| 2002-02-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfordert es das Transparenzgebot nicht, in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen, Leistungen der stationären Pflege in Anspruch nehmenden Bewohnern das Entgelt für den Kostenblock Unterkunft und Verpflegung nach diesen beiden Leistungsbestandteilen aufzugliedern (III ZR 14/2001 8. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lässt eine Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens die einmal begründete Zuständigkeit des höherrangigen Gerichts nicht entfallen (2 StR 340/2001 26. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt für eine wirksame Ausgangskontrolle von Faxen die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (II ZB 28/2000 2. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands umfasst bei Entzug von Geldern des Dienstherrn der vom Beamten zu ersetzende Schaden auch die Vermögenseinbuße durch Zinsverlust (2 C 42/2000 19. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind bei Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft und Anwachsung seines Gesellschaftsanteils jedem der verbliebenen Gesellschafter Modernisierungs- und Instandhaltungskosten nur in Höhe der ursprünglichen Beteiligung zuzurechnen (IX R 50/1998 17. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands gehört die Beteiligung eines entwickelnden Mediziners an einer die entwickelten Präparate als Lizenznehmerin vermarktenden Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen des freiberuflichen Unternehmens (IV R 14/2000 26. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden haftet der einen Ehegatten seines Darlehensnehmers auf sittenwidrige Art und Weise als Mitdarlehensnehmer Verpflichtende aus Verschulden bei Vertragsschluss auf Ersatz der zur Abwehr der Inanspruchnahme erforderlichen Rechtsanwaltskosten (11 W 1293/2001 6. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann ein Vermittlungsauftrag für EG-Fahrzeuge als Kaufvertrag zwischen Vermittler und Kunden anzusehen sein (6 U 3/2001 30. August 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Verwendung eines im ausgedruckten Parkzeitende abgeänderten Parkscheins Urkundenfälschung, nicht dagegen versuchter Betrug (Ss 264/2001 10. August 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg begründen Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-Habitatrichtlinie keine Verpflichtung von Mitgliedstaaten, einzelnen Marktbürgern oder Vereinigungen klagbare Rechte auf die Einhaltung der zur Umsetzung der Richtlinien erforderlichen innerstaatlichen Normen zu gewähren (2 Bs 370/2000 19. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg muss die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht für den öffentlichrechtlichen Kostenersatzanspruch der Feuerwehr zwecks Suche und Bergung eines Fahrzeugs einstehen (RO 11 K 2286/1999 16. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung der Richterin Colleen Kollar-Kotelly muss Microsoft den Vertretern der wegen Kartellrechtsverletzung klagenden neun Staaten der Vereinigten Staaten von Amerika Zugang zum Quellcode (Programmcode) des Windows-Betriebssystems eröffnen. |
| Der Spiegel verkauft für 50 Cents die Titelgeschichten der Druckausgabe ab Samstagnachmittag im Internet, wofür sich sofort mehrere hundert Leser interessiert haben. |
| Der Generalinspekteur der Bundeswehr Deutschlands prüft, ob der Vorsitzende des Bundeswehrverbands durch die Bezeichnung des Verteidigungsministers als Witzblattfigur der Bundesregierung eine Dienstpflichtverletzung begangen hat. |
| Der Leiter Enrons soll 2001 Aktien seines Unternehmens im Wert von 100 Millionen Dollar verkauft haben, davon Aktien im Wert von 20 Millionen Dollar noch nach einem internen Hinweis auf eine bevorstehende Insolvenz. |
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| 2002-02-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind dem Vorbenutzer über den Umfang der bisherigen Benutzung hinausgehende, in den Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung eingreifende Weiterentwicklungen verwehrt (X ZR 32/1999 13. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss der eine ständige Wohnung vorübergehend nicht nutzende Wohnungsinhaber grundsätzlich keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher amtlicher Zustellungen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit treffen, sofern er nicht wegen eines gerichtlichen Verfahrens mit dem Ablauf prozessualer Fristen während seiner Abwesenheit rechnen muss (5 AZB 40/2000 26. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Festlegung von Ort und Zeit der Arbeitsleistung durch den Hinweis des Arbeitgebers auf eine betriebliche Regelung über Zeit und Ort des Beginns und des Endes der täglichen Arbeit bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht eingeschränkt (6 AZR 434/1999 26. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die gesetzliche Kündigungsfrist von sieben Monaten zum Ende eines Kalendermonats nach zwanzigjährigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung als eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (2 AZR 469/2000 4. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands rechtfertigt die Annahme von Schmiergeld auch ohne vorherige Abmahnung grundsätzlich die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers unter ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats (2 AZR 30/2000 21. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird in einem gegen mehrere Angeklagte geführten Strafverfahren eine Einziehungsanordnung nicht dadurch rechtskräftig, dass einer der betroffenen Angeklagten kein Rechtsmittel eingelegt hat (2 Ss 244/2001 17. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hat Literaturhaus Unterscheidungskraft und ist die Verwendung der Internetadresse literaturhaus ohne Zustimmung des Vereins Literaturhaus rechtswidrig (29 U 3769/2001 15. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist die Verwendung des Zollpapiers T 1 kein ausreichender Hinweis auf das Fehlen der Absicht, die transportierte Ware im Inland abzusetzen (3 U 3017/2001 27. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart genügt der Rechtsanwalt bei blanko unterzeichneten Fristverlängerungsanträgen seinen Verpflichtungen nicht durch die bloße Nachfrage beim Büropersonal, ob der Schriftsatz rechtzeitig und zutreffend (an das Oberlandesgericht) adressiert worden sei (6 U 125/2001 5. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Trier kann ein geschädigter Kraftfahrzeugeigentümer bei vollständiger einwandfreier Schadensbehebung in einer anerkannten Fachwerkstätte Ersatz für den Schaden nur in Höhe und unter Vorlage der Werkstattrechnung (nicht dagegen einer vorherigen Sachverständigenschätzung) verlangen (32 C 220/2001 24. August 2001). |
| Eberhard Diepgen tritt nach einer Abstimmungsniederlage als Vorsitzender Der Christlich Demokratischen Union Berlin zurück. |
| Frotscher, Werner/Pieroth, Bodo, Verfassungsgeschichte, 3. A. 2002 |
| Huber, Peter/Faust/Florian, Schuldrechtsmodernisierung 2002 |
| Baur, Ulrich, Chefarzt-/Belegarztvertrag, 2002 |
| Schröder, Georg, Softwareverträge, 2. A. 2002 |
| Jaeger, Till/Metzger, Axel, Open Source Software, 2002 |
| Bauer, Günter, Die Kraftfahrtversicherung, 5. A. 2002 |
| Göhler, Erich, Ordnungswidrigkeitengesetz, 13. A. 2002 |
| Landmann/Rohmer, Umweltrecht (Lbl.), 36. A. 2002 |
| Schmidt, Ludwig, Einkommensteuergesetz, 21. A. 2002 |
| Smid, Stefan, Grundzüge des Insolvenzrechts, 4. A. 2002 |
| Handbuch zum Insolvenzrecht (Lbl.), Gesamtverantwortung Kraemer, Joachim, 2002 |
| Anwaltkommentar BRAGO, hg. v. Gebauer, Christoph/Schneider, Norbert, 2002 |
| Kloepfer, Michael/Vierhaus, Hans-Peter, Umweltstrafrecht, 2. A. 2002 |
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| 2002-02-15 |
| Die Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einigen sich auf Grundsätze eines Rechtshilfeabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands Justizministerin stellt klar, dass auch Deutschland zur vorzeitigen Inkraftsetzung des europäischen Haftbefehls im Jahr 2003 bereit und technisch fähig sei. |
| Die Zahl der bekannten V-Männer in der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands steigt auf zehn. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der mit einem Kommanditistenanteil beschenkte und danach ein Konkurrenzunternehmen eröffnende Kommanditist mit einer Rückforderung wegen groben Undanks rechnen (X ZR 167/1999 4. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist bei Fehlen einer gesetzlichen Berechnungsregel für die Ermittlung einer vorzeitigen Betriebsrente auf die Grundsätze des Betriebsrentengesetzes zurückzugreifen (3 AZR 567/2000 24. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist der Freispruch des Michael Friedman als Zigeunerjuden bezeichnenden Reichertz rechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die Werbung der Bundesknappschaft mit einem Beitragssatz von 13,1 Prozent ohne gleichzeitigen Hinweis auf einen höheren, für die alten Bundesländer geltenden Beitragssatz von 14,5 Prozent wettbewerbswidrig (4 U 167/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Werbung Edekas „Jetzt schlägt’s Punto“ im Internet wegen Irreführung mittels Koppelungsangebots (Auto, Reise und anderes für 12526 Euro) wettbewerbswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist die Beschreibung des Geschmacks eines Weins als feinherb wettbewerbsrechtlich zulässig (7 A 1073/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße darf eine Gemeinde die Errichtung von Windenergieanlagen auf Sondergebiete einer bestimmten Ortsgemeinde beschränken (4 K 656/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind Kosten eines Studiums dann voll steuerlich absetzbar, wenn eine Fortbildung in Form eines Erststudiums zum Zweck der Beibehaltung des erlernten Berufs erfolgt (1 K 5736/1998 E). |
| Möbel Krügel stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. |