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5761Sternberg (Reichsritter). Im 16. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Rhön-Werra und zum Kanton Baunach im Ritterkreis Franken.Riedenauer 127.
5762Sternberg (in Mähren) (Reichsgrafen). Die seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts belegte Familie teilte sich im 13. Jahrhundert in eine böhmische und eine im 16. Jahrhundert ausgestorbene mährische Linie. Seit 1752 waren die Grafen Mitglied im schwäbischen Reichsgrafenkollegium. Die böhmische Linie erbte 1780 von den Grafen von Manderscheid die Grafschaften Blankenheim und Gerolstein (Sternberg-Manderscheid). 1792 waren die Grafen Mitglied im westfälischen Reichsgrafenkollegium.Zeumer 554 II b 61, 22, 63, 21; Palacky, F., Die Grafen von Sternberg, 1842; Polivka, M., Sternberg, LexMA 8 1996, 131.
5763Sternberg-Manderscheid (Grafen). Als Entschädigung für den Verlust von Blankenheim, Jünkerath, Gerolstein und Dollendorf erhielt der Graf von S. durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 die Abteien Schussenried und Weißenau. 1806 wurden die Grafen in Österreich und Württemberg mediatisiert.
5764Sterneck (Herrschaft). Bald nach 1250 erbauten die Herren von Brandeck die Burg S. bei Freudenstadt. Sie wurde Mittelpunkt einer zum schwäbischen Reichskreis gehörigen Herrschaft. Diese kam 1750 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.Wolff 161; Wallner 684 SchwäbRK 1; Schlumpberger, E., Die Geschichte der Herrschaft Sterneck von ihren Anfängen bis 1806, 1952.
5765Sternenfels (Reichsritter). Nach S. (1232 Sterrenvils) bei Maulbronn nannte sich ein Zweig der edelfreien Herren von Kürnbach. Die Familie war bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1663 und im 18. Jahrhundert zählte sie zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Im späteren 17. Jahrhundert gehörte sie zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Der Ort S. kam 1391 an Württemberg, wurde an Adelsfamilien ausgegeben und fiel 1749 erneut an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 214; Riedenauer 127.
5766Sternstein, Störnstein (gefürstete Reichsgrafschaft). Um das Schloss Störnstein bei Neustadt an der Waldnaab nördlich von Weiden bildete sich eine Herrschaft. Als unmittelbare Reichsherrschaft ursprünglich den Herren von Pflug, dann den Freiherren von Heideck (Heydeck) gehörend erhielt sie 1575 Popel von Lobkowitz vom Kaiser bzw. der Krone von Böhmen zu Lehen. 1641 wurde S. mit Neustadt, Waldau, Waldthurn, Schönsee und einer Reihe von Dörfern zu einer gefürsteten Grafschaft erhoben. Seit 1653 hatten die Lobkowitz Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat und seit 1742 im bayerischen Reichskreis. 1806 wurde S. in Bayern mediatisiert und 1807 an Bayern verkauft. S. Störnstein.Wolff 144; Wallner 712 BayRK 13.
5767Stetten (Freiherren, Reichsritter). Von etwa 1550 bis etwa 1800 zählten die Freiherren von S. mit der Herrschaft Kocherstetten, Berndshofen, Bodenhof, Buchenbach, Buchenmühle (Buchenmühl), Heimhausen (Heimbach), Laßbach, Mäusdorf, Morsbach, Rappoldsweiler Hof (Rappoldsweilerhof) und Schlothof, Schloss S., Vogelsberg und Zottishofen zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Kocherstetten und Buchenbach fielen 1808 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Hölzle, Beiwort 57; Winkelmann-Holzapfel 164; Pfeiffer 210; Riedenauer 127; Stetten 33, 37, 185; Rahrbach 253; Neumaier 73, 90, 149f.; Beschreibung des Oberamts Künzelsau, hg. v. d. kgl. statist.-topograph. Bureau, Bd. 1f. 1883, Neudruck 1968; Herrmann, M., Geschichte von Dorf und Schloss Stetten, 1931; Der Kreis Künzelsau, hg. v. Theiss, K./Baumhauer, H., 1965; Rauser, J., Die Mediatisierung des Baronats Stetten, 1968; Rauser, J., Die Reichsfreiherrschaft Stetten in der Endphase ihrer Unmittelbarkeit 1794-1809, 1969.
5768Stetten (im Remstal) (Herrschaft). Das seit der Merowingerzeit besiedelte, 1299 erstmals genannte S. liegt in einem Seitental der Rems. Es war Mittelpunkt einer von Württemberg zu Lehen gewonnenen Herrschaft der Herren von S. Diese kam 1507/1508 durch Kauf an Konrad Thumb von Neuburg, 1646 an Württemberg und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.Wolff 161.
5769Stettenberg (Reichsritter). Im 16. und 17. Jahrhundert zählten die S. zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken.Stieber; Riedenauer 127; Stetten 33; Rahrbach 255; Neumaier 72, 150 (Stettenberg zu Gamburg).
5770Stettenfels (Herrschaft). Die Burg S. bei Heilbronn war Mittelpunkt einer Herrschaft der Grafen von Calw, die nach 1140 an Weinsberg kam. 1277 wurden die Güter der Pfalz zu Lehen aufgetragen. Über die Hirschhorn, Sturmfeder, Helmstadt, Adelsheim, Thumb von Neuburg und Hürnheim gelangte sie 1351 durch Kauf an die Grafen Fugger, denen gegenüber nach 1504 wieder 1556 Württemberg als Lehnsherr auftrat. 1747 wurde die zum schwäbischen Reichskreis gehörige Herrschaft (mit Obergruppenbach, Untergruppenbach, Donnbronn, Wüstenhausen) an Württemberg verkauft, über das die Güter 1951/1952 an Baden-Württemberg kamen.Wolff 161; Wallner 684 SchwäbRK 1; Frank, J. R., Burg Stettenfels, 1958.
5771Stettenfels-Gruppenbach (Herrschaft) s. Stettenfels
5772Stettin (Herzogtum, Residenz des Herzogs von Pommern). In S. an der Odermündung reichen slawische Siedlungsspuren bis in die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück. Im 11. Jahrhundert entwickelte sich der Ort mit Burg und Markt zur größten Siedlung Pommerns, in der die Herzöge aus dem Haus der Greifen ihren Sitz nahmen. Ab 1124/1128 wurde das zu dieser Zeit erstmals auch in der Überlieferung genannte S. christianisiert. Dem folgte der Zuzug zahlreicher deutscher Siedler. 1237/1243 erhielt S. Magdeburger Stadtrecht. 1295 entstand durch Erbteilungen Pommerns das Herzogtum S. (1478 war Pommern wieder vereinigt, wurde aber 1523 wieder geteilt.) 1529 wurde in S. die Reformation eingeführt. Im Dreißigjährigen Krieg fiel S. an Schweden, 1720 mit Vorpommern, das 1815 den Regierungsbezirk S. bild...Wolff 404; Wehrmann, M., Geschichte der Stadt Stettin, 1911; Wehrmann, M., Geschichte von Pommern, 2. A. 1921; Eggert, O., Geschichte Pommerns, 4. A. 1965; Kunkel, O./Reichow, H., Stettin, so wie es war, 1975; Völker, E., Stettin, 1986; Zilm, F., Geschichte der Festung und Garnison Stettin, 1988; Piskorski, J., Stettin, 1994; Piskorski, J./Wachowiak, B./Wlodarczyk, S., Stettin, LexMA 8 1996, 140; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 554.
5773Stettner von Grabenhof, Stettner zu Wiesethbruck, Stettner zu Wiesenbruck (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die S. wegen Neuenbürg (Neuenburg) und Reinersdorf zum Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken sowie zum Kanton Odenwald.Genealogischer Kalender 1753, 541; Biedermann, Altmühl; Stieber; Riedenauer 127.
5774Steuerwald (bei Hildesheim) (1311-1802 Residenz des Bischofs von Hildesheim)Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 556.
5775Steußlingen (Herrschaft). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte die Herrschaft S. über den Herzog von Württemberg zum schwäbischen Reichskreis. Über Württemberg kam S. 1951/1952 an Baden-Württemberg.Gumpelzhaimer 70; Wolff 161f.; Wallner 684 SchwäbRK 1.
5776Steverfeld (Gau an der Stever östlich Nottulns um Stevern, Stivarnafildi)Gysseling, M., Toponymisch Woordenboek, 1960, 939; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 58, 59, 61, 70, III, 31, IV, 13, Stibarnafildi, Stivarnafildi, Stiarnun, Gifaron,Steverfeld’; Bauer, T., Die mittelalterlichen Gaue, 2000 (Elvert, Lüdinghausen, Emkum, Steuermür, Ternsche, Selm).
5777Steyr (Herrschaft). An der Mündung der S. in die Enns wurde auf altem Siedlungsboden zur Sicherung des Reiches gegen die Ungarn eine um 972/985 erstmals genannte Burg (Stirapurhc) errichtet. Sie unterstand den Grafen von Traungau und wurde zusammen mit der Herrschaft S. 1180 von Bayern gelöst und als Reichslehen mit dem Herzogtum Steiermark verbunden, das 1186/1192 auf die babenbergischen Herzöge von Österreich überging.Wolff 27; Pritz, F., Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyer, 1837; Ofner, J., Die Eisenstadt Steyr, 1956; Ennsthaler, W., Steyr, 1966; Doppler, C., Reformation und Gegenreformation in ihrer Auswirkung auf das Steyrer Bürgertum, 1977; Brandl, M., Neue Geschichte von Steyr vom Biedermeier bis heute, 1980; Ofner, J., Steyr. Kurzer geschichtlicher und kultureller Überblick, 1980.
5778Stiebar von Buttenheim, Stibar von Buttenheim, Stibar von und zu Buttenheim, Stiebar (Reichsritter). Vom 16. bis ins 18. Jahrhundert zählten die S. mit Pretzfeld, Wolkenstein und Hagenbach zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie mit Adelsdorf, Aisch, Förtschwind und Sassanfahrt (Sassanfarth) im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Im frühen 16. Jahrhundert gehörten sie auch dem Kanton Altmühl an. Ihre Güter fielen später an Bayern.Genealogischer Kalender 1753, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Pfeiffer 196, 208; Bechtolsheim 14, 18, 63; Riedenauer 127; Rahrbach 256; Neumaier 113, 183.
5779Stiffe (Grafschaft). 1234/1238 überließen die Grafen von Wittgenstein dem Erzstift Mainz die Grafschaft S. an der oberen Eder.
5780Stimpfach (reichsritterschaftliche Herrschaft). S. zählte zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben und kam an Ellwangen und damit über Württemberg (1802/1803) 1951/1952 an Baden-Württemberg.
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