| 2003-02-09 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss die Europäische Menschenrechtskonvention soweit wie möglich im Einklang mit anderen völkerrechtlichen Grundsätzen ausgelegt werden und hat die Luftherrschaft der Nato über Jugoslawien eine Hoheitsgewalt im Sinne von Art. 1 EMRK nicht begründet (52207/1999 12. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands lässt das Nichteingehen eines Gerichts auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage von zentraler Bedeutung (z. B. Befangenheit eines Beurteilers) auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (2 BvR 2357/2000 6. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Revision darauf gestützt werden, dass das untere Gericht rechtswidrig seine internationale Zuständigkeit bejaht oder verneint hat und ist für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen oder der unerlaubten Handlung gegeben (III ZR 102/2002 28. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewendeten Betrags mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrags von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden (XI ZB 5/2002 12. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird beim Verüben eines Angriffs eine dem fließenden Verkehr eigentümliche Gefahrenlage nicht ausgenutzt, wenn der Tatentschluss erst nach Beendigung der Fahrt gefasst und ausgeführt wird (2 StR 152/2002 21. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann bei irrtümlicher Behandlung eines Beschäftigungsverhältnisses als freies Mitarbeiterverhältnis der Arbeitgeber die Rückzahlung der Summendifferenz zwischen allen Honorarzahlungen und allen Entgeltansprüchen verlangen (5 AZR 680/2000 29. Mai 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann ein ein gemischt genutztes Grundstück gemischt finanzierender Steuerpflichtiger Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils verwendet (IX R 65/2000 9. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands mindern Teilwertabschreibungen auf Grund von Gewinnausschüttungen dann den Gewerbeertrag des Organkreises, wenn es sich bei den ausgeschütteten Gewinnen um solche aus vororganschaftlicher Zeit handelt (I ZR 73/2001 30. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn ist nach Glaubhaftmachung der Aufhebung des im Vermögensverzeichnis angegebenen Arbeitsverhältnisses der Schuldner zur Anfertigung eines neuen und vollständigen Vermögensverzeichnisses verpflichtet (4 T 506/2002 27. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln ist bei Vertragsverhandlungen in einer ausländischen Sprache über ein Haustürgeschäftswiderrufsrecht in dieser Sprache aufzuklären (32 S 66/2001 8. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist das Anbringen von Glaubenssymbolen (z. B. Kruzifix) in einem Sitzungssaal kommunaler Mandatsträger in Hessen mit dem Neutralitätsgebot unvereinbar (3 G 2481/2002 26. November 2002). |
| Nach zwei Entscheidungen der zuständigen Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika sind Klagen (z. B. des lungenkrebskranken Laurence Lucier) gegen Altria (Philip Morris), R. J. Reynolds und andere Zigarettenhersteller auf Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung abgewiesen. |
| Peter Stille 23. Februar 1934-9. Februar 2003. |
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| 2003-02-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss ein Sozialgericht, wenn sich ein gesetzlich Krankenversicherter ohne Anwendung eines Arzneimittels, das außerhalb seines arzneimittelrechtlich zugelassenen Anwendungsbereichs verabreicht werden soll, in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, bei der Entscheidung über die vorläufige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse auf Grund Art. 2 II 1, 19 IV GG eine besonders intensive Prüfung der Erfolgsaussichten oder Folgenabwägung vornehmen (1 BvR 1586/2002 22. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Teilurteil nur bei Ausschluss der Gefahr widersprechender Entscheidungen erlassen werden (VII ZR 270/2001 28. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ihr Verlust von Amts wegen auszusprechen (XII ZR 205/2002 27. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Entziehen aus zollamtlicher Überwachung jede Handlung oder Unterlassung, welche die zuständige Zollbehörde mindestens zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen hindert (5 StR 127/2002 27. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in einem Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen nicht statthaft (2 ARs 239/2002 27. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch ein satzungsauslegender Beschluss, mit dem über eine fragliche Satzungsgemäßheit einer Maßnahme (z. B. Geschäftsanteilsveräußerung) entschieden wird (II ZR 69/2001 25. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Revisionsverfahrens mit dem alleinigen Ziel der Verurteilung zur Zahlung an eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts statt an die Gesellschafter der Gesellschaft wegen fehlender Erforderlichkeit nicht in Betracht (XII ZR 73/2002 16. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird durch Entgegennahme einer behördlichen Mangelbeseitigungsaufforderung seitens eines Wohnungseigentumsverwalters dem einzelnen (verkaufenden) Wohnungseigentümer noch nicht die Kenntnis des Inhalts der Aufforderung vermittelt (V ZR 320/2001 27. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I muss eine mitvermietete Küche einen Kühlschrank, nicht aber eine Geschirrspülmaschine aufweisen(15 S 4308/2002 18. Dezember 2002). |
| Die Europäische Kommission nimmt ihre Entscheidung für eine Beihilfe für die Klausner Nordic Timber GmbH in Mecklenburg-Vorpommern (31 Millionen Euro) zurück. |
| Josef Taus 70. |
| Michael Hoffmann-Becking 60. |
| Vertragspraxis nach neuem Schuldrecht, hg. v. Amann, Hermann/Brambring, Günter/Hertel, Christian, 2. A. 2003 |
| Beck’sches Formularbuch e-commerce, hg. v. Weitnauer, Wolfgang, 2003 |
| Kossmann, Ralph, Handbuch der Wohnraummiete, 6. A. 2003 |
| Pamer, Jochen, Neues Recht der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen im Ausland, 2003 |
| Strohal, Friedrich, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 2. A. 2003 |
| Reichel, Christian/Heger, Heinz-Josef, Betriebliche Altersversorgung, 2003 |
| Handkommentar zur VOB, hg. v. Heiermann/Riedl/Rusam, 10. A. 2003 |
| Kunig, Philip/Paetow, Stefan/Versteyl, Ludger-Anselm, Kreislaufswirtschafts- und Abfallgesetz, 2. A. 2003 |
| Kossens, Michael/Maaß, Michael/Steck, Brigitte/Wollschläger, Frank, Grundzüge des neuen Behindertenrechts, 2003 |
| Aden, Menno, Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, 2. A. 2003 |
| Lackmann, Rolf/Wittschier, Johannes, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht, 2003 |
| Joecks, Wolfgang, Studienkommentar StGB, 4. A. 2003 |
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| 2003-02-07 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist ein in einer Werbeanzeige abgedrucktes, nur auf einen der beworbenen Gegenstände (z. B. Apfelsaftschorle neben Kühlschrank) bezogenes Qualitätsurteil (z. B. gut) bei eindeutig erkennbarem Bezug rechtmäßig (3 U 76/2002 11. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist der Betreiber einer Autowaschstraße gegenüber Kunden zur Sicherung gegen Gefahren aus Glatteis und Altschnee in den zugänglich gemachten Bereichen verpflichtet (24 U 87/2002 21. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen darf eine Universität (z. B. Gießen) als Amtshilfe Daten über einen bestimmten Studenten zur Rasterfahndung an das hessische Landeskriminalamt weitergeben (10 TG 3112/2002 3. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist die Werbung mit dem Aufkleber Reis ohne Gentechnik nicht rechtswidrig (6 A 10564/2002 21. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg muss ein Grundstückseigentümer dann auf das Grundstück des Nachbarn wachsende Baumwurzeln nicht beseitigen und den durch ihr Wachstum verursachten Schaden nicht ersetzen, wenn der Schaden nicht ausschließlich durch die Wurzelausdehnung verursacht ist (12 O 64/2002 19. Juni 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist die Versagung der Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung wegen der Note 6 in Sport rechtmäßig (3 A 33/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist der Sozialhilfeanspruch des seinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe auf Grund einer Sperrfrist Verlierenden um 20 Prozent verringert (2 L 27/2002 6. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund sind Meniskusschäden eines Dachdeckers Schäden aus einer Berufskrankheit (S 11 U 31/2000 29. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Duisburg hat ein privater Arbeitsvermittler einen Vergütungsanspruch nur gegen den Arbeitssuchenden, nicht gegen das Arbeitsamt (S 12 AL 147/2002 19. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung der bei dem deutschen Patent- und Markenamt eingerichteten Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist ein Computer ein vergütungspflichtiges Gerät im Sinne des § 54a I UrhG (12 Euro pro Gerät) (Sch-Urh 8/2001 31. Januar 2003). |
| Hans-Peter Kaul Richter am internationalen Strafgerichtshof. |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands darf die Südwestdeutsche Medienholding sich am Verlag der Süddeutschen Zeitung beteiligen, weil dieser die Frankenpost in Hof abgegeben hat. |
| Nach einer Entscheidung des Schulbehörde Amsterdams dürfen muslimische Mädchen nicht mehr verschleiert den Schulunterricht besuchen. |