| 2001-06-14 |
| Gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Aufsichtsratsvorsitzenden des Versicherungsunternehmens Axa wird wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt. |
| Überlebende und Hinterbliebene von Opfern des Nationalsozialismus reichen in New York eine Sammelklage gegen die Eisenbahngesellschaft Frankreichs wegen des Transports von 72000 Menschen in Konzentrationslager ein. |
| Nach einem Beschluss der Justizministerkonferenz Deutschlands soll die Note im Wahlfach der juristischen Ausbildung künftig ein Viertel der Gesamtnote der ersten juristischen Staatsprüfung ausmachen, der Referendar im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit haben, zwölf Monate in Justiz, Verwaltung oder Anwaltschaft ausgebildet zu werden und eine Zulassung als Anwalt eine ein Jahr dauernde Ausbildung bei einem Anwalt voraussetzen. |
| Cuno Tarfusser wird leitender Staatsanwalt am Landesgericht Bozen. |
| Das Studium in Österreich dauert durchschnittlich 6,4 Jahre (OECD-Durchschnitt 4,1 Jahre) und kostet 72184 Dollar (OECD-Durchschnitt 35087 Dollar). |
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| 2001-06-13 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird die Leistung einer Ehefrau im Haushalt als wirtschaftlicher Wert bei der Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse berücksichtigt und das nach der Scheidung erzielte Einkommen der Frau in der Regel nur noch zur Hälfte auf ihren Unterhaltsanspruch gegen den Mann angerechnet, so dass ehemalige Hausfrauen mehr Unterhalt erhalten, wenn sie nach der Scheidung eine Arbeit aufnehmen (XII ZR 343/1999). |
| Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs verletzt der Anwaltszwang nicht die Europäische Menschenrechtskonvention (1 Ob 108/2000i). |
| Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs trägt für eine Gerichtsstandsvereinbarung die sich auf sie berufende Partei die Beweislast (1 Ob 149/2000v). |
| Nach einer Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofs Österreichs genügt für die Wettbewerbsmäßigkeit der Bezeichnung Gebirgshonig die Erzeugung des Honigs in einer Gebirgsregion (97/10/0167). |
| Infolge des Tarifabschlusses vermindert sich die Gewinnerwartung der Lufthansa um rund 250 Millionen Euro. |
| Durch den Konkurs der Vermarktungsagentur ISL verliert die Europäische Fußballunion 65 Millionen DM. |
| 28 Prozent der Schulabgänger Deutschlands streben eine universitäre Ausbildung an (im internationalen Vergleich 45 Prozent). |
| Alexander von Brünneck 60. |
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| 2001-06-12 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Beklagte bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung die Einrede einer bestehenden Schiedsvereinbarung erheben (III ZR 262/2000 10. Mai 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf die Deutsche Telekom AG das Guthaben auf Telefonkarten bei Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verfallen lassen, weil dadurch der Kunde unangemessen benachteiligt wird (XI ZR 274/2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln darf ein Zahnarzt sich als Mitglied eines Vereins für Implantologie nicht auf seiner über die Internetseite des Vereins erreichbaren Internetseite als Spezialist in nahezu allen Bereichen der Zahnmedizin reklamehaft präsentieren (6 U 127/2000 9. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln trägt der Kläger die Beweislast dafür, dass ein vom Hersteller empfohlener Preis keine ernsthafte wirtschaftliche Berechnungsgrundlage hat (6 U 208/1999 2. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg erhält ein neunjähriges Kind, das entgegen einem Fahrverbot mit dem Fahrrad in eine Fußgängerunterführung fährt und dort gegen einen metallenen Absperrbügel prallt, keinen Schadensersatz von der betreffenden Gemeinde, weil es mit dem Hindernis rechnen musste (23 O 96/2001). |
| Das Europäische Parlament stimmt der Einrichtung einer Lebensmittelbehörde der Europäischen Union zu. |
| Die Preissteigerung beträgt derzeit in Deutschland 3,5 Prozent. |
| Die Nationalversammlung Frankreichs billigt den Vertrag von Nizza. |
| Folkmar Koenigs 85. |
| Michael Sachs 50. |
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| 2001-06-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Klärung der die angeklagte Straftat betreffenden, für das Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit bedeutsamen Tatsachen im Strengbeweisverfahren der Hauptverhandlung vorzunehmen (StB 4/2001 30. März 2001, StB 5/2001 30. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann es wegen des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Geschädigten ganz ausnahmsweise in Betracht kommen, vom Beginn der Verjährungsfrist des § 852 I BGB auch dann auszugehen, wenn der Geschädigte die Augen vor einer sich geradezu aufdrängenden Kenntnis verschließt (VI ZR 30/2000 6. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nicht durch Übersendung eines nicht unterzeichneten Vertragsformulars und anschließende Erteilung einer Bürgschaft zustande (IX ZR 19/2000 22. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt ein verjährungshemmendes Verhandeln vor, wenn der Verpflichtete Erklärungen abgibt, die den Geschädigten zu der Annahme berechtigen, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzforderungen ein (VI ZR 179/2000 20. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist in einem Streit um die Verbesserung einer obligatorisch mit einem Gesamturteil abschließenden dienstlichen Beurteilung das Berufungsgericht zu einer umfassenden Prüfung verpflichtet (2 C 34/1999 13. Juli 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine kommunale Zweitwohnungsteuer einer Erwerbszweitwohnung zulässig (11 C 12/1999 12. April 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands begründet die Kürze der zwischen einer Schenkung und einer Darlehensgewährung liegenden Zeit keine unwiderlegliche Vermutung der gegenseitigen Abhängigkeit beider Verträge (IV R 58/1999 18. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei Nichtzugang eines Bescheids eine Festsetzungsfrist dann nicht gewahrt, wenn die Behörde den Bescheid unter einer vor mehr als zehn Jahren zuletzt benutzten Anschrift versendet (II R 63/1998 20. September 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin liegt eine Versammlung nicht vor, wenn eine angemeldete Veranstaltung (Weihnachtsparade) von kommerziellen Zwecken beherrscht wird (1 SN 101/2000 30. November 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main kann eine Nachttanzdemo eine Versammlung sein, doch ist dem Ruhebedürfnis der Anwohner angemessen Rechnung zu tragen (5 G 4360/2000 (3) 28. Februar 2001). |
| Timothy McVeigh wird unter Zustimmung von 80 Prozent der Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika durch eine Giftspritze hingerichtet. |
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| 2001-06-10 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kann der eine Schadensersatzforderung seines Unfallgegners nicht innerhalb einer Woche seiner Versicherung meldende Haftpflichtversicherte seinen Versicherungsschutz verlieren (10 U 68/2000). |
| Nach dem Vorschlag für eine Lärmschutzrichtlinie der Europäischen Union darf Arbeitnehmern kein 87 oder mehr Dezibel betragender Lärm zugemutet werden. |
| Die Wähler der Schweiz entscheiden sich mit 50,99 Prozent für eine Bewaffnung von Schweizer Soldaten bei internationalen Friedenseinsätzen und mit einer Zweidrittelmehrheit für die Abschaffung der Genehmigungspflicht des Staats bei Errichtung neuer Bistümer. |
| Der jährliche Durchschnittslohn in China beträgt auf dem Land 2200 Yuan (660 DM) und in der Stadt 6000 Yuan (1800 DM). |
| Nach Aussage des ehemaligen Präsidenten Elf Aquitaines hat die Regierung Frankreichs bei Schmiergeldzahlungen in der Leunaangelegenheit mitgewirkt. |
| 19 ehemalige Offiziere Chiles klagen gegen Pinochet wegen unrechtmäßiger Entlassung, Verhaftung und Folter. |
| Ägypten, Irak, Libyen und Syrien beschließen eine Freihandelszone. |
| Juristen. Ein biographisches Lexikon. Von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, hg. v. Stolleis, Michael, 2001 (Beck’sche Reihe) |
| Schröder, Jan, Recht als Wissenschaft. Geschichte der juristischen Methode vom Humanismus bis zur historischen Schule, 2001 |
| Rüthers, Bernd/Stadler, Astrid, Allgemeiner Teil des BGB, 11. A. 2001 |
| Sonnenfeld, Susanne, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht, 2. A. 2001 |
| Wollny, Paul, Unternehmens- und Praxisübertragungen, 5. A. 2001 |
| Ellenberger, Jürgen, Prospekthaftung im Wertpapierhandel, 2001 |
| Eickmann, Dieter, Die Teilungsversteigerung, 5. A. 2001 |
| Kleinknecht, Theodor/Meyer-Goßner, Karlheinz, Strafprozessordnung, 45. A. 2001 |
| Gropp, Walter, Strafrecht. Allgemeiner Teil, 2. A. 2001 |