| 2002-04-07 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln macht sich der an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Bezahlen Wegfahrende nur dann nicht des versuchten Betrugs strafbar, wenn er ausnahmsweise nicht mit der Möglichkeit der Wahrnehmung rechnen muss (Ss 551/2001 22. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster hat ein Rechtsreferendar keinen Anspruch auf Beschränkung der Zugangskontrollen zu den Gebäuden eines Landgerichts auf eine Identitätskontrolle, wie sie gegenüber anderen Personengruppen gehandhabt wird (1 B 1254/2001 2. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg liegt bei der Buchung einer Familienpauschalreise für 6972 DM kein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs vor, bei dem ein Ehegatte den anderen Ehegatten ohne Bevollmächtigung verpflichten kann (317 S 126/2001 16. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mainz besteht keine allgemeine Verkehrsaufassung dahin, dass nur Helix pomatia-Schnecken und nicht auch Helix lucrorum-Schnecken Weinbergschnecken sind (12 HK.S 5/2000 15. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin enthält das Hausrecht des Bundestagspräsidenten eine (ungeschriebene) Ermächtigung zum Erlass eines Hausverbots, doch darf ein Hausverbot nicht als Sanktion für einen Ordnungsverstoß (z. B. ungenehmigte Filmaufnahmen) verhängt werden (27 A 344/2000 18. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Grevenbroich hat ein Taxifahrer bei Streit über den zu entrichtenden Fahrpreis am Zielort ein Festhalterecht nach § 127 I 1 StPO (Verdacht des betrügerischen Handelns) und ein Selbsthilferecht nach § 229 BGB (Auskunftsanspruch) (5 Ds 6 Js 136/2000 26. September 2000). |
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| 2002-04-06 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte (XI ZR 258/2001 12. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind auf den Übergang des Vermögens einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft auf den letzten verbliebenen Gesellschafter die §§ 239ff. ZPO sinngemäß anzuwenden (II ZR 331/2000 18. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Rechtsanwalt um zusätzliche Aufklärung bemüht sein, wenn den Umständen nach für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und deren Bedeutung für den Mandanten nicht ohne weiteres ersichtlich ist (XI ZR 209/2000 7. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die wertende, nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik (einer Gewerkschaft als Herausgeberin der Fachzeitschrift für Autoren Kunst und Kultur) an der gewerblichen Leistung eines Unternehmens (F-Literaturverlag) auch bei scharfer Formulierung keine unzulässige Schmähkritik (VI ZR 20/2001 29. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Widerrufsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz ausgeschlossen, wenn die tatsächliche Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht wird (XI ZR 31/2001 22. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die unlautere Ausnutzung des Rufs einer in besonderer Weise mit Qualitätsvorstellungen verbundenen geographischen Herkunftsangabe (Champagner) rechtswidrig (I ZR 290/1999 17. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist nicht glaubhaft gemacht, wenn eidesstattlich etwas Anderes versichert als schriftsätzlich vorgetragen wird (VII ZB 32/2001 17. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist bei Nichtmitwirkung eines Kundenstammes an der Herausgabe (durch Rückkehr) an den Bereicherungsgläubiger der Bereicherungsschuldner zu Wertersatz verpflichtet (II ZR 354/1999 14. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Zeit für die Leistung nach dem Kalender bestimmt, wenn eine Fertigstellung von Bauarbeiten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums vereinbart und das Datum des Beginns des Zeitraums während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird (VII ZR 432/2000 13. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei Scheitern einer Fertigstellung eines Werks durch Nichtannahme der angebotenen Mängelbeseitigung der Unternehmer auf Werklohn nach Empfang der Gegenleistung klagen (VII ZR 27/1999 13. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt bei Weiterschaltung von Anrufen vom Telefonapparat eines zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigten Arbeitnehmers zu dem Telefonapparat eines anderen Arbeitnehmers nach der Verkehrsanschauung im Zweifel der daraufhin den Anruf empfangende Arbeitnehmer als ermächtigt, Willenserklärungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (X ZR 192/2000 12. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine konturlose Farbkombinationsmarke grafisch dargestellt, wenn der Anmeldung als sonstige Markenform ein Blatt beigefügt ist, auf dem zwei farbige Rechtecke unter genauer Angabe der Farbbezeichnung eines Farbklassifikationssystems aufgeklebt sind (1 ZB 3/1999 19. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist eine allgemeine Geschäftsbedingung eines Bierlieferungsvertrags mit hoher Vertragsstrafe und Pachtvertragseintrittsrecht rechtswidrig (1 U 2314/2001 5. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist § 648a BGB auch auf ein Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers nach Abnahme anwendbar (101 O 80/2001 5. Dezember 2001). |
| JURAcon Personalmesse für Juristen 3. Mai 2002 Neues Forum, Messe Frankfurt am Main, http://www.juracon.de/f |
| Robbers, Gerhard, Einführung in das deutsche Recht, 3. A. 2002 |
| Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs BGB, 7. A. 2002 |
| Wilhelm, Jan, Sachenrecht, 2. A. 2002 |
| Emmerich, Volker, Unlauterer Wettbewerb, 6. A. 2002 |
| Sodan, Helge, Öffentliches, privates und europäisches Wirtschaftsrecht, 5. A. 2002 |
| Lippross, Otto-Gerd/Kreft, Volker, Einkommensteuerrecht, 9. A. 2002 |
| Kollhosser, Helmut/Bork, Reinhard/Jacoby, Florian, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2. A. 2002 |
| Schumann, Claus-Dieter/Kramer, Wolfgang, Die Berufung in Zivilsachen, 6. A. 2002 |
| Sowada, Christoph, Der gesetzliche Richter im Strafverfahren, 2002 |
| Kindhäuser, Urs, Lehr- und Praxiskommentar zum Strafgesetzbuch, 2002 |
| JUVE Handbuch 2001/2002. Wirtschaftskanzleien, hg. v. Gerber, Astrid, 4. A. 2002 |
| Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, hg. v. Calliess, Christian/Ruffert, Matthias, 2. A. 2002 |
| E-commerce Law in Europe and the USA, hg. v. Spindler, Gerald/Börner, Fritjof, 2002 |
| Handbuch zum Internetrecht, hg. v. Kröger, Detlef/Gimmy Marc, 2. A. 2002 |
| Kröger, Detlef/Hanken, Class, Casebook Internetrecht, 2002 |
| Lyall, Francis, An Introduction to British Law, 2. A. 2002 |
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| 2002-04-05 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf eine Schwangere auch bei einem Einstellungsgespräch über eine mit Gefahren für Mutter und Kind verbundene Tätigkeit wahrheitswidrig die bestehende Schwangerschaft verneinen, weil die Frage nach der Schwangerschaft Frauen unzulässig diskriminiert. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht mehr zulässig, so dass in entsprechenden Fällen nur eine Abänderung durch das erlassende Gericht oder eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt (IX ZB 11/2002 7. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Binnenabsprachen mehrerer Sicherungsgeber über die Höhe ihrer Haftung dem Gläubiger nicht entgegengehalten werden (XI ZR 184/2001 5. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands wird der Gleichheitssatz nicht dadurch verletzt, dass bei unterschiedlichen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößen die Häufigkeit von Betriebsprüfungen bestimmen. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München erhält Boris Becker von t-online Schadensersatz (rund 3 Millionen Euro?) wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unerlaubte Werbung. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim muss Grundsteuer auch von Grundstücken mit auf Dauer leerstehenden Gebäuden (in Pattonville/Kornwestheim) geleistet werden (, für die Erlasssondertatbestände nicht bestehen) (2 S 1450/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg ist die Berichtigung eines Vollstreckungsbescheids unzulässig, wenn der Gläubiger den Namen des Schuldners nicht genau kennt und deshalb unterstellt, eine Personen mit einem anderen als dem angegebenen Vornamen sei mit dem Schuldner identisch (42 T 15/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Münster kann eine gesetzliche Krankenkasse bei freiwillig Versicherten Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen bei der Beitragsbemessung berücksichtigen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist (S 8 [3] KR 114/2001). |
| Nach einer Entscheidung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen werden die Studienplätze für Rechtswissenschaft und Architektur ab Wintersemester 2002/2002 nicht mehr zentral, sondern von den einzelnen Hochschulen vergeben. |
| Das Bundeskartellamt Deutschlands erlaubt den Kauf von Ytong und Fels durch Haniel unter Auflagen. |
| Die Zahl der Fachanwälte Deutschlands ist auf mehr als 15000 gestiegen (vor allem Familienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht). |
| Yahoo wandelt einen Teil seiner bislang kostenlosen Spielangebote in den Vereinigten Staaten von Amerika in kostenpflichtige Angebote um (8 Dollar monatlich, 60 Dollar jährlich). |
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| 2002-04-04 |
| Die Frage „Sind Sie für Staatsbürgschaften für die Fußball-Bundesliga?“ haben zwar führende, Steuergelder verwaltende Politiker Deutschlands, aber nur sehr wenige steuerzahlenden Bürger bejaht, während sich mehr als 98 Prozent der Bürger dagegen ausgesprochen haben. |