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2005-05-16
In Frankreich erscheinen viele Arbeitnehmer nach Abschaffung des Pfingstmontags als Arbeitstag nicht zur Arbeit.
Martin Franzen wechselt von Konstanz nach München.
Helmut Satzger wechselt von Augsburg nach München.
Claus Kreß wird Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, europäisches Strafrecht und Völkerstrafrecht in Köln.
Johannes Adolff wird in München für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und europäisches Wirtschaftsrecht habilitiert.
Andreas von Arnauld wird in Berlin (FU) für öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie habilitiert.
Caroline Meller-Hannich wird in Bonn für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und europäisches Privatrecht habilitiert.
Andreas Musil wird in Berlin (FU) für öffentliches Recht, Steuerrecht und Europarecht habilitiert.
Christoph Ohler wird in München für öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Finanzrecht habilitiert.
Andreas Piekenbrock wird in Freiburg im Breisgau für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Rechtsvergleichung und internationales Privatrecht habilitiert.
† Jochen Berger Schmalkalden 13. November 1909-Herdecke 11. Mai 2005
2005-05-15
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands enthält § 100 c I Nr. 1 lit. b StPO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Beweiserhebungen unter Einsatz des Global Positioning Systems und die anschließende Verwertung dieser Beweise (2 BvR 581/2001 12. April 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Entfernung eines Richters aus dem Dienst wegen außerdienstlicher Pflichtverletzung (z. B. Verschuldung mit 850000 DM) nur ausnahmsweise gerechtfertigt (2 BvR 52/2002 8. Dezember 2004).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der den Mangel ohne erforderliche Nacherfüllungsfristsetzung selbst beseitigende Käufer auch nicht gemäß § 326 II 2, IV BGB (analog) die Anrechnung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern (VIII ZR 100/2004 23. Februar 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 193 BGB auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (III ZR 172/2004 17. Februar 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Erwerber bei Nichtigkeit eines Bauträgervertrags gegen die das Bauvorhaben des Bauträgers finanzierende Bank einen Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung des Betrags haben, den er an die Bank gezahlt hat, um entsprechend deren Freistellungserklärung lastenfreies Eigentum zu erwerben (VII ZR 184/2004 10. Februar 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands benachteiligt ein formularmäßiger Ausschluss aller Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers den Kunden unangemessen (III ZR 251/2004 10. Januar 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands rechtfertigt die Einstellung eines Betriebs zwecks Vermeidung von Insolvenz nicht die fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (I ZR 18/2002 7. Oktober 2004).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands steht der Luftfahrtbehörde bei der Feststellung der Zuverlässigkeit einer überprüften Person kein Beurteilungsspielraum zu(3 C 33/2003 15. Juli 2004).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen (VI R 182/1997 20. Dezember 2004).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach ist die Pfändung einer Internet-Domain als anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 ZPO grundsätzlich möglich, doch kann die Domain unpfändbar sein, wenn sie als Arbeitsmittel für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich ist (5 T 445/2004 22. September 2004).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz können die Kosten vorbereitender Beratung durch einen Rechtsanwalt (trotz unterbleibender förmlicher Bevollmächtigung in dem anschließenden Widerspruchsverfahren oder dem Streitverfahren) erstattungsfähig sein (7 K 1726/2003 9. Dezember 2004).
2005-05-14
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann eine Zwischenentscheidung (z. B. ein Beweisbeschluss in einem Asylverfahren) unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat, der sich in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (2 BvR 1899/2004 26. Januar 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss das Kindeswohl Richtlinie für die Entscheidung über das Umgangsrecht sein und ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten festzustellen, ob ein begleiteter Umgang in Betracht kommt (1 BvR 1986/2004 8. März 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist durch das verfassungsverfahrensrechtliche Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs grundsätzlich nicht gefordert, dass der Beschwerdeführer von Beginn des fachgerichtlichen Verfahrens an verfassungsrechtliche Bedenken vorträgt (1 BvR 684/1998 9. November 2004).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf eine stille Gesellschaft grundsätzlich anwendbar (II ZR 310/2003 21. März 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt für eine Berufungsbegründung nicht das Erheben einzelner Rügen unter dem Vorbehalt der Prüfung, ob das Rechtsmittel überhaupt durchgeführt wird (II ZB 31/2003 14. März 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erstreckt sich die Befugnis eines Vertreters eines Festspielorchesters zur Geltendmachung gesamthänderischer Leistungsschutzrechte auch auf die vor seiner Amtszeit entstandenen Leistungsschutzrechte ausgeschiedener Orchestermitglieder (I ZR 145/2002 25. November 2004).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine Vergütung eines Arztes, zu deren Zahlung ein Beamter gerichtlich verurteilt ist, regelmäßig angemessen im Sinne des Beihilferechts (2 C 30/2003 25. November 2004).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist Wohngeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es auf Grund seiner Antragsberechtigung nach dem Wohngeldgesetz ausgezahlt wird (5 C 50/2003 16. Dezember 2004).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist eine mit Willen des Versicherten erfolgte Rauschmittelinjektion kein Unfall (12 U 414/2004 3. März 2005).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim lassen sich aus einer bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennung zwecks Ermöglichung des Aufenthalts der Mutter und des Kindes in der Bundesrepublik Deutschlands keine ausländerrechtlichen Ansprüche herleiten (13 S 3035/2004 3. März 2005).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln steht Eltern und Geschwistern eines an einer ungenehmigten Wasserrutsche eines Hotels umgekommenen Kindes ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 20000 Euro gegen den Reiseveranstalter zu (11 O 264/1004 17. März 2005).
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte muss ein Vollkaskoversicherer auch die Kosten eines (im Verhältnis zu einem Gutachter des Versicherers) den Schaden richtig ermittelnden Gutachters des Versicherungsnehmers zahlen (13 C 3317/2004 3. März 2005).
Kramer, Juristische Methodenlehre, 2. A. 2005
Ott, Vereine gründen und erfolgreich führen, 10. A. 2005
Medicus, Dieter, Schuldrecht I, 16. A. 2005
Koller, Ingo/Roth, Wulf-Henning/Morck, Winfried, HGB, 5. A. 2005Gräfe, Jürgen/Brügge, Michael, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, 2005
Veith/Gräfe, Jürgen, Der Versicherungsprozess, 2005
2005-05-13
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Weine aus Italien (vereinbarungsgemäß) ab 31. März 2007 zum Schutz des Tokajers Ungarns nicht mehr als Tocai bezeichnet werden (C-347/2003 12. Mai 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind Kinder im Familienleistungsausgleich (Kindergeld) zu berücksichtigen, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge unter der Freigrenze des § 32 IV 2 EStG liegen (2 BvR 167/2002 11. Januar 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Fondsgründer der EUWO-Gruppe und die Verantwortlichen der Berliner Volksbank vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen (5 StR 283/2004 12. Mai 2005).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bemisst sich eine prozentuale Mietminderung nach der Miete einschließlich der Nebenkosten (XII ZR 225/2003).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss zwecks Beibehaltung des Karnevalsdienstags als arbeitsfrei der Betriebsrat sein Initiativrecht zur Änderung der jeden Werktag als Arbeitstag einordnenden Betriebsvereinbarung ausüben (1 ABR 31/2003 [A].
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann je nach Gestaltung der Ausbildung eines Trainees in allen Filialen der Betriebsrat der Hauptverwaltung anzuhören sein (2 AZR 149/2004 12. Mai 2005).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt sind die beiden Haupttäter der einen Vater erschlagenden und an die Hofhunde verfütternden Familie zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist Karl-Heinz Wildmoser junior wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (am Fußballstadion Allianz Arena) und Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München wirkt sich die Nichtübernahme der Treibstoffkosten durch den Arbeitgeber bei der Privatnutzung eines Dienstwagens nicht steuermindernd zu Gunsten des Steuerpflichtigen aus (8 K 2408/2002).
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz setzt die Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten eine erhebliche Gehbehinderung bzw. die Erforderlichkeit des Kraftfahrzeugs zur Fortbewegung voraus (2 K 2028/2003 12. April 2005).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Spaniens hat ein durch einen fehlgehenden Degen eines Matadors verletzter Zuschauer Anspruch auf 14403 Euro Schadensersatz gegen den Torero und den Arenenbetreiber.
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