| 2003-08-18 |
| Bayern legt einen Entwurf einer geänderten juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor. |
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| 2003-08-17 |
| Nachdem Libyen in einem Schreiben an die Vereinten Nationen die Verantwortung für einen Anschlag auf ein Flugzeug über Lockerbie übernommen und sich zu Entschädigungszahlungen bereit erklärt hat, werden voraussichtlich die Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Libyen aufgehoben. |
| Vierzehn in der Sahara sechs Monate festgehaltene europäische Geiseln werden voraussichtlich gegen Lösegeld freigegeben. |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist § 183 I SGB III Deutschlands europarechtswidrig und darf ein Anspruch auf Insolvenzgeld nicht wegen eines Erziehungsurlaubs (z. B. einer Arbeitnehmerin in Deutschland) entfallen (C-160/2001 15. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann das ernsthafte Geltendmachen eines Anspruchs gegen einen Versicherungsnehmer auch in einer Streitverkündungsschrift enthalten sein (IV ZR 209/2002 21. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 45 BörsG keine Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechts der Handelsgesellschaften (IV ZR 327/2002 21. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands benachteiligt ein vorformuliertes, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, mit dem beide Seiten sich im Wege de gegenseitigen Nachgebens verständigen, einen Verbraucher nicht deswegen unangemessen, weil er darin auf Einwendungen gegen die anerkannten Ansprüche verzichtet (IX ZR 113/2002 3. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat der zuständige Jugendhilfeträger über einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung über Hilfegewährung zu treffen (5 C 48/2001 12. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein auf bestimmte Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bezogener Klageantrag bestimmt genug (9 AZR 215/20001 1. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Haftung eines Betriebserwerbers nach § 613a BGB nicht beschränkt, wenn er den Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen hat (8 AZR 459/2001 20. Juni 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands können bei einem im Inland gelegenen denkmalgeschützten Gebäude erhöhte Absetzungen auf Herstellungskosten für eine einzelne Baumaßnahme einer Gesamtbaumaßnahme vorgenommen werden, wenn sie sachlich abgrenzbar und als solche abgeschlossen ist (IX R 40/1997 20. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn das Amtsgericht nicht geprüft hat, ob der Angeklagte schuldunfähig war, obwohl dazu Anlass bestand (1 St RR 13/2003 6. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm bedarf ein zahnärztlicher Eingriff an einem Einwilligungsunfähigen zur Abwehr lebensbedrohlicher Folgen eines Kieferabszesses in der Regel nicht einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (15 W 457/2002 2. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm können die in Bezug auf ein Testament in beigefügter Liste aufgeführten Verwandten einer maschinenschriftlichen, die Testamentsform nicht wahrenden Liste entnommen werden (15 W 164/2002 1. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ist bei einer Fahrtenbuchauflage Ersatzfahrzeug jedes andere, im Zeitpunkt der Veräußerung des Tatfahrzeugs vom Halter betriebene und für denselben Nutzungszweck bestimmte Kraftfahrzeug (8 S 330/2002 13. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ellwangen ist ein von dem Verteidiger namens des Verurteilten ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde gestellter Wiederaufnahmeantrag wirksam (1 Qs 1452/2002 19. November 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist es einem Gläubiger zuzumuten, eine ihm zugefallene Rechtsposition aufzugeben, wenn der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid materiell unrichtig ist, dem Titelgläubiger die Unrichtigkeit des Vollstreckungstitels bekannt war und das Mahnverfahren bewusst missbraucht wurde, um für einen nicht zustehenden Anspruch einen Vollstreckungstitel zu erlangen (1 b O 192/2002 26. Februar 2003). |
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| 2003-08-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei einer Stufenklage der zunächst unbestimmte Antrag dritter Stufe auf Herausgabe von Wertpapieren oder Zahlung des Erlöses oder Leistung von Schadensersatz lauten (III ZR 109/2002 3. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat eine Rechtsbeschwerde in der Sache selbst eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn nach Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht eine materielle Änderung des Ergebnisses wahrscheinlich oder die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 III 2 i. V. m. § 574 II ZPO geboten ist (IXa ZB 21/2003 27. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist ein Geständnis in einem anderen Verfahren (z. B. in einem Strafverfahren) im Zivilverfahren kein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO, sondern nur eine bloße Erkenntnisquelle der Beweiswürdigung (1 U 158/2002 8. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist das Entsprechen eines Spielgeräts (z. B. einer Innenlauftrommel) seiner Konstruktion nach den Sicherheitsstandards des Gerätesicherheitsgesetzes ein Hinweis auf die konstruktive Fehlerfreiheit und die Einhaltung der Verkehrspflichten des Parkbetreibers, der vom Geschädigten widerlegt werden muss (9 U 7/2003 28. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main steht einer als Maklerin tätig gewordenen Kommanditgesellschaft Maklerprovision auch zu, wenn ein mit 2 Prozent an ihrem Gesellschaftsvermögen Beteiligter zugleich Geschäftsführer der Verkäufergesellschaft mit beschränkter Haftung der Eigentumswohnung ist und 50 Prozent ihrer Geschäftsanteile hält (10 U 196/2002 2. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Deutschlands über die Berechnung nachehelichen Unterhalts auf auf einen vor dem 13. Juni 2002 liegenden Zeitraum zur Anwendung kommen (11 UF 200/2002 19. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist für die Berechnung einer Abtretungsfrist nach § 134 I InsO der Zeitpunkt der Zuleitung der Abtretungsanzeige bestimmend (2 W 37/2003 19. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf steht dem Schuldner gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts auf Antragsrücknahme wegen Nichtvorlage erforderlicher Urkunden kein Rechtsmittel zu (25 T 248/2003 9. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf wird durch die Erfüllung der Forderung des einzigen Antragstellers vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Antrag auf Eröffnung unzulässig (25 T 296/2003 7. Mai 2003). |
| Johannsen, K./Henrich, Dieter, Eherecht, 4. A. 2003 |
| Gottschalk, Götz-Joachim, Immobilienwertermittlung, 2. A. 2003 |
| Rechtsschutz gegen Dienstepiraterie, hg. v. Dressel, Christian/Scheffler, Hauke, 2003 |
| Niemann, Walter, Jahresabschlusserstellung, 2003 |
| Schulze zur Wiesche, Dieter, Die GmbH & Still, 4. A. 2003 |
| Gersdorf, Hubertus, Grundzüge des Rundfunkrechts, 2003 |
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| 2003-08-15 |
| Nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf ein Aufmarsch in Wunsiedel aus Anlass des 16. Todestages Rudolf Heß’ stattfinden. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Vortrag zu einer in erster Instanz nicht ausdrücklich erwähnten, von Amts wegen zu prüfenden Anspruchsgrundlage in der Berufung kein neues Angriffsmittel, wenn sich die Voraussetzungen bereits aus dem erstinstanzlichen Vortrag ergeben (VII ZR 281/2002 26. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG von dem Betroffenen nicht angefochten werden (XII ZB 169/1999 25. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten nach § 328 I BGB wie ein Leistungsbestimmungsrecht einer Partei zu behandeln (V ZR 216/2002 30. Mai 2003) |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht kein wettbewerbsrechtlich zu begründender Anspruch auf die Einhaltung der Satzungsregeln eines Vereins (z. B. eines Lohnsteuervereins) (I ZR 287/2002 8. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands prüft das Rechtsbeschwerdegericht nicht die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts, wenn es über eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache befindet (KVR 24/2001 18. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Wiederholung einer auf unbestätigte Meldungen gestützten, nicht belegten Aussage über ein Erzeugnis im Verhältnis zu wettbewerbenden Erzeugnissen in einem Katalog wegen Irreführung zu untersagen (I ZR 41/2000 13. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Saarland darf ein Parlament einem Untersuchungsausschuss den Namen einer Person (z. B. eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers eines Abfallbeseitigungsverbands) mitteilen, wenn auf Grund tatsachengestützter Anhaltspunkte ihre Verantwortlichkeit für vermutete Missstände eine wesentliche Aufgabe einer Untersuchung sein soll, doch hat der Betroffene im Untersuchungsverfahren Beteiligtenrechte (Lv 2/2002 31. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald bestimmt § 24 S. 1 MVJAG die Beendigung des Beamtenverhältnisses für Rechtsreferendare und ist ein Wegfall einer Bereicherung nur auf (substantiierte) Einrede des Bereicherten zu berücksichtigen (2 L 24/2001 18. Dezember 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen begründet ein Irrtum über den Termin einer Prüfungsarbeit keine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit (2 ME 97/2003 14. März 2003). |
| Nach einer einstweiligen Entscheidung des Landgerichts München darf die Deutsche Telekom inem Kunden den Digital Subscriber Line-Anschluss nicht deswegen kündigen, weil der Kunde sich weigert, eine einschränkende Änderung der Leistungsbeschreibung für den Anschluss anzunehmen.Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist eine kostenpflichtige Ausstrahlung im Near-video-on-demand-Verfahren (Pay-per-View) eine dem Rundfunkstaatsvertrag unterfallende, für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen und ist die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften nicht gewährleistet, wenn zur Freischaltung nur die Angabe einer Personal Identification Number erforderlich ist (M 17 K 3449/19999 19. September 2002). |
| Der Staatssekretär im Justizministerium Brandenburgs wird wegen möglicherweise rechtswidrigen Bezugs von Trennungsgeld (33000 Euro) mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. |
| Die Regierungspartei der Türkei erlangt durch Übertritt zweier Abgeordneter eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Paraguays darf der bisherige Präsident das Land wegen des Verdachts der Geldverschiebung nicht verlassen. |
| Studierende in Baden-Württemberg können den Vorschriftendienst Baden-Württembergs unentgeltlich nutzen (http://www.vd-bw.de). |
| Thomas Marx 2. November 1941-15. August 2003. |
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| 2003-08-14 |
| Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschließt bei Stimmenthaltung Syriens eine zwischen Kriegsbefürwortern und Kriegsgegnern vermittelnde, die Rolle der Vereinten Nationen geringfügig stärkende zweite Irakentschließung. |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss ein Mitgliedstaat (z. B. Portugal) einem Unfallopfer den durch verspätete Umsetzung einer Richtlinie über die Haftpflicht im Kraftfahrzeugverkehr entstehenden Schaden ersetzen (C-166/2002 29. Juli 2003). |