2002-03-24 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands enthält das Recht der Europäischen Union keine Aussage dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine politische Partei (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) durch einen Mitgliedstaat verboten werden kann (2 BvB 1/2001 22. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für eine mögliche Strafmilderung auch das Ausmaß eines Aufklärungserfolgs zu berücksichtigen (1 StR 444/2001 18. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt in der Beauftragung eines Sachverständigen oder Architekten mit der Prüfung der Abrechnung einer Leistung kein konkludentes Anerkenntnis der Leistung (VII ZR 452/2000 6. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine einem Auftragnehmer mit der Stellung der Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich gewährende allgemeine Geschäftsbedingung nicht im Weg inhaltlicher Änderung aufrechterhalten werden (VII ZR 208/2000 22. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands umfasst die freie Heilfürsorge für Soldaten derzeit nicht die intracytoplasmatische Spermainjektion zwecks künstlicher Befruchtung (2 C 36/2000 22. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands sind bei Krankheit ungesicherte Notarassessoren (in Rheinland-Pfalz) beitragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung (B 12 KR 7/2001 R). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch dann rechtmäßig, wenn das Finanzamt die Veranlagung erst ein halbes Jahr nach Abgabe der Steuererklärung vornimmt, der Steuerpflichtige zuvor aber eine großzügig gewährte Fristverlängerung um mehr als ein Jahr überzogen hatte (IV R 29/2000 26. September 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist eine Vaterschaftsanfechtung auch bei bewusst falschem Vaterschaftsanerkenntnis eines Weißen zulässig und ist die Unterlassung einer Prüfung des Wohls eines (schwarzen) Kinds bei Anfechtung durch den Mann verfassungskonform (14 UF 106/2001 25. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln muss der Unterhaltsgläubiger auch dann der Durchführung des steuerlichen Realsplittings zustimmen, wenn er wegen der Wertung von Unterhaltsleistungen als Einkommen keine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts für Geringverdiener erhält (14 WF 150/2001 5. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist Gelee royale ein zulassungspflichtiges Arzneimittel (11 L 1592/2000 5. März 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster verletzt ein Zahnarzt nicht das Überforderungsverbot, wenn er für die Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Operationstermins durch eine Sozialhilfeempfängerin 250 DM verlangt (15 A 4950/1998 T 3. Mai 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster begründet die Änderung der Bezeichnung Arzt für Allgemeinmedizin in Facharzt für Allgemeinmedizin keinen Anspruch auf eine Übergangsbestimmung auf Anerkennung zum Führen dieser Facharztbezeichnung (13 A 2267/1999 16. November 2000). |
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2002-03-23 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die Änderung des Namens des Kinds geschiedener Ehegatten auf den Namen der ihren Geburtsnamen wieder annehmenden Mutter nur zulässig, wenn sie für das Wohl des Kinds erforderlich ist (6 C 18/2001 20. Februar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann der Zugang zu einem mit Zählereinrichtungen für Strom und Gas versehenen Raum einer Wohnungseigentümergemeinschaft von der Mitwirkung des Hausmeisters oder der Verwaltungsbeiräte abhängig gemacht werden (2 Z BR 167/2001 19. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist auch nach Erhebung einer Leistungsklage auf Vorlage einer Auseinandersetzungsbilanz einer beendigten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Klage auf Feststellung der Auflösung zulässig (5 U 1170/2001 7. Februar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz umfasst der nach Nichterrichtung eines vom Bauherrn zu errichtenden Gerüsts geltend gemachte Entschädigungsanspruch des Bauunternehmers bei vom Bauherrn zu vertretender Unmöglichkeit weder Mehrwertsteuer noch Überstundenentgelt (5 U 1453/2000 20. September 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist die Erteilung einer Rechnung grundsätzlich keine Voraussetzung der Fälligkeit eines Werkvertragslohnanspruchs (5 U 219/2001 6. September 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann nur bei grober Unbilligkeit einer bisherigen Warmwasserkostenverteilung eine andere Kostenverteilung verlangt werden (3 Wx 202/2001 23. November 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist die Nichterteilung eines Therapieschulungszertifikats für Asthmatraining an Heilpraktiker keine unzulässige Diskriminierung (8 U 189/2001 31. Januar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken kann ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer nicht die Beseitigung einer vor Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubterweise vorgenommenen baulichen Veränderung verlangen (3 W 226/2001 23. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ravensburg ist Erfüllungsort für die Honorarzahlungsverpflichtung eines Mandanten eines Rechtsanwalts der Wohnsitz des Mandanten im Zeitpunkt der Begründung des Schuldverhältnisses (6 O 2342/2001 14. Februar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Rostock trägt die Darlegungslast und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Erfüllung der gesetzlichen Schriftform die Partei, die aus dem formgültig geschlossenen Vertrag eine für sie günstige Rechtsfolge herleitet (3 U 173/2000 28. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Brakel ist eine zwecks Umgehung des Schlichtungsverfahrens durchgeführte Klageänderung nicht sachdienlich (7 C 219/2001 6. Juni 2001). |
Micklitz, Hans-W./Tonner, Klaus, Vertriebsrecht, 2002 |
Die eingetragene Lebenspartnerschaft, hg. v. Schwab, Dieter, 2002 |
Handbuch des Vertragsarztrechts – Das gesamte Kassenarztrecht, hg. v. Schnapp, Friedrich/Wigge, Peter, 2002 |
Peters, Heinz-Joachim, UVPG, 2. A. 2002 |
Schomerus, Thomas/Schrader, Christian/Wegener, Bernhard W., UIG, 2. A. 2002 |
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Lbl.), hg. v. Bihr, Dietrich/Fuchs, Harry/Krauskopf, Dieter/Lewering, Eckhardt, 2002 |
Rudolf Gmür Bern 28. Juli 1913-Bern 23. März 2002. |
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2002-03-22 |
Im Bundesrat Deutschlands stimmt der Ministerpräsident Brandenburgs bei der Abstimmung über das Einwanderungsgesetz mit ja, der Innenminister Brandenburgs mit nein, woraufhin der Bundesratspräsident die Annahme des Gesetzes durch den Bundesrat feststellt. |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist das Revisionsbegehren der Landesanwaltschaft Bayern gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern über die Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen straffälligen türkischen Jugendlichen (Mehmet) wegen grundsätzlicher Bedeutung zulässig. |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist in die Berechnung des Ehegattenunterhalts auch das von der Ehefrau offen gelegte Schwarzgeldeinkommen des Ehemanns einzubeziehen (6 UF 96/2000). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat das Luftfahrtbundesamt Deutschlands bei der Festlegung des Navigationspunkts Rilax für den Flughafen Zürich die Belange Donaueschingens und Villingen-Schwenningens nicht ausreichend berücksichtigt. |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kassel ist das von der deutschen Eisenbahnreklame verlangte Überkleben von gegen die Verdrängung Obdachloser aus den Bahnhöfen protestierender rechtmäßig angebrachter Plakate durch die Pächter von Werbeflächen der deutschen Eisenbahnreklame rechtswidrig. |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main muss die deutsche Postcode Lotterie des Bundes für Umwelt und Naturschutz und anderer auch in Hessen genehmigt werden. |
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund darf ein wegen falscher Ermittlung der Pflegebedürftigkeit irrtümlich zu hoch festgesetztes Pflegegeld (einer 18jährigen geistig behinderten Frau) nach Ablauf von zwei Jahren nicht verringert werden, wenn nicht eine tatsächliche Verringerung der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird (S 12 149/2000). |
Nach einer Entscheidung des High Court Großbritanniens darf eine vom Hals abwärts gelähmte Britin ihre Beatmungsmaschine abschalten lassen. |
Der Bundestag Deutschlands ratifiziert das Kyotoprotokoll zum Klimaschutz (Verringerung der Treibhausgase bis 2012 um mindestens 5 Prozent gegenüber 1990). |
Der Bundestag Deutschlands beschließt das vierte Finanzmarktförderungsgesetz (Schadensersatzanspruch bei vorsätzlich falscher Anlageberatung, Zugriffsrecht der Finanzaufsicht auf Bankkonten zur Ermittlung bei Verdacht rechtswidriger Finanzgeschäfte). |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt dem Gleichstellungsgesetz für Behinderte zu (6,6 Millionen Schwerbehinderte). |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt nach dem Auszug der Oppositionsländer der Bundesbankreform zu (achtköpfiger Vorstand, Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen). |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt nach dem Auszug der Oppositionsländer dem Finanzmarktaufsichtsgesetz zu (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main unter Jochen Sanio). |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt nach dem Auszug der Oppositionsländer der Reform der Bundesanstalt für Arbeit zu. |
Der Bundesrat Deutschlands stimmt den Voraussetzungen für die Einführung der streckenbezogenen Lastwagenmaut auf Autobahnen zu. |
Freiwillig krankenversicherte Rentner können in Deutschland ab 1. April 2002 infolge Gleichstellung mit pflichtversicherten Rentnern mit niedrigeren Rentenbeiträgen rechnen. |
Die Europäische Kommission billigt die Buchpreisbindung Deutschlands (Festpreise für in Deutschland verkaufte Bücher). |
Nach einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die zeitweise verschollenen 120 Millionen Euro von Klöckner & Co in großen Teilen auf verschlungenen Wegen auf diverse Konten gelangt oder wurden in diverse Projekte investiert, ohne dass die Handelnden und ihre Berechtigungen eindeutig gesichert sind. |
In Frankreich zahlt der Staat für jeden in einer öffentlichen Bibliothek eingeschriebenen Leser einen Euro und geben Buchhändler und Grossisten von jedem an eine öffentliche Bibliothek verkauften Buch sechs Prozent des Ladenpreises ab, um mit den erwarteten 22 Millionen Euro teilweise die Altersvorsorge von Autoren zu sichern. |
Mit der erneuten Wahl Wolfgang Neskovics zum Bundesrichter hat sich das bisherige, in der Hauptsache noch nicht zu einem Widerspruchsbescheid gelangte Konkurrentenverfahren Hoepner erledigt. |