| 2009-10-13 |
| Cisco Systems will Starent Networks für 2,9 Milliarden Dollar kaufen. |
| Die Zwangsabfindung der letzten freien Aktionäre der Hypo Real Estate ist in das Handelsregister eingetragen. |
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| 2009-10-12 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf Michael Christoforakos auch auf Grund eines zweiten Haftbefehls nicht an Griechenland ausgeliefert werden (2 BvR 2115/2009 9. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss ein die Höhe einer Zwangsabfindung überprüfen lassen wollender Aktionär sich rechtzeitig bzw. fristgerecht an das zuständige Gericht (z. B. Landgericht Frankfurt am Main) unter richtiger Anschrift (Frankfurt am Main, nicht Köln) wenden (20 W 84/2009). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kann ein Abteilungsleiter die Bewirtungskosten einer Betriebsfeier mit seinen Mitarbeitern von der Einkommensteuer absetzen (5 K 1666/2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts ist der wegen eines nicht rechtzeitig erstellten psychiatrischen Gutachtens aus der Untersuchungshaft entlassene Günter B. wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 5,5 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal ist Stefan G. wegen Entführung einer sechzehnjährigen schwangeren Schülerin zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz darf eine Verfügung zum Abbruch von Gebäuderesten nur bei Dringlichkeit sofort vollzogen werden (7 L 850/2009 24. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg darf eine neu gebildete Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt den Namen Stadt Oberharz am Brocken führen. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hat ein Landwirt keinen Anspruch auf Hundesteuerfreiheit für einen ihn vor aggressiven Rindern schützen sollenden und damit zwar nützlichen, aber doch nicht wirklich notwendigen Hund (2 K 327/2009 1. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landkreises Uelzen ist gegen Felix Magath wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 43 Kilometer ein Bußgeld von 320 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten ist Anthony Marshall des Betrugs an seiner verstorbenen Mutter Brooke Astor schuldig. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist der 1982 wegen Mordes verurteilte James Woodard als unschuldig erwiesen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Irans sind drei Teilnehmer der Proteste gegen die umstrittene Präsidentenwahl wegen Spionage zum Tode verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Chinas sind wegen Tötung zweier Uiguren neun Chinesen zu Haft und ist ein Chinese zum Tode verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Chinas sind wegen der Unruhen im Juli 2009 sechs Uiguren zum Tode und ein Uigure zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Der Landesvorstand der SPD Brandenburgs spricht sich für Koalitionsverhandlungen mit den Linken aus. |
| Das vor Jahren in Äthiopien gefundene Skelett Ardi ist 4,4 Millionen Jahre alt und gehört zu einem wahrscheinlich 120 Zentimeter großen, 50 Kilogramm schweren weiblichen Wesen, das auf Bäumen kletterte, aber sich auch auf zwei Beinen auf dem Boden bewegte. |
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| 2009-10-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands bedarf die nachrichtendienstliche Beobachtung eines Abgeordneten einer besonderen Begründung (2 BvE 5/2009 1. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Geben von K.O.-Tropfen mit anschließender dreistündiger Bewusstlosigkeit kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 250 II Nr. 1 StGB (4 StR 473/2008 27. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bleibt, wenn die beantragte Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will, wonach die zweiwöchige Frist des § 234 I ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels beginnt (VIII ZA 21/2008 20. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist bei von einem Auszubildenden nach der Antragstellung auf Ausbildungsförderung erworbenen Wertpapieren der Kurswert im Zeitpunkt der Antragstellung zu Grunde zu legen (5 C 14/2008 14. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss das die Partei trotz Ablehnung der Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht für prozessunfähig haltende Prozessgericht einen Prozesspfleger analog § 57 ZPO bestellen, damit dem Prozessunfähigen die Verfolgung seiner prozessualen Rechte nicht abgeschnitten wird (6 AZN 17/2009 28. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist bei einer Halswirbelsäulendistorsion eines Motorradfahrers mit zweiwöchigen Beschwerden) in Schmerzensgeld von 1000 Euro nicht zu beanstanden (12 U 173/2008 9. Oktober 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz darf für einen Eröffnungsbeschluss ein Formular verwendet werden, doch ist ein Eröffnungsbeschluss unwirksam, wenn sowohl das Aktenzeichen wie auch die Personalien des Betroffenen fehlen (1 Ss 13/2009 4. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist wer einen im Kern zutreffenden Sachverhalt vor Gerichts als Zeuge mit Übertreibungen ausschmückt, nur wegen uneidlicher Falschaussage, nicht aber wegen falscher Verdächtigung strafbar (5 StR 38/2009 4. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist vor Abschluss der Ermittlungen das Gericht jedenfalls dann grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Verteidigers zu entsprechen, wenn dringender Tatverdacht besteht und das >Ermittlungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst durch eine Anklageerhebung mit dann notwendiger Verteidigung abgeschlossen werden wird (1 Ws 235/2009 20. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts trifft einen Rechtsanwalt kein Verschulden, wenn er eine zuverlässige Kanzleiangestellte mit der Änderung eines fehlerhaften Adressfeldes beauftragt und die Ausführung der Änderung von einer Auszubildenden unterlassen wird (1 A 163/2009 22. Juli 2009). |
| Die Türkei und Armenien nehmen diplomatische Beziehungen zu einander auf. |
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| 2009-10-10 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf die Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Türken in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht unverhältnismäßig sein (C-242/2006 17. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Europäische Schule in Frankfurt am Main von der deutschen Gerichtsbarkeit (z. B. für Streitigkeiten zwischen Eltern und Schule über Schulgeld) befreit (immun) (III ZR 46/2008 9. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihrem nur mit der Einwilligung des Gegners begründeten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird (VII ZB 111/2008 9. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Schuldner im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet, oder damit rechnen, dass er die Restschuldbefreiung verliert (IX ZB 63/2008 2. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der sich darauf berufende Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Einzelfalls die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisiert hat (VI ZR 310/2008 30. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Erfordernis der Fristenparität des § 89 II HGB auf das in einem Vertragshändlervertrag über den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge vereinbarte Sonderkündigungsrecht des Lieferanten mit einjähriger Frist nicht entsprechend anwendbar (VIII ZR 150/2008 24. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bleibt, wenn die Wertänderung eines schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts nicht auf einer allgemein en Anpassung bzw. auf einer überindividuellen, auf das Ehezeitende rückwirkenden Änderung der Versorgungsregelung, sondern auf einer besseren Einstufung des Versorgungsberechtigten im bestehenden Gehaltsgefüge beruht, wegen des Grundsatzes des ehezeitbezogenen Erwerbs die bei Ehezeitende erreichte Gehaltsstufe maßgeblich (XII ZB 160/2007 24. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Bundesgerichtshof keine Zuständigkeit in Vorlegungsverfahren zur Frage des Rechtswegs für die Anfechtung nach Landesrecht zu treffender Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über die Abwendung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit (5 AR [VS] 10/2009 23. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hängt die Frage, ob die Wirkungen einer Ausweisung gleich oder später zu befristen sind, unter anderem vom Ausmaß der vom Ausländer ausgehenden Gefahr und von seinen schutzwürdigen Interessen ab (1 B 13/2009 20. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine Kombination verschiedener Nutzungen in einem Sondergebiet für infrastrukturelle Vorhaben jedenfalls dann unbedenklich, wenn sich deren Verträglichkeit aus den Regelungen der Baunutzungsverordnung zur Art der baulichen Nutzung herleiten lässt (4 CN 2/2008 28. Mai 2009). |
| Der Präsident Polens unterzeichnet den Vertrag von Lissabon. |
| *Willoweit, Dietmar, Verfassungsgeschichte, 6. A. 2010 |
| *Rehbinder, Manfred, Rechtssoziologie, 7. A. 2009 |
| *Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs BGB, 11. A. 2009 |
| *Köhler, Helmut, Allgemeiner Teil, 33. A. 2009-10-09 |
| *Dethloff, Nina, Familienrecht, 29. A. 2009 |
| *Windbichler, Christine, Gesellschaftsrecht, 22. A. 2009 |
| *Götting, Hans-Peter, Gewerblicher Rechtsschutz, 9. A. 2009 |
| *Söllner, Alfred/Waltermann, Raimund, Arbeitsrecht, 15. A. 2009 |
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| 2009-10-09 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist bei der Frage des offensichtlichen Fehlens der fachlichen Eignung eines Schwerbehinderten für eine Tätigkeit das vom öffentlichen Arbeitgeber mit der Stellenausschreibung bekannt gemachte Anforderungsprofil zu beachten (9 AZR 431/2008 21. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann die Ausübung des Widerspruchsrechts des § 613a VI BGB im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, doch verhält sich der Arbeitnehmer nicht widersprüchlich, wenn er unter Beharrung auf einem Rechtsstandpunkt Arbeit für den Betriebserwerber ausführt (8 AZR 176/2008 19. Februar 2009). |