2002-03-11 |
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind derzeit die Vorgänge um den Verbleib von 120 Millionen Euro von Klöckner & Co noch nicht zu durchblicken. |
Walter Asam Augsburg 18. Oktober 1926-Schrobenhausen 11. März 2002. |
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2002-03-10 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Verfassungsbeschwerde gegenüber einer letztinstanzlichen Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich wegen Subsidiarität unzulässig (1 BvR 622/2001 9. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt der vorübergehende Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten (höheren) Besoldungsgruppen nicht die Verfassung (2 BvR 571/2000 2. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Pfändung einer Forderung einen im Zeitpunkt der Pfändung in der Person des Schuldners bestehenden Anspruch gegen den Drittschuldner voraus (IV ZR 47/2001 12. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands umfasst das Einverständnis eines Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung (mangelhafter Haustüren) in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche (VII ZR 19/2000 6. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bestimmt sich die Frage, ob der finanziell überforderte Ehegatte oder Lebensgefährte durch die Mitunterzeichnung eines Darlehensvertrags (als „Kreditnehmer“) nach dem Willen der Vertragsschließenden Darlehensnehmer oder Mithaftender wird, allein nach den Verhältnissen auf Seiten der Vertragsgegner des Kreditgebers (XI ZR 56/2001 4. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Widerklage in der Form des Urkundenprozesses gegenüber einer im ordentlichen Verfahren erhobenen Klage zulässig sein (VIII ZR 75/2000 28. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Auftraggeber (der Verkehrssicherung eines Bundesautobahnabschnitts) darlegen, dass ihm bei rechtzeitiger Ankündigung preiswertere Alternativen zur Verfügung gestanden hätten, ehe der Auftragnehmer darlegen und beweisen kann, dass seine rechtzeitige Ankündigung die Lage des Auftraggebers im Ergebnis nicht verbessert hätte (VII ZR 111/2000 8. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Ordnungsgeldverurteilung durch ein sachlich unzuständiges Landgericht zur Verhinderung einer verfassungswidrigen Verkürzung des Rechtsschutzes eine (ungeschriebene weitere) außerordentliche Beschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts zulässig (IX ZB 44/2001 8. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verletzt es den Grundsatz interessengerechter Vertragsauslegung, eine mit „Bürgschaftsvereinbarung“ überschriebene Abrede ausschließlich nach dem Wortlaut auszulegen und ihre Wirksamkeit nach formalrechtlichen Kriterien zu verneinen, wenn nach dem Sinn des Vertrags anzunehmen ist, dass der eine Teil den anderen Teil in jedem Fall von einer Inanspruchnahme durch dessen Gläubiger freistellen wollte (II ZR 228/1999 9. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Ansprüche wegen Patentverletzung verwirkt sein, wenn die Umstände des Falls in ihrer Gesamtheit die Beurteilung tragen, dass Treu und Glauben dem Gläubiger die Verfolgung des Anspruchs verwehren, mit dessen Geltendmachung der Schuldner nicht mehr rechnen musste (X ZR 150/1998 19. Dezember 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands wird die Klagefrist durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht (Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße) nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (2 C 37/2000 31. Oktober 2001 gerichtet an Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschland kann ein Elternteil das auf Sozialhilfe anzurechnende Kindergeld nicht dadurch mindern, dass er Teile davon seinem von Hilfe zum Lebensunterhalt ausgeschlossenen Ehegatten überlässt (5 C 7/2000 21. Juni 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist eine Krankenkasse als letzte Kasse vor Beginn der Versicherungspflicht nur wählbar, wenn der Versicherte bei dieser Kasse bleiben will (B 12 KR 3/2001 R 6. September 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands steht dem zu Recht Steuerbegünstigung für eine am Arbeitsort selbstgenutzte Zweitwohnung in Anspruch nehmenden Steuerpflichtigen Baukindergeld auch hinsichtlich der ausschließlich in der Hauptwohnung am Wohnort lebenden Kinder zu (X R 19/1996 18. Oktober 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann sich ein (Bekleidung ohne erforderliche Genehmigung einführender) Unternehmer seiner Überwachungspflicht nicht dadurch vollständig entziehen, dass er in seinem Betrieb eine Aufsichtsperson mit der Überwachung der Beschäftigten beauftragt (3 ObOWi 51/2001 10. August 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken liegt im Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn es innerhalb der Notfrist von zwei Wochen erklärt wird (4 W 2/2001 19. Februar 2001). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gehört ein Kinderfahrrad in der Regel nicht zum notwendigen Lebensunterhalt eines Vorschulkinds (7 S 1662/1999 5. Februar 2001). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen kann der notwendige Lebensunterhalt durch Ermöglichung des Erwerbs eines gebrauchten Kühlschranks sichergestellt werden (1 TZ 2831/2001 13. November 2001). |
Staatsanwaltschaften Deutschlands ermitteln in rund 1000 Verfahren wegen rechtswidriger Zuwendungen durch Smith Kline Beecham an Ärzte (1000 DM bis 40000 DM) zwecks Erreichung der Verwendung teuerer Arzneimittel. |
Ägypten verzichtet gegenüber Deutschland und Italien auf die Passpflicht zwecks Förderung des Tourismus. |
Wilhelm Fritz Würzburg 22. März 1927-München 10. März 2002. |
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2002-03-09 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands besteht, wenn mit einer Verlängerung einer Frist auf schriftlichen ersten und begründeten Antrag gerechnet werden kann, keine Verpflichtung des Rechtsanwalts für eine Rückfrage bei dem entscheidenden Gericht vor Fristablauf (1 BvR 1859/2001 16. Januar 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Bezeichnung zweier langjährig erfolgreicher Ärzte als Spezialisten für Operationen am Knie und an der Wirbelsäule in einem Faltblatt einer Klinik nicht rechtswidrig (1 BvR 1147/2001 8. Januar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn einem Mandanten aus einer pflichtwidrigen Unterlassung seines Rechtsanwalts ein Schaden entsteht, der Schaden dem Rechtsanwalt selbst dann zuzurechnen, wenn der Mandant das Auftragsverhältnis zu einem Zeitpunkt gekündigt hat, zu dem der Schaden noch vermieden werden konnte (XI ZR 278/2000 29. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einem früheren Eintreten eines Handlungserfolgs als gewollt die Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom gewollten Kausalverlauf unerheblich, wenn der Täter bereits vor oder gerade mit der den Taterfolg verursachenden Handlung die Schwelle zum Versuch (durch unmittelbares Ansetzen zum Tötungsdelikt) überschreitet (3 StR 303/2001 12. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands wird ein Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers wegen geleisteter Überzahlung im Sinne einer tariflichen Ausschlussfrist erst fällig, wenn feststeht, dass überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestand (4 AZR 152/2000 14. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist zur Beseitigung einer baulichen Veränderung nur der sie ausführende Handlungsstörer verpflichtet, während der Sonderrechtsnachfolger als Zustandsstörer nur zur Duldung der Beseitigung verpflichtet ist (2 Z BR 163/2001 28. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch auch dann wirksam, wenn der Angeklagte fälschlicherweise wegen Erpressung statt richtigerweise wegen Betrugs verurteilt ist (2a Ss 300/2001-100/2001 II). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist ein CD-Tonträger gegenüber einer Vinyl-Schallplatte nicht eine noch nicht bekannte Nutzungsart (5 U 23/2001 21. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe erstreckt sich bei Abweichung der vorhandenen Mietfläche von der vereinbarten Mietfläche um mehr als 10 Prozent die kraft Gesetzes eintretende Mietminderung auf die gesamte Abweichung ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs (17 U 176/2000 28. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind Einkünfte aus (unzumutbarer) Betreuung eines Kinds und Studium und Teilzeiterwerbstätigkeit über einen längeren Zeitpunkt vor der Trennung als eheprägend anzusehen (2 UF 212/2000 14. Dezember 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss bei einer Koppelung zweier Leistungsangebote das zweite Angebot (Stromliefervertrag) eindeutig dem herausgestellten Preis der ersten Ware (Fernsehgerät) zugeordnet sein (6 U 105/2001 14. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist die Kündigung eines VOB-Pauschalpreisvertrags bei Nichteinigung über nach Vertragsschluss erkennbare Punkte durch den Auftraggeber erst möglich, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer erfolglos eine Frist zur Vertragserfüllung gesetzt hat (5 U 142/2000 12. April 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm ist die Verwertung einer unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers erfolgten Videoaufzeichnung im Kündigungsschutzverfahren zur Begründung der Kündigung und zu Beweiszwecken unzulässig (11 Sa 1524/2000 24. Juli 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln hat der Betreuer einer Babyklappe kein Zeugnisverweigerungsrecht oder Auskunftsverweigerungsrecht über die Gespräche mit einer Mutter (102-57/2001 9. November 2001). |
Lehmann, Michael, Electronic Business in Europa, 2002 |
Privates Baurecht, hg. v. Hertwig, S., 2002 |
Fabricius, Fritz/Kraft, Alfons/Wiese, Günther/Kreutz, P./Oetker, H./Raab, T./Weber, C., Betriebsverfassungsgesetz Gemeinschaftskommentar, 7. A. 2002 |
Kittner, Michael, Arbeits- und Sozialordnung, 27. A. 2002 |
Grundgesetz, 55. A. 2002 |
Baugesetzbuch, hg. v. Söfker, Wilhelm, 33. A. 2002 |
Geppert, Martin/Ruhle, Ernst-Olav/Schuster, Fabian, Handbuch Recht und Praxis der Telekommunikation, 2. A. 2002 |
ErbSt, Einführung v. Halaczinsky, Raymond, 12. A. 2002 |
Germelmann, Claas-Hinrich/Matthes, Hans-Christoph/Prütting, Hans/Müller-Glöge, Rudi, Arbeitsgerichtsgesetz, 4. A. 2002 |
Meyer-Ladewig, Jens, Sozialgerichtsgesetz, 7. A. 2002 |
Janiszewski, Horst/Buddendiek, Hans, Der neue Bußgeldkatalog mit Punktsystem, 8. A. 2002 |
26. Deutscher Notartag 19. Juni 2002-22. Juni 2002 Dresden Kulturpalast, Bundesnotarkammer, Burgmauer 53, D 50667 Köln, Tel. 0221/256823, Fax 0221/256808, bnotk@bnotk.de, http://www.bnotk.de |
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2002-03-08 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands dürfen die vom Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (über Helmut Kohl) rechtsstaatswidrig durch unerlaubtes Abhören gesammelten Erkenntnisse nicht ohne den Willen des Betroffenen veröffentlicht werden (3 C 46/2001). |