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#ZWERGLiterature
1701Dingliches Recht ist (seit dem 16. Jahrhundert, 1548, bisheriger Erstbeleg kurmärkische Ständeakten 1551) das eine Sache (als körperlichen Gegenstand) betreffende, gegen jedermann wirkende Recht (beispielsweise [Besitz,] Eigentum, Pfand, Dienstbarkeit[, Reallast, Bergwerkseigentum, Erbbaurecht, früher vielleicht auch Bodenleihe, Lehen, Un-tereigentum]) in Gegensatz zu dem (persönlichen Sachenrecht bzw. zu dem) schuldrecht-lichen. nur in dem Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wirkenden Recht (beispielsweise Kaufpreisforderung).Köbler, DRG 212; Wiegand, W., Numerus clausus der dinglichen Rechte, (in) Wege europäischer Rechtsgeschichte, hg. v. Köbler, G., 1987, 623; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
1702Dingpflicht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F um 1328 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1331 [Hannover] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die Anwesenheitspflicht in dem mittelalterlichen →Ding. In welchem Umfang sie jeweils bestanden hat, lässt sich nicht sicher bestimmen. Jedenfalls verringert König Karl (der Große) in einer wohl zwischen 770 und 780 vorgenommenen Veränderung ihren Umfang auf jährlich drei Dinge und sind einzelne verfolgte Fälle ihrer Verletzung nicht bekannt.Kroeschell, DRG 1; Weitzel, J., Dinggenossenschaft und Recht, 1985
1703Dinus de Rossonis Mugellanus ist ein bei Florenz um 1250 geborener Jurist in Bologna (commentaria, Kommentare, additiones, Zusätze, glossae contrariae, Gegenglossen, tractatus Abhandlungen beislpiesweise (lat.) de successionibus ab intestato, über Erbfolgen ohne Testament, de modis arguendi, über Vrobringensweisen, ordo iudiciorum, Ordnung des Verfahrens, erste erhaltene umfangreiche – 53 – Sammlung von consilia, Gutachten).Lange, H./Kriechbaum, M., Römisches Recht im Mittelalter, Bd. 2 2007, 445
1704Dionysius Exiguus (Skythien um 475?-Rom um 545) ist ein skythischer Mönch, der in Rom nach dem 21. 11. 496 als Übersetzer griechische Kultur dem lateinischen Westen vermittelt und eine klar geordnete lateinische Sammlung der griechischen Quellen des Kirchenrechts (lat. [M.Pl.] canones) und der Konzilsakten (lat. [N.Pl.] decreta) herstellt ([lat.] Liber [M.] canonum und Liber [M.] decretorum). Seine vielfach abgeänderte Sammlung ist durch zahlreiche Handschriften überliefert. 774 überreicht Papst Hadrian König Karl (dem Großen) die so genannte Dionysio-Hadriana, dionysisch-hadrianische Sammlung. Bei der Übernahme der alexandrinischen Berechnung des Osterdatums führt Dionysius Exiguus (nach Eusebius von Caesarea) die Jahreszählung von Christi Geburt an (um 5 bzw. 4 Jahre zu spät) ein....Köbler, DRG 53, 80; Strewe, A., Die Canones-Sammlung des Dionysius Exiguus, 1931; Wurm, H., Studien und Texte zur Dekretalensammlung des Dionysius Exiguus, 1939; Peitz, W., Dionysius Exiguus als Kanonist, 1945; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 1950, 5. A. 1972; Mordek, H., Kirchenrecht und Reform, 1975
1705Diözese (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1524 aus dem Griechischen aufgenommen und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie über das Griechische des Altertums in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) Amtsgebiet eines Bischofs (der katholischen Kirche, Bistum)
1706Diplom (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1610 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht – als Ansatz - belegt sowie aus dem Lateinischen und Griechischen des Altertums in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, N., lat. [N.] diploma, Verdoppeltes) ist in dem römischen Altertum zunächst die durch einfaches Falten doppelt gelegte Urkunde, danach die von dem Senat, einem höheren Magistrat oder von dem Kaiser ausgestellte Urkunde. Das Mittelalter nennt Urkunden beispielsweise (lat.) charta, instrumentum, litterae, pagina, testamentum. Seit dem 17. Jahrhundert (Jean Mabillon 1632-1707) ist Diplom die Herrscherurkunde, die nach dem Ausstellerwillen dauernde Rechtskraft haben soll. In der Gegenwart ist Diplom der Abschluss einer höheren Ausbildung und die da...Monumenta Germaniae Historiaca, Diplomata; Erben, W., Die Kaiser- und Königsurkunden des Mittelalters, 1907, 181, 238; Classen, W., Kaiserreskript und Königsurkunde, 1977; Kölzer, D., Merowingerstudien, Bd. 1f. 1998f.
1707Diplomat (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1580 bezeugt und in älteren deutschen Urkunden - als Ansatz - nicht belegt sowie in EDEL 1811 aus Goethe verwertet und aus dem Französischen aufgenommen sowie in Bestandteilen über das Lateinische und Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M., Adjektiv diplomatisch 1748, auf Urkunden beruhend) ist der (durch Diplom ausgewiesene, geschickt handelnde) Vertreter eines Staates in politischen Angelegenheiten meist in, gegenüber und mit anderen Staaten.Le diplomate au travail, hg. v. Babel, R., 2005; Wohlan, M., Das diplomatische Protokoll im Wandel, 2013; Widmer, P., Diplomatie, 2014; Rack, K., Unentbehrliche Vertreter – Deutsche Diplomaten in Paris 1815-1870, 2017; Diplomatie et „relations internationales“ au Moyen Âge, hg. v. Moeglin, J. u. a., 2017; Fedele, D., Naissance de la diplomatie moderne, 2017
1708Diplomatik (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1761 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie aus dem Französischen aufgenommen und in den Bestandteilen über das Mittellateinische und das Lateinische und Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F., [in dem 17. Jahrhundert entwickelte] Urkundenlehre [zwecks Unterscheidung echter und gefälschter Urkunden an Hand äußerer und innerer Merkmale]) →Diplom, UrkundeMabillon, J., De re diplomatica, 1681; Bresslau, H., Handbuch der Urkundenlehre, 1889, 2. A. 1912ff.; Rosenmund, R., Die Fortschritte der Diplomatik seit Mabillon, 1897; Diplomatik im 21. Jahrhundert, A. f. Diplomatik 52 (2006), 233; Vogtherr, T., Urkundenlehre, 2007; Digitale Diplomatik, hg. v. Vogeler, G., 2009
1709diplomatisch (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1748 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie aus dem Französischen und mittelbar aus dem Mittellateinischen aufgenommen und über das Lateinische und Griechische des Altertums in den Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.)
1710Diplomjurist (M.) ist in der Gegenwart der seine wissenschaftliche Berufsvorbildung mit einem Diplom abschließende Jurist (beispielsweise in der früheren Deutschen Demokratischen Republik, an Fachhochschulen oder seit 2001 auch an einigen juristischen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland).Kutschke, T., Diplom-Jurist für jedermann, JuS 2003, 205
1711Diplovatacio, Tommaso (Korfu 25. 5. 1468-Pesaro 29. 5. 1541) verfasst nach dem Studium (des Rechtes) in Salerno, Neapel, Padua (Jason de Mayno), Perugia und Ferrara (1490) bis 1511 einen unvollständig geschriebenen (lat.) Tractatus (M.) de praestantia doctorum (Abhandlung über den Vorrang der Doktoren), in dem er die bedeutendsten Rechtskundigen des Altertums und Juristen des Mittelalters beschreibt (De claris iuris consultis, Über bedeutende Rechtskundige).Juristen, hg. v. Stolleis, M., 1995, 172
1712Directorium (N.) in publicis et cameralibus (lat.) ist die nach Vorstufen (seit 1744 Repräsentationen und Kammern, 1748 dem Herrscher unmittelbar unterstellt) 1749 unter Maria Theresia für Österreich geschaffenene Behörde, in der unter Ausschluss der Stände die innere Verwaltung und die Finanzverwaltung für alle Erbländer vereinigt werden. Zugleich werden die Hofkanzleien aufgelöst und ihre verbliebenen Zuständigkeiten der obersten Justizstelle übertragen. 1761 wird das Directorium in publicis et cameralibus zerschlagen (beispielsweise Verwaltungsrechtspflege an oberste Justizstelle, Anderes an Böhmisch-Österreichische Hofkanzlei), von 1792 bis 1797 unter anderem Namen nochmals kurzfristig hergestellt.Walter, F., Die österreichische Zentralverwaltung, 1938
1713direkt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F in dem 13. Jahrhundert bezeugt und – als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in EDEL 1497 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.), unmittelbar (beispielsweise direkte, ohne abgeordnete, repräsentierende Organe bestehende Demokratie)
1714Dispens (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nach 1504 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegtnach 1504 aus dem Lateinischen aufgenommen sowie in den Bestandteilen über das Mittellateinische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M. bzw. auch F., zu lat. [F.] dispensatio, Abwiegen, Zuteilen) ist die Befreiung, insbesondere in dem katholischen Kirchenrecht die durch die zuständige Autorität auf Grund Billigkeit erteilte Befreiung von der Geltung eines Rechtssatzes in dem begründeten Sonderfall.Kroeschell, 20. Jahrhundert; Hove, A. van, De privilegiis et dispensationibus, 1939; Bindschedler, U., Die Dispensation, 1958; Mussgnug, R., Der Dispens von gesetzlichen Vorschriften, 1964; Erler, A., Kirchenrecht, 5. A. 1983; Schmugge, L., Kirche, Kinder, Karrieren, 1995; May, G., Die Auseinandersetzungen zwischen den Mainzer Erzbischöfen und dem Heiligen Stuhl um die Dispensbefugnis im 18. Jahrhundert, 2007
1715Dispensehe (Wort um 1919 bezeugt und in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums und das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die auf Grund eines (evtl. weltlichen) Dispenses von einem kirchenrechtlichen Ehehindernis (beispielsweise bestehende Ehe) geschlossene Ehe (beispielsweise seit 1919 Dispense einzelner sozialistischer Länderregierungen österreichischer Bundesländer [beispielsweise Niederösterreich] von dem Ehehindernis der bestehenden unauflöslichen Ehe, woraufhin bis 1938 mehr als 50000 Dispensehen entstehen).Kroeschell, 20. Jahrhundert
1716disponieren (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1501 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht – als Ansatz - belegt sowie in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) verfügen. bestimmen
1717dispositio (lat. [F.]) Anordnung, Verfügung
1718Dispositio (F.) Achillea (lat., achillische Verfügung) ist die Verfügung bzw. das Hausgesetz (str.) des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg (1414-1486) von dem 24. 2. 1473, das nur noch höchstens drei regierende Linien (Brandenburg, Franken, Obergebirg um Kulmbach) zulässt und 1791 zu dem Rückfall der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth an die Hauptlinie Preußen der Hohenzollern führt.Schulze, H., Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstentümer, Bd. 3 1883; Caemmerer, H. v., Die Testamente der Kurfürsten von Brandenburg, 1915; Ulshöfer, W., Das Hausrecht der Grafen von Zollern, 1969; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft Brandenburg-Ansbach (1440-1530), 2005
1719Disposition (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1509 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb disponieren 1501), Verfügung
1720Dispositionsmaxime (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar - 20. Jahrhundert?, F.) ist der Grundsatz der Verfügungsfreiheit der Parteien in dem Zivilprozess. Die Dispositionsmaxime stammt sachlich aus dem kirchlichen Prozessrecht, aus dem sie in den Prozess vor dem Reichskammergericht übergeht.Eisenhardt, U., Deutsche Rechtsgeschichte, 4. A. 2004, 7. A. 2019; Damrau, J., Die Entwicklung einzelner Prozessmaximen, 1975
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