2017-07-17 |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist bei mehreren Arbeitsverhältnissen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer während eines Jahres für die Berechnung der Höhe einer Jahressonderzahlung ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den mehreren Arbeitsverhältnissen unerheblich (10 AZR 623/2015 22. März 2017). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wird eine in Köln gelagerte Urinprobe eines Leistungssportlers aus Italien nur zu einem Teil an die Strafverfolgungsbehörden Italiens herausgegeben, damit der Rest den Dopingkontrollinstanzen Deutschlands weiter zur Verfügung steht (6 AuslS 45/2017 13. Juli 2017). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entfällt die Verpflichtung, nach einer Kraftfahrzeugführung unter Alkoholeinfluss und Entzug der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, nicht durch die Erneuerung einer Fahrerlaubnis Spaniens (10 S 1716/2015 27. Juni 2017). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern ist auch ein Elter, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch Beschluss des Familiengerichts entzogen wurde, hinsichtlich der verbliebenen Bestandteile der elterlichen Sorge, in die eine Inobhutnahme eingreift, klagebefugt (12 CS 2181/2016 9. Januar 2017). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen ist das zu berücksichtigende Einkommen für jeden Monat, für den ein Anspruch auf Übernahme der Teilnahmebeträge geltend gemacht wird, zu ermitteln (4 LC 115/2015 27. Januar 2017). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz sind drei bei Metzenhausen geplante Windenergieanlagen rechtmäßig und dürfen errichtet werden (1 B 11015/2017 6. Juli 2017). |
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg erhalten Asylbewerber, die bei der Einreise in das Bundesgebiet falsche Angaben zu Identität und Staatsangehörigkeit machen, über die Grundleistungen hinaus keine höheren Analogleistungen auf Sozialhilfeniveau (7 AY 2217/2013 29. Juni 2017). |
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde Grunderwerbsteuerpflicht bewirken, wenn zu dem Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Grundeigentum gehören und die neue Kirchengemeinde durch die Zusammenlegung alle Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt (8 K 3992/2014 GrE 6. Juli 2017). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist ein Angeklagter wegen Vergewaltigung einer Studentin in einer Toilette der Universität München trotz verminderter Schuldfähigkeit auf Grund paranoider Schizophrenie zu 81 Monaten Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt (14. Juli 2017) |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus ist die Entlassung eines Polizisten Brandenburgs, der wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben war, aber während des Krankgeschriebenenzustands an einem 16 Kilometer langen Hindernislauf teilnahm, rechtmäßig (5 L 110/2017 13. Juli 2017). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs ist die Revision des früheren Landeshauptmanns Alfons Gorbach wegen des vollen Ruhebezugs nach dem Bezügegesetz Vorarlbergs rückwirkend ab 1. Februar 2013 zurückgewiesen (2017-07-14). |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Perus sind der frühere Präsident Ollanta Humala und seine Ehefrau Nadine Heredia wegen des dringenden Tatverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche für zunächst 18 Monate in Untersuchungshaft genommen (14. Juli 2017). |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Hongkongs ist vier Abgeordneten die Sitze in dem Stadtparlament der Sonderverwaltungsregion Hongkong wegen nicht ernsthaften und feierlichen Ablegens der Amtseide abgesprochen, wodurch die demokratische Minderheit ihre Sperrminorität in dem Stadtparlament verliert (14. Juli 207). |
Die Volkswagen AG zahlt jährlich (an Stelle Daimlers) 25 bis 30 Millionen Euro an den Deutschen Fußballbund (14. Juli 2017). |
Nach einer Entscheidung der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika ist das Schuppenflechtemedikament Tremfya für den Lizenzpartner Janssen des Biotechnikunternehmens Morphosys erteilt (14. Juli 2017). |
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2017-07-16 |
2017-07-16 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann das berechtigte Interesse an einem Fortsetzungsfeststellungsantrag bei einem behaupteten erheblichen Grundrechtseingriff durch eine erledigte Maßnahme (z. B. Übersendung von Sorgerechtsakten) nicht allein mit der Begründung verneint werden, die Rechtmäßigkeit des Grundrechtseingriffs hänge von einer Interessenabwägung im Einzelfall ab, ohne dass es noch auf das Ergebnis dieser Abwägung ankommt (1 BvR 563/2012 13. März 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands findet auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO § 127a BGB entsprechende Anwendung (XII ZB 71/2016 1. Februar 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig in dem Sinne der §§ 51ff. AO Indizwirkung dafür, dass er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und in das Vereinsregister eingetragen werden kann (II ZB 7/2016 16. Mai 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schließt § 319 IV FamFG die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen in dem Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, nicht völlig aus (XII ZB 358/2016 22. März 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 215 VVG auch auf deliktische Ansprüche und Bereicherungsansprüche anwendbar, sofern sie in Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis, dessen Anbahnung oder Rückabwicklung stehen (IV ZR 435/2015 8. März 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt ein nur drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel den in dem Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 III GBO für ein Behördenersuchen nicht, so dass eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel erforderlich ist (V ZB 88/2016 14. Dezember 2016). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist es dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses regelmäßig nicht zumutbar, die Internetnutzung seines Ehegatten einer Dokumentation zu unterwerfen oder dem Anschlussinhaber die Untersuchung des Computers seines Ehegatten in Hinblick auf das Vorhandensein von Filesharing-Software abzuverlangen (I ZR 154/2015 6. Oktober 2016). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands war eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs 2006 und 2007 bei dem Berechtigten nicht steuerbar (X R 48/2014 23. November 2016). |
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz verbürgt der Gleichbehandlungsgrundsatz in Verbindung mit dem Sozial- und dem Rechtsstaatsprinzip die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch in dem außergerichtlichen Bereich (z. B. bei der Beratungshilfe) (B 26/2016 17. Februar 2017). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist jede Verknüpfung der Verkehrsüberwachung mit anderen nicht gesetzgeberisch legitimierten Gründen unzulässig (2 Ss OWi 295/2017 26. April 2017). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist eine Inobhutnahme (z. B. eines Kindes) nur gestattet, wenn eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, so dass sie grundsätzlich nur in besonders gelagerten akuten Gefährdungslagen in Betracht kommt (6 S 8/2017 28. März 2017). |
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2017-07-15 |
2017-07-15 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schuldet bei einem wirksamen Widerruf der zwischen einem Vermieter und einem Mieter in einer Haustürsituation geschlossenen Modernisierungsvereinbarung der Mieter nicht allein wegen der durch die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme eingetretenen Steigerung des bisherigen Wohnwerts einen Wertersatz in Gestalt einer nunmehr höheren Miete, sondern muss hierfür das nur für die Zukunft wirkende gesetzliche Verfahren zur Mieterhöhung eingehalten werden (VIII ZR 29/2016 17. Mai 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der eine besondere Schutzpflicht für andere grob Vernachlässigende die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen Schadens herbeizuführen (III ZR 92/2016 11. Mai 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bedarf es bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genützten Grundstücks bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten (VIII ZR 79/2016 10. Mai 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage gemäß § 37 II FamFG grundsätzlich voraus, dass das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung gestellt wurde (XII ZB 536/2016 10. Mai 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Kosten rechtsanwaltlicher Vertretung eines Urheberrechtsinhabers in dem Verfahren nach § 101 II 1 Nr. 3 und IX 1 UrhG zur Erlangung der Auskunft über IP-Adressen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gemäß § 91 I 1 ZPO in dem nachfolgend gegen eine verantwortliche Person geführten Rechtsstreit (I ZB 41/2016 26. April 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger nach § 4 II VersAusglG auch dann subsidiär, wenn die Auskunft der Ermittlung und Durchsetzung eines unmittelbaren Zahlungsanspruchs gegen den Versorgungsträger selbst dient (XII ZB 243/2015 26. April 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands handelt der in dem Zwei-Personen-Verhältnis auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld leistende Schuldner nicht unentgeltlich, wenn er irrtümlich annimmt, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein, und die auf Grund wechselseitiger Ansprüche in Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangte Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung ist auch dann nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die dem Schuldner zustehende Gegenforderung ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch ist (IX ZR 252/2016 20. April 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragender und ein wegen bestehenden Rechtsanwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel einlegender Rechtsmittelführer als bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (VI ZB 36/2016 14. März 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Veränderung der vermögensrelevanten Umstände, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen eines Getäuschten ist, eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung zu einer Täuschung durch Unterlassen trotz bestehender Aufklärungspflicht (Ingerenz) führt (1 StR 466/2016 8. März 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands verjährt der Anspruch auf die Zahlung von Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB bei allgemeinen Leistungsklagen grundsätzlich innerhalb dreier Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem er rechtshängig wurde (9 C 1/2016 23. März 2017). |
*Riechert, Christian/Nimmerjahn, Lutz, Mindestlohngesetz, 2. A. 2017 |
*Handbuch des privaten Baurechts, hg. v. Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. A. 2017 |
*Preussner, Mathias, Architektenrecht, 2. A. 2017 |
*Verwaltungsverfahrensgesetz, hg. v. Kopp, F./Ramsauer, U. u. a., 18. A. 2017 |
*Breuer, Rüdiger/Gärditz, Klaus Ferdinand, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. A. 2017 |
*Selle, Dirk von/Huth, Rainer, Gesetz über das Verfahren in Landwirtschaftssachen, 2017 |
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, hg. v. Gerold/Schmidt, 23. A. 2017 |
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2017-07-14 |
2017-07-14 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist eine Verweigerung des Zugangs zu einem elektronischen Netzwerk für Rechtsanwälte (z. B. Frankreichs) gegenüber einem Rechtsanwalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (z. B. Luxemburgs) eine unverhältnismäßige Einschränkung der rechtsanwaltlichen Dienstleistungsfreiheit (C-99/2016 18. Mai 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschland ist die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof unzulässig, weil die Begründung ungenügend war (1 BvR 1370/2016 13. Juni 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterliegt bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des von dem Netzbetreiber verschiedenen Endkundenanbieters in dem Prozess gegen den Anschlussinhaber auch dann keinem Beweisverwertungsverbot, wenn nur für die Auskunft des Netzbetreibers, nicht aber für die Auskunft des Endkundenanbieters eine Gestattung durch einen Richter nach § 101 IX UrhG gegeben ist (I ZR 193/2016 13. Juli 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands entfällt die Mittellosigkeit eines Begünstigten nicht dadurch, dass der Testamentsvollstrecker bei dem Behindertentestament in dem Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlassgegenstand entgegen den Anordnungen des Erblassers pflichtwidrig zu Gunsten des Betroffenen freigibt (XII ZB 614/2016 10. Mai 2016). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Schuldner ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren die Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten aufgehoben und das Insolvenzverfahren sodann mangels Masse eingestellt wurde (IX ZB 92/2016 4. Mai 2017). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine Feststellungsklage des Arbeitgebers, welche die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags oder den Streit über den Eintritt einer Zweckerreichung oder dessen Zeitpunkt klären soll, unzulässig (7 AZR 153/2015 15. Februar 2017). |
Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Köln kommt bei vorsätzlicher Fahrerflucht eines Rechtsanwalts mit Erschwerung der Schadensregulierung neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch eine berufsrechtliche Ahndung in Betracht, weil berufsrechtliche Pflichten verletzt sind und das Ansehen der Rechtsanwaltschaft gefährdet wird (1 AnwG 40/2016 20. März 2017). |