| 2003-06-29 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist es nicht zu beanstanden, wenn den §§ 823 I, 1004 I BGB ein Anspruch auf Unterlassung einer unwahren Äußerung (z. B. einer Zeitung über den Bürgermeister Lübecks) und ein Anspruch auf Widerruf wegen Nichtbeachtung von Sorgfaltspflichten entnommen werden (1 BvR 1811/1997 27. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands überschreiten Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum bei Auslegung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht, wenn sie eine schwierige Rechtsfrage (z. B. Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung der Steuerklasse von Ehegatten nach Trennung) ohne Erörterung der Rechtsprechung im Verfahren der Prozesskostenhilfe entscheiden und damit den Zugang zu den Gerichten versagen (1 BvR 1526/2002 5. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands greift die Vermutung für die freie Rede in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (z. B. Leukämieerkrankungen um das Kernkraftwerk Krümmel) nicht ein, wenn um die zukünftige Unterlassung einer unwahren Äußerung gestritten wird (1 BvR 802/2000 6. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die für kaufmännische Angestellte geltenden §§ 74ff. HGB auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden (III ZR 196/2002 10. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Telefonüberwachung nicht auf den Verdacht der Geldwäsche gegründet werden, wenn eine Verurteilung wegen Geldwäsche auf Grund der Vorrangklausel des § 261 IX 2 StGB nicht zu erwarten ist und die Vorrangtat keine Katalogtat ist, doch ist die Rechtsverletzung geheilt, wenn der Verdacht einer anderen Katalogtat die Telefonüberwachung gerechtfertigt hätte (5 StR 423/2002 26. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat (nur) ein noch Unterscheidungskraft habender, benutzter kennzeichenrechtlicher Werktitelschutz nach den §§ 5, 15 MarkenG auch nach Gemeinfreiwerden des mit dem Titel ursprünglich urheberrechtlich geschützten Werkes (z. B. Winnetou) Bestand (I ZR 171/2000 23. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein Schädiger eines wegen der Verletzung vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten dem Dienstherrn nicht die auf Grund nicht unfallbedingter Heilmaßnahmen erbrachten Beihilfeleistungen zu ersetzen (VI ZR 271/2001 17. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind bei Rentenleistungen eines Unfallversicherungsträgers und eines Rentenversicherungsträgers und nicht genügender Abdeckung der von beiden erbrachten Leistungen durch den nach § 116 I SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch die Versicherungsträger entsprechend § 117 SGB X Gesamtgläubiger (VI ZR 304/2001 3. Dezember 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat ein geschiedener Beamter keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn seine Verpflichtung zum Unterhalt aus seiner Ehe durch Kapitalabfindung erloschen ist (2 C 5/2002 30. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung (bei einem 728499 DM Gewinn erzielenden Chefarzt) auch eine den Steuerpflichtigen beratende Steuerfachangestellte sein (IV R 37/2001 19. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands besteht keine Verpflichtung eine von der Krankenkasse nicht bezahlte naturheilkundliche Krebsnachbehandlung in Höhe von 700000 DM für einen krankenversicherten Elter zu tragen, so dass die Aufwendung nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar ist (III R 25/2001 12. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist auch ein zeitweiliger Ausschluss des anderen Elternteils vom Umgang mit dem Kind nur bei Gefährdung der Entwicklung des Kindes durch den Umgang gerechtfertigt (4 UF 173/2002 5. Dezember 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen kann wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Kindes die zahnärztliche Approbation entzogen werden (1 A 216/2001 18. Juni 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist bei der Prüfung, ob schutzwürdige Geheimnisse (z. B. Marktstrategien) vorliegen, die eine Verweigerung der Vorlage von Unterlagen rechtfertigen, ein strenger Maßstab anzulegen (14 PS 1/2002 24. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Widerruf der Approbation als Zahnarzt nicht gerechtfertigt durch mindestens zwei Jahre zurückliegende Verkehrsdelikte (u. a. Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis) (13 A 2774/2001 15. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist bei Einwilligung eines Betroffenen in die molekulargenetische Untersuchung seiner Körperzellen eine gerichtliche Anordnung nicht erforderlich (X Qs 8/2002 14. Februar 2003). |
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| 2003-06-28 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann eine Farbe (z. B. Orange) ohne räumliche Begrenzung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen (z. B. für ein Mobilfunkunternehmen der Niederlande) Unterscheidungskraft haben, wenn sie Gegenstand einer graphischen Darstellung sein kann, die klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist (C-104/2001 6. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die nicht nur kurzfristige Überlastung einer großen Strafkammer in Haftsachen kein einen weiteren Vollzug von Untersuchungshaft rechtfertigender Grund (2 BvR 530/2003 6. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist gegen eine im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 91a ZPO ergangene Entscheidung über die Kosten eine Rechtsbeschwerde nicht statthaft (I ZB 40/2002 8. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein einen Patienten durch Heilmittel zur Ruhe stellender Arzt verpflichtet sein, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sich der Patient nicht unbemerkt entfernen (und an das Steuer eines Kraftfahrzeugs begeben) kann (VI ZR 265/2002 8. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn mit einem Antrag die Untersagung einer bestimmten geschäftlichen Tätigkeit begehrt wird, das Verbot eines Teils dieser geschäftlichen Tätigkeit prozessual kein Minus gegenüber dem Antrag, wenn seine Begründung von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden sind (I ZR 1/2001 3. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Arbeitnehmer bei der Meldung einer Arbeitnehmererfindung den Arbeitgeber darüber unterrichten, ob und in welchem Umfang andere Arbeitnehmer am Entstehen der Erfindung beteiligt waren (X ZR 19/2001 18. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei einer (vor dem 3. Oktober 1990 erfolgten) rechtmäßigen Spaltung von Nutzungsrechten zwischen dem früheren Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und Inverkehrbringen eines Werkstücks innerhalb eines Lizenzgebiets der für den anderen Teil Deutschlands Berechtigte die Weiterverbreitung in seinem Lizenzgebiet nicht auf Grund des ihm zustehenden Verbreitungsrechts unterbinden (I ZR 297/1999 19. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung auf der Grundlage der Dividende eine Sonderausschüttung neben der Dividende nicht zu berücksichtigen (10 AZR 392/2002 12. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist ein nach früherer Rechtsprechung nicht Unterhaltsberechtigter nicht daran gehindert, nach Änderung der Rechtsprechung Unterhalt ab diesem Zeitpunkt zu verlangen (11 WF 341/2001 11. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz ist in einem durchschnittlichen Insolvenzeröffnungsverfahren eine Entschädigung eines Gutachters mit 38,50 Euro pro Stunde grundsätzlich angemessen (2 T 169/2003 7. März 2003). |
| Günter Paul ist Nachfolger Klaus Langes als Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs. |
| Emmerich, Volker/Habersack, Mathias, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 3. A. 2003 |
| Möllers, Thomas/Rotter, Klaus, Ad-hoc-Publizität, 2003 |
| Ingerl, Reinhard/Rohnke, Christian, Markengesetz, 2. A. 2003 |
| Klein, Franz, Abgabenordnung, 8. A. 2003 |
| Körperschaftsteuergesetz, hg. v. Streck, Michael, 6. A. 2003 |
| Marxen, Klaus, Kompaktkurs Strafrecht Allgemeiner Teil, 2003 |
| Knöringer, Dieter, Die Assessorklausuer im Zivilprozess, 10. A. 2003 |
| Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz mit Einführungsgesetz, hg. v. Pfeiffer, Gerd, 5. A. 2003 |
| Böhme, Werner/Fleck, Dieter/Bayerlein, Walter, Formularsammlung für Rechtsprechung und Verwaltung, 16. A. 2003 |
| Ahlt, Michael/Deisenhofer, Thomas, Europarecht, 3. A. 2003 |
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| 2003-06-27 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein wahrer Namensträger (z. B. [Rechtsanwalt] Maxem) grundsätzlich die Unterlassung der Verwendung seines Namens als Pseudonym in einem Internetdomainnamen (z. B. www.maxem.de) eines anderen Namensträgers verlangen, doch ist ein Pseudonym dem namensrechtlichen Schutz zugänglich, wenn der Verwender unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist, also mit diesem Namen Verkehrsgeltung erlangt hat (I ZR 296/2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein einfaches Format einer Fernsehsendung (z. B. L’école des fans mit Gesang einstudierter Lieder vor der Kamera) nicht vor Nachahmung (z. B. durch Kinderquatsch mit Michael) geschützt (I ZR 176/2001 26. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Offenburg ist eine zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft vorrangig auf eine mögliche Haftstrafe in einem anderen Verfahren anzurechnen (8 Qs 2/2003 27. Mai 2003). |
| Deutschland und die Schweiz einigen sich auf eine Entschädigung (in Höhe von 42 Millionen Euro) für die Hinterbliebenen der Opfer des Flugzeugabsturzes am Bodensee vom 2. Juli 2002. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs darf Le Monde behaupten, Jean-Marie Le Pen habe während des Algerienkriegs an Folterungen teilgenommen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss Microsoft die Programmiersprache Java Suns (derzeit) nicht in das Betriebssystem Windows aufnehmen. |
| Nach einem außergerichtlichen Vergleich erhalten Anleger in den Vereinigten Staaten von Amerika 1 Milliarde Dollar Schadensersatz von Versicherern von mehr als 300 mit künstlich in die Höhe getriebenen Preisen wirkenden Anlageanbietern. |
| Der Papst erteilt eine Ausnahmegenehmigung für die Weihe eines ehemals evangelischen verheirateten Pfarrers zum Priester. |
| Nordrhein-Westfalen gibt den Plan des Baus einer Magnetschwebebahn zwischen Düsseldorf und Dortmund auf. |
| Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Rundfunkanstalten erwirbt für 65 Millionen Euro Übertragungsrechte für Fußballspiele der Bundesliga Deutschlands an Samstagen. |
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| 2003-06-26 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist der Unterhalt für nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geschiedene Ehegatten ausschließende § 243 SGB VI wegen sachlicher Unterschiede verfassungsgemäß (1 BvR 789/1996 2. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haben Hinterbliebene der Opfer der nationalsozialistischen Kriegsverbrechen (z. B. in Griechenland) keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil dafür keine Rechtsgrundlage besteht (III ZR 245/1998 26. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einer Beschwerde eines wettbewerbenden Unternehmens gegen einen vom Bundeskartellamt Deutschlands genehmigten Zusammenschluss mehrerer Unternehmen das entscheidende Beschwerdegericht (vor Aufhebung der Genehmigung) zur ausführlichen Aufklärung des die Freigabe angeblich rechtfertigenden Sachverhalts verpflichtet (KVR 14/2001 24. Juni 2003). |