| 2009-04-19 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn eine Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwands abgewiesen ist, eine Klage auf Feststellung, dass die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig (IX ZR 141/2007 5. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind der sofortigen Beschwerde unterliegende Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans den Beteiligten zuzustellen, wobei die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit der Zustellung beginnt (V ZB 54/2008 19. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befreit und kommt ihr die Kostenfreiheit des Bundes auch nicht in den von ihr als Partei im Interesse des Bundes geführten Rechtsstreitigkeiten zugute (V ZR 172/2008 19. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird mit der Vollstreckungsabwehrklage nicht das Verfahren fortgesetzt, das zu dem Erlass des Vollstreckungstitels geführt hat, sondern ein eigenständiger neuer Rechtsstreit eingeleitet (V ZB 188/2008 19. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands rechtfertigt das Wissen des in der Krise noch rückständige Lohnzahlungen erhaltenden Arbeitnehmers von weiteren Lohnschulden des Arbeitgebers nicht die Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers und trifft den keinen Einblick in die Liquiditätslage oder Zahlungslage habenden Arbeitnehmer in der ihm bekannten Krise keine Erkundigungspflicht (IX ZR 62/2008 19. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Grundsatz der Unabänderlichkeit der mit der Eröffnung der Hauptverfahren getroffenen Entscheidungen über eine Besetzungsreduktion nach § 33b II 1 JGG oder 76 II 1 GVG unter engen Voraussetzungen durchbrochen werden (3 StR 567/2008 29. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands finden die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 IV GmbHG) auf Dienstleistungen, die ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen soll, keine Anwendung, doch können stehen gelassene Vergütungsansprüche eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen (II ZR 120/2007 16. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht wegen der Abfindung, die der Erblasser für den Verzicht eines Abkömmlings auf das gesetzliche Erbrecht leistet, einem weiteren Abkömmling ein Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die Erhöhung seiner Pflichtteilsquote nach § 2310 S. 2 BGB grundsätzlich nicht zu (IV ZR 58/2007 3. Dezember 2008). |
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| 2009-04-18 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erlaubt Art. 17 II a der Richtlinie 1986/653/EWG vom 18. Dezember 1986 nicht, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters von vornherein durch seine Provisionsverluste infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses begrenzt wird, auch wenn die dem Unternehmer verbleibenden Vorteile höher zu bewerten sind, und bestimmt, dass, falls der Unternehmer einem Konzern angehört, die den Konzerngesellschaften zufließenden Vorteile grundsätzlich nicht zu den Vorteilen des Unternehmers gehören und damit bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters nicht notwendig zu berücksichtigen sind (C-348/2007 26. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands haben ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung des ausländischen Vaters eines Kindes sprechendes Gewicht die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (2 BvR 1064/2008 9. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fallen die Prozesskosten für eine Drittschuldner-Einziehungsklage nicht unter die Risikobegrenzungsklausel des § 2 III lit. b ARB 75 und erfasst der Ausschluss einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen Dritter, die vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden (§ 4 II lit. c. ARB 75) seinem Sinn und Zweck nach die Einziehungsklage des Pfändungspfandgläubigers gegen den Drittschuldner nicht (IV ZR 128/2007 29. Oktober 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands scheitert, wenn ein Landesarbeitsgericht, nachdem es zu Unrecht die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde angenommen hat, die Rechtsbeschwerde zulässt, die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an der Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde und kann sich gegenüber einem protokollierten gerichtlichen Vergleichstext das tatsächlich Gewollte durchsetzen (3 AZB 64/2008 25. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist es rechtmäßig, wenn die Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit endet, sobald der Arbeitnehmer aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausscheidet und Betriebsrentner wird, doch gilt der mitgliedschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Verhältnis zwischen aktiven und auf Grund des Versorgungsausfalls ausgeschiedenen Mitgliedern (3 AZR 970/2006 18. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist, wenn die im ausländischen Wohnsitzstaat (z. B. Österreich) erzielten Einkünfte bei einer Ermittlung nach deutschem Recht die absolute Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer auch dann ausgeschlossen, wenn die ausländischen Einkünfte nach dem Recht des Wohnsitzstaats ermittelt unterhalb der absoluten Wesentlichkeitsgrenze liegen ( I R 78/2007 20. August 2008). |
| *Richardi, Reinhard, Arbeitsrecht in der Kirche, 5. A. 2009 |
| *Meincke, Jens Peter, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 2009 |
| *Zivilprozessordnung - Kommentiertes Prozessformularbuch, hg. v. Saenger, Ingo/Ullrich, Christoph/Siebert, Oliver, 2009 |
| *Stöber, K., Zwangsversteigerungsgesetz, 19. A. 2009 |
| *Rohe, Mathias, Das islamische Recht, 2009 |
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| 2009-04-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Schadensersatzklage über mindestens 114 Millionen Euro gegen sechs führende deutsche Zementhersteller zulässig (KZR 42/2008 4. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hat, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, das Gericht die zu treffenden Maßnahmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen und dabei insbesondere zu prüfen, ob der Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge ausreicht (10 UF 188/2008 27. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg darf eine Gemeinde Kampfhunde nach einer Hunderassenliste höher besteuern (2 S 1619/2008 26. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern ist das Verbot der Heidenspaß-Party in München am Karfreitag rechtmäßig (10 BV 1494/2008 7. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg ist der Antrag auf Zulassung der Berufung schriftlich zu stellen und § 81 I 2 VwGO auf den Zulassungsantrag nicht anzuwenden, so dass der Antrag auch von einem Rechtsanwalt nicht zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gestellt werden kann (5 Bf 402/2008 10. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist die Entziehung der Fahrerlaubnis auch auf den Fall des vorausgehenden Verzichts auf die Fahrerlaubnis gemäß § 3a I 6 StVG anzuwenden (2 B 2277/2008 18. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen ist ein Arbeitgeber erst dann, wenn objektiv eindeutig erkennbar ist oder der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber deutlich zu erkennen gibt, dass er auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage ist, die geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung zu erbringen, verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen leidensgerechten Arbeitsplatz anzubieten, wenn ein solcher vorhanden ist (7 Sa 608/2008 11. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist bei durch den Reiseveranstalter zu vertretendem Ausfall zweier Tage einer Rundreise der Minderungsbetrag von zwei Tagesreisepreisen aus dem Teil eines Gesamtpreises einer aus einer Rundreise und einem Badeaufenthalt bestehenden Reise, der auf die Rundreise entfällt, sowie den Flugkosten der gesamten Reise und den Transferkosten zu ermitteln (2-24 S 106/2008 26. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist der Ausschluss des Provisionsanspruchs des Maklers nach § 2 II Nr. 2 WoVermG gerechtfertigt, wenn der Makler mit dem Verwalter der streitgegenständlichen Wohnung wirtschaftlich verflochten ist (320 S 89/2008 27. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Schwedens sind vier Betreiber der Internettauschbörse The Pirate Bay wegen Urheberrechtsverletzung zu einem Jahr Haft und 2,7 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. |
| Die Zahl der Bundesgesetze und Bundesverordnungen Deutschlands ist durch Rechtsbereinigung von etwa 5200 auf etwa 4400 verringert. |
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| 2009-04-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf übergangsweise eine Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung statt bei der Strafvollstreckung berücksichtigt werden (2 BvR 49/2009 10. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands findet entgegen einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Verfahren der Klauselerinnerung keine Prüfung der Unterwerfungserklärung eines Kreditnehmers unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen statt (VII ZB 62/2008 16. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung eines kurdischen Angeklagten zur 13 Jahren Haft wegen versuchten Ermordung seiner ehemaligen Ehefrau in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung rechtmäßig (1 StR 50/2009 18. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster handelt eine Hochschule nicht als Unternehmer und unterliegt nicht der Umsatzsteuer mit pauschalierten Einnahmen, die sie dadurch erzielt, dass sie Räumlichkeiten und Einrichtungen Hochschulbediensteten überlässt oder einem Unternehmen die Aufstellung von Automaten erlaubt (5 K 6658/2003 U 11. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist Winfried Hermanns Äußerung über Burckhard Bremer (schon in den heißen Zeiten des Dopings in dieser Position) auf Grund der Meinungsfreiheit rechtmäßig. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dürfen Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht zur Speicherung von Verbindungsdaten der Nutzer gezwungen werden. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika in Vilseck/Oberpfalz ist ein Hauptfeldwebel wegen Ermordung vierer Iraker zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Verdi verkauft seine Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Angestellten Wohnungsbau AG mit 6000 Wohnungen an Meravis Hannoversche Wohnungsbau und Immobilien GmbH. |
| Die Katz Group, der Marktführer für die Herstellung von (jährlich 6 Milliarden) Bieruntersetzern, beantragt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. |
| CDU und SPD erhalten für 2008 je 43 Millionen aus der staatlichen Parteienfinanzierung. |
| Monika Lüke wird Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland. |
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| 2009-04-15 |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg ist ein Sturz auf dem Weg zu einem Skilift in einem Skigebiet wegen Eisglätte Teil des allgemeinen Lebensrisikos, so dass der Geschädigte nicht Schadensersatz von der Gemeine wegen Verletzung der Streupflicht verlangen kann (22 O 858/2006). |
| Nach Entscheidungen der Landgerichte Frankfurt am Main und Frankfurt an der Oder sind Zwangsvollstreckungen der Corealcredit Bank und der Westend Olympic GmbH auf von der Hypo Real Estate gekauften Darlehen rechtswidrig (17 O 71/2009 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I muss es ein inoffizieller Mitarbeiter (der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wie z. B. Herbert G. alias Schubert in Erfurt) zur Bearbeitung im Verdacht der Feindtätigkeiten stehender Personen hinnehmen, dass über ihn im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und unter Namensnennung (z. B. auf der Internetseite www.stasi-in-erfurt) berichtet wird (9 O 1277/2009 15. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden dürfen die von Recyclingunternehmern an Haushalte in Dresden verteilten blauen Tonnen für Altpapierentsorgung auch am Entleerungstag nicht erlaubnisfrei im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden (3 K 1901/2008 9. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist nur eine Gleichstellungsbeauftragte für neun Verwaltungsstellen und zwei Direktionen der Berufsgenossenschaft Handel- und Warendistribution zu wenig, weil die Verwaltungsstellen mit mehr als 100 Beschäftigten als eigene Dienststellen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes anzusehen sind (11 K 2143/2008 17. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Speyer sind ehrenamtliche Helfer (z. Busfahrer für Kinderhilfe Shitkowitschi) auch im Ausland (z. B. Weißrussland) gesetzlich unfallversichert (1 U 341/2003 18. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens ist die Umgehung der Zusatzabgabe im Rahmen der Milchquotenregelung Betrug. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Abschiebung John Demjanjuks nach Deutschland rechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands müssen Westfalen AG und Propan Rheingas GmbH & Co. KG wegen Kartellabsprachen von 1997 bis 2005 insgesamt 41,4 Millionen Euro Bußgeld zahlen. |