Vorwort

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Die deutsche Geschichte ist zunächst und vor allem die Geschichte des deutschen Volkes, das sich allmählich aus indogermanischer und germanischer Wurzel entwickelt hat. Spätestens um die erste nachchristliche Jahrtausendwende sind sich die hieraus erwachsenen Völkerschaften der Franken, Bayern, Alemannen, Thüringer, Sachsen und zu einem gewissen Grade wohl auch der Friesen ihrer sie verbindenden, zu einer gemeinsamen Sprache und einem gemeinsamen Namen strebenden Eigenheit bewusst. Seitdem ging dieses Bewusstsein im Kern bis zur Gegenwart nicht mehr verloren.
Daneben ist die deutsche Geschichte aber auch die Geschichte des von diesem Volk in erster Linie getragenen Reiches. Durch die Verbindung seiner Herrscher mit der christlichen Kirche und durch die mehr oder minder stark angestrebte Nachfolge römischer Weltherrschaft hat es als Heiliges Römisches Reich überdeutsche europäische Geltung erlangt. Gleichzeitig haben die Deutschen damit vielfach weit über den Bereich all ihrer Einzelstämme hinaus ausgegriffen.
Zugleich hatte gerade diese Hinwendung zu übernationalen Aufgaben aber die Schwächung des deutschen Herrschers zur Folge. Zwar gelang es dem König im Laufe des 12. Jahrhunderts, die mit ihm seit dem Zerfall des fränkisch-karolingischen Gesamtreichs um die Herrschaft wetteifernden herzoglichen Geschlechter zu überwinden, aber fast im gleichen Atemzug traten in den der Schwächeperiode nach 1198 folgenden Jahren landesherrliche Familien an der Stelle der früheren Stammesführer in diesen Wettbewerb um die Macht in der durch die Königswahl gekennzeinenden Monarchie ein.
Von daher ist die deutsche Geschichte auch und nicht zuletzt eine Geschichte der deutschen Länder und der sie beherrschenden Dynastien. Sie wurde dies spätestens mit der Aufteilung der alten auf die Stämme bezogenen Herzogtümer in die festeren Territorien, wie sie etwa schon 1156 mit der Abtrennung des neuen Herzogtums Österreich vom alten Herzogtum der Bayern sichtbar zu werden beginnt und 1180 mit der erfolgten Aufteilung des überkommenen Herzogtums der Sachsen ganz augenfällig ist. Sie blieb dies bis zur Gegenwart, in der noch immer alle bedeutenden deutschen (deutschsprachigen) Staaten aus einer Mehrzahl von Ländern zusammengesetzt sind.
Die Geschichte der einzelnen deutschen Länder stand im Vergleich zur Geschichte des gesamten deutschen Volkes und der Geschichte des sie einheitlich umschließenden Heiligen Römischen Reiches lange Zeit sehr im Hintergrund. Deswegen wurde zu Recht schon vor einiger Zeit eine „Geschichte der deutschen Länder“ veröffentlicht, die zu einem wichtigen Standardwerk deutscher Geschichtsschreibung wurde. Trotz dieses Erfolgs erfüllte sie nach eigenem Eingeständnis ihre Zielsetzung einer Geschichte der deutschen Länder nicht wirklich, sondern traf, „weil eine gesamtdeutsche Landesgeschichte nicht anders verfahren könne“, eine zwar bedauerte, aber für unvermeidlich gehaltene Auswahl der wichtigeren unter den vielen Territorien und führte selbst diese Auswahl nicht selbständig, sondern nach historischen Räumen gegliedert vor.
Wenn es dabei auch die Vielzahl der Länder der deutschen Geschichte den Verfassern unmöglich erscheinen ließ, nach ihnen zu gliedern, so sollte doch am Ende der Darstellung eine Übersicht aller am Ende des Reiches (1806) bestehenden Territorien, nach Reichskreisen geordnet, gegeben werden, damit der Leser jedes Zwergterritorium finden könne, dessen Erwähnung er innerhalb der Behandlung der historischen Räume vermisst habe. Diese im ersten Band jenes Werkes für den zweiten Band mitgeteilte Ankündigung erfüllte der zweite Band nicht. Der deswegen im zweiten Band angekündigte dritte Band ist bislang nicht erschienen.
Von daher besteht noch immer eine wichtige Lücke im Schrifttum der deutschen Geschichte. Sie will der vorliegende Band vorläufig und hilfsweise schließen. Sein Ziel ist die möglichst knappe Übersicht über die Geschichte, wenn auch vielleicht nicht schon aller, so doch aber möglichst vieler deutscher „Länder“ und Herrschaften im weiteren Sinn (einschließlich zahlreicher für diese bedeutsamer sonstiger Ansatzpunkte) vom Mittelalter bis zur Gegenwart.
Dass dabei die Einheit deutscher Geschichte notwendigerweise in den Hintergrund tritt, versteht sich von selbst. Deswegen verbietet sich von vornherein auch der Versuch einer sachlichen, zahllose Abgrenzungsschwierigkeiten aufwerfenden Gliederung. Vielmehr liegt es ohne weiteres nahe, eine formale, alphabetisch-lexikalische Ordnung zu wählen.
Das damit in seinen Grundzügen festgelegte „Historische Lexikon der deutschen Länder“ will - ausgehend von der Reichsunmittelbarkeit im Heiligen Römischen Reich - in erster Linie in notwendiger Kürze alle wichtigeren Länder und Herrschaften der Deutschen im Sinne historischer, in ihrem Gewicht ganz unterschiedlicher Bausteine der gesamtdeutschen Entwicklung erfassen. Es nimmt dabei als seinen Ausgangspunkt, wie schon der Titel zeigt, den Begriff des Landes, wie er das Verfassungsrecht der Gegenwart kennzeichnet. Schon die verhältnismäßig wenigen Länder aber beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland sind im Einzelfall in vielfacher Hinsicht ganz unterschiedlich. Diese Verschiedenheit nimmt zu, wenn man die weiteren deutschen oder deutschsprachigen Länder oder Staaten einbezieht und sie vervielfacht sich darüber hinaus, wenn man die tatsächliche geschichtliche Entwicklung berücksichtigt. Weil die gegenwärtigen Länder aus ganz unterschiedlichen, in mannigfaltiger Weise in der Dimension Zeit zugleich auch personengebundenen Ansatzpunkten (Herzogtümern, Fürstentümern, Grafschaften, Herrschaften, Herrlichkeiten, Gerichten, Städten, Dörfern, Tälern und Bünden) entstanden und von ganz verschiedenen Familien und Einzelmenschen geprägt sind, kann an dem formellen namengebenden Begriff des Landes nicht wirklich festgehalten werden. Vielmehr müssen inhaltlich zahllose weitere Gegebenheiten berücksichtigt werden, welche nicht selbst zum Land geworden, sondern in einem Land aufgegangen sind, ohne dass dies in jedem Zeitpunkt der geschichtlichen Entwicklung absehbar gewesen wäre. Über diesen noch immer engen und nicht immer leicht handhabbaren Rahmen hinaus sollen zahlreiche zusätzliche Artikel das Gesamtverständnis erleichtern. Bedeutsamere Einheiten sind dabei in der Regel ausführlicher, unbedeutendere kürzer beschrieben, gelegentlich sogar überhaupt nur ohne weitere Angaben aufgeführt, so unbefriedigend dies im Einzelfall auch sein mag.
Dass die für diesen Zweck gesammelten und nach Möglichkeit von den frühen Anfängen jeweils bis zur Gegenwart verfolgten rund 5000 entsprechend der geschichtlichen Wirklichkeit ganz unterschiedlichen Einheiten bzw. territorial/personalen Ansatzpunkte von einem einzelnen Bearbeiter angesichts einzelner Lücken des Schrifttums einerseits wie seiner allgemeinen Überfülle andererseits in überschaubarer Zeit nicht in allen Einzelheiten fehlerfrei erfasst werden können, wird sich dabei von selbst verstehen. Deswegen muss der landesgeschichtliche Fachmann Nachsicht haben, wenn er für die ihm vertrauten Länder Angaben im Text oder in den Literaturhinweisen vermisst oder auf eigene oder aus der Literatur übernommene Fehler stößt. Im Übrigen kann diese erste, auch für den geschichtlich interessierten Laien bestimmte Übersicht vielleicht den Anstoß zu einem größeren Gemeinschaftswerk vieler Sachkundiger bilden, welches diese bisher sicher nicht ohne Grund nicht vorgelegt haben. Sollte dies durch das vorliegende Buch erreicht werden, so hätte dieses zumindest mittelbar ein über sich selbst hinausreichendes weiteres Ziel erreicht.
Wichtige Hilfsmittel für das damit beschriebene, streng alphabetisch geordnete Nachschlagewerk über die bedeutendsten territorialen Bausteine der deutschen Geschichte waren neben anderem vor allem die Geschichte der deutschen Länder, Territorien-Ploetz, Bd. 1f. 1964ff., das Handbuch der historischen Stätten, der Große Historische Weltatlas, Emil Wallners Zusammenstellung der kreissässigen Territorien, Carl Wolffs Übersicht über die unmittelbaren Teile des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs, das Lexikon deutscher Geschichte und das Lexikon des Mittelalters, welche die Erfassung der deutschen Geschichte beispielsweise von der Einheit des historischen Raumes (28 historische Räume: Rheinlande, Mittelrheinlande [Hessen und Mainz], Franken, Pfalz und Saarland, Oberrheinlande, Schwaben, Bayern, Niedersachsen, Westfalen-Lippe, Ostfriesland, Schleswig-Holstein, Hanse und die Städte Lübeck, Hamburg und Bremen, Thüringen, Sachsen [Obersachsen] und die Lausitz, Magdeburg-Wittenberg [- nördliche Territorien -], Brandenburg, Mecklenburg, Pommern, Deutschordensland Preußen, Schlesien, Niederösterreich [Österreich unter der Enns], Oberösterreich [Österreich ob der Enns], Steiermark [Karantanische Mark], Kärnten, Krain, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) oder der Vielfalt der einzelnen Orte (ca. 15000 Orte), von der Kartographie, vom Reich, von den Reichskreisen oder von der allgemeinen Lexikographie her versuchten.
Zeitliche Anfangsgrenze dieser neuen, erstmals vom Territorium ausgehenden Übersicht war dabei fast ausnahmslos das Jahr 1180, in welchem durch den Sturz Heinrichs des Löwen und die grundsätzliche Auflösung des Stammesherzogtums die Territorialisierung des Reiches unübersehbar eingeleitet wurde, so dass die etwa 500 für die Zeit bis 1100 bezeugten und zu etwa einem Drittel mit dem Wort -gau gebildeten Landschaftsbezeichnungen (Gaunamen) zunächst grundsätzlich ebenso wenig berücksichtigt wurden wie die bereits für die Karolingerzeit erarbeiteten 42 hochadeligen Familien, obgleich beide wichtige Wurzeln für die Entwicklung vieler Länder gebildet haben dürften. Bei dieser (für die Artikelauswahl verwendeten) strikten zeitlichen Grenzziehung, in deren Umfeld sich zwischen 1150 und 1230 der Reichsfürstenstand augenfällig aussondert, wurde zwar keineswegs übersehen, dass die Bestimmung an Hand einer einzigen genauen Jahreszahl, welche ein Zurückgehen innerhalb der ausgewählten Einheiten auf die älteren Verhältnisse keineswegs verbietet, der Komplexität eines derart vielfältigen Vorganges, wie ihn die allmähliche Verdichtung unterschiedlichster Rechte (Eigengut, Grundherrschaft, Gerichtsrechte, Regalien, Vogteien usw.) zur Landesherrschaft im späten Mittelalter und zur Landeshoheit in der frühen Neuzeit darstellt, nicht völlig gerecht werden kann, doch kann hierauf grundsätzlich nicht allgemein sondern nur im Rahmen der jeweiligen individuellen Einheit eingegangen werden. Die zeitliche Endgrenze ergab sich demgegenüber (trotz eines damit zwangsläufig verbundenen relativen Schematismus‘) naturgemäß aus der unmittelbaren Gegenwart, weil nur so eine vollständige Verknüpfung von Vergangenheit und eigener Zeit möglich erschien.
Örtlich bildete der jeweilige, mehr oder weniger feste Bestand des (deutschen) Reiches bzw. seiner Nachfolger den Ausgangspunkt. Dies hatte notwendigerweise ein Ausgreifen weit über die Grenzen der heutigen Bundesrepublik Deutschland sowie Österreichs und der Schweiz hinaus zur Folge. Selbst der deutsche Sprachraum musste an vielen Stellen verlassen werden, wenn die Einheit deutscher Geschichte im Sinne der Geschichte aller Deutschen gewahrt bleiben sollte.
Sachlich stand dabei anfangs die strenge formale Abgrenzung der Reichsunmittelbarkeit im Vordergrund. Die Beschränkung auf die reichsunmittelbaren Einheiten des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation) wurde bald aber aus übergeordneten sachlichen Erwägungen aufgegeben. Deswegen wurden zahlreiche verschiedene weitere Artikel aufgenommen, die insgesamt zu einem einfacheren und besseren Verständnis der territorialen Entwicklung Deutschlands führen sollen. Auf die unmittelbare Beziehung zum Reich wurde dabei aber jeweils besonders hingewiesen.
Die unter diesen Abgrenzungen insgesamt ermittelten historischen Einheiten sind - so weit wie dies einem einzelnen Bearbeiter in überschaubarer Zeit und auf beschränktem Raum möglich war - jeweils in Entstehung, Bestand und Untergang kurz beschrieben worden. Besonderer Wert wurde dabei der ungefähren geographischen Festlegung der territorialen Entwicklung beigemessen, welche sich alphabetisch geordnet auch im angeschlossenen Ortsregister widerspiegelt, mit dessen Hilfe sich zahlreiche weitere Einheiten geschichtlich einordnen lassen. Die beigefügten ausgewählten Literaturhinweise in der allgemeinen Übersicht wie bei den einzelnen Artikeln wollen, ohne erschöpfend sein zu können, den vertieften Einstieg ermöglichen, den das Werk selbst von seiner Anlage her nicht zu gewähren vermag. Eine Einbeziehung von Stammtafeln und Landkarten war, so sehr sie auch zur Verbesserung des Verständnisses zu begrüßen wäre, bisher aus Zeit-, Raum- und Kostengründen leider noch nicht möglich. Insoweit muss ich beispielsweise vorläufig auf meinen einfachen Atlas deutscher Länder europäischen Rahmens verweisen.
Für freundliche Hinweise habe ich vor allem Hans Kaminsky, Peter Moraw, Volker Press und Fred Schwind sehr zu danken. Für technische Unterstützung bin ich Bettina Kesselgruber, Andrea Jäger, den Bediensteten der Universitätsbibliothek Gießen und des Hochschulrechenzentrums Gießen sowie der Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg verpflichtet. Für die freundschaftliche verlegerische Betreuung schulde ich Ernst-Peter Wieckenberg vom C. H. Beck-Verlag besonders herzlichen Dank.

Gießen, den 20. 4. 1988 Gerhard Köbler


Vorwort zur 6. Auflage

Der einfache, lange vor jeder wirklichkeitsnahen Hoffnung auf eine Einheit von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik begonnene und 1988 in erster Auflage vorgelegte Versuch, einen Überblick über die landesgeschichtliche Entwicklung der Deutschen zu geben, ist von der Öffentlichkeit ungewöhnlich gut aufgenommen worden.
Dies liegt zum einen daran, dass die bisher bestehende Lücke offensichtlich als besonders groß und schmerzlich empfunden wurde. Zum anderen kommt dies daher, dass die Vorzüge des einbändigen, knappen und klaren, wissensdemokratisierenden Lexikons seine Mängel eindeutig überwiegen. Schließlich dürfte auch die in seiner Konzeption von Anfang an (im Widerspruch zur seinerzeitigen politischen Gegenwart wie zur damals gegenwärtigen Politik, welche beide in dieser Zeit - wie im Übrigen auch heute - nicht unmassgeblich von den anderen europäischen Staaten wie von vielen egoistisch-opportunistischen deutschen Politikern mitbestimmt wurden,) enthaltene Aufforderung zu umfassender deutscher Einheit auf eine inzwischen teilweise Wirklichkeit gewordene Sehnsucht gestoßen sein. Nicht anders lässt es sich erklären, dass binnen zehn Jahren die sechste Auflage dieser eher nüchternen Datensammlung möglich wird.
Diese sechste, von Veronika Schönegger und Eva Tiefenbrunner mit ganzer Kraft geförderte Auflage berichtigt alle mir - vor allem durch dankenswerte unmittelbare Leserhinweise - bekannt gewordenen Versehen, wie sie trotz aufrichtiger Mühen in einem in knapper Zeit von einem einzelnen Verfasser unter ungewöhnlich schwierigen und in den letzten Jahren auch ausgesprochen leistungsfeindlichen Umständen mit unzulänglicher Unterstützung erstellten umfänglichen Nachschlagewerk kaum ausbleiben können, fügt zahlreiche neue Stichwörter und Literaturhinweise ein, bringt das Werk auf den von der jüngsten geschichtlichen Entwicklung geschaffenen Stand und verbessert das Register der wichtigsten Orte durch Übergang vom formalen zum inhaltlichen Hinweis (d. h. von der Angabe von Seitenzahlen auf die Angabe des jeweiligen Artikels, in welchem ein Ort behandelt wird) nochmals beträchtlich.
Möge dieses einfache Übersichtswerk allen seinen an der Geschichte und damit der eigenen Herkunft interessierten Benutzern dienlich sein. Möge es die Meister der Landesgeschichtsforschung dazu anregen, für dasselbe Ziel noch bessere Mittel zur Verfügung zu stellen. Möge es schließlich auch in der Zukunft dazu beitragen, das Deutsche zum Wohle aller Menschen günstig mitzugestalten.

Erlangen, den 20. 4. 1998 Gerhard Köbler

Vorwort zur 7. Auflage

Die der freundlichen Betreuung des Verlages zu verdankende siebente Auflage bringt das Werk auf den neuesten Stand. Sie verwertet die zahlreichen und wichtigen, mir liebenswürdigerweise von Max Mühlbauer nach jahrelanger, mühevoller Forschungstätigkeit gegebenen Hinweise und fügt zusätzlich insbesondere die in den bisherigen Auflagen ausgesparten Landschaftsbezeichnungen (Gaue) des Frühmittelalters ein, die nach der Wanderung der anfangs schriftlosen Völker in den geschriebenen Quellen sichtbar werden und den Territorien und damit der Zeit ab 1180 (Sturz Herzog Heinrichs des Löwen und Aufteilung des Herzogtums der Sachsen) bzw. 1156 (Aufteilung des Herzogtums der Bayern in Bayern und Österreich) vorausgehen. Außerdem legt sie formal die neue deutsche Rechtschreibung zu Grunde.

Regensburg, den 20. 10. 2006 Gerhard Köbler

Vorwort zur 8. Auflage

Die achte Auflage bietet das vor rund 25 Jahren erstmals erschienene Werk als Historische Enzyklopädie der Länder der Deutschen (HELD) in verbesserter und aktualisierter Form. Besonders verpflichtet bin ich dabei Max Mühlbauer in Regensburg, der mit größter Mühe aus freien Stücken ohne jede Gegenleistung eine große Zahl von Veränderungen erarbeitet hat, Veronika Schönegger für den Satz im pdf-Format, Josef Schöegger für ein Programm für die Herstellung einer Wortformenliste, Aljoša Kopina für eine leicht durchsuchbare Fassung in WIKILING und Jens Stücke für stetige digitale Unterstützung. Möge dadurch die Geschichte der deutschen Länder jedem Interessierten noch leichter offenstehen und ein umfassender Rahmen für mein im Erscheinen begriffenes Geschichtliches Ortslexikon Deutschlands (GOLD) zur Verfügung gestellt sein, das bisher rund 50000im Detail noch zu verbessernde Einträge in alphabetischer Reihenfolge aufweist und insgesamt auf schätzungsweise 350000 Artikel und Verweise angelegt ist.

Regensburg, den 20. 04. 2014 Gerhard Köbler