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2002-06-03
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haftet eine mit 25 Prozent an einem Unternehmen des Ehemannes beteiligte, für Unternehmensschulden bürgende und damit finanziell krass überforderte Ehefrau wegen Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts nicht (23 U 4461/2001).
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München ist das Fehlen der im Katalog aufgeführten Geräte auf einem Reisesegelschiff ein Reisemangel, nicht dagegen das Vorhandensein üblicher Geräusche (191 C 3764/2001).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs sind Verzugszinsen von Schadensersatzansprüchen als Einkommen zu versteuern.
Der Ministerrat der Europäischen Union einigt sich über den Schutz von Arbeitnehmern vor den Gefahren von Asbest.
Microsoft vergleicht sich mit der Wertpapieraufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission auf die Anwendung aktionärsfreundlicherer Rechnungslegungsmethoden.
Die Flender Werft AG beantragt bei dem Amtsgericht Lübeck die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Napster Inc. beantragt Gläubigerschutz.
Israel beginnt den Bau der Siedlung Goldene Aussicht in Ostjerusalem.
Der Deutsche Aktienindex sinkt auf 4747 Punkte.
Die Volkswagen AG ruft fast eine Million Personenkraftwagen wegen Schwächen in der Zuleitung des Bremskraftverstärkers zurück.
Nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde Deutschlands für Telekommunikation und Post muss die Deutsche Telekom Vertragsstrafen bezahlen, wenn sie Wettbewerbern bestellte Mietleistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.
2002-06-02
Die Schweiz nimmt in einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 70 Prozent den Abbruch der Schwangerschaft während der ersten 12 Wochen bei schriftlicher Geltendmachung einer Notlage nach einem Gespräch mit einem Arzt an.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine von einem (deutschen) Arbeitnehmer (mit Wohnsitz in Krefeld) über dem Festlandsockel (der Niederlande) verrichtete Arbeit als eine im Hoheitsgebiet des Staats (Niederlande) verrichtete Arbeit anzusehen und ist der Ort, an dem ein Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, der Ort, an dem oder von dem aus er unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber (während des größten Teils der Arbeitszeit) tatsächlich erfüllt (hilfsweise Klage am Ort der einstellenden Niederlassung oder am Ort des Wohnsitzes des Arbeitgebers) (37/2000 27. Februar 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die in § 145a StPO bestimmte Mitteilungspflicht an den Angeklagten eine die Wirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger unberührt lassende Ordnungsvorschrift (2 BvR 1356/2001 20. Dezember 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist es einem vorsätzlichen Schädiger nicht in jedem Fall verwehrt, sich auf ein Mitverschulden des Geschädigten zu berufen, und kommt ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat grundsätzlich nicht in Betracht (VI ZR 398/2000 5. März 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein Urkundsnotar bei einer aus von ihm zu vertretenden Gründen inhaltlich fehlerhaften Urkunde den Eintritt eines Schadens durch umgehende Nachbesserung ohne zusätzliche Gebühren zu vermeiden (IX ZR 434/2000 17. Januar 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann Mitglied einer Bande auch sein, wer nur eine Gehilfentätigkeit ausführen soll (4 StR 499/2001 15. Januar 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands reichen die Beweislastregeln des CISG nicht weiter als sein materieller Geltungsbereich (VIII ZR 304/2000 9. Januar 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht die Amtspflicht zu richtiger, klarer, unmissverständlicher und vollständiger Auskunft gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird, und kann hinsichtlich eines aus einer behaupteten Falschauskunft hergeleiteten Amtshaftungsanspruchs eine Feststellungsklage erhoben werden (III ZR 191/2000 3. Mai 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands schließt der Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung überhöhter, an einen Heimträger auf Grund einer Kostenverpflichtungserklärung erbrachter Zahlungen Verzugszinsen nicht ein (5 C 5/2000 20. September 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands führt eine gebotene Besitzstandswahrung bei einem Betriebsübergang grundsätzlich nur insoweit zu einem erhöhten Versorgungsanspruch, wie die Ansprüche aus der Neuregelung im Versorgungsfall hinter dem zurückbleiben, was bis zum Betriebsübergang erdient war (3 AZR 660/2000 24. Juli 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch dann ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur privaten Nutzung, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug auf Veranlassung des Arbeitgebers least, der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Kraftfahrzeugs trägt und im Innenverhältnis zum Arbeitnehmer allein über die Nutzung des Kraftfahrzeugs bestimmt (VI R 62/1996 6. November 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei der Ermittlung der Einkünfte des Kinds im Sinn von § 32 IV 2 EStG ein Verlustabzug nicht zu berücksichtigen (VI R 169/2000 24. August 2001).
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann ein Rechtsanwalt eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn die Tätigkeit rechtsanwaltsspezifisch ist (3 Z BR 268/2001 17. Dezember 2001).
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts liegt eine konkrete Förderung oder Erleichterung der Haupttat durch die Bestärkung des Tatentschlusses des Haupttäters regelmäßig nicht vor, wenn bei einem Dauerdelikt wie dem Vergehen des unerlaubten Aufenthalts der (kroatische) Täter zur Fortsetzung seines Verhaltens unter allen Umständen entschlossen ist (4 St RR 77/2001 25. Juni 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg sind für einen Rechtsstreit eines Rechtsanwalts gegen einen als Arbeitnehmer beschäftigten Rechtsanwalt über die Herausgabe von Mandantenakten die Arbeitsgerichte zuständig (14 W 10/2001 7. Februar 2002).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht zu Gunsten einer verstorbenen Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten erfolgen (5 BS 272/2000 18. Januar 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster kann Pflegegeld für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum gewährt werden, wenn der Hilfe Suchende nur deshalb zunächst untätig geblieben ist, weil ihm der Sozialhilfeträger eine falsche Rechtsauskunft erteilt hat (12 A 3386/1998 20. Juni 2001).
Nach einem Beschluss des Parlaments des Irans erhält der Vater das Sorgerecht über den Sohn nicht mehr nach Vollendung des zweiten, sondern erst nach Vollendung des siebten Lebensjahrs, doch kann nach einem Gespräch mit dem Kind das Sorgerecht auch danach noch bei der Mutter verbleiben.
2002-06-01
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein privatschriftliches, als sofortige und weitere Beschwerde bezeichnetes, beim Landgericht gegen die Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegtes Rechtsmittel nicht in eine vom Bundesgerichtshof zu entscheidende Rechtsbeschwerde umgedeutet werden (XII ZB 27/2002 20. März 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Ausfallhaftung des § 31 III GmbHG (auch der nur durch Einverständnis mit dem Vermögensabzug an der Existenzvernichtung der Gesellschaft mitwirkenden Gesellschafter) auf den Betrag der Stammkapitalziffer beschränkt (II ZR 196/2000 25. Februar 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Festhalten am Vertrag trotz Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung für den Verwender unzumutbar, wenn feststeht, dass er den Vertrag ohne die Klausel nicht geschlossen hätte (V ZR 26/2001 22. Februar 2002).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht die Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer gegen einen ihr angehörenden Rechtsanwalt trotz der Möglichkeit berufsrechtlicher Mittel (z. B. belehrender Bescheid, Rüge) und entfällt die Vermutung der Wiederholungsgefahr nach klarstellender Gesetzesänderung über die Verbotenheit eines beanstandeten Verhaltens (I ZR 29/1999 25. Oktober 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann ein Unternehmer einen zur gemischten Nutzung erworbenen Gegenstand (Personenkraftwagen) seinem Unternehmen ganz oder teilweise zuordnen, wobei die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ein Indiz für die Zuordnung zum Unternehmen ist (V R 25/1996 28. Februar 2002).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe schließt ein einen Maklervertrag ablehnender Kunde nicht dadurch konkludent einen Maklervertrag, dass er dem Makler gestattet, für einen Erwerbsinteressenten eine Wohnungsbesichtigung vorzunehmen (15 U 9/2001 30. März 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München werden Pflichtangaben im Internet nicht geboten, wenn sie nur durch mehrere Schritte erforderliche Links erreichbar sind (29 U 5688/2001 7. März 2002).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Trier ist bei einem Vergleich hinsichtlich der Berechtigung der Kostenregelung auf die Vergleichssituation abzustellen (3 S 171/2001 7. Februar 2002).
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz spricht die räumliche Zuordnung eines Personal Computers zu einem steuerlich bereits anerkannten Arbeitszimmer für eine überwiegend berufliche Nutzung (6 K 1960/1998).
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kann bei feststehender beruflicher Nutzung eines privaten Personal Computers der berufliche Anteil auf 35 Prozent geschätzt werden (5 K 1249/2000).
Herbert Schnoor 75.
Einführung in das neue Schuldrecht, hg. v. Schwab, Martin/Witt, Carl-Heinz, 2002
Vygen, Klaus/Schubert, Eberhard/Lang, Andreas, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 4. A. 2002
Schumann, Gerhard, Erbvertragsrecht, 2002
The German Takeover Law, hg. v. Apfelbacher, Gabriele/Barthelmess, Stephan/Buhl, Thomas/Dryander, Christof von, 2002
Markenrecht, hg. v. Schultz, Detlef von, 2002
Römer, Wolfgang/Langheid, Theo, Versicherungsvertragsgesetz, 2. A. 2002
Henrici, Horst, Der rechtliche Schutz für Scheinselbständige, 2002
Pfeiffer, Gerd, Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz, 4. A. 2002
Bockemühl, Jan, Handbuch des Fachanwalts, 2. A. 2002
Mock, Peter, Zweifelsfälle im Gebührenrecht, 2. A. 2002
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