2002-03-02 |
In Deutschland beträgt die Zahl der Richter 20880, der Staatsanwälte 5044, der Amtsanwälte 974, der Rechtspfleger 14025, der Anwaltsnotare 8896, der Nurnotare 1665, der Rechtsanwälte 110367, der Amtsgerichte 685, der Landgerichte 116, der Oberlandesgerichte 24, der Verwaltungsgerichte 52, der Oberverwaltungsgerichte 16, der Finanzgerichte 19, der Arbeitsgerichte 123, der Landesarbeitsgerichte 19, der Sozialgerichte 69 und der Landessozialgerichte 16. |
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2002-03-01 |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss die Europäische Union eine Geldstrafe von 60 Millionen Euro an Kvaerner Asa Oslo zurückzahlen, weil die Quotenbeschränkung nur im Durchschnitt der Jahre eingehalten werden muss. |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands werden bei der Härteregelung der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen anderer Versicherungssysteme (z. B. Privatversicherung, Beihilfe) nicht angerechnet (B 1 KR 20/2000 R). |
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen dürfen Moslems nicht ohne Einwilligung ihres Arbeitgebers zusätzliche Gebetspausen während der Arbeitszeit einlegen (5 Sa 1782/2001 18. Januar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main darf der Arbeitgeber eine Lohnerhöhung mit einem übertariflichen Gehalt verrechnen (7 Ca 207/2001). |
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ist eine mit der Behauptung, ein Anlageberater komme bei kapitalkräftigen Kunden nicht an, begründete Kündigung durch eine Bank gegenstandslos (7 Ca 1673/2001). |
Der Bundesrat Deutschlands wählt Jürgen Papier zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Winfried Hassemer zum Vizepräsidenten. |
Der Ministerrat der Europäischen Union beschließt einen besseren Schutz Jugendlicher und Kinder vor pornographischen und gewaltverherrlichenden Video- und Computerspielen durch Kennzeichnung. |
Der Bundestag Deutschlands beschließt das Einwanderungsgesetz (320 ja, 225 nein, 41 Enthaltungen). |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt der Änderung des § 613a BGB zu (Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Verkauf, Fusion oder Betriebsstättenauslagerung des Unternehmens). |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt der Förderung von Kraftwerken auf der Grundlage der Kraft-Wärme-Kopplung zu. |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt der Urheberrechtsreform zu. |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt der Melderechtsreform zu (Anmeldung über Internet ohne Abmeldung am vorherigen Wohnort unter der Voraussetzung flächendeckender Verbreitung der elektronischen Signatur). |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt der Änderung der Versicherungsbilanzregeln zu. |
Der Bundestag Deutschlands beschließt die Reform der Bundesbank (achtköpfiger Vorstand, neun Landeszentralbanken als weisungsabhängige Hauptverwaltungen) und die Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht. (Allfinanzaufsicht unter Zusammenlegung der Aufsichtsämter für Versicherungen, Wertpapierhandel und Kreditwesen). |
Die Regierung Deutschlands erlangt von Medianet GmbH die Rechte an der Internetadresse www.deutschland.de. |
Das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaufring AG. |
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue bei Klöckner & Co AG. |
Carlsberg und Heineken stehen unter dem Verdacht verbotener Marktaufteilungsabsprache. |
Hubert Schmid 20. Juni 1924-1. März 2002. |
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2002-02-28 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Hausarbeit und Kinderbetreuung mit einer Erwerbstätigkeit das nach einer Ehescheidung aus der Aufnahme oder Ausweitung einer entgeltlichen Tätigkeit einer vor der Scheidung nicht berufstätigen, nur in Haushalt und Erziehung wirkenden Ehefrau nicht in voller Höhe auf ihren Unterhaltsanspruch gegenüber dem früher allein oder überwiegend tätigen Ehegatten angerechnet werden, sondern muss der Unterhaltsberechtigte trotz Aufnahme oder Erweiterung einer Berufstätigkeit insgesamt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens zur Verfügung haben (z. B. darf bei einem Einkommen des Ehemanns von 3000 Euro, einem neuen Einkommen der Ehefrau von 1000 Euro und einem Unterhaltsanspruch von 1500 Euro der Unterhaltsanspruch nicht um die zusätzlich erzielten 1000 Euro, sondern nur um den Betrag verringert werden (500 Euro), um den der Unterhaltsanspruch zusammen mit dem eigenen Einkommen die Hälfte der Gesamteinkünfte beider Eheleute übersteigt) (1 BvR 105/1995 5. Februar 2002, 1 BvR 559/1995 5. Februar 2002, 1 BvR 457/1996 5. Februar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein Krankenpfleger wegen der Gefährdung der Interessen seines Arbeitgebers nicht im Zweitberuf als Leichenbestatter arbeiten (6 AZR 357/2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands verliert der ohne Einwilligung des Arbeitsamts in einem last-minute-Angebot in Urlaub fahrende Arbeitslose für die Zeit des Urlaubs den Anspruch auf Arbeitslosengeld (1 AL 460/2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe beinhaltet die Vergnügungsbetriebe auch mit starkem Kundenverkehr und Nachtbetrieb ermöglichende Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die Möglichkeit eines Bordellbetriebs (14 Wx 98/2000 12. Dezember 2000). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Görlitz ist die nicht hinreichend erläuterte Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung und gleichzeitiger Instandsetzung unwirksam (2 S 61/2001 17. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Landau in der Pfalz bedarf jede Umlage von Betriebskosten der gesonderten Vereinbarung im Mietvertrag und können aus jahrelangen vertragswidrigen Abrechnungen vertragsändernde Erklärungen oder Rechte nicht hergeleitet werden (1 S 354/2000 28. Februar 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist eine Sammelklage von 14 Klägern gegen EM.TV wegen falscher Angaben über die wirtschaftliche Lage abgewiesen (23 O 9938/2001). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main-Höchst verletzen grundsätzlich erheblich überdurchschnittliche Hausmeisterkosten (300 Prozent) das Wirtschaftlichkeitsgebot (301 C 7149/2000 14. Juli 2000). |
Guernsey und Jersey verpflichten sich, ab 2006 mit den Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Daten in Steuerfragen auszutauschen. |
Haftpflichtversicherer Deutschlands und Jugoslawiens (Restjugoslawiens) einigen sich nach zehnjähriger Unterbrechung wieder auf die Geltung des Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung der internationalen Haftpflichtversicherung (grüne Karte) ohne zusätzliche Versicherung. |
Ab 1. Juli 2002 sollen die auf dem Balkan eingesetzten Soldaten Deutschlands wegen des Wegfalls besonderer Gefährdung und Belastung nicht länger 92 Euro täglich Zuschlag erhalten. |
Der Bundestag Deutschlands beschließt die Schaffung ebenerdiger Zugänge zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden für Behinderte und die Zurverfügungstellung angemessener Kommunikationshilfen. |
Die Konferenz der Innenminister und Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschließt die Anerkennung und umgehende Ausführung binnen 24 Stunden für alle von den Justizorganen eines anderen Mitgliedstaats gefällten Entscheidungen zur Einfrierung von Vermögenswerten oder zur Beschlagnahme von Beweismitteln durch jeden Mitgliedstaat |
Auf Grund einer Materialsammlung Paul van Buitenems weitet das Amt für Betrugsbekämpfung seine Untersuchung von Korruption und Günstlingswirtschaft in der Europäischen Kommission aus. |
Die Europäische Kommission und Deutschland verständigen sich darauf, dass nach Abschaffung der Gewährträgerhaftung des Staats für öffentlichrechtliche Kreditinstitute nur noch das Vermögen des jeweiligen Kreditinstituts als Haftungsmasse zur Verfügung stehen wird. |
Nörr Stiefenhofer Lutz steigern ihren Honorarumsatz 2001 um rund ein Viertel. |
Die Geltung der bisherigen Währungseinheit (Mark, Schilling, Lira, Peseta, Drachme usw.) in Belgien, Luxemburg, Italien, Griechenland, Spanien, Finnland, Portugal, Österreich und Deutschland endet. |
Der Konvent zur Reform der Europäischen Union (66 Vertreter der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, 39 Vertreter der Beitrittskandidatenländer) beginnt unter einem zwölfköpfigen Präsidium seine Tätigkeit. |
Rudi Arndt 75. |
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2002-02-27 |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist bei grenzüberschreitendem Transport von Abfall nicht nur das Herkunftsland (Österreich), sondern auch (jedes Transitland und) das Bestimmungsland (Deutschland) für die Überprüfung des Zwecks der Beförderung (z. B. Verwertung, Beseitigung) zuständig (C-6/2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Nichtberücksichtigung der ehrenamtlichen Leistungen von Parteimitgliedern (der Republikaner) bei Berechnung der staatlichen Parteienteilfinanzierung im Parteiengesetz nicht verfassungswidrig, weil die ehrenamtliche Mitarbeit zum Wesen einer Partei gehört (2 BvE 3/1994 6. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Freiburg ist die Einbehaltung eines Teils der Steuern zwecks Beschränkung von Kriegseinsätzen des Staats nicht durch das Grundrecht der Gewissensfreiheit gerechtfertigt, weil der einzelne Bürger für die Entscheidung über einen Kriegseinsatz nicht zuständig ist (3 K 73/1999). |
Die Europäische Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Genehmigung einer von der Europäischen Kommission abgelehnten Beihilfe für die Schweinezüchter Portugals durch den Ministerrat der Europäischen Union. |
Gerhard Mayer-Vorfelder soll einen kleinen Teil der nach Absprache mit dem VfB Stuttgart erhaltenen Aufwandsentschädigung von 600000 Mark nicht versteuert haben. |
Die Foris AG erwirtschaftet 2001 einen Verlust von 2,71/3,53 Millionen Euro (220 Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 163 Millionen Euro). |
Die Geschäftsführer von Aubis sind wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs und Fluchtgefahr erneut festgenommen. |
Die Bundesregierung Deutschlands hat in den letzten vier Jahren die Zahl der Behörden des Bundes um 92 auf 562 und die Zahl der Beschäftigten um fast 18000 auf 291472 verringert. |
Der Bundesarbeitsminister Deutschlands verzichtet derzeit auf eine Herausrechnung von 1,2 Millionen Vermittlungsunfähigen aus der Arbeitslosenzahl. |
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2002-02-26 |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Deutschland 15000 Euro zahlen, weil deutsche Behörden und Gerichte in unverhältnismäßigen Entscheidungen dadurch gegen das Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens verstoßen haben, dass sie zwei Mädchen im Alter von vier und fünf Jahren wegen auffälliger Entwicklungsrückstände von ihren Eltern getrennt und in unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht haben. |
Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften ist die Klage von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen einen die Geschäftsordnung ändernden Beschluss des Europäischen Parlaments zu Befugnissen des Amts für Betrugsbekämpfung mangels unmittelbarer und individueller Betroffenheit unzulässig. |