| 2002-04-07 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein grobes Missverhältnis zwischen der vereinbarten Gegenleistung und den unerwartet hohen Erträgnissen aus der Nutzung eines Werks zu verneinen sein, wenn der Urheber nur einen untergeordneten Beitrag zu dem Werk geleistet hat (I ZR 245/1998 21. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist ein Geschwisterrabatt bei gesetzlichen Kindergartengebühren nicht rechtswidrig (9 B 90/2001 9. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands verhindert das rechtswidrige rückwirkende Inkraftsetzen einer Veränderungssperre das rückwirkende Inkrafttreten, nicht auch das Inkrafttreten überhaupt (4 B 23/2001 1. August 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss ein eine Teilarbeitszeitkraft anteilig zu gering vergütender Arbeitgeber die Vergütungsdifferenz nach Eintritt der Verjährung nicht nach § 852 I BGB herausgeben (5 AZR 32/2000 24. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung rückwirkend zum Jahresbeginn aufheben, wenn sich im Jahresverlauf ein voraussichtliches Überschreiten der Jahresgrenzbezüge des Kinds abzeichnet (VI R 83/1998 26. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands kann ein nur wegen fahrlässigen Vollrauschs strafbarer Täter einen vorsätzlichen rechtswidrigen Angriff im Sinn des Opferentschädigungsgesetzes begehen und kann der Witwer einer getöteten Frau einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch haben, wenn die Eheleute im Zeitpunkt der Tötung bereits lange getrennt gelebt hatten und keine konkreten Unterhaltsansprüche gegeneinander hatten (B 9 VG 3/2000 R 18. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann der Gehilfe einer Unfallmanipulation vom Haupttäter im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs erst dann Zahlung verlangen, wenn er selbst an den geschädigten Versicherer mehr gezahlt hat, als er im Innenverhältnis zum Haupttäter tragen muss, wobei für die Quote des Innenverhältnisses auch die Höhe des jeweiligen Beuteanteils bedeutsam sein kann (6 W 31/2001 13. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln macht sich der an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Bezahlen Wegfahrende nur dann nicht des versuchten Betrugs strafbar, wenn er ausnahmsweise nicht mit der Möglichkeit der Wahrnehmung rechnen muss (Ss 551/2001 22. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster hat ein Rechtsreferendar keinen Anspruch auf Beschränkung der Zugangskontrollen zu den Gebäuden eines Landgerichts auf eine Identitätskontrolle, wie sie gegenüber anderen Personengruppen gehandhabt wird (1 B 1254/2001 2. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg liegt bei der Buchung einer Familienpauschalreise für 6972 DM kein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs vor, bei dem ein Ehegatte den anderen Ehegatten ohne Bevollmächtigung verpflichten kann (317 S 126/2001 16. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mainz besteht keine allgemeine Verkehrsaufassung dahin, dass nur Helix pomatia-Schnecken und nicht auch Helix lucrorum-Schnecken Weinbergschnecken sind (12 HK.S 5/2000 15. November 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin enthält das Hausrecht des Bundestagspräsidenten eine (ungeschriebene) Ermächtigung zum Erlass eines Hausverbots, doch darf ein Hausverbot nicht als Sanktion für einen Ordnungsverstoß (z. B. ungenehmigte Filmaufnahmen) verhängt werden (27 A 344/2000 18. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Grevenbroich hat ein Taxifahrer bei Streit über den zu entrichtenden Fahrpreis am Zielort ein Festhalterecht nach § 127 I 1 StPO (Verdacht des betrügerischen Handelns) und ein Selbsthilferecht nach § 229 BGB (Auskunftsanspruch) (5 Ds 6 Js 136/2000 26. September 2000). |
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| 2002-04-06 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte (XI ZR 258/2001 12. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind auf den Übergang des Vermögens einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft auf den letzten verbliebenen Gesellschafter die §§ 239ff. ZPO sinngemäß anzuwenden (II ZR 331/2000 18. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Rechtsanwalt um zusätzliche Aufklärung bemüht sein, wenn den Umständen nach für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und deren Bedeutung für den Mandanten nicht ohne weiteres ersichtlich ist (XI ZR 209/2000 7. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die wertende, nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik (einer Gewerkschaft als Herausgeberin der Fachzeitschrift für Autoren Kunst und Kultur) an der gewerblichen Leistung eines Unternehmens (F-Literaturverlag) auch bei scharfer Formulierung keine unzulässige Schmähkritik (VI ZR 20/2001 29. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Widerrufsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz ausgeschlossen, wenn die tatsächliche Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht wird (XI ZR 31/2001 22. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die unlautere Ausnutzung des Rufs einer in besonderer Weise mit Qualitätsvorstellungen verbundenen geographischen Herkunftsangabe (Champagner) rechtswidrig (I ZR 290/1999 17. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist nicht glaubhaft gemacht, wenn eidesstattlich etwas Anderes versichert als schriftsätzlich vorgetragen wird (VII ZB 32/2001 17. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist bei Nichtmitwirkung eines Kundenstammes an der Herausgabe (durch Rückkehr) an den Bereicherungsgläubiger der Bereicherungsschuldner zu Wertersatz verpflichtet (II ZR 354/1999 14. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Zeit für die Leistung nach dem Kalender bestimmt, wenn eine Fertigstellung von Bauarbeiten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums vereinbart und das Datum des Beginns des Zeitraums während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird (VII ZR 432/2000 13. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei Scheitern einer Fertigstellung eines Werks durch Nichtannahme der angebotenen Mängelbeseitigung der Unternehmer auf Werklohn nach Empfang der Gegenleistung klagen (VII ZR 27/1999 13. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt bei Weiterschaltung von Anrufen vom Telefonapparat eines zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigten Arbeitnehmers zu dem Telefonapparat eines anderen Arbeitnehmers nach der Verkehrsanschauung im Zweifel der daraufhin den Anruf empfangende Arbeitnehmer als ermächtigt, Willenserklärungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (X ZR 192/2000 12. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine konturlose Farbkombinationsmarke grafisch dargestellt, wenn der Anmeldung als sonstige Markenform ein Blatt beigefügt ist, auf dem zwei farbige Rechtecke unter genauer Angabe der Farbbezeichnung eines Farbklassifikationssystems aufgeklebt sind (1 ZB 3/1999 19. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist eine allgemeine Geschäftsbedingung eines Bierlieferungsvertrags mit hoher Vertragsstrafe und Pachtvertragseintrittsrecht rechtswidrig (1 U 2314/2001 5. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist § 648a BGB auch auf ein Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers nach Abnahme anwendbar (101 O 80/2001 5. Dezember 2001). |
| JURAcon Personalmesse für Juristen 3. Mai 2002 Neues Forum, Messe Frankfurt am Main, http://www.juracon.de/f |
| Robbers, Gerhard, Einführung in das deutsche Recht, 3. A. 2002 |
| Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs BGB, 7. A. 2002 |
| Wilhelm, Jan, Sachenrecht, 2. A. 2002 |
| Emmerich, Volker, Unlauterer Wettbewerb, 6. A. 2002 |
| Sodan, Helge, Öffentliches, privates und europäisches Wirtschaftsrecht, 5. A. 2002 |
| Lippross, Otto-Gerd/Kreft, Volker, Einkommensteuerrecht, 9. A. 2002 |
| Kollhosser, Helmut/Bork, Reinhard/Jacoby, Florian, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2. A. 2002 |
| Schumann, Claus-Dieter/Kramer, Wolfgang, Die Berufung in Zivilsachen, 6. A. 2002 |
| Sowada, Christoph, Der gesetzliche Richter im Strafverfahren, 2002 |
| Kindhäuser, Urs, Lehr- und Praxiskommentar zum Strafgesetzbuch, 2002 |
| JUVE Handbuch 2001/2002. Wirtschaftskanzleien, hg. v. Gerber, Astrid, 4. A. 2002 |
| Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, hg. v. Calliess, Christian/Ruffert, Matthias, 2. A. 2002 |
| E-commerce Law in Europe and the USA, hg. v. Spindler, Gerald/Börner, Fritjof, 2002 |
| Handbuch zum Internetrecht, hg. v. Kröger, Detlef/Gimmy Marc, 2. A. 2002 |
| Kröger, Detlef/Hanken, Class, Casebook Internetrecht, 2002 |
| Lyall, Francis, An Introduction to British Law, 2. A. 2002 |
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| 2002-04-05 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf eine Schwangere auch bei einem Einstellungsgespräch über eine mit Gefahren für Mutter und Kind verbundene Tätigkeit wahrheitswidrig die bestehende Schwangerschaft verneinen, weil die Frage nach der Schwangerschaft Frauen unzulässig diskriminiert. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht mehr zulässig, so dass in entsprechenden Fällen nur eine Abänderung durch das erlassende Gericht oder eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt (IX ZB 11/2002 7. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Binnenabsprachen mehrerer Sicherungsgeber über die Höhe ihrer Haftung dem Gläubiger nicht entgegengehalten werden (XI ZR 184/2001 5. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands wird der Gleichheitssatz nicht dadurch verletzt, dass bei unterschiedlichen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößen die Häufigkeit von Betriebsprüfungen bestimmen. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München erhält Boris Becker von t-online Schadensersatz (rund 3 Millionen Euro?) wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unerlaubte Werbung. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim muss Grundsteuer auch von Grundstücken mit auf Dauer leerstehenden Gebäuden (in Pattonville/Kornwestheim) geleistet werden (, für die Erlasssondertatbestände nicht bestehen) (2 S 1450/2001). |