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2002-01-02
Real Madrid ist nach Verkauf eines Übungsgeländes für 405 Millionen Euro schuldenfrei.
Besonderes Interesse haben bei der erfolgreichen Einführung des Euro in zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union (und den von ihnen mitbetreuten Gebieten) die Münzen Monacos, des Vatikans und Luxemburgs gefunden.
Der Euro steigt wieder auf einen Wert von mehr als 0,90 Dollar.
Einzelne Handelsunternehmen senken den Preis von Waren auf den nächsten runden Eurobetrag.
Trotz der Einschränkung der Ölfördermenge bleibt der Ölpreis fast 2 Dollar pro Barrel unter dem angestrebten Mindestpreis von 20 Dollar pro Barrel.
Cornell University und die Nationalbibliothek Islands wollen den Sagenschatz Islands (380000 Manuskriptseiten und 145000 Druckseiten im Projekt Saganet elektronisch erfassen.
2002-01-01
Euro und Cent sind statt der bisherigen, teilweise während einer Übergangszeit bis 28. Februar 2002 zusätzlich noch fortgeltenden amtlichen Zahlungsmittel (Deutsche Mark, Franc, Lira, Gulden, belgischer Franc, luxemburgischer Franc, Peseta, Escudo, Drachme, Finnmark, irisches Pfund und Schilling) amtliche Zahlungsmittel in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Irland und Österreich.
Spanien übernimmt den Vorsitz um Rat der Europäischen Union.
Nach einer Mitteilung des Innenministers Nordrhein-Westfalen hat das Nichteinwerfen von Münzen in noch nicht auf Euro umgerüstete Parkscheinautomaten und Parkuhren ebenso wie das Nichteinwerfen von Euromünzen in umgerüstete Parkscheinautomaten und Parkuhren in den ersten beiden Wochen des Jahres 2002 keine ordnungsrechtlichen Folgen.
Die Tabaksteuer Deutschlands steigt um einen Cent je Zigarette.
Die Versicherungsteuer Deutschlands für die Schadensversicherung und die Unfallversicherung steigt von 15 Prozent auf 16 Prozent, für die Feuerversicherung von 10 auf 11 Prozent.
Die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel steigt um 3,07 Cent je Liter, der Stromsteuersatz um 0,26 Cent je Kilowattstunde.
Aktionäre müssen nur noch die Hälfte ihrer Dividendeneinkünfte versteuern, können sich aber die Körperschaftsteuer des Unternehmens nicht mehr gutschreiben lassen.
Wer Bauleistungen im Wert von mehr als 5000 Euro in Auftrag gibt (ausgenommen private Auftraggeber und Vermieter von nicht mehr als zwei Wohnungen), muss 15 Prozent des Entgelts einbehalten und an das Finanzamt des Auftragnehmers abführen, sofern dieser nicht eine Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Banden- und gewerbsmäßige Steuerhinterziehung werden strenger bestraft.
Das Kindergeld für das erste Kind und das zweite Kind wird von 138 Euro auf 154 Euro erhöht, der Kinderfreibetrag von 3564 Euro auf 3648 Euro.
Erwerbsbedingte, 1548 Euro übersteigende Aufwendungen für Kinderbetreuung können bis zu zusätzlich 1500 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Für volljährige, auswärts untergebrachte Kinder in Ausbildung wird ein Sonderbedarf von 924 Euro anerkannt.
Leiharbeiter können bis zu 24 Monate an ein anderes Unternehmen verliehen werden.
Bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe bleiben 520 Euro je vollendetes Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners Vermögen außer Betracht.
Die private Altervorsorge aller Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wird staatlich gefördert (zunächst ein Prozent des Bruttoeinkommens des Anlegers).
Der Höchstfördersatz für Vollzeitfortbildung des Meister-BAFöG steigt auf 612 Euro.
Existenzgründer müssen nur noch 25 Prozent des Förderdarlehens zurückzahlen, wenn sie innerhalb dreier Jahre ein Unternehmen gründen und mindestens zwei Mitarbeiter einstellen.
Die Pfändungsfreigrenze steigt auf 930 Euro und wird künftig automatisch im Zweijahresabstand an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst..
Im Zivilprozess wird der Einzelrichter vermehrt zur Entscheidung zuständig.
Das Berufungsgericht kann Rechtsmittel ohne Erfolgsaussicht einstimmig ohne mündliche Verhandlung zurückweisen.
Einsprüche gegen Patenterteilungen sind vom Bundespatentgericht zu entscheiden.
Der Übernahmebieter einer Aktiengesellschaft muss Aktionären und Arbeitnehmern eine umfassende Angebotsunterlage in deutscher Sprache vorlegen.
Minderheitsaktionäre können auf Grund Hauptversammlungsbeschluss gegen ihren Willen ausgeschlossen werden.
Zur Terrorismusbekämpfung dürfen Auskünfte bei Geldinstituten, Postdienstleistern, Telekommunikationsdienstleistern und Luftfahrtunternehmen verlangt werden.
In den Personalausweis dürfen biometrische Daten aufgenommen werden.
Versicherte können die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats kündigen, bleiben aber 18 Monate an ihre Wahl gebunden.
Ärzte sollen nur noch Wirkstoffe statt Medikamente verschreiben.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt auf 4500 Euro im Monat im Westen und auf 3750 Euro im Monat im Osten, für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 3375 Euro.
Regelvoraussetzung für eine Berufung an eine Hochschule soll eine Juniorprofessur sein.
Professoren sollen nach Leistung bezahlt werden (Besoldungsgruppen W2, W3).
Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden verboten.
Kommunen dürfen Anwohnern Vorrechte beim Parken einräumen.
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog werden zusammengefasst.
Prostituierte können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung versichern und das vereinbarte Entgelt einklagen.
Frauen erhalten leichter das alleinige Nutzungsrecht an einer gemeinsamen Wohnung und gewalttätigen Männern kann die Annäherung an die Frau untersagt werden.
Teledienstanbieter unterliegen grundsätzlich nur den Bestimmungen ihres Niederlassungslands und müssen fremde Inhalte nicht überwachen oder nach Hinweisen auf rechtswidrige Tätigkeiten durchsuchen.
Überweisungen müssen innerhalb bestimmter Fristen ausgeführt werden, wobei die Geldinstitute die Verlustgefahr tragen.
Der Basiszinssatz wird von 3,62 Prozent auf 2,57 Prozent gesenkt.
Helmut Simon 80.
2001-12-31
Deutsche Mark, Franc, Lira, Gulden, belgischer Franc, luxemburgischer Franc, Peseta, Escudo, Drachme, Finnmark, irisches Pfund und Schilling verlieren ihre Gültigkeit als alleiniges amtliches Zahlungsmittel in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Irland und Österreich.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann tagesgleicher Handel mit Wertpapieren als Wette rechtlich unverbindlich sein (§ 764 BGB).
Der Akteinindex der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zeigt einen Jahresverlust von 19 Prozent.
In Deutschland sind 53,3 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen.
Stiftungsrecht in Europa, hg. v. Hopt, Klaus u. a., 2001
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