellschaft wegen mangelnder Beteiligung des Europäischen Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof anzugreifen. |
Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands verletzt die Deutsche Lufthansa durch die aggressive Preisgestaltung auf der Strecke Frankfurt am Main-Berlin zu Lasten eines Mitbewerbers das Wettbewerbsrecht. |
Die Zahl der Verfahren vor dem Bundessozialgericht Deutschlands ist im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr um ein Sechstel zurückgegangen. |
Nach einer Entscheidung des internationalen Tierseuchenamts Paris ist Großbritannien amtlich frei von Maul- und Klauenseuche. |
Das Kraftwerk Gundremmingen führt die Gesichtserkennung als Kontrollart ein. |
Die Regierung von Niederbayern hebt ein wegen Verseuchung der Donau durch eine Chemiefabrik erlassenes Fischverkaufsverbot nach drei Jahren auf. |
2002-01-21 |
Das Antitemelinvolksbegehren Österreichs wird von 915220 Stimmberechtigten unterzeichnet. |
Die Europäische Kommission wird Deutschland wegen mangelhafter Übertragung der Richtlinie über Druckgeräte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. |
Der Vorstand der Wünsche AG nimmt den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurück. |
Der Ölpreis der Organisation Erdöl exportierender Länder sinkt auf 17,89 Dollar je Fass. |
Die Deutsche Telekom nimmt ihre Preiserhöhungen für netzinterne Kurznachrichten (SMS) zurück. |
Michael Steiner wird zum Leiter der UN-Übergangsverwaltung im Kosovo ernannt. |
Die ehemalige Vorsitzende der Hochschülerschaft in Wien steht wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht, weil sie eine ihre Abwahl umfassende Sitzung eröffnet und ohne Widerspruch sofort beendet hat. |
Wissenschaftler des Reproductive Genetics Institute in Chicago schleusen das bereits halbierte Erbmaterial einer Eizelle einer Frau in die befruchtungsfähige Eizelle einer anderen Frau, um zwei Müttern ein gemeinsames Kind zu ermöglichen. |
Nach den Vorstellungen der amerikanischen Akademie der Wissenschaften soll das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken verboten bleiben, das Herstellen von Ersatzgeweben aus geklonten Embryonen aber erlaubt werden. |
Im Zusammenhang mit dem Verschwinden einer Ablösesumme von rund 150000 Euro werden der frühere Schatzmeister und ein Spieler Alemannia Aachens wegen des Verdachts des Betrugs, der Steuerhinterziehung und der Urkundenfälschung verhaftet. |
Die vier deutschen Großbanken bieten den Kleinaktionären der Schmidt-Bank 6,39 Euro bzw. 11,60 Euro pro Aktie an. |
Manfred Gentz 60. |
2002-01-20 |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist Verbraucher der Richtlinie 1993/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 ausschließlich eine natürliche Person (C-541/1999 22. November 2001, C-542/1999 22. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften bestehen ernsthafte, zur Eröffnung des förmlichen Verfahrens verpflichtende Schwierigkeiten im Beihilfenvorprüfungsverfahren, wenn die Kommission nicht über ausreichende Informationen verfügt, um über die Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt zu entscheiden und die Dauer und die Umstände des Vorverfahrens Anhaltspunkte für ernsthafte Schwierigkeiten ergeben (T-73/1998 15. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines ohne jede Kenntnis des Verurteilten ergangenen Strafurteils nach Italien nur bei Abgabe einer Erklärung der Strafverfolgungsbehörden gemäß Art. 3 I 2 des zweiten Zusatzprotokolls zum europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. 12. 1957 zulässig (4 ARs 4/2001 16. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein künftiger, durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesicherter Auflassungsanspruch insolvenzfest (V ZR 231/2000 14. September 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Beifügen eines deutschsprachigen Beipackzettels zu einer aus Spanien eingeführten Originalpackung, das Aufbringen eines Aufklebers und die Bündelung zweier Originalpackungen in einer Klarsichtfolie ein Umverpacken (I ZR 263/1998 29. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands bleibt es in einem Normenkontrollverfahren gegen die Gültigkeit eines Bebauungsplans nach Veräußerung des Grundstücks und Nichtfortführung des Rechtsstreits durch den Grundstückserwerber bei der Prozessführungsbefugnis des früheren Eigentümers (4 BN 43/2001 1. August 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands verletzt die Gewährung von Jugendhilfe an Pflegeeltern gegen den erklärten Willen des zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung berechtigten Sorgeberechtigten das Elternrecht (5 C 6/2000 21. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands verletzt die Belastung eines Erben eines in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik befindlichen Vermögens in Höhe von knapp 70 Prozent des Wert des Erwerbs nicht das Übermaßverbot (II R 4/1999 30. Mai 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands können bei Umwandlung eines Darlehens eines Nichtgesellschafters in eine atypisch stille Beteiligung dem stillen Gesellschafter ertragsteuerrechtlich Verluste nur in Höhe des gemeinen Werts der Darlehensforderung zum Zeitpunkt der Umwandlung zugewiesen werden (VIII R 10/2000 29. Mai 2001). |
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hat die Presse (Bild am Sonntag) keine Recht auf Einsicht in das Grundbuch zwecks Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit hinsichtlich der Vermögenslage einer sich im übrigen der Allgemeinheit öffnenden Person der Zeitgeschichte (1 W 132/2001 19. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Arbeitsentgeltregelung im Strafvollzug nicht verfassungswidrig (1 Vollz [Ws] 213/2001 2. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig muss der Arzt über für den Laien nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren der Nichtbehandlung aufklären und trägt die Beweislast dafür, dass eine notwendige Behandlung infolge Weigerung des Patienten unterblieben ist (4 U 28/2000 8. Juni 2001. |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist schulischer Erziehungsberechtigter eines minderjährigen Schülers, wer den das Erziehungsrecht umfassenden Teil des Personensorgerechts hat (19 B 1888/2000 5. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist die Internetaussage Die Kanzlei zum Schutz des Privatermögens nicht wettbewerbswidrig (15 O 391/2000 24. April 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam ist bei Fehlen einer auf weitere künftige Verkehrsstraftaten deutenden Charakterschwäche von der Entziehung der Fahrerlaubnis abzusehen (24 Qs 40/2001 14. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Neubrandenburg ist das Unterlassen ausreichender Erkundigung über die Allergieempfindlichkeit eines Patienten gegenüber Arzneimitteln eine Pflichtverletzung (18 C 739/2000 16. Januar 2001). |
Das Handelsblatt erhöht seinen Anteil an N-TV von 28,49 Prozent auf 47,33 Prozent. |
Kim Schmitz wird in Thailand verhaftet. |
2002-01-19 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen Unterhaltstitel minderjähriger Kinder das den Titel erlassende Gericht des ersten Rechtszugs ausschließlich zuständig (XII ARZ 3/2001 22. August 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist für die Berechnung der 30-Jahresfrist bei Mietverträgen über eine längere Laufzeit der Zeitraum einer einseitigen Bindung einer Vertragspartei unerheblich (30 U 54/2001 21. September 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg verletzt die Kontrolle eines Rechtsanwalts durch Metalldetektoren vor Betreten einer Justizvollzugsanstalt nicht die Berufsausübungsfreiheit und nicht die Menschenwürde (VAs 567/2001 17. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts München muss der Kläger bei Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Mobbings einzelne Vorfälle genau nach Zeitpunkt, Stärke und Häufigkeit darlegen (8 Ca 1562/2001 25. September 2001). |
Das neue Übernahmerecht Steigenberger Esprix Hotel Frankfurt Airport, D 60549 Frankfurt am Main Tel. 069/697099, Fax 069/69709444, frankfurt@esprix-hotels.de, http://www.beck-seminare.de |
Kölner Tage Schuldrechtsreform 2002 21. Februar 2002-22. Februar 2002 Maritim Hotel, Heumarkt 20, D 50667 Köln, Tel. 0221/20270 Fax 0221/2027826, seminare@otto-schmidt.de, http://www.otto-schmidt.de |
Kittner, Michael, Schuldrecht, 2. A. 2002 |
Privatversicherungsrecht, hg. v. Koch, Peter, 6. A. 2001 |