| 2005-08-20 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verlangt der Schutz der Vertrauensbeziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant besondere Beachtung bei der Prüfung, ob die strafprozessuale Maßnahme der Durchsuchung von Kanzleiräumen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (2 BvR 334/2005 2. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Nichtberücksichtigung von nicht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuchs Deutschlands, sondern nur auf ausländischem Recht beruhenden Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen nicht verfassungswidrig (2 BvR 1683/2002 24. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die allgemeine Geschäftsbedingung „Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten“ in einem Bauträgervertrag unwirksam (VII ZR 200/2004 23. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt ein weder dem Protokoll noch dem Urteil zu entnehmender richterlicher Hinweis als nicht erteilt (II ZR 366/2003 20. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 41 II Nr. 6 Zeichen 265 StVO (Durchfahrthöhe) ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB (VI ZR 185/2004 14. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Vorbringen im frühen ersten Termin nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nach der Sachlage und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin ausscheidet (VII ZR 43/2004 9. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Veräußerung eines unfallbeschädigten, nicht reparierten Kraftfahrzeugs der Schaden in Höhe des Kaufpreises ausgeglichen (VI ZR 192/2004 7. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung eine erschöpfende Erörterung darüber erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Fachmann den Schutzansprüchen entnimmt (X ZR 198/2001 7. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein durch Rechtsformwechsel von einer Aktiengesellschaft zu einer GmbH & Co. KG der Mehrheitsgesellschafterin auf Grund der Steuergesetze entstehender Steuervorteil kein verbotener Sondervorteil (II ZR 29/2003 9. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kommt es für die Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 I lit. a StVO allein darauf an, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht (2 Ss OWi 177/2005 6. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist das Nichtentsorgen der von einem Nutzer als vermeintlich noch werthaltig gesammelten Gegenstände durch einen Grundstückseigentümer eine Ordnungswidrigkeit (5/33 Ns 8910 Js 219753/2003 8. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona ist ein ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einer kinderlos gebliebenen Ehe zweier voll berufstätiger Ehegatten rechtmäßig (350 F 156/2004 17. Januar 2005). |
| Grüneberg, Christian, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 9. A. 2005 |
| Emmerich, Volker/Habersack, M., Konzernrecht, 8. A. 2005 |
| Beck’sches Formularbuch Arbeitsrecht, hg. v. Kornbichler, Hendrik u. a., 2005 |
| Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs ZPO, 8. A. 2005 |
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| 2005-08-19 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt eine Verabredung zu einer Bande zu künftiger Begehung von Straftaten keine persönliche Verabredung unter allen Mitgliedern und keine gegenseitige Bekanntschaft aller Mitglieder voraus (3 StR 492/2004 16. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands haftet ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei Nichtabführung von Beiträgen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft durch die Gesellschaft nicht persönlich aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 II BGG (8 AZR 542/2004 18. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hat ein Auszubildender als Mitglied eines Betriebsrats nur bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Unternehmen dort auch einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Ausbildung (7 AZR 553/2004 17. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands muss ein seinem Arbeitgeber verbilligt einen Gebrauchtwagen abkaufender Arbeitnehmer den Unterschied zwischen Kaufpreis und Marktpreis des Kraftfahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern (VI R 84/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main darf Hans Magnus Enzensberger wegen seines bestehenden Vertrages mit dem Eichborn Verlag für die sog. andere Bibliothek bis 2007 nicht gleichzeitig die Frankfurter allgemeine Bücherei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung herausgeben. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist Mounir El Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen darf ein Existenzgründungszuschuss nicht als Einkunft auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden (8 AS 97/2005 23. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist eine gemeinsam von Eheleuten nach der Ehescheidung bezogene Wohnung keine Ehewohnung, so dass die Hausratsverordnung unanwendbar ist (4 WF 86/2005 11. APRIL 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln darf ein gestohlene Sachen (z. B. 30 Drucker und Monitore) des Arbeitgebers hehlender Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen sind für das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nur die im Zeitpunkt der Prüfung vorhandenen Umstände maßgeblich (7 AS 172005 ER 29. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hat ein sein Studienfach wechselnder und daraufhin seinen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung verlierender Student keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (2 B 7/2005 AS ER). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg genügt ein einwöchiges Zusammenleben von Ehegatten in einem Jahr nicht für eine Zusammenveranlagung (VI 160/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist eine Klage der Bundesregierung Deutschlands gegen Focus auf Abdruck einer Gegendarstellung zu einem Bericht über Beförderungen in den Bundesministerien aus formalen Gründen abgewiesen (9 O 12654/2005 20. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart darf eine minderjährig verheiratete Türkin nach Trennung von ihrem Mann und Todesdrohungen der Familie nicht abgeschoben werden (16 K 2234/2005 18. August 2005). |
| In Bundesländern Deutschlands können Modellversuche für die Erteilung des Führerscheins mit 17 Jahren unternommen werden. |
| Nach einer Entscheidung der Rundfunkaufsicht Dänemarks ist Radio Holger wegen Muslimfeindlichkeit die Lizenz für drei Monate entzogen. |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Tschechiens ist die Ausstellung eines provisorischen Staatsbürgerschaftsbescheids für (Fürst) Hugo Salm(-Reifferscheidt) im Jahre 1946 rechtmäßig und die Aberkennung der Staatsbürgerschaft im Jahre 2002 rechtswidrig, so dass die Erb(inn)en (trotz der Benešdekrete) einen Anspruch auf Rückgabe des Eigentums haben. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist Dennis Rader (bind, torture, kill) wegen zehnfachen Mordes zu zehnmal lebenslanger Haft verurteilt. |
| † Günter Christian Schwarz (17. April 1955-10. August 2005). |
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| 2005-08-18 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt zwischen einem Mehrwertdiensteplattformbetreiber (0190-Nummer, 0900-Nummer) und einem Nutzer kein Vertrag mit Entgeltanspruch (z. B. über 1100 Euro) zustande, sondern ist der Betreiber allenfalls Erfüllungsgehilfe des Mehrwertdienstanbieters (III ZR 3/2005 28. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hat ein während der Ausbildung in einer Auszubildendenvertretung tätiger Auszubildender nach Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (7 AZR 553/2004 17. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind nicht in erster Linie dem Schutz der Gesundheit dienende Leistungen in Heilberufen nicht von der Umsatzsteuer befreit (V R 1/2002 30. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hat ein Brautpaar keinen Schmerzensgeldanspruch gegen einen Veranstalter wegen einer auf Grund eines Unfalls abgebrochenen Hochzeitsfeier (7 U 8/2004 15. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle schließt ein Getrenntleben von Ehegatten während der Ehe einen Anspruch auf Trennungsunterhalt grundsätzlich nicht aus (21 UF 25/2005 15. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist gewerbsmäßige Prostitution in einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft den anderen Wohnungseigentümern nicht zumutbar (2 Wx 19/2005 14. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz haften Ärzte einer Gemeinschaftspraxis als Gesamtschuldner unabhängig von ihrer Beteiligung an der Behandlung des betroffenen Patienten (5 U 349/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein Vertrag über die Teilnahme an einem Schenkkreis wegen Sittenwidrigkeit nichtig, doch kann eine entrichtete Leitung wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 817 S. 2 BGB nicht zurückverlangt werden (20 U 129/2004 6. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist die bloße Aneinanderreihung von Musiktiteln durch eine Coverband ohne eigenschöpferische Elemente nicht urheberrechtsschutzfähig (21 O 8437/2005 1. Juni 2005). |
| Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vereinbaren ein gemeinsames Mahngericht. |
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| 2005-08-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist der Aufmarsch zum Gedenken an Rudolf Hess in Wunsiedel rechtswidrig (1 BvQ 25/2005 16. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist das Fehlen eines Posteingangsbuchs und Fristenkontrollbuchs kein Indiz für den Zugang eines als nicht zugegangen behaupteten Steuerbescheids (I R 103/2004 31. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschland mindert die Abfindung des Pensionsanspruchs eines Gesellschafters anlässlich der Aufgabe des Betriebs einer Gesellschaft den Aufgabegewinn der Gesellschaft (IV R 22/2003 20. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf darf die Altstadtherbst GmbH die lange verschollene Vivaldioper Montezuma entgegen früheren Entscheidungen doch mit der ursprünglichen Musik aufführen, weil der Umstand, dass ein Werk über längere Zeit als verschollen gegolten hat, nicht die Vermutung begründet, dass es nicht zuvor (bereits einmal z. B. durch Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungen) erschienen ist (20 U 123/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist ein Vertrag über eine Sicherung des Bestehens einer medizinisch psychologischen Untersuchung sittenwidrig, so dass kein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Rückzahlung der Kosten einer erfolglosen Beratung besteht (19 W 37/2005 2. August 2005). |