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#ZWERGLiterature
8901Wahlkindschaft (F.) Adoption
8902Wahlrecht ist objektiv die Gesamtheit der für eine →Wahl geltenden Rechtssätze und sub-jektiv das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) oder gewählt zu werden (passives Wahlrecht). In Rom werden die Magistrate der Republik gewählt, in dem Deutschen Reich (grundsätzlich) die Könige, in der christlichen Kirche Bischöfe und Päpste. Anfangs soll der Grundsatz der Einstimmigkeit in dem Vordergrund gestanden haben. Vielleicht seit dem 13. Jahrhundert setzt sich von der Kirche her der Mehrheitsgrundsatz durch. In dem 19. Jahrhundert gilt in Preußen beispielsweise (bis 1918) das nach der Steuerleistung unter-scheidende →Dreiklassenwahlrecht und sind in England nur etwa 5 Prozent der erwachsenen Bevölkerung wahlberechtigt. Seit 1789, verstärkt seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wird in Frankreich (z...Kroeschell, DRG 3; Boyer, L., Wahlrecht in Österreich, Bd. 1 1961; Schenk, H., Die feministische Herausforderung, 3. A. 1983; Kritzer, P., Zur bayerischen Wahlrechtsreform von 1906, (in) Z. f. bay. LG. 48 (1985), 719; Ruszoly, J., Zwischen ständischer Repräsentation und Volksvertretung, ZRG GA 107 (1990), 409; Weigand, R., Das kirchliche Wahlrecht im Dekret Gratians, FS K. Kroeschell, hg. v. Köbler, G. u. a., 1997; Spalinger, A., Die Proporzbewegung während der dritten Republik Frankreichs, 2003; Bavaj, R., Reform statt Revolution, (in) HZ 278 (2004), 683; Simon-Holtorf, A., Geschichte des Familienwahlrechts in Frankreich (1871 bis 1945), 2004; Schmetterer, G., Das Wahlrecht der ersten Republik, 2009
8903Wahlschuld ist die bereits dem römischen Recht bekannte Art der Schuld, bei der mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass (nach Wahl des Gläubigers oder in dem Zweifel auch des Schuldners nur die eine oder die andere zu bewirken ist (beispielsweise ein Schmuckstück oder der Wert in Geld). Geht einer Gegenstände der Wahlschuld unter, schränkt sich die Wahl entsprechend ein.Kaser § 34 III 1; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.
8904Wahn
8905Wahnsinn ist die laienhafte Benennung der Störung der Geistestätigkeit. →Geisteskranker
8906wahr
8907Wahrheit ist der mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsausspruch über einen Sachverhalt. Die Wahrheit ist eine wichtige Grundlage der Freiheit und Gerechtigkeit (lat. in veritate libertas), die der Lügner und Betrüger bewusst zu eigenem Vorteil und zu fremdem Schaden verlässt. In Untersuchungsverfahren ist die nicht immer gelingende Findung der Wahrheit Ziel des Verfahrens. Zeugen sind zu der Wahrheit verpflichtet, wahren sie aber keineswegs immer. In der Gegenwart nehmen (in der Bundesrepublik Deutschland) die zeitsparenden einvernehmlichen Konfliktlösungen zu Lasten der zeitaufwenidgen Beweisaufnahmen zu.Kroeschell, DRG 1, 2; Schwinge, E., Verfälschung und Wahrheit, 1988; Hattenhauer, H., Europäische Rechtsgeschichte, 1992, 2. A. 1994, 3. A. 1999, 4. A. 2004; Hofbauer, H., Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung, 2012; Kieninger, M., Narkoanalyse, 2011; Autorität und Wahrheit, hg. v. Potestà, G., 2012; Die Wahrheit in den Wissenschaften, hg. v. Kautek, W. u. a., 2015; Recht auf Wahrheit – Zur Genese eines neuen Menschenrechts, hg. v. Brunner, J. u. a., 2016; Foucault, M., Subjektivität und Wahrheit, 2016; Revault d’Allonnes, M., Brüchige Wahrheit – Zur Auflösung von Gewissheiten in demokratischen Gesellschaften, 2019; Pomerantsev, P., Das ist keine Propaganda, 2020
8908Währschaft
8909Währschaftsbuch ist seit dem Spätmittelalter die landschaftlich verbreitete Art des →Grundbuchs.Strippel, K., Die Währschafts- und Hypothekenbücher Kurhessens, 1914
8910Wahrschaubrief ist das seit dem 14. Jahrhundert in Nordosteuropa erscheinende, an Dritte gerichtete, mit der Wegnahme von Schiff und Gut in dem Fall der Unterstützung eines Fein-des drohende Handelsverbot.Böhringer, K., Das Recht der Prise, Diss. jur. Fankfurt am Main 1970
8911Währung ist das in der Gegenwart meist gesetzlich geregelte Zahlungsmittel eines Ge-meinwesens. In der Zuständigkeit eines Staates steht es, seine Währung zu gestalten (beispielsweise durch Aufwertung oder Abwertung [Währungsreform Deutsches Reich 20./21. 6. 1948]). Möglich ist auch eine Währungsunion mehrerer Staaten durch Vertrag (beispielsweise Währungsunion zwischen Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik 1990, Europäische Währungsunion).Kroeschell, 20. Jahrhundert; Köbler, DRG 50, 224, 249; Rittmann, H., Deutsche Geldgeschichte seit 1914, 1986; Die kulturelle Seite der Währung, hg. v. Löffler, B., 2009
8912WaiblingenWidder, E., Waiblingen, 2005
8913Waise ist das teilweise (Halbwaise) oder gänzlich (Vollwaise) elternlose →Kind. Es erhält einen →Vormund. In der frühen Neuzeit werden Waisen teilweise mit Armen, Irren und Siechen gemeinsam untergebracht, teilweise aber auch besondere Häuser für Waisen (Waisenhäuser) eingerichtet (Preußen 1885 396 Waisenhäuser mit 19000 Waisen).Kroeschell, DRG 2; Graetz, H., Beiträge zur Geschichte der Erziehung der Waisen, 1888; Meumann, M., Findelkinder, Waisenhäuser, Kindsmord, 1995; Krause, J., Witwen und Waisen im römischen Reich, 1995; Crespo, M., Verwalten und Erziehen, 2001; Waisenhäuser in der frühen Neuzeit, hg. v. Sträter, U., 2003; Kinder, Krätze, Karitas, hg. v. Veltmann, C. u. a., 2009
8914Waitz, Georg (Flensburg 9. 10. 1813-Berlin 25. 5. 1886) wird nach dem Studium von Recht und Geschichte in Kiel und Berlin Professor in Kiel (1842), Göttingen (1849) und Berlin (1875). Er leitet die (lat.) Monumenta (N.Pl.) Germaniae Historica (1875-1886). Seit 1844 veröffentlicht er eine achtbändige deutsche Verfassungsgeschichte.
8915Walachai ist das Gebiet zwischen Karpaten und Donau, in dem 1330 ein von Ungarn gelöstes Fürstentum entsteht. Seit 1415 wird die Walachai von den →Osmanen (Türken) abhängig. 1862 geht sie in →Rumänien auf.
8916Wald ist die mit Forstpflanzen bestückte Grundfläche einschließlich der Lichtungen und Waldwiesen. Der Wald wird von dem Menschen in dem Altertum nur an dem Mittelmeer intensiv genutzt und dabei an vielen Stellen beseitigt (Sahara, vor etwa 11000 bis 5000 Jahren grüne Savanne mit Flüssen und Seen sowie üppigen Galeriewäldern). In dem Mittelalter wird er auch sonst durch Landesausbau bzw. Binnenkolonisation zurückgedrängt. Er ist teilweise königlich (→Forst), teilweise grundherrschaftlich und teilweise genossenschaftlich bzw. gemeinschaftlich. In dem 18. Jahrhundert beginnt eine moderne Waldwirtschaft als bürgerliche Selbstbehauptung gegen aristokratische Jagdnutzung und Waldnutzung der Bauern. In dem 19. Jahrhundert wird der Wald vielfach in Einzeleigentum aufgeteilt. Das Betreten des Wald...Hoops, J., Waldbäume und Kulturpflanzen, 1905, Neudruck 1965; Merz, W., Die Waldungen der Stadt Zofingen, 1922; Weiß, L., Studien zur Geschichte der Zürcher Stadtwaldungen, 1924; Graner, F., Geschichte der Waldgerechtigkeiten im Schönbuch, 1929; Deck, S., Étude sur la Forêt d’Eu, 1929; Faesch, J., Die Waldrechte der Hu-bengenossenschaft Schwamendingen, 1931; Westermann, H., Die Forstnutzungsrechte, 1942; Erler, A., Bäuerliche Waldgerechtsame an der Schwanne im Odenwald, ZRG GA 65 (1947), 348; Hopf, C., Waldnutzung und Waldwirtschaft, Diss. jur. Jena 1952; Frank, G., Die rechtshistorische Entwicklung der Forstrechte im Chiemgau, Diss. jur. München 1957; Kieß, R., Die Rolle der Forsten im Aufbau des württembergischen Territoriums, 1958; Mager, F., Der Wald in Altpreußen als Wirtschaftsraum, ...
8917WaldeckWeigel, D., Fürst, Stände und Verfassung im frühen 19. Jahrhundert, 1968; Erste Hilfe im Fürstentum Waldeck, hg. v. Barz, D., 2014; Pieper, L., Einheit im Konflikt – Dynastiebildung in den Grafenhäusern Lippe und Waldeck in Spätmittelalter und früher Neuzeit, 2019; MdL Waldeck und Pyrmont 1814-1929 – Biographisches Handbuch für die Mitglieder der waldeckischen und Pyrmonter Landstände und Landtage, erarb. v. Lengemann, J., 2020
8918WaldenserAuffarth, C., Die Ketzer, Katharer, Waldenser und andere, 2005; Schätz, H., Die Aufnahmeprivilegien, 2010
8919Wales ist die westliche Halbinsel Britanniens, auf der sich nach dem Abzug der Römer in dem 5. Jahrhundert britische →Kelten zu halten vermögen. 1091 kommt der Süden unter die Herrschaft Englands. 1277/1282/1284 wird das Gebiet ganz in →England eingegliedert. 1999 erhält W. eine eigene Versammlung mit beschränkten eigenen Rechten (ohne eigenen finanziellen Spielraum).Seebohm, F., The tribal system in Wales, 1904; The Welsh Law of Women, hg. v. Jenkins, D. u. a., 1980; Sager, P., Wales, 1985; The Law of Hywel Dda, hg. v. Jenkins, D., 1986; Davies, W., Welsh History in the Early Middle Ages, 2009; Watkin, T., The Legal History of Wales, 2012
8920WalkenriedUrkundenbuch des Klosters Walkenried, bearb. v. Dolle, J., Bd. 1f. 2002ff.
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