2002-09-13 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird der Strafausspruch gegen Manfred Schmider wegen Befangenheit der Richter aufgehoben. |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein Grundstückseigentümer bei einem Kaufvertrag nicht verpflichtet, über eine längere Zeit zurückliegende Überflutung des Kellers infolge eines besonders starken Regens aufzuklären (9 U 219/2000 12. Februar 2001). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg muss der Versicherungsnehmer bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen über Vorerkrankungen (z. B. Fehlgeburt, Depression) wahrheitsgemäß beantworten (21 O 725/2001 10. Juli 2002). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln ist die Bezeichnung eines Sicherheitszuschlags auf Flugpreise als tax durch die Deutsche Lufthansa rechtswidrig (31 O 241/2002). |
Dennis Kozlowski und Mark H. Swartz sind wegen Diebstahls, Korruption und Fälschung (Schaden von 170 Millionen Dollar) angeklagt. |
Die Deutsche Bahn AG erwirbt mehr als 75 Prozent der Aktien des Logistikkonzerns Stinnes. |
Die Vereinigten Staaten von Amerika werden der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) wieder beitreten. |
Bisher haben 970000 Antragsteller in 73 Ländern 1,8 Milliarden Euro Entschädigung für Zwangsarbeit unter dem Nationalsozialismus erhalten. |
Deutscher Aktienindex 3345 Punkte. |
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2002-09-12 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Makler den Auftraggeber über alle ihm bekannte, für Entscheidungen des Auftraggebers möglicherweise bedeutsame Umstände aufklären und in Verhandlungen mit einem Kunden fehlerhafte Angaben richtig stellen (III ZR 43/1999 24. Januar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf der Makler seinem Kunden keine unzutreffende Vorstellung vermitteln (III ZR 63/2001 24. Januar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann die optische Veränderung eines Gesamteindrucks eines Gebäudes durch eine 40 Zentimeter über eine Balkonbrüstung hinausragende Parabolantenne grundsätzlich an Hand von Lichtbildern geprüft werden (2 Z BR 22/2002 28. Februar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster ist ein Ausschluss einer Untervermietung im befristeten Mietverhältnis in einer allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam und darf der Mieter bei unberechtigter Verweigerung einer berechtigten Untervermietung kündigen (8 S 87/2002 13. Juni 2002). |
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main kann ein Kinderpornographie auf einen unternehmenseigenen Rechner ladender Außendienstmitarbeiter einer Drogeriekette fristlos gekündigt werden (15 Ca 2158/2002). |
Das Bundesverwaltungsgericht Deutschlands nimmt offiziell seine Tätigkeit in Leipzig auf. |
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands wird Eckart Hien als Nachfolger Everhardt Franßens. |
Der Bundestag Deutschlands beschließt das Flutopfersolidaritätsgesetz mit Hilfen im Umfang von 7,1 Milliarden Euro. |
Das Europäische Patentamt bestätigt ein Patent für Speicherbausteine der Rambus Inc. in eingeschränktem Umfang. |
Die Allianz Versicherung muss für Fireman’s Fund 750 Millionen Rückstellungen für Asbest- und Umweltschäden berücksichtigen. |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I darf Leo Kirch seine Beteiligung am Axel Springer Verlag nicht ohne Zustimmung des Aufsichtsrats des Verlags verkaufen, soweit sie 24,9 Prozent der Print Beteiligung übersteigt. |
Die Deutsche Post AG senkt das Briefporto ab 1. Januar 2003 von 56 Cent auf 55 Cent (Postkarten 45 Cent, Kompaktbrief 1 Euro). |
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2002-09-11 |
Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft darf ein Antibiotikum als Tierfutterzusatz auch ohne wissenschaftliche Erkenntnisse einer möglichen Gefährdung von Menschen verboten werden (T-13/1999, T-70/1999). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss der Eigentümer eines von Nutzungsrechten eines Energieversorgers zu Gasleitungen betroffenen Grundstücks auch die Einrichtung von Telekommunikationskabeln bzw. Telefonleitungsrohren dulden (1 BvR 142/2002 26. August 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Insolvenzgericht nicht einen sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter zu allen von ihm für nötig gehaltenen Maßnahmen ermächtigen (IX ZR 195/2001 18. Juli 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands bindet eine (nicht offensichtlich für jedermann erkennbar) rechtswidrige Zusage eines Finanzamts (betreffend die Verluste aus der Verpachtung eines Seniorenheims) ein (anderes) Finanzamt (IX R 28/1998, 16. Juli 2002). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kleve kann ein mit einem eine Bar zeigenden Prospekt angeworbener Reisender keine Reisepreisminderung wegen Lärms aus der Bar verlangen (6 S 299/2000). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg kann eine Verletzung an scharfkantigen Fliesen eines Hotelswimmingpools eine Minderung eines Reisepreises (um 10 Prozent) begründen (22b C 40/2001). |
Der Autovermieter Arndt AG beantragt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. |
Die Angebotsabgabefrist für Kirch Media wird bis 13. September verlängert. |
Die Hauptversammlung der Salamander AG setzt 22,71 Euro je Anteilsschein für die Barabfindung ihrer Kleinaktionäre fest. |
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2002 beantragen 18500 Unternehmer in Deutschland die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. |
Der Oberste Gerichtshof Chiles lehnt die Aufhebung der Immunität Pinochets erneut ab. |
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2002-09-10 |
Die Schweiz ist (190.) Mitglied der Vereinten Nationen. |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands setzt der Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens eine Rechtsposition der Länder voraus, wofür die Zuständigkeit zum Vollzug bestimmter Gesetze nicht genügt (2 BvG 1/2000 5. Dezember 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein von den zuständigen Behörden als rechtmäßig gewertetes Vorgehen eines Unternehmers (z. B. Vertrieb einer Wundspüllösung) nicht als wettbewerbsrechtlich unlauter beurteilt werden (6 U 59/2002 14. Juni 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist es kein übertriebenes Anlocken, wenn ein Hörer das Radioprogramm eines Senders längere Zeit mitverfolgen muss, um an einem Gewinnspiel über 200000 DM teilnehmen zu können (I ZR 225/1999 11. April 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands lassen sich Abwägungsmängel bei der Aufstellung eines Bebauungsplans nicht allein durch einen Verzicht auf die Abwehrrechte eines Betroffenen überwinden (4 BN 3/2002 23. Januar 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands verletzt eine Weisung des Bundesverteidigungsministers zur Anwendung der neuen Rechtschreibregeln nicht das Persönlichkeitsrecht davon betroffener Soldaten (1 WB 56/2001, 1 WB 58/2001 18. Oktober 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht deswegen eine freiwillige Leistung vorenthalten, weil der Mitarbeiter einer Verlängerung seiner Arbeitszeit ohne Lohnausgleich nicht zustimmt (10 AZR 340/2001 12. Juni 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands lässt eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen bevorstehender Arbeitsunfähigkeit den Entgeltfortzahlungsanspruch unberührt, wenn der Arbeitgeber mit der bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit sicher rechnen musste (5 AZR 2/2001 17. April 2002). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main handelt der SIM-Lock-Sperren von Herstellern von Mobiltelefonen entfernende Verkäufer rechtswidrig (6 U 68/2001 15. August 2002). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hat ein Prüfling bei objektiv falscher Bewertung einer Prüfungsarbeit einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das den Prüfer einsetzende Land (1 U 843/1999 18. Juni 2002). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln begründet die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Deutschlands zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts dann eine Abänderungsklage, wenn es sich bei dem abzuändernden Teil um einen Vergleich handelt (14 UF 213/2000 6. September 2001). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig verstößt das türkische Adoptionshindernis des Vorhandenseins ehelicher Abkömmlinge gegen den ordre public Deutschlands (2 W 69/2001 31. Mai 2001). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf das Zwangspfand auf Einwegverpackungen für Getränke zum 1. Januar 2003 in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage nicht eingeführt werden (17 K 1907/2002). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist der Planfeststellungsbeschluss Hamburgs betreffend das Airbuswerk (Mühlenberger Loch) infolge unzureichender gesetzlicher Grundlage rechtswidrig. |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz muss das Einkommen eines in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners auf die Sozialhilfe des anderen Partners angerechnet werden (1 L 856/2002). |
Die Entscheidung über eine einstweilige Verfügung Leo Kirchs betreffend den Anteil am Axel Springer Verlag wird am 20. September verkündet. |
Rüther wird gegen eine Kaution von 200000 Euro aus der Haft entlassen. |
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2002-09-09 |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist nach endgültiger, unter Beachtung aller Rechtsschutzmöglichkeiten erfolgter Besetzung einer Stelle des öffentlichen Diensts der Anspruch eines übergangenen Bewerbers auf ein fehlerfreies Auswahlverfahren erschöpft (9 AZR 751/2000 28. Mai 2002). |