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#ZWERGLiterature
7121Reparation (F.) KriegsschadensersatzleistungKroeschell, 20. Jahrhundert; Liesem, K., Die Reparationsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg unter besonderer Berück-sichtigung der Zwangsarbeiterentschädigung, 2005; Roth, K./Rübner, H., Verdrängt – vertagt – zurückgewiesen – Die deutsche Reparationsschuld am Beispiel polens und Griechenlands, 2019
7122repetundae (lat. [F.Pl.]) bei Provinzausbeutung ZurückzuverlangendesKaser § 8 IV 2; Köbler, DRG 34
7123replicatio (lat. [F.]) Gegenrede (beispielsweise des Klägers in dem [lat.] iudicium stricti iuris – strengrechtlichen Gericht -, dass eine [lat.] exceptio des Beklagten wegen einer Vereinbarung oder wegen Arglist des Beklagten oder wegen Verkaufs und Übergabe einer Sache nicht berücksichtigt werden darf)Kaser §§ 82 II 4c, 83 II 11
7124Replik (zu lat. [F.] replicatio) ist die Entgegnung des Klägers auf eine prozesshindernde Einrede des Beklagten in dem Zivilverfahren vor dem →Reichskammergericht (Kameralprozess). In dem 19. Jahrhundert wendet sich die Replik auch gegen die Begrün-detheit der Klage.Köbler, DRG 155; Dick, B., Die Entwicklung des Kameralprozesses, 1981, 162
7125Report (M bzw. N.) nichtamtliche Aufzeichnung von Verhandlungen in den Gerichtshöfen des englischen Königs in Westminster durch junge Anwälte in Lawfrench von etwa 1290 bis 1536Year Books (Edwards II. 1307-1327), Bd. 1ff. 1903ff.
7126Repräsentation ist die Verkörperung einer Gesamtheit durch Vertreter. Auf kirchlicher Grundlage erscheint Repräsentation in dem 13. Jahrhundert als die Repräsentation der Herrschaft Gottes in der Monarchie. Von den Vertretern des Mehrheitsprinzips wird Repräsentation durch Papst und Konzil vertreten. Bodin geht von der Repräsentation des Staates durch den Monarchen aus. Demgegenüber werden die Stände in den Ländern des Heiligen Römischen Reiches erst spät als Repräsentation des Volkes angesehen. In England unterscheidet bereits John Locke zwischen Repräsentation durch den König und Repräsentation durch die beiden Kammern des Parlaments. In Frankreich tritt die Repräsentation der Nationalversammlung 1789 an die Stelle und 1791 neben die Repräsentation durch den König. In den Staaten des Deu...Hübner 766; Kroeschell, DRG 2; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 5 1984, 509; Brandt, H., Landständische Repräsentation im Vormärz, 1968; Zur Theorie und Geschichte der Repräsentation und Repräsentativverfassung, hg. v. Rausch, H., 1968; Representative Institutions, 1971; Hofmann, H., Repräsentation, 1974, 3. A. 1998, 4. unv. A. 2003; Bosl, K., Die Geschichte der Repräsentation in Bayern, 1974; Ehrle, P., Volksvertretung im Vormärz, 1979; Hartmann, V., Repräsentation in der politischen Theorie und Staatslehre in Deutschland, 1979; Neuhaus, H., Reichsständische Repräsentationsformen im 16. Jahrhun-dert, 1982; Kimme, J., Das Repräsentativsystem, 1988; Höfische Repräsentation, hg. v. Ragotzky, H. u. a., 1990; Vec, M., Zeremonialwissenschaft im Fürstenstaat, 1997; Die Repräsentation der Gruppe...
7127Repräsentationsrecht (N.) Eintrittsrecht
7128repräsentativ (Adj.) würdig, typisch, stellvertretend, Repräsentation betreffend
7129Repräsentativsystem ist das die Teilnahme der Herrschaftsunterworfenen an allen wichtigen Entscheidungen durch eine aus Repräsentanten gebildete Vertretungskörperschaft ermöglichende politische System. Von dem Repräsentativsystem wird in den (flächenmäßig sehr großen und verkehrsmäßig schlecht erschlossenen) Vereinigten Staaten von Amerika seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert, in den Staaten des Deutschen Bundes seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gesprochen. Das Repräsentativsystem wird zumeist durch ein periodisch gewähltes →Parlament verwirklicht (mittelbare Demokratie), das danach andere Staatsorgane bestimmt.Kroeschell, DRG 1, 2; Zur Theorie und Geschichte der Repräsentation und Repräsentativverfassung, hg. v. Rausch, H., 1968; Kimme, J., Das Repräsentativsystem, 1988
7130Repressalie ist die Beantwortung einer Rechtsverletzung mit einer gleichwertigen, angemessenen, auf die Wiederherstellung eines völkerrechtsgemäßen Zustands gerichteten Maßnahme. Die Repressalie findet sich bereits in dem Frühmittelalter. Sie wird seit dem Spätmittelalter juristisch erfasst (Bartolus, Francisco de Vitoria, Grotius). Das 19. Jahrhundert schränkt die Repressalie in zweiseitigen Abkommen und in der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 ein.Goerlitz, T., Die Haftung des Bürgers und Einwohners für Schulden der Stadt und ihrer Bewohner, ZRG GA 56 (1936), 150; Hohl, F., Bartolus de Saxoferrato: tractatus repressaliarum, Diss. jur. Bonn 1954 masch.schr.; Ziegler, K., Völkerrechtsgeschichte, 1994, 2. A. 2007; Repressalien und Terror, hg. v. Wrochem, O. v., 2017
7131Republik (lat. res [F.] publica, öffentliche Sache oder Angelegenheit) ist in dem römischen Recht die Gesamtheit der Angelegenheiten von allgemeinem Nutzen. Bereits das Altertum kennt aber auch Republik als einen die Staatsform enger kennzeichnenden, der Monarchie entgegengesetzten Begriff (Aristoteles, Cicero). Dieser wird in dem Hochmittelalter aufgenommen (Ptolemäus von Lucca) und von →Machiavelli (1469-1527) dem Fürstentum gegenübergestellt (allgemeiner noch Bodin 1576). Mit dieser Staatsform verknüpft →Montesquieu wiederum Gemeinsinn, Vaterlandsliebe und Gesetzestreue. Der in Frankreich 1792 verwirklichten Republik folgen nach dem gescheiterten Versuch von 1848 das Deutsche Reich und Österreich 1918. Allerdings tritt die Frage der äußeren Staatsform insgesamt als weniger bedeutsam hin...Söllner §§ 2, 6, 9, 12; Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 18, 170, 171, 220, 230, 248; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 5 1984, 549; Merkl, A., Die Verfassung der Republik Deutschösterreich, 1919; Christ, K., Krise und Untergang der römischen Republik, 1979, 5. A. 2007, 6. A. 2008, 7. unv. A. 2010; Bleicken, J., Die Verfassung der römischen Republik, 7. A. 1995; Bundesrepublik Deutschland - Deutsche Demokratische Republik, hg. v. Hamel, H., 1977; Kolb, B., Die Weimarer Republik, 1984; The Invention of the Modern Republic, hg. v. Fontana, B., 1994; Bleicken, J., Geschichte der römischen Republik, 5. A. 1999; Republikbegriff und Republiken seit dem 18. Jahrhundert, hg. v. Reinalter, H., 2000; Hölkeskamp, K., Rekonstruktionen einer Republik, 2004; Kapust, D., Republicanism, Rhetoric and Roman P...
7132Republikanischer Richterbund ist der 1922 zu dem Schutz der Weimarer →Republik gegen antirepublikanische Bestrebungen gegründete Bund von Richtern.Kroeschell, 20. Jahrhundert; Schulz, B., Der Republikanische Richterbund (1912-1933), 1982
7133Republikanischer Schutzbund ist der 1923 als Gegenbewegung zu den konservativen Heimwehren gegründete, 1928 etwa 80000 Mitglieder zählende, an dem 30./31. 3. 1933 durch die Regierung Dollfuß aufgelöste und nach dem Februar 1934 zerschlagene paramilitärische Wehrverband der sozialdemokratischen Partei Österreichs.Gieler, Die Wehrverbände in der ersten Republik, 1965
7134repudium (lat. [N.]) Verstoßung (der Ehefrau)Kaser § 58 VII 2a
7135Res (lat. [F.]) ist in dem römischen Recht der Gegenstand bzw. das Rechtsobjekt (einschließlich der Sklaven, bei Gaius [um 160 n. Chr.] auch der Obligationen) bzw. das gesamte Vermögen (beispielsweise Erbschaft). Dementsprechend gibt es eine (lat.) res corporalis (körperlicher Gegenstand) und eine (lat.) res incorporalis (unkörperlicher Gegenstand). Eigentum ist nur an körperlichen res (Gegenständen [und Sklaven]) möglich. Der römische Begriff der res corporalis ist wohl unter dem Einfluss Savignys (Das Recht des Besitzes, 1803) in das Bürgerliche Gesetzbuch des Deutschen Reiches (1896/1900) aufgenommen, der weite, auch Unkörperliches einschließende res-Begriff in das Allgemeine Landrecht Preußens (1794) und grundsätzlich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Ös-terreichs (1811, § 285). Di...Kaser § 18 I; Köbler, DRG 30, 39; Köbler, LAW; Holthöfer, E., Sachteil und Sachzubehör im römischen und gemeinen Recht, 1972; Rüfner, T., Vertretbare Sachen? 2000
7136Res (F.) communis omnium (lat.) ist in dem römischen Recht die allen gemeinsame Sache (beispielsweise Luft, Regenwasser, Meer).Kaser § 18 I 2b
7137Res (F.) corporalis (lat.) körperliche Sache (beispielsweise Buch) in Gegensatz zu dem unkörperlichen Gegenstand (lat. res incorporalis bei Gaius)Kaser § 19 I 1
7138Res (F.Pl.) cottidianae (lat.) ist eine von →Gaius (um 160 n. Chr.) geschaffene oder in dem 3. Jahrhundert auf Grund von Gaius entstandene römischrechtliche Schrift, aus der Bruch-stücke in den Digesten überliefert sind.Dulckeit/Kaser/Waldstein § 39; Köbler, DRG 52
7139Res (F.) divini iuris ist die unter der Herrschaft der Götter stehende Sache des römischen Rechtes (beispielsweise Tempel, Grabstätte, Stadttor, Grenzrain).Kaser § 18 I 2a
7140Res (F.) extra commercium (lat.) (Sache außerhalb des Rechtsverkehrs) ist in dem römischen Recht die nichtprivatrechtsfähige Sache (beispielsweise [lat.] res divini iuris (Sache göttlichen Rechtes wie Tempel), res communis omnium (gemeinsame Sache aller wie Luft, Meer), res publica (öffentliche Sache wie Straße, Wasserleitung).Kaser § 18 I 2; Evans Jones, R./MacCormack, G., The sale of the res extra commercium, ZRG RA 112 (1995), 330; Alvensleben, G. v., Die res extra commercium im römischen Recht, 2018
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