Jilek, Catherine, Priorität im bayerischen Konkurs seit der frühen Neuzeit (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 27). Lit, Berlin 2015. 242 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jilek, Catherine, Priorität im bayerischen Konkurs seit der frühen Neuzeit (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 27). Lit, Berlin 2015. 242 S. Besprochen von Werner Schubert
Mit der Monografie Catherine Jileks liegt erstmals eine rechtshistorische Darstellung der Befriedigungsreihenfolge der Konkursgläubiger am Beispiel des bayerischen Prozess- und Konkursrechts vor. Im ersten Teil behandelt die Verfasserin zunächst im Überblick die Klassensysteme der Landesordnung von 1578, des Landrechts von 1616 und des Codex Juris Bavarici Judiciarii von 1753. Anschließend widmet sich Jilek dem Hypothekengesetz und der Prioritätsordnung von 1822, jeweils unter Einbeziehung der Parlamentsverhandlungen (Kammer der Reichsräte und der Abgeordneten). Es folgen kürzere Darstellungen der Gerichtsordnungsentwürfe von 1827/1828 und 1831, die auch das Konkursrecht regelten (nicht jedoch die Priorität). Mit Recht geht Jilek sodann ausführlich auf die Entstehung und Inhalte des Konkursrechts der „Prozessordnung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten“ von 1869 ein, die in den Art. 1173-1318 das Konkursrecht (die Gant) regelte. Die Prioritätsordnung blieb getrennt hiervon weiter bestehen.
Der zweite Teil des Werkes ist der Entwicklung der Klassensysteme im bayerischen Konkursrecht von der Landesordnung von 1578 an gewidmet (S. 159ff.). Seit der frühen Neuzeit erkannte das bayerische Konkursrecht nach dem Vorbild des römischen Rechts an, „dass es bestimmte Gläubigergruppen gab, die aufgrund ihrer besonderen Rechtstitel, ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit oder aus sozialen Erwägungen heraus als besonders schützenswert zu gelten hatten und deshalb eine bevorzugte Befriedigung bei der Verteilung des schuldnerischen Vermögens im Konkursverfahren verdienten“ (S. 156). Die bevorzugte Befriedigung sollte geschehen durch „Festlegung einer Befriedigungsreihenfolge, in der schützenswerten Gläubigergruppen einer ihrem Schutzbedürfnis entsprechenden Stelle zugeordn |
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Barta, Heinz, Demokratie als kulturelles Lernen. Studia, Innsbruck 2017. 212 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Barta, Heinz, Demokratie als kulturelles Lernen. Studia, Innsbruck 2017. 212 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wann der moderne Mensch den ersten Rechtssatz gebildet hat, ist angesichts der Überlieferungslage nicht bekannt. Immerhin wurde bereits 1948 ein Rechtstext des Königs Urnammu von Lagusch von etwa 2100 vor Christi Geburt entdeckt, von dem wenigstens vierzig Bestimmungen über ganz unterschiedliche Rechtsfragen erhalten sind. Erst etwa eineinhalb Jahrtausende später haben auch Griechen und Römer in einer der Gegenwart mehr oder weniger gut überlieferten Art und Weise Rechtsregeln aufgezeichnet, die von erheblicher Bedeutung für die Nachfahrengeblieben sind.
Nach dem Vorwort des vorliegenden schlanken Werkes hat das griechische Recht den Autor seit bald zwei Jahrzehnten in kaum mehr lösbarer Weise erfasst. Seitdem fragt er immer wieder, weshalb die vielfach klassische griechische Rechtsentwicklung bisher kaum oder jedenfalls unzureichend gewürdigt wurde. Mit einem eindrucksvollen, groß dimensionierten Projekt (Graeca non leguntur? mit bisher 680, 800, 550 und 680 Seiten an günstiger Stelle versucht er dies ebenso entschieden zu ändern wie mit seinem vertiefenden Vortrag über die Demokratie als wissenschaftliches Anliegen und Aufgabe für alle.
Gegliedert ist die gedankenreiche und weiterführende Studie in sieben Abschnitte über die Öffnung historischer Disziplinen in Richtung Naturwissenschaften, F. Braudels gegliedertes Geschichtsverständnis, die Bedeutung der Evolutionsbiologie für die alte Geschichte und die Rechtsgeschichte, Drakon, Solon und die Folgen (von autoritärer Satzung zum demokratisch beschlossenen Gesetz) sowie resümierend über die Demokratie als Form kulturellen Lernens. Am Ende zieht er aus seiner langjährigen Beschäftigung mit den unterschiedlichsten modernen Disziplinen den optimistischen Schluss, dass es eine ‚menschliche Natur‘ gibt, deren Stärken und Schwächen Anerkennung und Bearbeitung verdienen, weil |
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Vierzig (40) Jahre Familienrechtsreform, hg. v. Götz, Isabell/Schnitzler, Klaus. Beck, München 2017. XII, 371 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Das erste Eherechtsreformgesetz (EheRG) von 1976 (in Kraft getreten am 1. 7. 1977) ersetzte die Verschuldensscheidung durch das Zerrüttungsprinzip und führte zugleich den Versorgungsausgleich ein und begründete als eigenständigen Zug der Zivilgerichtsbarkeit die Familiengerichte. Zum 40. Jahrestag dieser grundlegenden Reform des Ehescheidungsrechts liegt nunmehr von Isabell Götz (Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München) und Klaus Schnitzler (Rechtsanwalt in Euskirchen) ein Sammelband mit 31 Beiträgen vor, die nicht nur die „vergangenen Jahre und Weiterentwicklung des Familienrechts, sondern auch einzelne aktuelle Probleme von heute in den Blick nehmen“ (S. V). Der Band beginnt mit einem Abschnitt „Zeitzeugen“ (S. 3-15) mit Beiträgen von Uwe Diederichsen, Dieter Schwab, Lore Maria Peschel-Gutzeit und Siegfried Willutzki, die man sich allerdings ausführlicher und stärker auf die Entstehungszeit des ersten EheRG bezogen gewünscht hätte. Willutzki stellt fest, dass aus seiner „richterlichen Perspektive die Einführung des Familiengerichts die bedeutendste Neuerung“ gewesen sei. Der Hauptteil beginnt mit dem Beitrag von Gabriele Britz: „Familienrechtsreform und Verfassungsrecht“ (S. 19-30), der einen Überblick über das Grundgesetz als „Motor der Reformgesetzgebung“ bringt. Im Folgenden befassen sich jeweils zwei Beiträge „mit einem Thema aus allen wesentlichen Bereichen des Familienrechts, der eine Beitrag jeweils aus einer generellen Warte, der andere bezogen auf aktuelle Einzelfragen aus der Praxis, wobei auch der Blick in die Zukunft gewagt wird“ (S. V). Erschlossen werden folgende Themenbereiche: Ehegattenrecht, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB, Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, Ausbildungsunterhalt (§ 1610 Abs. 2 BGB i. V. m. § 1603 Abs. 2 BGB), Elternunter |
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FürstenMacht - wahrer Glaube – Reformation und Gegenreformation – Das Beispiel Pfalz – Neuburg, hg. v. Henkel, Michael/Nadler, Markus, Teichmann, Michael u. a. (= Neuburger Kollektaneenblatt 165). Pustet, 2017, 451 S., 184 Abb |
Ganzen Eintrag anzeigen FürstenMacht - wahrer Glaube – Reformation und Gegenreformation – Das Beispiel Pfalz – Neuburg, hg. v. Henkel, Michael/Nadler, Markus, Teichmann, Michael u. a. (= Neuburger Kollektaneenblatt 165). Pustet, 2017, 451 S., 184 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Bis Anfang November 2017 veranstaltet die Bayerische Schlösserverwaltung in Verbindung mit der Stadt Neuburg an der Donau in dem Schloss in Neuburg eine große Ausstellung zur Konfessionsgeschichte. Der vorliegende Katalog zu dieser Ausstellung ist die derzeit aktuellste und umfassendste Darstellung zur Konfessionsgeschichte des nördlichen Teils des Bezirks Schwaben. Das Ausstellungsgebäude zeigt in seiner Architektur den Niederschlag, den die Reformation zum evangelischen Glauben durch Pfalzgraf Ottheinrich (1543) fand, in der Neuburger Schlosskapelle, dem ersten protestantisch gestalteten Kirchenraum. Als in der Zeit des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm (1613) in Folge seiner Konversion zum katholischen Glauben die maßgebliche Konfession in dem Fürstentum wechselte, wurde an das Neuburger Schloss die Hofkirche angebaut, deren Baugeschichte und Ausstattung sie zu einem der bedeutendsten Sakralbauten der Gegenreformation in Süddeutschland machte. Zwischen den beiden Ereignissen innerhalb von 70 Jahren ist das Fürstentum tief zerrissen. Die 23 Beiträge (S. 28 – 254) von sachkundigen Autoren beleuchten die Zustände in dem Fürstentum aus allen wesentlichen Perspektiven, die handelnden Personen (besonders Ottheinrich, Philipp Ludwig und Wolfgang Wilhelm) erfahren eine Darstellung, die ihre Handlungsweise und ihre Handlungsmöglichkeiten verständlich machen. Lokalstudien zu den Städten Sulzbach, Lauingen, Sinning und Neuburg zeigen, wie sich die Veränderungen auf die Bevölkerung im Fürstentum auswirkten. Eine besondere Beschreibung erfahren die Fürstinnen des Hauses Pfalz-Neuburg in ihrer Stellung zu den Konfessionsproblemen. Nicht selten gehörten die Fürstinnen einer anderen Konfession als die He |
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Ruppert, Karsten, Die Pfalz im Königreich Bayern. Geschichte, Kultur und Identität. Kohlhammer, Stuttgart 2017. 302 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ruppert, Karsten, Die Pfalz im Königreich Bayern. Geschichte, Kultur und Identität. Kohlhammer, Stuttgart 2017. 302 S., Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Im März 2014 befassten sich bayerische und pfälzische Historiker auf einer Tagung in Schloss Villa Ludwigshöhe mit der Zeit der Zugehörigkeit der Pfalz zu dem Königreich Bayern (1816 – 1918). Der Tagungsband mit den Vorträgen dieser Tagung erschien 2017 in den ‚Historischen Forschungen‘ als Band 115. Die hier zu besprechende Veröffentlichung eines der Mitveranstalter der Tagung, ehemaliger Professor der Universität Eichstätt/Ingolstadt, führt die Ergebnisse dieser Tagung in ansprechender Weise zusammen. Der ‚Bayerische Rheinkreis‘, der 1816 als ein Ergebnis der Gebietsverteilung auf dem Wiener Kongress in das erst wenige Jahre zuvor entstandene Königreich Bayern eingegliedert wurde, wurde erst 1837 in ‚Pfalz‘ umbenannt und bereits 1945 wieder von Bayern abgetrennt. In dem neuerworbenen Territorium umfasste der linksrheinische Teil der Kurpfalz, die im Übrigen zu Baden geschlagen worden war, etwa ein Viertel, das ehemalige Herzogtum Pfalz–Zweibrücken, Stammland der in München regierenden Wittelsbacher machte ein Fünftel aus. Die weiteren 38 staatlichen Gebilde führten zu einer großen Vielfalt. Sie waren zu einem nicht geringen Teil 1792 von Frankreich besetzt und schließlich 1798 in Departements gegliedert worden. Die Vielfalt zeigte sich darin, dass es bei dem Anfall an Bayern keine Stadt gab, die eine zentrale Funktion hatte. Schnell wurden in der größten Stadt, die nahe am Kernland lag, Speyer, staatliche und kirchliche Funktionen angesiedelt. Bereits in französischer Zeit waren Privilegien der Adelsfamilien und der Kirche aufgehoben wurden, so dass Grundherrschaft und Patrimonialgerichte, die im restlichen Bayern erst in Folge der Revolution 1848 beseitigt wurden, im Rheinkreis nicht bestanden. Der Verfasser zeigt, wie in dem neuen Gebiet behutsam Einrichtungen eingeführt wurden, die |
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Castendyck, Karl Wilhelm, Kriegschronik der evangelischen Pfarrei Eichen-Erbstadt 1914-1918, hg. v. Müller, Jürgen unter Mitwirkung von Alt, Katja/Erichsen-Wendt, Friederike. (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 176). Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, Marburg 2017. 244 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Das Gedächtnis des Menschen ist begrenzt, weshalb er im Laufe der Geschichte die Schrift entwickelt hat. Sie kann seine Gedanken über seinen Tod hinaus aufbewahren und Mitmenschen mitteilen. Hieraus ist auch der Gedanke der Chronik entstanden.
Einen besonderen Einzelfall enthält das vorliegende Werk, das die Chronik der evangelischen Kirchengemeinde Eichen-Erbstadt am Rande der Wetterau wiedergibt. Seine Vorlage befindet sich im Pfarramt der Kirchengemeinde in der Form eines gebundenen Foliobands mit 174 eng beschriebenen Seiten, deren Texte am 1. Januar 1895 beginnen und 1938 enden. Hiervon wählt die Ausgabe 85 Folioseiten aus, die im Druck fast 200 Druckseiten ergeben.
Der Edition ist eine sachkundige Einleitung der beiden Mitwirkenden über die beiden Dörfer, die Pfarrchronik, den Verfasser, Kriegserfahrungen und Kriegsalltag in Eichen und Castendycks Rolle als Gemeindehirte vorangestellt, der eine editorische Vorbemerkung folgt. Hieran schließt sich der Text gegliedert in die fünf Kriegsjahre von 1914 bis 1918 an, der durch einige Anhänge ergänzt wird. Möge durch die eindrucksvolle, mit einem Bild des Verfassers geschmückte Darstellung auch das Kriegsgeschehen des ersten Weltkriegs auf dem Land jedermann unmittelbar zugänglich werden.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Archivrecht für die Praxis, hg. v. Becker, Irmgard Christa/Rehm, Clemens. MUR, München 2017. 246 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
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Die komplexen Rechtsfragen des Archivwesens werden in diesem Handbuch auf neuartige und umfassende Art und Weise bearbeitet. Die Herausgeber, als Leiterin der Archivfachschule in Marburg bzw. Abteilungsleiter in dem Landesarchiv Baden-Württemberg, historisch und fachlich seit vielen Jahren bestens ausgewiesen, haben ein vorbildliches Kompendium vorgelegt, das auf dem modernsten aktuellen Stand steht.
Mit Geheimnis und Gedächtnis umschreibt Clemens Rehm in seiner geschichtlichen Darstellung wesentliche Elemente der Grundfunktionen des Archivs als gesicherter Hort von Informationen. Der „Spannungsbogen zwischen Sicherung von Herrschaftswissen und gesellschaftlichem Erinnerungsspeicher“ (S. 4) wird deutlich. Das moderne Archivrecht beginnt mit der Entstehung des französischen Nationalarchivs seit 1794. Rehms Perspektive richtet sich auch auf Archivgeschichte als Territorial- und Lokalgeschichte, auf die Erweiterung des Archivbegriffs und den Wandel des Berufsbildes des Archivars – in ihrer wachsenden Distanz zum Arkanbereich der Macht und zur Ermöglichung erweiterten Zugangs, vor allem mit den Archivgesetzen seit 1987.
Nicht zuletzt mit den noch in Entwicklung begriffenen Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder werden die Archive mehr und mehr zu Kontrollvoraussetzungen von Entscheidungsprozessen, auch von aktuellen politischen Entwicklungen, wenn es um den Zugang zu Vorgängen und Archiven der Ministerien und der Verwaltungen in Bund und Ländern insgesamt geht. Die historische und politisch-gesellschaftliche Retrospektive gehört zur Basis demokratischer Kultur. Wenn auch mit dem neu formulierten „Recht auf Vergessen“ eine neue Schranke in nuce entstanden sein mag, so wirkt sie doch nicht hinderlich für das Archivwesen, sondern allenfalls für eine dem Daten- und Persönlichkei |
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Bruhns, Hinnerk, Max Weber und der Erste Weltkrieg. Mohr Siebeck, Tübingen 2017. VIII, 221 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bruhns, Hinnerk, Max Weber und der Erste Weltkrieg. Mohr Siebeck, Tübingen 2017. 221 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wie erlebte der berühmte deutsche Soziologe Max Weber (1864-1920) den Ersten Weltkrieg? Welche Haltung nahm er gegenüber den politischen Herausforderungen dieser Zeit, gegenüber Krieg und Frieden ein, schlug sich diese in seinem wissenschaftlichen Werk nieder, und wenn ja, wie? Derlei Fragen treiben den 1943 in Bielefeld geborenen, promovierten Historiker und Romanisten Hinnerk Bruhns um, der 1985 zum Directeur de recherche im Centre de recherches historiques der Pariser École des Hautes Études en Sciences Sociales bestellt worden war. Sein Interesse sei durch die Lektüre der Kriegsbriefe Max Webers geweckt, ein ursprünglich zusammen mit Gerd Krumeich geplantes Übersetzungsprojekt ins Französische dann aber nicht realisiert worden. So mündete der 2012 in diesem Zusammenhang vom Verfasser gehaltene Vortrag schließlich in den vorliegenden schmalen Band, der neben den genannten Briefen auch Abhandlungen, Reden und Zeitungsartikel Max Webers verwertet. Zugute kommt der Arbeit, dass durch das weit gediehene Projekt der Max Weber-Gesamtausgabe (MWG, 1984ff.) ein geordneter Zugriff auf diese Materialien, die durch die wissenschaftliche Literatur ergänzt werden, nunmehr unkompliziert möglich ist.
„Von der Schwelle des dritten Kriegsjahres zum Versailler Vertrag“ titelt etwas überraschend der erste von insgesamt drei Abschnitten. Nicht 1914, sondern 1916 ist das Jahr, mit dem die Betrachtungen einsetzen, denn im Juli 1916 konstituierte sich ein „Deutscher Nationalausschuss für einen ehrenvollen Frieden“, der zum 1. August in 39 deutschen Städten bekannte Persönlichkeiten als Redner zu diesem Thema sprechen ließ, um die Öffentlichkeit für einen „Verständigungsfrieden“ zu gewinnen. Obwohl Max Weber zwar nicht öffentlich, aber in privaten Briefen zunächst ebenfalls euphorisch den Krieg begrüßt und als Leutnant der Reserve freiw |
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Nolte, Hans-Heinrich, Kurze Geschichte der Imperien, mit einem Beitrag von Nolte, Christiane. Böhlau, Wien 2017. 505 S., 18 Tab., 12 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nolte, Hans-Heinrich, Kurze Geschichte der Imperien. Mit einem Beitrag von Nolte, Christiane. Böhlau, Wien 2017. 505 S., 18 Tab., 12 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Allein auf sich gestellt in einer widrigen Umwelt auf Dauer nicht überlebensfähig, hat sich der Mensch von Anbeginn in kleinen, später in größeren Gruppen zusammengeschlossen. Die komplexe Frage, welche dieser sich als Herrschaftsgefüge ausdifferenzierenden Organisationsformen kraft ihrer Lösungspotentiale dem allgemeinen Wohl am besten gerecht wurde und wird, steht im Hintergrund der Untersuchung des emeritierten, einst an der Universität Hannover lehrenden Osteuropa- und Globalhistorikers Hans-Heinrich Nolte, der vor allem, aber keineswegs ausschließlich an Forschungen des Politikwissenschaftlers Herfried Münkler und an Immanuel Wallersteins Weltsystemtheorie anknüpft. In Betracht stehen das Imperium, der Nationalstaat und die Union. Der Ansatz des Verfassers ist breit, offen und selektiv; sympathisch gesteht er ein, „(a)ufgrund geringer oder fehlender Kompetenz […] leider keine Beispiele aus dem vorkolumbianischen Amerika und aus der romanischen Welt“ einzubeziehen (S. 8). In fünf Kapiteln werden 14 Imperien und/oder Hegemonialmächte skizziert und abschließend jeweils anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs beschrieben. Ein weiteres, abschließendes Kapitel versucht Wesen und Leistungen von Imperien und Unionen zu bilanzieren.
Die Darstellung beginnt im ersten Abschnitt mit Betrachtungen zur bereits mehrfach ventilierten Streitfrage, ob die USA im 21. Jahrhundert den Weg zu einem neuen Imperium gingen. Es könne zwar „nicht die Aufgabe eines Historikers sein, über die politischen Lösungen der Zukunft zu schreiben“, aber da „mit den Imperien eine politische Herrschaftsform wieder ins Gespräch gekommen ist, die über 3000 Jahre alt ist, kann ein Historiker versuchen, eine Übersicht über Leistungen und Defizite von Imperien anzubieten. […] Es verspricht also Aufsch |
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Das Arnsburger Urbar, bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 54 = Hessische Urbare und Salbücher 2). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2017. XXIV, 780 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Arnsburger Urbar, bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 54 = Hessische Urbare und Salbücher 2). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2017. XXIV, 780 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Kloster Arnsberg, das lateinisch monasterium castrum aquilae genannt wurde, ist in der Gegenwart der Überrest einer ehemaligen Zisterzienserabtei. Diese wurde 1174 gegründet und 1803 bei der Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluss zwecks Entschädigung des Gesamthauses Solms für verlorene linksrheinische Güter aufgehoben. 1810 gelangte das Klostergut an die Grafen von Solms, wobei die spätromanischen und frühgotischen Teile der früheren Klosterkirche als Ruine erhalten blieben.
Nach der prägnanten Einleitung des Bearbeiters blieb das Archiv des Klosters zunächst in Arnsburg, wo die Klosterurkunden seit 1845 von dem Darmstädter Archivar Ludwig Baur verzeichnet wurden, während der Aktenbestand des Klosterarchivs auf die vier Linien der Grafen von Solms aufgeteilt wurde. 1861 kam das Gesamtarchiv von Arnsburg nach Lich, wo in Schloss Lich die 1930 wohl geordneten und der Benutzung zugänglichen Urkunden mit den gleichfalls nach Lich gelangten, noch vollkommen ungeordneten Akten den Bestand Arnsburg bilden. In dem ungeordneten Teil fand der Darmstädter Archivrat Fritz Hermann in dem Frühjahr 1919 das bis dahin nicht mehr bekannte Urbar, das anschließend 1920 in dem Staatarchiv Darmstadt von Ernst Widmann untersucht und neu foliiert wurde.
Das Urbar besteht aus einer Pergamenthandschrift des 14./15. Jahrhunderts mit den Blättern 1-301 und 315 und einer Papierhandschrift des 16. Jahrhunderts (Blätter 302-314 und 316-388), wobei die erste Lage der Papierhandschrift in die letzte Lage der Pergamenthandschrift eingebunden ist. Die chronologisch von 1372 bis 1388 angeordneten Einträge enden auf Blatt 271v. Danach folgen eine Güterbeschreibung von 1403 und andere „in nicht |
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Bachmann, Sarah A., Die kaiserliche Notariatspraxis im frühneuzeitlichen Hamburg (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 70). Böhlau, Wien 2017. 354 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bachmann, Sarah A., Die kaiserliche Notariatspraxis im frühneuzeitlichen Hamburg (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 70). Böhlau, Wien 2017. 354 S.
Detaillierte Untersuchungen über die Notariatspraxis nach der Reichsnotarordnung von 1512 bis zum Untergang des Reichs 1806 gehören noch immer zu den Desideraten der rechtshistorischen Forschung. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich Bachmann des Hamburger Notariats, zu dem noch keine detailliertere Untersuchung für die Zeit bis 1806 vorlag, angenommen hat. Grundlage der Untersuchungen sind, da Prozessakten und Notariatsakten bis 1780 beim großen Stadtbrand 1872 verbrannt sind, die vom Hamburger Staatsarchiv verwahrten, sich auf Hamburg beziehenden Prozessakten des Reichskammergerichts. Herangezogen werden die Prozesse, „in denen der Hamburger Rat entweder als Vorinstanz urteilte und dies in den Akten dokumentiert war oder nach solchen Prozessen, in denen der Rat selbst als Streitbeteiligter auftrat“ (S. 67; Verzeichnis der herangezogenen Akten S. 11f.). Hinzu kommen noch einige Akten des Reichshofrats sowie Testamente und notarielle Instrumente. Herangezogen wurde auch die frühneuzeitliche Literatur zum Notarrecht. Ziel der Arbeit ist, die „Verwendung notarieller Urkunden im frühneuzeitlichen Hamburg darzustellen“ (S. 64; Einsatz der Urkunden im Prozess als Beweismittel, urkundliche Glaubwürdigkeit und Einwendungen gegen die im Prozess vorgelegten Urkunden).
Der erste Hauptteil des Werkes umfasst die „Notare und ihre Schriftstücke“ (S. 79-117). Hierbei geht es im Schwerpunkt um die drei für Hamburg relevanten Schreibertypen (Schreiber, kaiserliche Notare und Ratsnotare, die bis auf einen einzigen nicht zugleich kaiserliche Notare waren) sowie um die „notariellen Schriftstücke“ (notarielle Urkunde, notarielle Kopie, notarielle Dorsalurkunde und besiegelte Urkunde sowie notarielle Unterfertigung; tabellarische Zusammenfassung S. 115f.). Im umfangreichen dritt |
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Raffeiner, Andreas, In Erinnerung an em. o. Univ.-Prof. Justizminister a. D. Dr. Hans Klecatsky. Andreas Raffeiner, Bozen 2017. 52 S., Raffeiner, Andreas, Minderheiten im Völkerrecht und das Beispiel Südtirol. Andreas Raffeiner, Bozen 2017, 76 S., 70 Jahre Pariser Vertrag 1946-2016 – Vorgeschichte – Vertragswerk – Zukunftsaussichten. Kovač, Hamburg 2017. 279 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Raffeiner, Andreas, In Erinnerung an em. o. Univ.-Prof. Justizminister a. D. Dr. Hans Klecatsky. Andreas Raffeiner, Bozen 2017. 52 S., Raffeiner, Andreas, Minderheiten im Völkerrecht und das Beispiel Südtirol. Andreas Raffeiner, Bozen 2017, 76 S., 70 Jahre Pariser Vertrag 1946-2016 – Vorgeschichte – Vertragswerk – Zukunftsaussichten. Kovač, Hamburg 2017. 279 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der in Bozen 1979 geborene Verfasser ist nach eigenem Bekunden Historiker, Heimatkundler, freiberuflicher Redakteur für Medien in Südtirol, Österreich und Deutschland, Autor, Lektor, Korrektor, Referent und Rezensent. Er ist dem Rezensenten seit langer Zeit als Studierender bekannt. Er strebt eine wissenschaftliche Zukunft durch Bekanntschaft mit wissenschaftlich tätigen Persönlichkeiten an und wirkt in diesem Zusammenhang als engagierter Herausgeber und Autor.
Die mit einem Porträt geschmückte Erinnerung an Hans Klecatsky und sein Leben für Recht und Gerechtigkeit beruht auf der väterlichen Freundschaft des Geehrten mit dem Verfasser, für die sich dieser bedanken will, wobei der Skizze von Geburt und Kindheit bis zu dem Verlust für die, die an Gerechtigkeit glauben, ein Interview mit Klecatsky mit dem Thema „Die EU ist ein Teufelskreis“, ein Werkverzeichnis , eine Abhandlung mit Südtirolbezug und Auszeichnungen folgen. Die Minderheiten im Völkerrecht gliedern sich nach einleitenden Worten in Einführung, historische Aspekte des Minderheitenschutzes, internationale Organisationen und Minderheitenschutz, Nichtregierungsorganisationen und internationaler Minderheitenschutz, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Fallbeispiel Südtirol. Sie enden mit der Hoffnung, dass sich die Staaten der Bereicherung durch die Minderheiten bewusster werden und ihren Schutz an die erste „Stelle stellen“.
Der Sammelband über den Pariser Vertrag beginnt mit einleitenden Worten Andreas Raffeiners und einem Vorwort Hans Benedikters. Danach be |
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Fedele, Dante, Naissance de la diplomatie moderne (XIIIe-XVIIe siècles). L’ambassadeur au croisement du droit, de l’éthique et de la politique (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 36). Nomos, Baden-Baden 2017. 846 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fedele, Dante, Naissance de la diplomatie moderne (XIIIe-XVIIe siècles). L’ambassadeur au croisement du droit, de l’éthique et de la politique (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 36). Nomos, Baden-Baden 2017. 846 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Gesandter ist der diplomatische Vertreter eines Staates bei einem anderen Staat oder einer internationalen Organisation. Bereits im römischen Recht ist der fremde Gesandte wegen der Wichtigkeit auswärtiger Beziehungen unverletzlich. Seit dem Hochmittelalter wird in Europa der ständige Gesandte geschaffen, wobei seit dem 19. Jahrhundert das Völkerrecht bezüglich des Gesandten bzw. der Gesandtschaft (z. B. Unbetretbarkeit des Gebäudes) genauer ausgestaltet (Wiener Reglement vom 19. 3. 1815, Aachener Protokoll vom 21. 11. 1818, danach Wiener Übereinkommen vom 18. 4. 1961) wird.
Mit einem besonderen Teilaspekt dieser völkerrechtlich wie staatsrechtlich wichtigen Entwicklung beschäftigt sich das vorliegende umfangreiche Werk, das auf eine von Michel Senellart betreute Dissertation des Verfassers in einem Zusammenwirken der Universitäten Lyon und Neapel zurückgeht, die in Lyon an dem 5. Dezember 2014 angenommen wurde. Gegliedert ist die gewichtige Untersuchung nach einer ausführlichen Einleitung in drei Teile. Sie betreffen die mittelalterlichen Anfänge und ihre Fortwirkung in der Neuzeit, die Entstehung des Staates und die Erneuerung der Thematik sowie die Ausarbeitung der Berufsstellung des Gesandten.
Insgesamt kann der auch deutsche Literatur einarbeitende Verfasser zeigen, dass die Entwicklung der modernen Gesandtschaft zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert das Ergebnis modernen politisch-rationalen Denkens ist. Vermutlich wäre am Ende eine englische oder deutsche Zusammenfassung für die Berücksichtigung seiner vielfältigen weitgespannten Überlegungen über den Gesandten an der Schnittstellen von Recht, Ethik und Politik in der internationalen Gesandtengeschichte förderlich gewesen. |
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Die Urkunden Alfons‘ von Kastilien, bearb. v. Schwab, Ingo (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 19, 1). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XLVIII, 279 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden Alfons‘ von Kastilien, bearb. v. Schwab, Ingo (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 19, 1). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XLVIII, 279 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zu den wichtigsten Herrschern im mittelalterlichen Europa zählen die Staufer, die mit Friedrich I. und Friedrich II. herausragende Persönlichkeiten stellten, an deren unglückseligen Ende ihr Reich aber im politischen Zwiespalt versank, da die Kurfürsten sich auf keinen deutschen Nachfolger einigen konnten. In dieser Lage entschieden sich drei Wähler für den in Toledo 1221 geborenen König von Kastilien und León, dessen Mutter Beatrix von Schwaben eine Tochter des römisch-deutschen Königs Philipp von Schwaben war. Ebenso viele Wahlfürsten wählten aber auch den Gegenkandidaten Richard von Cornwall.
Nach dem Vorwort der vorliegenden Edition nahmen die Monumenta Germaniae Historica bereits 1973 das von Dieter Hägermann als wissenschaftlichem Mitarbeiter Werner Goez‘ in Erlangen vorgeschlagene Arbeitsvorhaben einer Edition der Urkunden Alfons‘ des Weisen in ihr Programm auf. Zunächst als studentische, dann als wissenschaftliche Hilfskraft half der Bearbeiter bei der Sammlung von Drucken und Literatur. Seit dem Ende der 1980er Jahre wurde er als Bearbeiter hinzugefügt und konnte unter Mitwirkung Alfred Gawliks mit der vorliegenden Edition die gestellte Aufgabe vorzüglich lösen.
Die älteste der in dem vorliegenden Band nach einer sachkundigen Einleitung edierten Urkunden wurde in Burgos an dem 30. Oktober 1255 ausgestellt, die jüngste des in Sevilla an dem 4. April 1284 versterbenden Herrschers nach 26 Jahren in Sevilla an dem 9. Oktober 1281. Den insgesamt 75 Texten sind weitere 27 Stücke zumeist spanischer Herkunft aus der Zeit zwischen 1259 und 1274 angefügt, deren Bezug auf den fecho del imperio in dem Urkundentext ersichtlich ist. Ein Namensregister sowie ein Wort- und Sachregister schließen den Inhalt all |
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Thielen, Thorsten, Friede und Recht. Studien zur Genese des frühmittelalterlichen Herrscher- und Tugendideals in der lateinischen Literatur der römischen Antike und des frühen Mittelalters (= Rechtshistorische Reihe 471). Lang (PL Academic Research), Frankfurt am Main 2017. 874 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Thielen, Thorsten, Friede und Recht. Studien zur Genese des frühmittelalterlichen Herrscher- und Tugendideals in der lateinischen Literatur der römischen Antike und des frühen Mittelalters (= Rechtshistorische Reihe 471). Lang (PL Academic Research), Frankfurt am Main 2017. 874 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der aus den Hominiden vor mehr als 100000 Jahren entstandene Mensch ist ein zugleich soziales und individuelles Lebewesen, das ohne seine Mitmenschen nicht bestehen kann und sich trotzdem mit ihnen aus angeborenem Egoismus auseinandersetzen muss. Zum Ausgleich seiner natürlichen Aggressivität hat er in der Gesellschaft das Recht entwickelt. Mit dessen Hilfe kann er auch den Zustand ungestörter Ordnung sichern, in dem sich niemand der Gewalt bedient, um seine besonderen Interessen zu verwirklichen.
Mit einem einzelnen Aspekt dieser allgemeinen Problematik beschäftigt sich die 2005 von Hans Hattenhauer mit seiner Schrift Pax et iustitia (1983) angeregte, von Franz Dorn betreute, in dem Wintersemester 2016/2017 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier angenommene Dissertation des in Trier in Rechtswissenschaft ausgebildeten, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl seines Betreuers (früher) und als Lehrbeauftragter bzw. anscheinend als Richter an dem Sozialgericht tätigen Verfassers. Seine umfangreiche Untersuchung gliedert sich nach einer Einleitung über Gegenstand, Gang der Darstellung, Struktur und Quellenauswahl von der römischen Republik über Panegyrik, christliche Apologetik bis zur konstantinischen Wende, lateinische Panegyrik nach Konstantin, christliche Herrschafts- und Herrscherethik im vierten und fünften Jahrhundert sowie christliche Tugendlehre in den „germanischen“ regna in sieben Sachabschnitte. Sie betreffen die römische Herrschertugend im ersten vorchristlichen und nachchristlichen Jahrhundert und damit losgelöst von der Republik, die lateinische Panegyrik von Plinius bis Constantius, d |
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Zwierlein, Susanne, Studien zu den Arengen in den Urkunden Kaiser Ludwigs des Frommen (814-840) (= Monumenta Germaniae Historica, Studien und Texte 60). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XXXIII, 471 S., 7 Diagr., 99 Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Handlung eines Menschen gegenüber einem Mitmenschen wirkt diesem gegenüber gefälliger, wenn ihr eine freundliche, begründende Einleitung voransteht. Wohl aus diesem Grunde hat sich in der spätantiken Rhetorik eine Praxis ausgebildet, Urkunden eine einleitende Passage nicht rechtserheblicher Art voranzustellen, die in der wissenschaftlichen Bezeichnung (Arenga) auf gotisch *hriggs, Ring. Versammlung zurückzuführen ist und von den mittelalterlichen Urkundenverfassern übernommen wurde. Sie kann vielfältige Aufschlüsse über die allgemeine Geistesgeschichte bieten.
Mit den Arengen in den Urkunden Kaiser Ludwigs des Frommen beschäftigt sich die über dem Atlantik abgesegnete vorliegende Untersuchung, die von Theo Kölzer in dem Rahmen der Edition der Urkunden Ludwigs des Frommen angeregt und betreut sowie in dem Sommersemester 2013 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommen wurde. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in einen analytischen und einen systematischen Teil. Behandelt werden in zehn Abschnitten nach einem Überblick etwa die Motive in den Arengen, der konkrete Verwendungszusammenhang, die Empfänger, die Rechtsinhalte die Sprache, die Zeitverhältnisse, die Adressaten und die Nachwirkungen.
Insgesamt kann die Verfasserin feststellen, dass etwa drei Viertel der Urkunden Ludwigs des Frommen Arengen aufweisen. Sie setzen sich mosaikartig jeweils aus einer Auswahl zahlreicher miteinander kombinierbarer Motive zusammen.. In der Zusammenschau zeigen die Arengen Ludwig den Frommen als einen den Reformideen seiner Zeit verpflichteten Herrscher, wobei die Verfasserin Basistexte in einem Anhang besonders zusammenfasst und ihr sorgfältig erarbeitetes Werk dur |
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Künßberg, Eberhard von, Die Entwicklung der deutschen Rechtssprache, mit einem Vorwort v. Saar, Stefan Chr. Nomos, Baden-Baden 2017. 153 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach dem Vorwort Stefan Saars kam Eberhard Georg Otto Freiherr von Künßberg (Künssberg) in Galizien an dem 28. Februar 1881 zur Welt, studierte Rechtswissenschaft in Wien, promovierte, absolvierte die Staatsprüfungen Österreichs und ging 1904/1905 als Hörer der Philosophie nach München, wo ihm Karl von Amira, welcher 1896 der Gründungskommission des Deutschen Rechtswörterbuchs angehörte, Wegweiser und Vorbild wurde. 1905 folgte er einer Einladung zur Assistenz an dem 1897 bei der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften begründeten, in Heidelberg von Richard Schröder (1838-1917) betreuten Deutschen Rechtswörterbuch. Seit 1908 leitete Künßberg das Deutsche Rechtswörterbuch an der Seite Richard Schröders, der in ihm einen Arbeitsgefährten sah und Selbständigkeit und Freiheit gewährte, nach dem Tod Schröders (1917) in Alleinverantwortung und wurde nach der Habilitation des Jahres 1910 für deutsche Rechtsgeschichte und der Ausschlagung eines Rufes nach Neuchâtel 1916 Titularprofessor in Heidelberg, 1928 Professor an der preußischen Akademie und 1929 ordentlicher Honorarprofessor in Heidelberg, als welcher er das Deutsche Rechtswörterbuch bis Geleitleute (192´37/1938) vorantrieb und Folgebände bis zu seinem Tode am 3. Mai 1941 vorantrieb.
Seine Abhandlung über die Entwicklung der deutschen Rechtssprache ist bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen zur Geschichte der Rechtssprache, historischen Rechtsgeographie und rechtlichen Volkskunde für Juristen und Philologen .entstanden, die als Übungen seit dem Wintersemester 1920/1921 durchgeführt wurden und als Vorlesungen seit dem Sommer 1923 nachgewiesen sind. Obwohl der wegen seiner Ehe mit Katharina Samson in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft gefährdete Künßberg rechtssprachliche Lehre bis 1939 anbot, |
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Patt, Sarah, Studien zu den Formulae imperiales. Urkundenkonzeption und Formulargebrauch in der Kanzlei Ludwigs des Frommen (814-840) (= Monumenta Germaniae Historica, Studien und Texte 59). Harrassowsky, Wiesbaden 2016. XXXIV, 348 S., 1 Abb., 3 Diagr., 7 Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Das Leben des Menschen verläuft zwischen Kontinuität und Wandel und ist durch seine Mitmenschen sowohl gesichert wie auch bedroht. In diesen Spannungsverhältnissen haben die Menschen seit der Erfindung der Schrift begonnen, Gedanken überindividuell zu sichern und damit und dabei Gefahren durch Mitmenschen auszuweichen. Deshalb sind schon früh einmal geschaffene Muster naheliegenderweise auch für spätere ähnliche Geschehnisse in der Form von Sammlungen aufbewahrt worden.
Mit einem besonderen Fall der bereits in dem Altertum bekannten, für das quellenarme Frühmittelalter sehr bedeutsamen Sammlung allgemeiner Formulare für Urkunden beschäftigt sich die vorliegende, von Theo Kölzer in Zusammenhang mit der Edition der Urkunden Kaiser Ludwigs des Frommen entstandene, von dem Doktorvater angeregt, im Sommersemester 2014 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation der viele Jahre an dem Lehrstuhl ihres Betreuers tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in fünf Sachkapitel. Diese betreffen Formeln und Formelsammlungen im Allgemeinen samt Einordnung der besonderen Formulae imperiales, die 418 Texte (Urkunden, davon 95 in dem Original überliefert und von mindestens 62 verschiedenen ziemlich gelichmäßig qualifizierten Schreibern geschrieben) Ludwigs des Frommen für etwa 200 Empfänger, die in der Handschrift Paris, BnF, Ms. lat. 2718 (ein Glücksfall und eine harte Nuss zugleich) überlieferten Formulae imperiales und ihr Verhältnis zu den Urkunden.
Im Ergebnis kann die Verfasserin nach gründlicher Bearbeitung feststellen, dass nichts darauf hindeutet, dass die Sammlung über den engeren Kanzlei |
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Castendyck, Karl Wilhelm, Kriegschronik der evangelischen Pfarrei Eichen-Erbstadt 1914-1918, hg. v. Müller, Jürgen unter Mitwirkung von Alt, Katja/Erichsen-Wendt, Friederike. (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 176). Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, Marburg 2017. 244 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Das Gedächtnis des Menschen ist begrenzt, weshalb er im Laufe der Geschichte die Schrift entwickelt hat. Sie kann seine Gedanken über seinen Tod hinaus aufbewahren und Mitmenschen mitteilen. Hieraus ist auch der Gedanke der Chronik entstanden.
Einen besonderen Einzelfall enthält das vorliegende Werk, das die Chronik der evangelischen Kirchengemeinde Eichen-Erbstadt am Rande der Wetterau wiedergibt. Seine Vorlage befindet sich im Pfarramt der Kirchengemeinde in der Form eines gebundenen Foliobands mit 174 eng beschriebenen Seiten, deren Texte am 1. Januar 1895 beginnen und 1938 enden. Hiervon wählt die Ausgabe 85 Folioseiten aus, die im Druck fast 200 Druckseiten ergeben.
Der Edition ist eine sachkundige Einleitung der beiden Mitwirkenden über die beiden Dörfer, die Pfarrchronik, den Verfasser, Kriegserfahrungen und Kriegsalltag in Eichen und Castendycks Rolle als Gemeindehirte vorangestellt, der eine editorische Vorbemerkung folgt. Hieran schließt sich der Text gegliedert in die fünf Kriegsjahre von 1914 bis 1918 an, der durch einige Anhänge ergänzt wird. Möge durch die eindrucksvolle, mit einem Bild des Verfassers geschmückte Darstellung auch das Kriegsgeschehen des ersten Weltkriegs auf dem Land jedermann unmittelbar zugänglich werden.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die Zukunft Europas und das Judentum. Impulse zu einem gesellschaftlichen Diskurs, hg. v. Deutsch, Oskar. Böhlau, Wien 2017. 193 S., 4 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Zukunft Europas und das Judentum. Impulse zu einem gesellschaftlichen Diskurs, hg. v. Deutsch, Oskar. Böhlau, Wien 2017. 193 S., 4 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Judentum ist eine Religionsgemeinschaft, deren Anhänger ursprünglich die Bewohner des nach dem vierten Sohn Jakobs benannten Stammes in dem Gebiet um Jerusalem, Hebron, Beer Sheva) waren. Ihre Frühgeschichte ist bisher nicht eindeutig feststellbar. Seit spätestens dem achten vorchristlichen Jahrhundert haben sie aber in vielfacher Verfolgung und Zerstreuung bis in die Gegenwart trotz ihrer verhältnismäßig geringen Zahl einen gewichtigen Einfluss auf die geistige Entwicklung der Menschheit genommen.
Zum 120. Jahrestag des ersten Zionistentages in Basel vom 29. bis 31. August 1897 legt der in Wien 1963 geborene Unternehmer und Kaffeehändler (Alvorada), der seit Februar 2012 Präsident der israelitischen Kultusgemeinde Wiens und des Bundesverbandes der israelitischen Kultusgemeinden Österreichs und seit November 2012 Präsident der IKG isr, einen schmalen Sammelband über die Zukunft vor. Er umfasst insgesamt elf Beiträge. Sie beginnen mit Arnold Schönbergs Vier-Punkte-Programm für das Judentum aus einem Brief an Thomas Mann vom Oktober 1938 und enden mit Bassam Tibis Studie über die Migration aus der Welt des Islam und die Wiedereinführung von Judenhass und Antisemitismus in Europa.
Insgesamt beruht der Band auf Gesprächen mit verschiedenen Persönlichkeiten, die den Herausgeber dazu bewogen haben, Freunde und Menschen, die sich mit der Zukunft Europas und des Judentums beschäftigen, zu bitten, ihre Gedanken und Reflexionen einzubringen. In diesem Rahmen beantwortet Ingo Zechner einleitend die Frage „warum Israel“, erinnert Shlomo Avineri an Institutionen und Visionen aus Theodor Herzls Vermächtnis, überlegt Wolfgang Benz ob der Anitsemitismus der Gegenwart anschwellende Judenfeindshahaft oder gleichbleibendes akutes Ressentiment ist, behandelt Jean-Yves Camus |
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Ruppert, Karsten, Die Pfalz im Königreich Bayern. Geschichte, Kultur und Identität. Kohlhammer, Stuttgart 2017. 302 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerRuppertdiepfalzimkönigreichbayern20170904 Nr. 16469 ZIER 7 (2017) 50. IT
Ruppert, Karsten, Die Pfalz im Königreich Bayern. Geschichte, Kultur und Identität. Kohlhammer, Stuttgart 2017. 302 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Pfalz, deren Namen sich mittelbar von lateinisch palatium, N., Palast ableitet, ist im Kern das aus dem Herrschaftsgebiet des fränkischen Pfalzgrafen Lothringens (1093 comes palatinus Rheni) nach der stiefbrüderlichen Belehnung Konrads von Staufen durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa 1155/1156 entstehende Land an dem mittleren Rhein. 1214 gelangte es nach dem kinderlosen Tod des letzten Pfalzgrafen an die Wittelsbacher. 1329 bestimmte der Hausvertrag von Pavia die Trennung der oberen Pfalz in dem bayerischen Nordgau zwischen Fichtelgebirge und Regensburg und der (unteren) Pfalz von Bayern.
Mit der jüngeren Geschichte der Pfalz in dem Königreich Bayern, dem die Pfalz auf dem Wiener Kongress 1815 (wieder) zugeteilt wurde, beschäftigt sich das vorliegende Werk des 1946 in Bad Bergzabern geborenen, ab 1967 in Geschichte, Germanistik, Philosophie und Pädaogik in Bonn ausgebildeten, 1977 in Bonn bei Konrad Repgen mit einer Dissertation über die kaiserliche Politik auf dem westfälischen Friedenskongress (1643-1648) promovierten, 1990 bei Rudolf Morsey an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer habilitierten und 1995 als Nachfolger Heinz Hürtens für neuere und neueste Geschichte an die Universität Eichstätte berufenen bekannten Neuzeithistorikers. Es hat unmittelbar nach seinem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Deswegen genügt an dieser Stelle ein kurzer Hinweis auf die eine bisherige Lücke schließende Darstellung.
Gegliedert ist sie nach einem kurzen, in Mechtersheim verorteten Vorwort in 14 Sachkapitel, an die Anmerkungen, Quellen, Literatur, Archivalien und Register der Personen und Orte angeschlossen sind. Behandelt werden in zeitlicher Reih |
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Fünfzig (50) Jahre Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien 1966-2016, hg. v. Perz, Bertrand/Markova, Ina. New Academic Press, Wien 2017. 495 S., 40 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Mit einer fast 500 Seiten starken Publikation bilanziert das Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien das erste halbe Jahrhundert seines Bestehens. Anknüpfend an Impulsgeber wie die Österreichische Gesellschaft für Zeitgeschichte (1960) und den (damaligen) Verein Österreichisches Dokumentationsarchiv der Widerstandsbewegung (1963; später Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes DÖW) 1966 aus der Taufe gehoben, kam dem Institut innerhalb Österreichs eine Vorreiterrolle in der institutionalisierten universitären und außeruniversitären Zeitgeschichtsforschung zu; an den Universitäten Graz und Innsbruck sollten entsprechende Einrichtungen deutlich später, nämlich erst 1984 ins Leben gerufen werden. Bertrand Perz, der 2013 eine assoziierte Professur am Institut erhalten hat und der Österreichischen Gesellschaft für Zeitgeschichte vorsteht, hat gemeinsam mit seiner Mitarbeiterin Ina Markova die Herausgeberschaft des Sammelwerks übernommen, das sich die „Selbsthistorisierung“ des Instituts auf die Fahnen geschrieben hat. Dieser sei eine weitergehende Bedeutung dahingehend zuzuschreiben, als dass allgemein der Wandel der Rahmenbedingungen und der gesellschaftlichen Positionierung der Zeitgeschichte in Österreich während der vergangenen 50 Jahre daraus ersichtlich werden soll. Somit könne, so Institutsvorstand Oliver Rathkolb, „diese etwas ‚andere‘ Festschrift durchaus als historischer Leistungsnachweis für den Anspruch der Zeitgeschichte in der Gegenwart und Zukunft gesehen werden“ (S. 13).
In der Tat liefert der Band ein umfangreiches und facettenreiches Bild jener Jahrzehnte zeitgeschichtlicher Forschung, das drei Schwerpunkte setzt. Der erste besteht in der Dokumentation der personellen, räumlichen und thematischen Expansion d |
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Tiews, Alina Laura, Fluchtpunkt Film. Integrationen von Flüchtlingen und Vertriebenen durch den deutschen Nachkriegsfilm 1945-1990 (= Diktatur und Demokratie im 20. Jahrhundert 6). be.bra Verlag, Berlin-Brandenburg 2017. 368 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Tiews, Alina Laura, Fluchtpunkt Film. Integrationen von Flüchtlingen und Vertriebenen durch den deutschen Nachkriegsfilm 1945-1990 (= Diktatur und Demokratie im 20. Jahrhundert 6). be.bra Verlag, Berlin-Brandenburg 2017. 368 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch hat im Laufe seiner Geschichte mittels seines Verstands eine ganze Reihe von wichtigen Fertigkeiten entwickelt, die der außermenschlichen Natur unbekannt waren und sind. Zu ihnen zählen außer dem Sprechen, Malen und Schreiben auch das Telefonieren, Telegraphieren und Photographieren. Dabei folgten der Entdeckung der Lichtempfindlichkeit von Silbersalzen in dem Jahre 1727 die Festhaltung eines Bildes auf einer Zinnplatte durch Joseph Nicéphore Nièpce, die unikate Daguerrotypie Louis Daguerres, das bei dem Betrachter den Eindruck bewegter Bilder erzeugende Lebensrad, die Serienfotografie eines galoppierenden Pferdes und 1888 die ersten bewegten Bilder, die sich als Film bezeichnen lassen. Seitdem ist der Film als Aufzeichnung oder Nachahmung einer Wirklichkeit ein fester Bestandteil der menschlichen Informationswelt.
Mit einem besonderen Aspekt der weiteren Entwicklung beschäftigt sich die mit Michael Schwartze entwickelte und von ihm betreute Idee einer Betrachtung der Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen durch den deutschen Nachkriegsfilm der 1984 geborenen, in neuerer und neuester Geschichte sowie deutscher Philologie an der Humboldt-Universität in Berlin und in Münster ausgebildeten, von 2005 bis 2009 für das Deutsche Historische Museum arbeitende und seit 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg tätigen Verfasserin, deren in Münster angenommene, mit Unterstützung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gedruckte Dissertation der Allgemeinheit mit dem vorliegenden Werk zur Verfügung gestellt ist. Die Untersuchung gliedert sich nach einer Einleitung über Forschungsstand, Gegenstand, Fragestellung, Quellen, Theorien |
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Vierzig (40) Jahre Familienrechtsreform, hg. v. Götz, Isabell/Schnitzler, Klaus. Beck, München 2017. XII, 371 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vierzig (40) Jahre Familienrechtsreform, hg. v. Götz, Isabell/Schnitzler, Klaus. Beck, München 2017. XII, 371 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Welt, der Mensch und das Recht gleichen sich in der Geschichtlichkeit ihres Werdens, Seins und Vergehens. Sie durchlaufen Zeitabschnitte von Dauer und Wandel, ohne dass sich diese jeweils lange Zeit vorhersagen oder inhaltlich bestimmen lassen. Was durch Jahrtausende oder Jahrhunderte festen Bestand hatte, kann wie durch Eruptionen von Vulkanen in überraschend kurzer Zeit Form und Inhalt weitgehend und nachhaltig verändern, um danach wieder länger in der neuen Gestalt zu verbleiben oder sich doch noch weiter zu verändern.
Nach dem kurzen Vorwort der als vorsitzende Richterin an dem Oberlandesgericht München und als Rechtsanwalt in Euskirchen tätigen Herausgeber trat an dem 1. Juli 1977 das erste Eherechtsreformgesetz in Kraft, nachdem sich bereits die französische Revolution des Jahres 1789 für die Gleichheit aller Menschen ausgesprochen hatte. Erst jetzt wich (außer der Vorherrschaft des Mannes) die schon lange kritisierte Verschuldensscheidung der Ehe zwischen Mann und Frau dem Zerrüttungsprinzip und der Versorgungsausgleich wurde hauptsächlich zur Besserstellung der nicht berufstätigen Ehefrau eingeführt. Die Familiengerichte als eigenständiger Zweig der Zivilgerichtsbarkeit waren nunmehr für alle Familiensachen von der Ehescheidung über Kindschaftsrechtsregelungen bis zu Unterhaltsstreitigkeiten zuständig, die vorher von unterschiedlichen Gerichten entschieden worden waren.
Auch wenn ein zweites Eherechtsreformgesetz nie verabschiedet wurde, wurde das Familienrecht weiter geändert. Die wichtigsten Schritte hierbei waren das erste Gesetz zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften von dem 20. Februar 1986, das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts von dem 16. Dezember 1997, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger |
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Walterskirchen, Gudula, Die blinden Flecken der Geschichte. Österreich 1927-1938. Kremayr & Scheriau, Wien 2017. 223 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Walterskirchen, Gudula, Die blinden Flecken der Geschichte. Österreich 1927-1938. Kremayr & Scheriau, Wien 2017. 223 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Soweit dies dem Menschen ersichtlich ist, geschieht das Geschehende, mag es auch von subjektiven Vorstellungen getragen sein, objektiv. Dessenungeachtet stellt sich ihm der nachträgliche Betrachter ziemlich oft subjektiv gegenüber, weil es ihm behagt oder missfällt. Aus diesem Grunde werden positiv erscheinende Ereignisse grundsätzlich positiv und häufig erwähnt, negativ aufgenommene Geschehnisse dagegen häufig verschwiegen oder umgedeutet.
Mit einem speziellen Einzelaspekt dieser Problematik beschäftigt sich das vorliegende Werk der in Sankt Pölten 1967 (als Gudula Schrittwieser) geborenen, in Geschichte und Kunstgeschichte in Graz und Wien ausgebildeten, 2000 in Wien mit einer Dissertation über den Adel in Österreich im 20. Jahrhundert promovierten, nach einer fünfjährigen Tätigkeit bei der Tageszeitung Die Presse als freie Schriftstellerin wirkenden Verfasserin. Es gliedert sich nach einem Vorwort und einer Zeittafel in fünf chronologisch geordnete Abschnitte. Sie betreffen den blutigen Auftakt mit Schattendorf und dem Gemetzel vom Juli 1927, den Arbeiteraufstand, Bürgerkrieg oder Putschversuch von dem Februar 1924, den Ständestaat oder Austrofaschismus, die Stellung Österreichs als Opfer oder Täter des Anschlusses 1938 und die Gedenkkultur.
Im Ergebnis ihrer interessanten und eindrucksvollen Darstellung hält es die Verfasserin zutreffend für besonders wichtig, dass es gelingt, die sehr umstrittenen Phasen der österreichischen Zeitgeschichte ausgewogen, kritisch hinterfragend und unabhängig von ideologisch motivierten Positionen zu beschreiben. Dabei sollte niemand für sich eine ausschließende Deutungshoheit in Anspruch nehmen. Nur auf diese Weise können die blinden Flecke der Geschichte angemessen mit Geschehenem gefüllt werden, wie dies trotz aller Menschlichkeit des Mensc |
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Pauer-Studer, Herlinde/Velleman, James David, „Weil ich nun mal Gerechtigkeitsfanatiker bin“. Der Fall des SS-Richters Konrad Morgen. Suhrkamp, Berlin 2017. 349 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pauer-Studer, Herlinde/Velleman, James David, „Weil ich nun mal Gerechtigkeitsfanatiker bin“. Der Fall des SS-Richters Konrad Morgen. Suhrkamp, Berlin 2017. 349 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Als Adolf Hitler sich 1919 politisch engagierte, begegneten ihm die Deutschen ganz unterschiedlich, doch folgten sie seinen nationalsozialistischen Vorstellungen allmählich in ihrer ausreichenden Mehrheit. Ihre Motive waren dabei durchaus unterschiedlicher, in der Gegenwart meist nicht mehr genau aufklärbarer Art. Im Einzelfall sind sie aber durchaus Gegenstand sorgfältiger Ermittlung und Analyse geworden.
Einer dieser Fälle wird in dem vorliegenden Werk sorgfältig dargelegt. Es hat deswegen bei seinem Bekanntwerden das Interesse eines ausgewiesenen Sachkenners erweckt. Aus diesem Grunde genügt es an dieser Stelle, vorweg auf die detaillierte Studie mit wenigen Worten aufmerksam zu machen.
Gegliedert ist das im Original 2015 unter dem Sachtitel The Conscience of a Nazi Judge erschienene Buch in 18 weitgehend chronologisch geordnete Abschnitte. Sie setzen nach einer Einleitung über den rechtstheoretischen Kontext mit einer Art Ausgangspunkt ein und führen über den Eintritt in die SS, die SS- und Polizeigerichtsbarkeit, Kriminelle und Spione, die Charaktertypologie des Kriminellen, Rasse und Rassenfrage, Krakau, Buchenwald, Karl Otto Koch, Korruption, Mord, Komplizen, legale Tötungen, die Endlösung, Aktion Erntefest, Auschwitz, Adolf Eichmann, die SS-Prozesse in Weimar 1944, Eleonore Hodys als Zeugin gegen Rudolf Höß bis zur neuerlichen Versetzung nach Krakau und bis zu dem Kriegsende. Erst viele Jahre danach starb der in Frankfurt am Main an dem 8. Juni 1909 geborene, 1948 als entlastet eingestufte und nach dem zweiten Weltkrieg in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt tätige Jurist, (frühere)SS-Obersturmbannführer und Richter, der aus Gerechtigkeitsfanatismus die Korruption in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern bekämpfen |
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Mehring, Reinhard, Carl Schmitt. Denker im Widerstreit. Werk – Wirkung – Aktualität. Alber, Freiburg im Breisgau 2017. 412 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mehring, Reinhard, Carl Schmitt. Denker im Widerstreit. Werk – Wirkung – Aktualität. Alber, Freiburg im Breisgau 2017. 412 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Carl Schmitt (eigentlich Karl Schmitt) (Plettenberg 11. 7. 1888-Plettenberg 7. 4. 1985) hatte ein langes ungewöhnliches, nicht zuletzt von Sexualität und Alkohol geprägtes Leben, das an der Universität (zuletzt Berlin) allerdings insgesamt nur 26 Jahre währte, und hat, ohne Verfasser eines erfolgreichen Lehrbuchs zu sein, eine ungewöhnlich große Aufmerksamkeit erweckt, so dass das ihm gewidmete Schrifttum längst Gegenstand einer inzwischen überholten Bibliographie geworden ist. Reinhard Mehring, Professor für Politikwissenschaft und deren Didaktik an der PH Heidelberg, ist einer seiner besten Kenner. Er veröffentlichte zahlreiche Schriften zu Carl Schmitt und setzt dieses Engagement mit dem vorliegenden Werk fort.
Nach dem Vorspann war Carl Schmitt zwar ein gefährlicher Mineur (oder Gefährder) der Verfassung der Republik von Weimar und führender Jurist des Nationalsozialismus, wirkte aber auch nach seiner politisch begründeten Entlassung aus dem öffentlichen Dienst nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft als „brillanter Kopf und ingeniöser Anreger“. Die vorliegende Sammlung vereint einige neuere Studien zu Werk, Wirkung und Aktualität auf der Grundlage des Nachlasses und der vielen neueren Ausgaben. Sie erschließt die Entwicklungsgeschichte des Werkes, die ausgeprägten Selbstdeutungen und die intensiven Briefwechsel und Auseinandersetzungen mit Weggefährten und Schülern wie Huber, Gehlen, Ritter, Koselleck, Böckenförde oder Blumenberg und endet mit drei Studien zur Aktualität Schmitts in der Gegenwart.
Gegliedert ist die insgesamt 24 Texte enthaltende Sammlung in die vier Teile Positionen, Selbstbespiegelungen, Wechselwirkungen und Aktualisierungsskizzen. Sie beginnen mit dem Apologeten als Mineur (Carl Schmitts agonale Ideengeschichte) und enden mit Weltkonflikten |
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Stolleis, Michael, Verfassungs(ge)schichten, mit Kommentaren von Gusy, Christoph/Kaiser, Anna-Bettina (= Fundamenta Juris Publici 6). Mohr Siebeck, Tübingen 2017. 90 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stolleis, Michael, Verfassungs(ge)schichten, mit Kommentaren von Gusy, Christoph/Kaiser, Anna-Bettina (= Fundamenta Juris Publici 6). Mohr Siebeck, Tübingen 2017. 90 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber ist die Fundamenta Juris Publici benannte Reihe die Schriftenreihe des Gesprächskreises Grundlagen des öffentlichen Rechtes, der sich 2011 als Sektion der Tagung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer konstituiert hat. Die einmal in jedem Jahre geplanten Bände wollen den in der Sektionssitzung gehaltenen Vortrag und die beiden dazu abgegebenen Kommentare dokumentieren. Dabei will der Kreis das wissenschaftliche Gespräch auf die ideengeschichtlichen, verfassungsgeschichtlichen, verwaltungsgeschichtlichen, rechtsphilosophischen, sozialphilosophischen, staatsphilosophischen, rechtstheoretischen, rechtsdogmatischen und rechtssoziologischen Fundamente des ius publicum konzentrieren.
Der vorliegende schlanke Band dokumentiert das Grundlagengespräch der Staatsrechtslehrertagung in Linz in dem Oktober 2016. Gewidmet war es der Verfassung als historisch Überkommenen als Teil der allgemeinen Geschichte und der Rechtsgeschichte und auch als Erfahrungsschicht und Prägeschicht, auf deren Grundlage die geltende Verfassung als Antwort zu verstehen ist. Im Mittelpunkt der Überlegungen standen gemäß der überzeugenden Vorstellung des Referenten Bedeutung und Berechtigung der Verfassungsgeschichte als „Objekt rechtswissenschaftlicher Reflexion und Theoriebildung“.
Michael Stolleins, der sich seit 1988 durch seine Geschichte des öffentlichen Rechtes ein monumentales Denkmal gesetzt hat, gliedert seine Dietmar Willoweit zu dem 80. Geburtstag gewidmeten Ausführungen über Verfassungs(ge)schichten als Objekt rechtswissenschaftlicher Reflexion und Theoriebildung in sechs Teile über die Lage des Faches an deutschsprachigen Universitäten, Reichsgeschichte, Staats- und Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Ve |
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Ludwig Haas. Ein deutscher Jude und Kämpfer für die Demokratie, hg. v. Grothe, Ewald/Pomerance, Aubrey/Schulz, Andreas (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 174). Droste, Düsseldorf 2017. 321 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ludwig Haas. Ein deutscher Jude und Kämpfer für die Demokratie, hg. v. Grothe, Ewald/Pomerance, Aubrey/Schulz, Andreas (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 174). Droste, Düsseldorf 2017. 321 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Ludwig Haas wurde in Freiburg im Breisgau an dem 16. April 1875 geboren und starb in Karlsruhe an dem 2. August 1930. Nach dem Abitur auf dem humanistischen Gymnasium in Bruchsal studierte er seit 1894 an den Universitäten Heidelberg, München und Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaft, wobei er sich der Verbindung Badenia in dem Kartellconvent der Verbindungen deutscher Studenten jüdischen Glaubens anschloss. Nach seiner Dissertation über Mehrtäterschaft bei Richard Schmid und der zweiten juristischen Staatsprüfung (1901) ließ er sich in Karlsruhe als Rechtsanwalt nieder und wurde in vielfacher politischer Betätigung Reichstagsabgeordneter und Minister Badens.
Der ihm von den Herausgebern gewidmete Sammelband gliedert sich nach einem Vorwort in fünf Teile und einen Anhang. Die einzelnen Teile betreffen die politischen Anfänge, den Republikaner und Demokraten, die Familie Haas, einen Bildteil und Auswanderung, Exil und Remigration unter besonderer Berücksichtigung Südamerikas und Neuseelands. Verzeichnisse der Abkürzungen, der Abbildungen und Autoren sowie der Quellen und der Literatur runden den auf ein Sachverzeichnis verzichtenden Erinnerungsband benutzerfreundlich ab.
Am Beginn steht der von Aubrey Pomerance unter dem Titel Recht geht vor Macht gestaltete Beitrag über den Verbindungsstudenten Ludwig Haas. Danach werden die demokratische Politik an dem Ende des Kaiserreichs, die Berner Verständigungskonferenz von 1913, die Abgeordnetentätigkeit, der Beginn des Freistaats Baden, die Tätigkeit in der Nationalversammlung und im Reichstag, das Verhältnis zu dem Antisemitismus, der Linksliberalismus in der Weimarer Republik, das Vermächtnis Ludwig Haas‘, sein soziales Eng |
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Klix, Julia Christine, Privatrechtstheorie und Wirtschaft von 1967 bis 1982 – unter besonderer Berücksichtigung der Kartellrechtsgeschichte (= Rechtshistorische Reihe 470). Lang, Frankfurt am Main 2017. 232 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Klix, Julia Christine, Privatrechtstheorie und Wirtschaft von 1967 bis 1982 – unter besonderer Berücksichtigung der Kartellrechtsgeschichte (= Rechtshistorische Reihe 470). Lang, Frankfurt am Main 2017. 232 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Mit der von dem Menschen in dem Laufe seiner Entwicklung als günstig empfundenen Arbeitsdifferenzierung haben sich auch die Lebensfelder Recht und Wirtschaft ergeben. Wie vieles andere stehen sie nicht völlig isoliert nebeneinander, sondern können sich oder sollen sich sogar gegenseitig beeinflussen. Von daher ist die Gesamtheit der Beziehungen zwischen Recht und Wirtschaft von großer Bedeutung.
Mit einem Teilaspekt dieses Verhältnisses beschäftigt sich die von Frank L. Schäfer betreute, im August 2016 abgeschlossene und von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation der Verfasserin, der nach ihrem kurzen Vorwort ursprünglich die Frage gestellt worden war, „inwiefern die Privatrechtswissenschaft Theorien und Wirtschaftsmodelle zur Bewältigung der ökonomische (!) Krise bzw der Vorgänge von 1968 entwickelte“. Das gegen Ende sechser Jahre interessenbedingt weiter eingegrenzte Ergebnis, das jahrelang durch eine „großartige Teamleistung der Familie“ unterstützt wurde, gliedert sich in insgesamt sechs nicht völlig gleichgewichtige Teile. Sie betreffen Privatrechtstheorie und Wirtschaft von 1967 bis 1982, Wirtschaft und Privatrechtstheorie von 1967 bis 1982, wirtschaftliche Entwicklung (1966/1967, 1973/1974, 1979/1980, „Mit Fokus auf die Unterschiede“), Rechtsetzungspraxis im Kartellrecht, Übereinstimmung der Meinungslager der linken und bürgerlichen Vertreter sowie Thesen.
In diesem Rahmen werden neben vielen anderen vor allem die Ansichten Küblers, Rebes und Reichs näher betrachtet und wird die historische Entwicklung des Kartellrechts in der BRD (Bundesrepublik Deutschland) von dem gescheiterten Josten-Entwurf über das Gesetz gegen Wettbewer |
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Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht, hg. v. Maas, Heiko. Beck, München 2017. 333 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht, hg. v. Maas, Heiko. Beck, München 2017. 333 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Was die Justizjuristen des „Dritten Reiches“ Friedrich Bräuninger (portraitiert von Michael Kißener), Hans von Dohnanyi (Winfried Meyer), Wilhelm Ehret (Michael Kißener), Martin Gauger (Holger Schlüter), Heinrich Heldmann (Arthur von Gruenewaldt), Paulus van Husen (Karl-Joseph Hummel), Lothar Kreyßig (Gerhard Fieberg), Otto Lenz (Günter Buchstab), Karl Mosler (Manfred Schmitz-Berg), Karl Reichling (Dirk Frenking), Johann David Sauerländer (Hannes Ludyga), Karl Steinmetz (Georg D. Falk), Ernst Strassmann (Horst Sassin), Alfred Weiler (Angela Borgstedt), Karl Wintersberger (Ingo Müller), Josef Hartinger (Ingo Müller) und Paul Zürcher (Angela Borgstedt) miteinander verbindet, ist, dass ihr Name jeweils beispielhaft steht für jene Minderheit an Amtsträgern, die auf ihre je spezifische Art und Weise auch im Angesicht zu erwartender beruflicher und persönlicher Nachteile nicht bereit waren, rechtsstaatliche Positionen preiszugeben. Mit ihrem mutigen Eintreten für das Recht seien sie „Vorbilder für heutige Juristinnen und Juristen“ (S. 13), so der Herausgeber des Sammelbandes und amtierende Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, der sich mit seinem eigenen persönlichen Engagement gegen den Rechtsextremismus wohl in dieser Tradition sieht und für eine angemessene Würdigung jener allzu wenigen konsequenten Verteidiger des Rechtsstaats eintritt. Die Skizzen der 17 nonkonformistischen Persönlichkeiten sind von insgesamt 14 mehr oder weniger prominenten Verfassern entworfen worden, wobei sich die Zahl der Historiker und der Juristen (Hochschullehrer, Spitzenbeamte des Justizressorts, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte), über deren Daten das abschließende Autorenverzeichnis genauere Auskunft erteilt, in etwa die Waage hält.
Die „Furchtlose(n) Juristen“ wollen |
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Busam, Kristina, Kriegsfolgenbewältigung in der Rechtsprechung. Der Umgang mit kriegsbedingt veränderten Umständen in der Zivilrechtsjudikatur des Landgerichts Bonn nach dem zweiten Weltkrieg (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 93). Mohr Siebeck, Tübingen 2017. XI, 331 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Busam, Kristina, Kriegsfolgenbewältigung in der Rechtsprechung. Der Umgang mit kriegsbedingt veränderten Umständen in der Zivilrechtsjudikatur des Landgerichts Bonn nach dem zweiten Weltkrieg (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 93). Mohr Siebeck, Tübingen 2017. XI, 331 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Jeder Krieg als gewaltsame Auseinandersetzung mehrerer bedeutsamer Beteiligter endet grundsätzlich mit einem Sieg einer Seite und der Niederlage der anderen Seite und entsprechenden Folgen öffentlichrechtlicher Art. Daneben hat er in der Regel auch ungünstige Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte. Sie können zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten auslösen.
Mit einem einzelnen Aspekt dieser allgemeinen Problematik beschäftigt sich die in dem Rahmen des Forschungsverbunds Justiz im Systemwechsel bzw. Justiz im Krieg von Hans-Peter Haferkamp angeregte und betreute sowie scheinbar kaum endende, im Winter 2015/2016 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln angenommene, für die Drucklegung geringfügig überarbeitete Dissertation der 1982 geborenen, an der Universität Straßburg in der französischen Sprache und danach in Köln in Rechtswissenschaft ausgebildeten, als wissenschaftliche Mitarbeiterin ihres Betreuers tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Fragestellung und Forschungsstand sowie Quellen und Aufbau in zwei Kapitel. Diese betreffen Gesetz und Wirklichkeit nach 1945 und auf den Seiten 83 bis 293 weit mehr als 100 Entscheidungen des Landgerichts Bonn und vergleichbar viele Entscheidungen von mehr als 50 weiteren Gerichten von Arnsberg bis zu dem (späteren) Bundesgerichtshof im Lichte von Warenmangel und Währungskrise.
Im ansprechenden Gesamtergebnis gelangt die Verfasserin zu einem großflächigen Bild von Orientierungslosigkeit und Rechtsunsicherheit bei grundsätzlicher Bereitschaft des Verlassens bekannter und des Beschreitens neuer dogmatischer Wege während der drei u |
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Huber, Johannes, Mythos Freimaurer. Der Einfluss der Freimaurer auf den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und die französische Revolution. Battenberg, Regenstauf 2017. 218 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Freimaurer ist das einzelne Mitglied und die Gesamtheit einer international verbreiteten Vereinigung seit dem 18. Jahrhundert (offizielle Gründung 1717, in Deutschland in der Gegenwart rund 15000 Mitglieder), die unter Achtung der Würde des Menschen für Toleranz, freie Entwicklung der Persönlichkeit und allgemeine Menschenliebe eintritt, den einzelnen Menschen vervollkommnen will, aber keine ethischen Lehrsätze aufstellt, weil sittliche Regeln sich ständig wandeln. Mitglied kann man nur durch eine besondere Aufnahme werden, die in die Regeln einführt. Deswegen hat sich um die Freimaurer ein Mythos des Geheimbunds gebildet.
Ihm spürt der 1980 geborene, in Betriebswirtschaft, Geschichte und Philosophie in München, London, Mailand und Mannheim ausgebildete Verfasser, der – ohne Freimaurer zu sein - in Waldkirchen in Niederbayern lebt und ein mittelständisches Familienunternehmen (Kaufhaus Garhammer) leitet, in seiner von Erwin Pelzer in Mannheim betreuten Masterarbeit der Geschichtswissenschaft nach. Sein klares, ansprechendes Werk gliedert sich in sechs Abschnitte. Sie betreffen Wesen und Entstehung der Freimaurerei, die Aufklärung als Grundlage revolutionärer Entwicklungen, die Stellung der Freimaurerei in der Aufklärung, die Entwicklung des Freimaurerbunds in Nordamerika bis 1775, die Entwicklung des Freimaurerbunds in Frankreich bis 1789 und die atlantischen Revolutionen in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich vor dem Hintergrund der Freimaurerei.
Im Ergebnis kann der Verfasser zeigen, dass der Freimaurerbund in Frankreich und in Nordamerika einen gewissen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft des 18. Jahrhunderts hatte, dass aber keine belegbaren Hinweise darauf bestehen, dass der Freimaurer |
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Wolfram, Herwig, Tassilo III. Höchster Fürst und niedrigster Mönch (= kleine bayerische biographien). Pustet, Regensburg 2017. 144 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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In dem Laufe der Entwicklung hat der Mensch mit Hilfe seines gewachsenen Gehirns das gegenüber Tieren umfassendere Gedächtnis gewonnen und es mittels seiner sonstigen Fähigkeiten auch zu der wissenschaftlichen Disziplin der Geschichte ausgebaut, die sich unter anderem dem Leben Einzelner widmet, sofern für sie allgemeineres Interesse vermutet wird. In diesem Rahmen bietet der Verlag Pustet zwecks Verlebendigung der Vergangenheit eine bunte Reihe kleiner bayerischer Biographien (von Tassilo über Aventin, Caritas Pirckheimer, Johann Nepomuk von Ringseis, die Wagners bis zu Alfons Goppel), die als Aufgabe mit Zukunft bekannte Personen neu beleuchten, die unbekannten (wieder) entdecken und alle zur Diskussion um eine zeitgemäße regionale Identität im Jahrhundert fortschreitender Globalisierung stellen will. Nach dem kurzen Vorwort hat der Verfasser, langjähriger Direktor des Instituts für österreichische Geschichtsforschung in Wien, sehr gerne das Angebot des Verlegers und des Herausgebers angenommen, eine biographische Annäherung an die Person des tragisch endenden Fürsten, Königs und Herzogs Tassilo III. zu versuchen, an den man sich diesseits wie jenseits von Salzach und Inn heute noch, wenn auch in regional unterschiedlicher Stärke, gerne erinnert.
Gegliedert ist das schlanke, Lernen und Vergnügen verknüpfende Werk nach einer Einleitung, in der das biographische Problem dahingehend beschrieben wird, dass die Antworten, welche die Quellenlage auf die Frage, „wer aber war Tassilo wirklich“, erlaubt, karg und lückenhaft sind, so dass außer den Ereignissen des Lebens auch der Geschichte der Herrschaft des Landes und der Leute nachzugehen ist, in 11 Sachkapitel. Sie beginnen mit der schriftlichen Überlieferung in Chroniken, Annalen, Heiligenlegenden, Urkunden und dem Salzbur |
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Reinhardt, Volker, Pontifex – Die Geschichte der Päpste – Von Petrus bis Franziskus. Beck, München 2017. 928 S. , 109 Abb., 4 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reinhardt, Volker, Pontifex. Die Geschichte der Päpste. Von Petrus bis Franziskus. Beck, München 2017. 928 S., 109 Abb., 4 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Geschichte des Papsttums ist ohne Zweifel (auch) Herrschaftsgeschichte, doch repräsentiert diese Institution wirklich vorrangig, wie hier zu lesen ist, „die Macht in ihrer höchsten und reinsten Potenz“ (S. 22)? „Staatsrechtlich […] ein(en) letzte(n) Restbestand Alteuropas“ nennt der Verfasser ganz am Anfang seiner Studie die päpstliche Regentschaft, sei der Pontifex maximus doch heute „der einzige absolute, durch keine gesetzgebende Versammlung in seiner Gewaltenfülle eingeschränkte Herrscher des Kontinents“ (S. 13). Der Ausnahmecharakter dieser Stellung sei wesentlich durch die Multifunktionalität ihrer Ansprüche gekennzeichnet. So reklamierten die Päpste im Lauf der Geschichte nicht nur den (im Unfehlbarkeitsdogma am deutlichsten verkörperten) Primat über die Kirche, sondern auch den moralisch-politischen Primat über die weltliche Herrschaft, dazu die unabhängige Verfügungsgewalt über ein eigenes Territorium und die Befugnis zur intensiven Beförderung ihrer höchstpersönlichen (Familien-)Netzwerke. Dies alles gegen konkurrierende Machtansprüche etablierter Herrscher und Gewalten durchzusetzen, sei ihnen gelungen, „weil sie sich auf eine immer sorgfältiger und wortmächtiger ausgearbeitete Ideologie stützten, die die von ihnen angestrebte Machtstellung als Ausdruck des göttlichen Willens und zugleich als der Natur des Menschen angemessen und daher vernünftig verkündete“ (S. 15) und mittels entsprechender Prachtentfaltung propagandistisch eindrucksvoll untermauerte.
In Anbetracht dieser Verhältnisse ist es wenig verwunderlich, dass nicht nur die klassischen Vertreter der Papstgeschichte sich schwer von ihren konfessionellen Prägungen freizumachen vermochten und vermögen. Dies gilt selbst für die Arbeit des so sehr um historische Objektivität bemühten protestantischen Preuß |
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Andresen, Suse, In fürstlichem Auftrag. Die gelehrten Räte der Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern im 15. Jahrhundert (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 97). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017. 655 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Andresen, Suse, In fürstlichem Auftrag. Die gelehrten Räte der Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern im 15. Jahrhundert (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 97). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017. 655 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Anfänge der Universitäten, ihre frühen Professoren und ihre ersten Studenten während des quellenärmeren Mittelalters sind nicht so bekannt, wie sich dies die dokumentenreiche, fakteninteressierte Gegenwart wünschen würde. Aus diesem Grunde stößt jede diese Wissenslücke verringernde Untersuchung auf großes Interesse. Das vorliegende Werk ist ein vorzügliches Beispiel hierfür.
Die vorliegende Studie ist die von Rainer C. Schwinges bestmöglich betreute Dissertation der 1962 geborenen Verfasserin, die in dem Wintersemester 2008/2009 von der philosophischen Fakultät der Universität Bern angenommen wurde. Für den Druck wurde sie in Teilen überarbeitet und um die Räte der Kurfürsten Friedrich I., Friedrich II. und Johann erweitert. Auch die bis 2015 erschienene Literatur wurde nach dem kurzen Vorwort berücksichtigt.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist das internationale Forschungsprojekt Repertorium Academicum Germanicum, das die graduierten Gelehrten (Theologen, Juristen, Mediziner und Artisten-Magister) zwischen 1250 und 1550 mit ihren biographischen und sozialen Daten auf der Grundlage etwa von Matrikeln, Fakultätsakten und Promotionsverzeichnissen erfassen und in einer Datenbank sammeln will, wobei auch nichtgraduierte adlige Universitätsbesucher berücksichtigt werden. Einbezogen sind bisher mehr als 60000 Gelehrte. Davon können die gelehrten Räte der Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern nur eine kleine Gruppe bilden, die allerdings dementsprechend gründlich untersucht werden kann.
Gegliedert ist die sorgfältige Studie nach einer Einleitung über Forschungsstand, Quellen, Methode und Tec |
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Staudigl-Ciechowicz, Kamila Maria, Das Dienst-, Habilitations- und Disziplinarrecht der Universität Wien 1848-1938. Eine rechtshistorische Untersuchung zur Stellung des wissenschaftlichen Universitätspersonals (= Schriften des Archivs der Universität Wien 22). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017. 863 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die auf keltischer bzw. römischer Grundlage errichtete Siedlung am Einfluss der Wien in die Donau ist seit 12. 3. 1365 Sitz der ältesten Universität des deutschen Sprachraums, der nur das böhmische Prag unter Karl IV. um wenige Jahre voranging. Ihre alma mater mit Sitz zwischen Hofburg und Schottenstift war anfangs in dem Heiligen römischen Reich führend, fiel aber danach zurück. Das Studium des römischen Rechts wurde an ihr eigentlich erst an dem Ende des 15. Jahrhunderts möglich.
Mit der Geschichte der Universität Wien haben sich bereits viele Studien beschäftigt. Sie haben gleichwohl in der jüngsten Vergangenheit noch einen erfreulichen zusätzlichen Aufschwung erlebt. Zu ihm gehört auch die vorliegende grundlegende Studie der 1984 in Krakau geborenen, seit 1991 in Wien mit Reifeprüfung am Gymnasium und wirtschaftskundlichen Realgymnasium der Dominikanerinnen ausgebildeten, schon während des Studiums der Rechtswissenschaft bei Thomas Olechowski tätigen, seit 2008 neben dem Studium der Geschichte das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaft betreibenden Verfasserin.
Nach dem kurzen Vorwort ist die gegenständliche Monographie im Wesentlichen die im Januar 2017 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingereichte und im Februar 2017 angenommene Dissertation der Verfasse3rin, die nur an wenigen Stellen überarbeitet bzw. ausgebessert wurde. Die Idee zu diesem Werk entstand während der Recherchen zu dem Projekt „die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien 1918-1938“, bei denen sich zeigte, das viele Bereiche des Dienstrechts und vor allem des univers |
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Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, hg. v. Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan, 6. Aufl. (= UTB 578). C. F. Müller, Heidelberg 2017. XVII, 622 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, hg. v. Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan, 6. Aufl. (= UTB 578). C. F. Müller, Heidelberg 2017. XVII, 622 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das deutsche Wort Jurist ist zwar anscheinend erstmals um 1300 bei Hugo von Trimberg belegt und die mittellateinische Vorstufe iurista ist mit dem Jahr 1267 nicht allzu viel vorher nachgewiesen, doch besteht Einigkeit darüber, dass die gelehrte Ausbildung von Fachleuten der Rechtswissenschaft mit Irnerius in Bologna und seinen Schülern in dem frühen 12. Jahrhundert einsetzt. Dementsprechend gibt es europäische Juristen seit neun Jahrhunderten. Zu ihren Füßen haben auch Deutsche gesessen, selbst wenn es danach noch einige Zeit dauert, bis sie in die geistigen Höhen ihrer Lehrer aufsteigen.
Die bekanntesten Vertreter der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft zu einer handlichen Einheit zu vereinigen, ist ein gewaltiges Unterfangen. Den Herausgebern ist es seit 1975 zusammen mit (insgesamt 21) Mitarbeitern in beeindruckender Weise gelungen, wobei sich die Aufgabe der anfänglichen Beschränkung auf die Deutschen als sehr überzeugend erwiesen hat. Nunmehr liegt das grundlegende Werk in sechster Auflage vor,
Für sie erfolgte nach dem kurzen Vorwort eine Überarbeitung sowohl der Einleitung wie auch aller Artikel, wobei die bibliographischen Angaben grundsätzlich auf den Stand des Herbstes 2016 ergänzt wurden. Im Zuge der Überarbeitung wurde Hans Kelsen aus dem Anhang in den Hauptteil überführt, womit seiner internationalen Anerkennung wie der intensiven wissenschaftlichen Beschäftigung mit Person und Werk einleuchtend Rechnung getragen wurde. Der Anhang (S. 493ff.) ist um mehrere Beiträge, vor allem über Juristen der alten Bundesrepublik Deutschland, ergänzt.
Insgesamt hat durch diese Veränderungen das erfolgreiche Werk nicht nur im Inhalt, sondern auch im Umfang weiter zugenommen. Nach der Vorstellung der Herausgeber und des Ve |
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Das Tier in der Rechtsgeschichte, hg. v. Deutsch, Andreas/König, Peter (= Schriftenreihe des deutschen Rechtswörterbuchs 27). Winter, Heidelberg 2017. 673 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Tier in der Rechtsgeschichte, hg. v. Deutsch, Andreas/König, Peter (= Schriftenreihe des deutschen Rechtswörterbuchs 27). Winter, Heidelberg 2017. 673 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zu den bekanntesten Gegebenheiten der Erde gehören die Tiere, aus denen ziemlich an dem Ende der vielleicht unvorhersehbaren Entwicklung auch der Mensch hervorgegangen ist. Ihre Zahl in Geschichte und Gegenwart ist zwar unbekannt, aber insgesamt wohl auch unfassbar groß. Anfangs für den Menschen eher eine Gefahr, sind sie allmählich zu einem vielfach nützlichen Umstand für ihn geworden.
Dementsprechend waren sie von dem Anfang des Menschen an für ihn von sehr großer Bedeutung. Deshalb haben sie vielfach Eingang in sein Denken und Handeln gewonnen, das sich seit mehreren tausend Jahren in Schrift niederschlagen kann. Folglich kann es nicht überraschen, dass das Vorwort des vorliegenden gewichtigen Werkes mit dem Satz beginnt, ob Affe, Pferd oder (das im Tierverzeichnis nicht aufgenommene) Spanferkel – wohl hunderte Tiere haben einen Artikel im Deutschen Rechtswörterbuch erhalten, auch wenn ein vollständiger Überblick an dieser Stelle nicht geboten werden kann.
Überzeugend erschließen die Herausgeber hieraus die hohe Bedeutung der Tiere im vergangenen Recht. Ihr vorliegender Band will einen Überblick bieten über die Rolle der Tiere vor allem in der deutschen Rechtsgeschichte. Um ihn zu gewinnen, fand eine internationale Fachtagung der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch der Akademie der Wissenschaften in Heidelberg statt, deren Referate den Kern des interessanten Sammelbands bilden.
Vorweg führt Andreas Deutsch weit ausholend in einer Gesamtschau in die Thematik im Hinblick auf die deutsche Rechtsentwicklung ein. Dabei behandelt er das Verhältnis von Mensch und Tier, das Tier als Feind, sehr ausführlich das Tier als Nutzobjekt, die Vermenschlichung des Tieres, die Tierverwandlungen und Werwölfe, das Tier als Metapher und Symbol s |
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Braun, Annegret, Mr. Right und Lady Perfect. Von alten Jungfern, neuen Singles und der großen Liebe. Schneider, Darmstadt 2017. 231 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Braun, Annegret, Mr. Right und Lady Perfect. Von alten Jungfern, neuen Singles und der großen Liebe. Schneider, Darmstadt 2017. 231 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Irgendwann in der langen Entwicklungsgeschichte des Lebens entstand aus einem unbekannten Grund die Verschiedenartigkeit der Geschlechter von Lebewesen. Damit war die Unterscheidung der Menschen in Frauen und Männer und die Notwendigkeit der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle zwecks Fortpflanzung bestimmt. Sie kann der Ursprung unendlichen Glücks und zugleich auch die Quelle unsäglichen Leides sein.
Mit einem modernen Teilaspekt dieser umfassenden Problematik beschäftigt sich das vorliegende, einem Martin als einem Mr. Right schon ziemlich nahekommenden einzelnen Mann im Leben der Autorin gewidmete, mit einigen Abbildungen versehene Werk der auf der schwäbischen Alb 1962 als Bauerntochter geborenen, in Volkskunde bzw. europäischer Ethnologie ausgebildeten, mit einer Schrift über Landwirtinnen, Sennerinnen, Sommerfrischler und viele andere hervorgetretenen, in München als Lehrbeauftragte für Frauenforschung, Familienforschung, Brauchforschung und Glücksforschung tätigen Verfasserin. Ihr Buch ist nach einer Einleitung in zwölf Abschnitte gegliedert. Sie betreffen Heirat als Lebensziel, Brautschau als Geschäft, gefährliche Gefühle, Flirten als Spiel mit dem Feuer, Anbandelbräuche und Datingregeln, Heirat als Strategie, Liebe über Grenzen, Orte des Kennenlernens, alte und neue Formen des Verkuppelns, Heiratsanzeigen und Kontaktanzeigen von Traumfrauen zum Träumen, Onlinedating und schließlich die Liebe und das Glück.
Schon im Eingang stellt die Verfasserin einleuchtend fest, dass Mr. Right und Lady Perfect eine Erfindung Jane Austens sind, ohne dass diese Einsicht die menschliche Suche beenden konnte und kann. Viele einzelne Begebenheiten bekannterer wie unbekannterer Lebensläufe (wie etwa Lena Christs, Petra Gersters, George Sands, Arthur Schnitzlers, Wilhel |
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Sebaldt, Martin, Nicht abwehrbereit. Die Kardinalprobleme der deutschen Streitkräfte, der Offenbarungseid des Weißbuchs und die Wege aus der Gefahr (= Standpunkte und Orientierungen 9). Carola Hartmann Miles –Verlag, Norderstedt 2017. 149 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sebaldt, Martin, Nicht abwehrbereit. Die Kardinalprobleme der deutschen Streitkräfte, der Offenbarungseid des Weißbuchs und die Wege aus der Gefahr (= Standpunkte und Orientierungen 9). Carola Hartmann Miles, Norderstedt 2017. 156 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Mit dem Zusammenbruch der bipolaren Weltordnung 1989/1990 verband sich im Westen und der Mitte Europas die trügerische Hoffnung auf einen allgemeinen Zugewinn an Sicherheit, die mit einem Rückschrauben militärischer Kapazitäten einherging. Dieser von der Politik hinsichtlich erwarteter Kosteneinsparungen freudig begrüßte Trend fand seinen Ausdruck unter anderem in der Zurückdrängung der klassischen Wehrpflichtigenarmeen zugunsten unterschiedlicher Berufsheermodelle. Während sich im neutralen Österreich die Bevölkerung dennoch mehrheitlich für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ausgesprochen hat, wurde diese in der Bundesrepublik Deutschland nicht zuletzt aus Gründen der Wehrgerechtigkeit (die Einziehung aller tauglichen Wehrpflichtigen war in Ermangelung hinreichender Ausbildungskapazitäten nicht zu gewährleisten) ausgesetzt; die zu erwartenden Probleme bei der Rekrutierung entsprechend qualifizierten Personals im erforderlichen Umfang folgten auf dem Fuß. Dies ist jedoch nur ein Aspekt der Misere, mit der laut dem Inhaber des Lehrstuhls für Vergleichende Politikwissenschaft der Universität Regensburg und langgedienten Offizier der Reserve, Martin Sebaldt, die deutsche Bundeswehr derzeit zu kämpfen hat. Die Widrigkeiten würden vielmehr das gesamte System als solches betreffen und seien im Wesentlichen als insgesamt sechs „Kardinalprobleme“ anzusprechen, die, so der Verfasser, in die „bedrückende Gesamtdiagnose“ münden, „dass die Bundeswehr aufgrund fehlender Aufwuchspotentiale, einer nicht nachhaltigen Personallage, ihrer zunehmenden Distanz von der Gesellschaft, einer immer bedrohlicher werdenden Ausstattungsmisere, rapide veraltender Organisationsstrukturen und nicht zu |
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Heymel, Michael, Martin Niemöller. Vom Marineoffizier zum Friedenskämpfer. Schneider, Darmstadt 2017. 320 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heymel, Michael, Martin Niemöller. Vom Marineoffizier zum Friedenskämpfer. Schneider, Darmstadt 2017. 320 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Emil Gustav Friedrich Martin Niemöller wurde in Lippstadt am 14. Januar 1892 als Sohn eines lutherischen Pfarrers geboren und trat nach dem familiären Wechsel nach Elberfeld und dem Abitur an dem dortigen evangelischen Gymnasium in die kaiserliche Marine ein, in der er 1918 Kommandant des Minenunterseeboots UC 67 wurde, das auf zwei Feindfahrten drei Dampfer versenkte. Unter Ablehnung der am Ende des ersten Weltkriegs revolutionär entstandenen republikanisch-demokratischen Regierungsform arbeitete er zunächst auf einem Bauernhof, entschloss sich aber nach der Heirat Else Bremers und dem Scheitern des Erwerbs eines eigenen Hofes zu dem Studium der evangelischen Theologie in Münster, um der aus seiner Sicht mit dem Verlust des Weltkriegs und dem anschließenden Ende der Monarchie haltlos gewordenen Gesellschaft Sinn und Ordnung zu bieten. 1924 wählte er die Nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei und wurde Vereinsgeistlicher der Inneren Mission in Westfalen.
Mit seinem Weg vom Marineoffizier zum Friedenskämpfer beschäftigt sich das vorliegende, Werk des in Frankfurt am Main 1953 geborenen, in Heidelberg 1984 mit einer Dissertation über das „Humane lernen“ in Glaube und Erziehung bei Sören Kierkegaard promovierten, 33 Jahre als Pfarrer der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau tätigen, 2003 habilitierten, von Thomas Brockmann und der wissenschaftlichen Buchgesellschaft zu seinem neuen Vorhaben ermutigten Verfassers, der seit 2008 an dem etwa 100 laufende Meter umfassenden Nachlass Niemöllers in dem Zentralarchiv der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau arbeiten und in diesem Rahmen 2011 alle Predigten Niemöllers der Zeit in Dahlem kritisch edieren konnte. Gegliedert ist die Biographie nach einer kurzen Einführung in sechs chronologische geordnete Abschnitte. Sie betreffen die Zeit v |
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Garfield, Simon, Zeitfieber. Warum die Stunde nicht überall gleich schlägt, die innere Uhr täuschen kann und Beethoven aus dem Takt gerät, aus dem Englischen von Fündling, Jörg. Theiss, Darmstadt 2017. 375 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Garfield, Simon, Zeitfieber. Warum die Stunde nicht überall gleich schlägt, die innere Uhr täuschen kann und Beethoven aus dem Takt gerät, aus dem Englischen von Fündling, Jörg. Theiss, Darmstadt 2017. 375 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Zeit ist eine dem Menschen und seinem Universum von dem unbegreiflichen Urknall an anscheinend als eine Grundbedingung vorgegeben, der er sich, so sehr er dies auch immer möchte, von seinem Beginn an nicht entziehen kann. Dessenungeachtet oder vielleicht auch gerade deswegen setzt er sich mit ihr gedanklich auseinander. Eine Lösung von ihr scheint jenseits des individuellen Todes nicht möglich.
Der in London 1960 geborene Verfasser des vorliegenden Werkes, das auf dem Titelblatt die digitale Anzeige 11.59.60 mit zwei Zeigern auf schätzungsweise 28 Minuten nach drei Uhr verknüpft, besuchte die University College School in Hampstead in London und die London School of Economics, wo er wo er The Beaver herausgab, bis er in den freien Journalismus wechselte. 1994 trat er mit dem Ende der Unschuld in der Zeit von Aids in Großbritannien hervor. Weitere Gegenstände seiner vielfältigen Interessen waren Fonts, Schriften und Karten.
Seine einfallsreichen, von Anya Serota angeregten Betrachtungen über das Schlagen der Zeit, die innere Uhr und Beethoven umfassen zwischen der Einleitung über früh und spät und dem Epilog über die Demutsuhr fünfzehn Kapitel. Sie betreffen den Zufall der Zeit, den Umgang der Franzosen mit dem Kalender, die Erfindung des Fahrplans der Eisenbahn, das Beet der Neunten, Moses, die Filmzeit, das Machen einer Uhr, Roger Bannisters Kreislauf, Vietnam, Napalm und Mädchen, die Tagschicht, den Verkauf der Zeit, die Erdbeersaison, das kurze Leben und die lange Kunst, das Verlangsamen der Welt und das Britische Museum. Insgesamt will der Verfasser mit vielen bunten, mit einem Sturz von einem Fahrrad und seinen Folgen einsetzenden Beispielen vor Augen führen, wie in dem Laufe d |
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Hesse ist, wer Hesse sein will …? Landesbewusstsein und Identitätspolitik seit 1945. Wissenschaftliche Tagung im hessischen Landtag im November 2016 anlässlich des 70. Jubiläums der Verfassung des Landes Hessen, hg. v. Kartmann, Norbert, Präsident des hessischen Landtags (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen Nr. 46). Hessischer Landtag/Historische Kommission für Hessen, Wiesbaden/Marburg 2017. 145 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hesse ist, wer Hesse sein will …? Landesbewusstsein und Identitätspolitik seit 1945. Wissenschaftliche Tagung im hessischen Landtag im November 2016 anlässlich des 70. Jubiläums der Verfassung des Landes Hessen, hg. v. Kartmann, Norbert, Präsident des hessischen Landtags (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen Nr. 46). Hessischer Landtag/Historische Kommission für Hessen, Wiesbaden/Marburg 2017. 145 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 7 (2017). 81 IT
Unter den Menschen sind in der Geschichte Völker und Staaten allmählich wohl ohne übergeordnete rechtliche Eingriffe aus dem tatsächlichen Leben heraus entstanden. Wer, aus welchem Grunde auch immer, von einer erstrebten Gruppe als zugehörig anerkannt wurde, konnte an den mit ihr verbundenen Vorzügen Teil haben. In der Antike war dabei im römischen Recht, die Eigenschaft als civis Romanus bereits ziemlich genau bestimmt, wobei im Vordergrund die natürliche Abstammung stand, aber die Stellung auch bereits durch besondere Willensakte verliehen werden konnte.
Im Mittelalter bestimmte anfangs die Zugehörigkeit zu einem Volk, die vor allem an der Sprache erkannt werden konnte, nach dem Personalitätsprinzip das Recht. Aufgeweicht wurde dieser überkommene Grundsatz mit der Territorialisierung an dem Übergang des Frühmittelalters zum Hochmittelalter, an dem das ältere Volksrecht in Landrechte und Stadtrechte zerfiel, wobei das Stadtrecht von Neuankömmlingen unter bestimmten Voraussetzungen besonders erworben werden konnte und in der Folge Schutz durch die gesamte Stadt versprach. Die überwölbende Staatsangehörigkeit erscheint nach älteren frühneuzeitlichen Vorläufern in Frankreich 1791 und in dem Heiligen römischen Reich nach 1800, wobei nach dem Vorbild der Artikel 9-21 des Code civil Frankreichs von 1804 allgemein allmählich eine gesetzliche Regulierung erfolgt.
Seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert hat sich unter dem Einfluss der vorhergehenden Kolonialpoli |
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Hennecke, Frank, Das römische Recht als Rezeption der Antike. Vom Mittelalter bis zur Europäischen Union (= Förderkreis lebendige Antike Ludwigshafen am Rhein e. V. Schriftenreihe Band 25). Hennecke, Ludwigshafen 2017. 59 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hennecke, Frank, Das Römische Recht als Rezeption der Antike – vom Mittelalter bis zur Europäischen Union (= Förderkreis Lebendige Antike Ludwigshafen am Rhein e. V. Schriftenreihe, Band 25). Frank Hennecke, Ludwigshafen am Rhein 2017. 59 S.
Das Werk ist, wie sich dem Vorwort (S. 4) entnehmen lässt, die Textfassung eines Vortrags, den der Autor am 5. 10. 2016 im Rahmen der Vortrags- und Veranstaltungsreihe „Lebendige Antike Ludwigshafen am Rhein“ gehalten hat. Wie schon im Titel angedeutet, besteht der Zweck der Publikation nicht allein darin, den Leser mit dem antiken römischen Recht bekannt zu machen; vor allem soll auch die Rezeption des römischen Rechts in Europa dargestellt und darüber hinaus gezeigt werden, wie sich das römische Recht und seine Rezeption auf die Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit in Deutschland und in ganz Europa ausgewirkt haben.
Der Autor stellt die Entwicklung des römischen Rechts vom Zwölftafelgesetz (Mitte des 5. vorchristlichen Jahrhunderts) bis zur Kodifikation Justinians (6. Jahrhundert nach Christus) dar und geht im Folgenden auf die Rezeption des (später so genannten) Corpus Iuris Civilis in Westeuropa ein, zunächst in Italien (11. Jahrhundert) und, von dort ausgehend, in ganz Europa, angefangen bei den mittelalterlichen Glossatoren und Kommentatoren über den Humanismus, den usus modernus, das Vernunftrecht der Aufklärung, die Historische Rechtsschule (Savigny), bis zu den nationalen Kodifikationen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den Bemühungen im Rahmen der Europäischen Union, ein europäischen Privatrecht zu schaffen.
Der Vortrag erschöpft sich jedoch nicht in einer bloß rechtshistorischen Darstellung, sondern umfasst auch grundsätzliche, insbesondere rechtstheoretische, rechtsphilosophische und rechtspolitische Erwägungen. So arbeitet der Verfasser heraus, dass zu den bis heute fortwirkenden Leistungen des römischen Rechts die Unterscheidung zwischen Privatrecht, Staatsrecht und Str |
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Schmidt, Bernward, Kirchengeschichte des Mittelalters (= Theologie kompakt). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2017. 160 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schmidt, Bernward, Kirchengeschichte des Mittelalters (= Theologie kompakt). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2017. 160 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Mit rund 2000 Jahren hat die christliche Kirche ein weit mehr als biblisches Alter erreicht. Dabei hat sie weltweit Geschichte gemacht. Aus den zahllosen Geschehnissen die wichtigen für möglichst viele Leser in kompakter Weise aufzubereiten, ist ein nicht leichtes, aber immer wieder neu aufzugreifendes Unterfangen.
Ihm hat sich unter Beschränkung auf das Mittelalter der in Regensburg 1977 geborene Theologe und Kirchenhistoriker gewidmet, der nach dem Studium der katholischen Theologie und Geschichte an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Münster von 2004 bis 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl für mittlere und neuere Kirchengeschichte der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Münster bei Hubert Wolf als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. 2009 wurde er mit einer Dissertation über das gelehrte und theologische Umfeld der römischen Inquisition und Indexkongregation im 17./18. Jahrhundert zum Doktor der Theologie promoviert. Seit Oktober 2011 lehrt er als Juniorprofessor für Kirchengeschichte und europäische Identitätsbildung an dem Institut für katholische Theologie der Technischen Hochschule Aachen und vertrat Lehrstühle in Eichstätt-Ingolstadt und Münster.
Sein vorliegendes, mit einem Autorenbild Gregors des Großen in dem Sakramentar Heinrichs II. in Clm 4456 geschmücktes Werk gliedert sich nach einem kurzen Vorwort und einer Einführung in elf Abschnitte. Sie betreffen das Erbe der Antike, die Christianisierung Europas von Süden nach Norden und Osten, Kaiser, Könige und Päpste von den Karolingern bis in das 14. Jahrhundert, Bischofsamt, Klerus und Seelsorge, Synoden und Konzilien vom Frankenreich bis in das 15. Jahrhundert, Mönchtum und Orden, Häresie und Inquisition, Kreuzzüge, Theologie, mittelalterliche Frömmi |
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Schäffer, Johannes, Justizfähigkeit von Individualrechten. Eine historische .und auch systematische Untersuchung zur juristischen Maßstabsbildung (= Bielefelder Studien zur Geschichte des Verfassungsrechts 2). Nomos, Baden-Baden 2017. 711 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schäffer, Johannes, Justizfähigkeit von Individualrechten. Eine historische und auch systematische Untersuchung zur juristischen Maßstabsbildung (= Bielefelder Studien zur Geschichte des Verfassungsrecht 2). Nomos, Baden-Baden 2017, 711 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit seinem Werk – einer Bielefelder Dissertation unter Michael Kotulla – untersucht Schäffer die Geschichte der Individualrechte unter dem Topos des juristischen Maßstabs „im Lichte von Zielkonflikt und Letztentscheidung“ (S. 31). Nach einem einführenden Abschnitt (S. 23-33) befasst sich Schäffer zunächst mit „Verständnis und Systembildung“ (S. 35-74). Ziel der Arbeit ist es, „mögliche Individualrechtsverletzungen im Spiegel der Entscheidungsausgestaltung zu untersuchen, wobei nicht das Ergebnis einer Entscheidung, sondern der juristische Maßstab derselben im Fokus steht“. Dabei geht es Schäffer „um den Zugang zu qualitativ unterschiedlichen Entscheidungsmaßstäben“. Die Antworten hierauf haben nach Schäffer „nicht allein historisch-analytischen Charakter, sondern wirken systembildend“ (S. 31). Grundprämisse der Untersuchungen war, „dass dem Einzelnen überhaupt eine im Detail wie auch immer gefasste Individualrechtssphäre zukommt“ (S. 40). Hierauf beruhen die von Schäffer untersuchten „vier Eckpunkte“: „Individualrechtssphäre, mögliche Rechtsverletzung, Entscheidungsorganisation im Allgemeinen, konkrete Ausgestaltung der Entscheidung“ (S. 40). Dabei ging es um einen „Zielkonflikt zwischen Verwaltung und Justiz im funktionalen Gewaltenverhältnis“ (S. 43). S. 78-84 kennzeichnet Schäffer den Stand der Forschung, aus dem sich ergibt, dass eine „umfassende rechtshistorische Studie“, verbunden mit den von Schäffer herausgearbeiteten systematischen Ansprüchen, bisher noch nicht geschrieben worden sei (vgl. S. 31).
Im zweiten Teil geht es um die Justizfähigkeit von Individualrechten im späten Alten Reich (S. 75-203). „Theoretisch“ habe es im Alten Reich einen sehr weitgehenden Re |
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Loebell, Friedrich Wilhelm von, Erinnerungen an die ausgehende Kaiserzeit und politischer Schriftwechsel, hg. v. Winzen, Peter. Droste, Düsseldorf 2016. XV, 1255 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Friedrich Wilhelm von Loebell: Erinnerungen an die ausgehende Kaiserzeit und politischer Schriftwechsel, hg. v. Peter Winzen, Droste, Düsseldorf 2016. XV, 1255 S. Abb. Besprochen von Werner Schubert.
Friedrich Wilhelm von Loebell (1855-1931) war von 1904 bis 1909 Leiter der Reichskanzlei (Vortragender Rat; 1907 Unterstaatssekretär) unter dem Reichskanzler Bülow und von Mitte 1914 bis August 1917 preußischer Innenminister. Mit seiner Edition macht Winzen, von dem mehrere Werke über den Reichskanzler Bülow vorliegen, mit dem vorliegenden Werk erstmals die Erinnerungen Loebells „Ein Leben in Deutschlands Aufstieg und Wende“ (S. 1-186) und eine Auswahl aus dem amtlichen und privaten Schriftverkehr (S. 187-1125) allgemein zugänglich. Auf eine „klassische biografische Einführung“ konnte nach Winzen verzichtet werden, da Loebell in seinen autobiografischen „Erinnerungen“ seine Persönlichkeit und sein politisches Wirken selbst vorstellt (S. XV). Im Übrigen schließt sich an den Dokumententeil ein umfangreiches Nachwort über „Loebells Rolle in der wilhelminischen Innenpolitik“ an (S. 1127-1217). Der Dokumententeil mit 686 Schriftstücken (u. a. Schreiben von v. Loebell bzw. an ihn; Denkschriften und Gesetzentwürfe) umfasst die Teile: Chef der Reichskanzlei (1904-1909; S. 207ff.), Im Wartestand (1909-1914; S. 937ff.), Im Zentrum der preußischen Innenpolitik (1914-1919; S. 847) und Präsident des Reichsbürgerrats (1919-1931; S. 1073).
Die „Erinnerungen“, die Winzen, soweit sie den privaten Bereich betreffen, gekürzt hat, hatte Loebell zwei Jahre vor seinem Tod begonnen und nicht mehr vollenden und alsbald für eine Veröffentlichung redigieren können. Loebell wurde nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung zum Regierungsassessor zunächst Landrat in Neuhaus (Oste) und anschließend des Kreises Westhavelland. Von 1898 bis 1900 war er im Reichstag für die Deutschkonservative Partei, anschließend Direktor der Landesfeuersozietät in Brandenburg. Im Reich |
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Smith, Stephen A., Revolution in Russland. Das Zarenreich in der Krise 1890-1928. Zabern, Darmstadt 2017. 496 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Smith, Stephen A., Revolution in Russland. Das Zarenreich in der Krise 1890-1928. Zabern, Darmstadt 2017. 496 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Russland geht auf die alte, ihrer Herkunft nach umstrittene Bezeichnung Rus für (germanistische) Stämme zurück, die vermutlich unter dem skandinavisch-warägischen Heerführer Rurik in slawischem Gebiet im 9. Jh. ein Reich um Kiew gründen. Dieses zunehmend slawisierte und christianisierte Reich zerfällt um 1125, wird aber unter Führung des Fürsten von Moskau zu einem autokratischen, nach Osten (Sibirien 1582) und Süden (Ukraine 1654) ausgreifenden Einheitsstaat (später mit Sankt Petersburg als Hauptstadt), der sich in dem 18. Jahrhundert dem Westen und der Aufklärung nähert (Katharina die Große). Im März 1917 wird in einer Revolution (Meuterei und Demonstration der Arbeiter am 27. 2. 1917, Februarrevolution, nach gregorianischem Kalender am 12. 3. 1917) der Zar gestürzt (Abdankung am 2. 3. 1917 bzw. nach gregorianischem Kalender am 15. 3. 1917, Republik) und eine bürgerliche Regierung eingesetzt.
Mit diesem Vorgang beschäftigt sich das vorliegende kompakte Werk des in Oxford seit 1970 in Modern History ausgebildeten, 1976/1977 in Moskau tätigen, danach in Essex und Florenz wirkenden, 2012 nach Oxford berufenen Verfassers. Seine beeindruckende Monographie gliedert sich in sieben chronologisch gereihte Abschnitte. Sie betreffen die Wurzeln der Revolution seit den 1880er Jahren, die Reformzeit von 1906 bis 1917, die Monate Februar bis Oktober 1917. den Bürgerkrieg mit dem Sieg der Bolschewiki, den Kriegskommunismus und die die neue ökonomische Politik in Politik, Wirtschaft und Kultur.
Nach der Einleitung ist das Buch, das sich nach dem Untertitel eigentlich auf das Zarenreich (in der Krise) beschränken oder zumindest konzentrieren will, in erster Linie für alle Leser geschrieben, denen die Revolution in Russland relativ unbekannt ist, doch führt es auch neuere Forschungen zusammen un |
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Felz, Sebastian, Recht zwischen Wissenschaft und Politik – die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Münster 1902-1952 (= Veröffentlichungen des Universitätsarchivs Münster 10). Aschendorff, Münster 2016. 538 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Felz, Sebastian, Recht zwischen Wissenschaft und Politik – die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Münster 1902-1952 (= Veröffentlichungen des Universitätsarchivs Münster 10). Aschendorff, Münster 2016. 538 S. Besprochen von Werner Schubert. ZIER 7 (2017) 62. IT
Die Universitätsgeschichtsschreibung hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem „von einer bloß durch Jubiläen veranlassten Kompilation biografischer Skizzen ‚großer Professoren‘ und einer chronikhaften Beschreibung von Lehrstuhlinhaberabfolgen zu einem methodisch intensivierten und thematisch aufgefächerten Sektor der Geschichtswissenschaften in Form einer Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte entwickelt“ (S. 11). Die vorliegende Dissertation des Juristen und Historikers Sebastian Felz ist im „Kontext der Kommission zur Erforschung der Geschichte der Universität Münster“ (unter der Leitung des Historikers Hans-Ulrich Thamer an der philosophischen Fakultät unter Mitbetreuung durch den Rechtshistoriker Reiner Schulze) entstanden. Anlass für die Dissertation war die Frage, „inwieweit die münsterschen Professoren, einschließlich der nach dem Zweiten Weltkrieg Berufenen, in die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes ‚verstrickt‘ waren“ (S. 13), wobei der zeitliche Rahmen über die NS-Zeit „hinaus gestreckt werden sollte“ (S. 34). Den zeitlichen Rahmen der Untersuchungen von Felz bildet die Zeit von 1902 bis 1952, als mit den Berufungen von Rolf Dietz und Hans-Ulrich Scupin „die Entnazifizierung und der Wiederaufbau nach dem Ende des 2. Weltkriegs abgeschlossen“ war. Von der aufgezeigten Zielsetzung der vorliegenden Untersuchung unterscheidet sich die umfangreiche soziologisch orientierte Dissertation Lieselotte Stevelings, Juristen in Münster. Ein Beitrag zur Geschichte der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster/Westf. (1999; leider ohne ein Personenregister), die sich im Wesentlichen auf personengeschichtliche und orga |