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#ZWERGLiterature
6961Regulae (F.Pl.) Ulpiani (Regeln Ulpians) sind der vermutlich an dem Ende des 3. oder Anfang des 4. Jahrhunderts aus Schriften des Gaius, Ulpian und Modestin hergestellte römische Rechtstext, von dem ein Auszug in einer Handschrift der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts erhalten ist.Dulckeit/Schwarz/Waldstein § 39 II 2b; Köbler, DRG 52
6962Regularkanoniker ist der sich einer weitergehenden Lebensordnung (Regel) unterstellende →Kanoniker.Weinfurter, S., Neuere Forschungen zu den Regularkanonikern, (in) HZ 224 (1977), 379
6963Regulierung ist die Änderung einer Lage durch Regeln. Die Regulierung der Probleme des natürlichen Monopols der Eisenbahnen wird in England (1844) und Preußen (1838) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit unzureichenden Mitteln versucht, denen gegenüber die Vereinigten Staaten von Amerika 1887 (Interstate Commerce Commission) erfolgreicher sind.Regulierung im Telekommunikationssektor, hg. v. Michalczyk, R. u. a., 2012; Moderne Regulierungssysteme - Regulierte Selbstregulierung im frühen Interventions- und Sozialstaat, hg. v. Collin, P. u. a., 2012; Gestaltung der Freiheit, hg. v. Schorkopf, F. u. a., 2013; Regulation between Legal Norms and Economic Reality, hg. v. Schulz, G. u., 2014
6964Regulierungsedikt ist das an dem 14. 9. 1811 in →Preußen erlassene Edikt die Rechte der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse betreffend, das nach dem 1798 in dem linksrheinischen Gebiet verwirklichten Vorbild Frankreichs dem einzelnen Bauern Eigentum an Grund und Boden verschafft. →BauernbefreiungKöbler, DRG 174; Eisenhardt, U., Deutsche Rechtsgeschichte, 4. A. 2004, 7. A. 2019
6965Reich ist das Herrschaftsgebiet eines Herrschers. Dabei steht in dem Altertum das (lat.) imperium (N.) Romanum (römische Reich) in dem Vordergrund. Von den dessen weströmischen Teil auflösenden Reichen einzelner germanisch/germanistischer Völker gewinnt das fränkische Reich die größte Bedeutung. Unter dem Karolinger Karl dem Großen wird es an Weihnachten 800 zu einem Kaiserreich. Nach seiner Teilung (843/887) bleibt die Kaiserwürde in dem ostfränkischen Reichsteil, der sich zu dem deutschen Reich entwickelt. Hier treten bald König/Kaiser und →Reichsstände einander gegenüber. An deren Gegensatz zerbricht unter dem Druck Napoleons bzw. Frankreichs das Reich an dem 6. 8. 1806 als Heiliges römisches Reich. Das von Bismarck 1871 geschaffene zweite Deutsche Reich, das nach der Ernennung Adolf Hi...Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 94, 101, 109, 112, 133, 138, 147, 150, 169, 172, 233; Köbler, WAS; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 4 1984, 423; Becker, J., Kritik der deutschen Reichsverfassung, 1796ff., hg. v. Burgdorf, W., 2009; Zeumer, K., Heiliges römisches Reich deutscher Nation, 1910; Krammer, M., Der Reichsgedanke des staufischen Kaiserhauses, 1908; Heine, H., Das Werden des deutschen Reichs, 2. A. 1944; Thamm, M., Die Terminologie des Wortes „Reich“, Diss. phil. Frankfurt 1959; Wolfram, H., Splendor imperii, 1963; Herkenrath, R., Regnum und imperium, 1969 (SB Wien); Steinbach, H., Die Reichsgewalt und Niederdeutschland in nachstaufischer Zeit, 1968; Binder, H., Reich und Einzelstaaten während der Kanzlerschaft Bismarcks, 1971; Moraw, P., König, Reich und Territorium, 1971; Mühl...
6966Reichenau ist die Insel in dem unteren Bodensee, auf der um 724 eine rasch bedeutend werdende Bendediktinerabtei gegründet wird, aus der eine Formelsammlung des späten 8. Jahrhunderts überliefert ist.Die Kultur der Reichenau, Bd. 1, hg. v. Beyerle, K., 1925; Die Gründungsurkunden der Reichenau, hg. v. Classen, P., 1977; Schmidt, R., Reichenau und St. Gallen, 1985; Richter, M., Neues zu den Anfängen, ZGO 144 (1996), 1; Rappmann, R./Zettler, A., Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft, 1998; Verblichener Glanz, hg. v. Kreutzer, T., 2007; Bern von der Reicheau, De nigromantia seu divinatione daemonum contemnenda, übers. v. Becker, N., 2017; Die Reichenauer Lehenbücher, hg. v. Derschka, H., 2018
6967Reichsabschied (lat. recessus [M.] imperii) ist seit 1497 die in Deutsch gehaltene Zusammenfassung der Beschlüsse des Reichstags des Heiligen römischen Reiches an dem Ende der Tagung. Der Reichsabschied enthält die jeweils von dem Reichstag geschaffenen Gesetze und Beschlüsse. Der Reichsabschied erlangt mit der Verlesung in einer Schlusssitzung Gesetzeskraft. Die weitere Verbreitung des Reichsabschiedes ist den Reichsständen überlassen. Der jüngste Reichsabschied stammt von 1654. Danach werden die Reichsschlüsse des immerwährenden Reichstags gesondert verkündet.Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 6, 148; Neue und vollständige Sammlung der Reichsabschiede, hg. v. Schmauß, J. u. a., Teil 1ff. 1747, Neudruck 1967; http://www.koeblergerhard.de/Fontes/-NeueUndVollstaendigereSammlungDerReichsabschiede1747.pdf; Schubert, F., Die deutschen Reichstage, 1966, 134; Laufs, A., Der jüngste Reichsabschied von 1654, 1975; Hof, Hoftag und Reichstag, hg. v. Moraw, P., 1994
6968Reichsabt ist der Abt einer reichsunmittelbaren Abtei.Kroeschell, DRG 1; Köbler, Historisches Lexikon; Vogtherr, T., Die Reichsabteien der Benediktiner, 2000; Zisterzienserklöster als Reichsabteien, hg. v. Krimm, K. u. a., 2017
6969Reichsacht ist die in dem Hochmittelalter und Spätmittelalter für das gesamte →Reich verhängte →Acht. Die hofgerichtliche und kammergerichtliche Reichsacht können nur gegen den ausgesprochen werden, der trotz dreimaliger Ladung vor den König oder das königliche Gericht ausbleibt. Löst sich der Geächtete nicht aus der Reichsacht, kann gegen ihn die Reichsaberacht verhängt werden.Kroeschell, DRG 1, 2; Poetsch, J., Die Reichsacht, 1911; Battenberg, F., Reichsacht und Anleite im Spätmittelalter, 1984
6970Reichsadel ist der mit dem →Reich besonders verbundene →Adel. Dies ist insbesondere der reichsunmittelbare Adel mit Reichsstandschaft in dem Reichstag. In einem weiteren Sinn zählt hierzu auch der durch das Reich seit dem 14. Jahrhundert (1346) geschaffene Briefadel.Bornhak, C., Deutsches Adelsrecht, 1929
6971Reichsadler ist der als Symbol des →Reiches verwendete →Adler.
6972Reichsamt ist die in dem zweiten Deutschen Reich seit 1870/1 zu der Abwehr der liberalen Wunschvorstellungen eines verantwortlichen Reichsministeriums (Reichskanzleramts) ge-bildete selbständige Reichsbehörde (1870/1 auswärtiges Amt, 1872 Admiralität, 1873 Reichseisenbahnamt, 1876/1880 Reichspostamt, 1877 Reichsjustizamt, 1879 Amt für Inneres, 1879 Reichsschatzamt). Der Leiter eines Reichsamts wird bald dem Kaiser un-mittelbar verantwortlich. Die Zahl der Reichsämter erhöht sich später noch.Kroeschell, 20. Jahrhundert; Köbler, DRG 196
6973Reichsapfel ist die als Symbol des Reiches (Reichskleinod) verwendete Kugel, die auf der Grundlage antiker Vorbilder in dem Mittelalter (Heinrich II., Heinrich IV. [1106], Heinrich VI. [1191]) erscheint. Der noch tatsächlich noch vorhandene Reichsapfel stammt vielleicht aus dem späten 12. JahrhundertFillitz, H., Die Insignien und Kleinodien, 1954; Schramm, P., Sphaira, Globus, Reichsapfel, 1958
6974Reichsarbeitsdienst ist der auf der Grundlage früherer freiwilliger Arbeitsdienste der studentischen Arbeitslagerbewegung von Adolf →Hitler 1935 zu der Beseitigung der Arbeitslosigkeit eingerichtete Arbeitsdienst mit einer halbjährigen Arbeitsdienstpflicht.Kroeschell, 20. Jahrhundert
6975Reichsarchiv ist das nach älteren erfolglosen Versuchen 1919 in Potsdam gegründete zentrale Archiv des Deutschen Reiches. Sein Nachfolger ist in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesarchiv.Lünig, J., Teutsches Reichsarchiv, Bd. 1ff. 1713ff.; Rühle, G., Das Dritte Reich, Bd. 1ff. 1934ff.
6976Reichsbank ist die an dem 1. 1. 1876 errichtete Zentralnotenbank des zweiten Deutschen Reiches zu der Regelung des Geldumlaufs, Erleichterung der Zahlungsausgleichungen und Nutzbarmachung des verfügbaren Kapitals, die tatsächlich 1945 und formal an dem 2. 8. 1961 aufgelöst wird.Beutler, R., Die Reichsbank, 1909; Wussow, H., Die Zentralbanken, Diss. jur. Frankfurt am Main 1955 masch.schr.; Clavert, F., Hjalmar Schacht, 2009
6977Reichsbistum ist das in dem fränkisch-deutschen Reich bestehende Bistum bzw. das reichsunmittelbare Bistum.Köbler, Historisches Lexikon; Feine, H., Die Besetzung der Reichsbistümer, 1921, Neudruck 1964
6978Reichsbürgergesetz ist das an dem 15. 9. 1935 geschaffene Gesetz, das als Reichsbürger nur die Staatsbürger deutschen oder artverwandten Blutes ansieht.Köbler, DRG 222; Stuckart/Globke, H., Reichsbürgergesetz, 1936
6979Reichsdeputation ist der von dem Reichstag des Heiligen Römischen Reiches seit dem 16. Jahrhundert gebildete Ausschuss. Die Reichsdeputation kann ordentliche Reichsdeputation oder außerordentliche Reichsdeputation sein.Schubert, F., Die deutschen Reichstage, 1966, 74, 253
6980Reichsdeputationshauptschluss ist der - von der Reichskirche des Heiligen römischen Reiches einigermaßen widerstandslos hingenommene - Beschluss (Hauptschluss) der letzten außerordentlichen mit Mainz, Böhmen, Sachsen, Brandenburg, Bayern, Hessen-Kassel, Württemberg und dem Hoch- und Deutschmeister besetzten →Reichsdeputation des Heiligen Römischen Reiches von dem 25. 2. 1803 (24. 3. 1803 ohne Gegenstimmen Reichs-gutachten des Reichstags, 28. 4. 1803 Genehmigung des Kaisers [mit einigen Ausnahmen]). Der Reichsdeputationshauptschluss beendet auf Grund eines von →Frankreich und →Russland vorgelegten Entwurfs rechtsrheinisch für drei Kurfürstentümer (Köln, Trier, Pfalz), 24 Fürstentümer [19 Reichsbistümer], 44 Reichsabteien und 41 Reichsstädte (112 Reichsstände) die Selbständigkeit und teilt i...Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 132; Gaspari, A., Der Deputations-Receß, 1803, hg. v. Becker, H., 2003; Wende, P., Die geistlichen Staaten, 1966; Hömig, K., Der Reichsdeputa-tionshauptschluss, 1969; Schroeder, K., Der Reichsdeputationshauptschluss, JuS 1989, 351; Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803, hg. v. Hufeld, U., 2003; Knecht, I., Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803, 2007; Klueting, H., Zweihundert Jahre Reichsdeputationshauptschluss, (in) HZ 286 (2008), 403; Olschewski, B., Herrschaftswechsel - Legitimitätswechsel, 2009
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