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#ZWERGLiterature
6021Opfer (Wort ab 765 belegt und aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen sowie vielleicht teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N., Verb opfern ab 765) ist zunächst die Darbietung einer Sache, dann die Erduldung eines Übels und schließlich der dadurch Beeinträchtigte. Während sich das herkömmliche Strafrecht hauptsächlich mit dem Täter und seiner Bestrafung beschäftigt, gewinnt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch das Opfer an Bedeutung (Viktimologie, Opferkunde). Seit 1976 verpflichtet ein Gesetz in Deutschland den Staat zu der Entschädigung der Opfer eines Gewaltverbrechens. Zunehmend wird auch ein Täter-Opfer-Ausgleich in dem Strafverfahren angestrebt.Köbler, DRG 263; Schulte, R., Die Messe als Opfer der Kirche, 1959; Kunz, E./Zeller, G., Opferentschädigungsgesetz, 1981, 3. A. 1995, 6. A. 2015; Stiegler, B., Belichtete Augen – Optogramme oder das Versprechen der Retina, 2011; Patera, I., Offrir en Grèce ancienne, 2012; Naiden, F., Smoke Signals for the Gods, 2013
6022Oppidum (lat. [N.]) Siedlung, Stadt, in dem Mittelalter auch Dorf. Geschichtlich bemerkenswert sind die (etwa 170 bekannten) oppida (N.Pl.) der Kelten (der Zeitenwende) (beispielsweise Manching bei Ingolstadt).Köbler, DRG 32; Köbler, LAW; Dehn, W., Die gallischen oppida bei Cäsar, Saalburg-Jahrbuch 10 (1951), 36; Krämer, W./Schubert, F., Die Ausgrabungen in Manching, 1970; Fichtl, S., La ville celtique, 2005; Die Frage der Protourbanisierung in der Eisenzeit, hg. v. Sievers, S. u. a., 2012
6023opportun (Wort nicht belegt in älteren deutschen Rechtsquellen und aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen sowie in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) günstig, gelegen
6024Opportunität (Wort nicht belegt in älteren deutschen Rechtsquellen und aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen sowie in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) günstig, gelegen
6025Opportunitätsprinzip ist der Zweckmäßigkeitsgrundsatz des staatlichen Handelns. Dem Opportunitätsprinzip steht das Legalitätsprinzip gegenüber. Die Staatsanwaltschaft darf nach Beseitigung der unterschiedlichen Regelungen des früheren 19. Jahrhunderts (Preußen 3. 1. 1849, Baden 6. 3. 1854, Frankfurt am Main 13. 5. 1856 u. a.) seit 1877/1879 (§ 152 StPO) nur in bestimmten Grenzen das Opportunitätsprinzip anwenden (anders beispielsweise Vereinfachungsverordnung von dem 13. 12. 1944).Hertz, J., Die Geschichte des Legalitätsprinzips, Diss. jur. Freiburg im Breisgau 1935; Schurer, K., Die Entwicklung des Legalitätsprinzips, Diss. jur. Hamburg 1965; Schroeder, F., Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip heute, FS K. Peters 1974, 411; Weigend, T., Anklagepflicht und Ermessen, 1978; Erb, V., Legalität und Opportunität, 1999; Dettmar, J., Legalität und Opportunität im Strafprozess – Reformdiskussion und Gesetzgebung von 1877 bis 1933, 2008; Rohrer, S., Legalitäts- oder Opportunitätsprinzip beim Internationalen Strafgerichtshof, 2010; Helbig, J., Der Opportunist, 2015
6026Opposition, Oppositie (Wort ab 1409 [Oppositie] nicht sehr häufig in älteren deutschen Rechtsquellen aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die - auf Grund des egoistischen Selbsterhaltungstriebs des Menschen leicht verständliche - Gesamtheit der einer Regierung gegenüberstehenden politischen Kräfte. Die sachlich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England entwickelte Opposition ist wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen Demokratie seit der Mitte des 19. Jahrhunderts.Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 4 1978, 469; Rothfels, H., Die Opposition gegen Hitler, 1949, 3. A. 1969; Hoffmann, P., Widerstand – Staatsstreich - Attentat, 1969; Barth, R., Argumentation und Selbstverständnis, 1976; Brunner, K., Oppositionelle Gruppen im Karolingerreich, 1979; Sell, P., Oppositionsbewegung in der DDR, 2021
6027Orakel (Wort ab 1301-1319 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.)
6028oral (Wort in dem 19. Jh. aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und - als Ansatz - in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) mündlichOral History, hg. v. Obertreis, J., 2011; Steimel, S., Oralität und Literalität – Die Bedeutung und Entwicklung des Wortes und der Schrift, 2016
6029Oratio (F.) Severi (lat.) ist der übliche Name für ein an Vormünder gerichtetes Verbot des römischen Kaisers Septimius Severus des Jahres 195 n. Chr., ländliche oder stadtnahe Grundstücke eines →Mündels zu veräußern oder zu verpfänden.Kaser § 62 III 3; Söllner § 15
6030Ordal (Wort dreimal ab 1762 in älteren deutschen Rechtsquellen belegt und aus dem Mittellateinischen und mittelbar dem Altenglischen aufgenommen sowie in den Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist die dem von dem Altfränkischen beeinflussten Altenglischen entnommene wissenschaftliche Bezeichnung für das frühmittelalterliche →Gottesurteil seit dem 19. Jahrhundert.Liebermann, F., Ordalien heißen und kalten Wassers vermengt, ZRG GA 41 (1920), 382; La preuve, Bd. 2 1965; Žontar, J., Ein Kerzenordal aus Kamnik (Stein) in Oberkrain vom Jahre 1398, ZRG GA 92 (1975), 194
6031Orden (Wort ab etwa 1000 belegt und aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen sowie teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist die dem römischen Gesellschaftswesen nachgebildete christliche Menschengemeinschaft und seit dem 17. Jahrhundert das auszeichnende Ehrenzeichen. Von Mönchsorden lässt sich dabei entweder seit dem frühen 9. Jahrhundert (Synode von Aachen 816) oder seit dem 12. Jahrhundert (→Zisterzienser) sprechen. In dem 12. Jahrhundert entstehen geistliche Ritterorden (1190 →Deutscher Orden) und weltliche Ritterorden (Kastilien 1158). Nach Gnadenpfennigen des 16. Jahrhunderts erscheinen militärische Verdienstorden in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Das Recht, Orden zu verleihen und zu stiften ist Hoheitsrecht, das seit dem 19. Jahrhundert zunehmende geset...Gritzner, M., Handbuch der Ritter- und Verdienstorden, 1893, Neudruck 1962; Heimbucher, M., Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche, Bd. 1f. 1933f., Neudruck 1965; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 1950, 5. A. 1972, 80; Kirchner, H., Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 1958, 5. A. 1997; Gordon, L., British orders and awards, 1959; Heydenreich, B., Ritterorden und Rittergesellschaften, Diss. phil. Würzburg 1961; Höhne, H., Der Orden unter dem Totenkopf, Bd 1f. 1969; Boockmann, H., Der Deutsche Orden, 1981; Orden pour le mérite, 1984; Mönchtum, Orden, Klöster, hg. v. Schwaiger, G., 2. A. 1994; Kulturgeschichte der christlichen Orden, hg. v. Dinzelbacher, P., 1997; Nimmergut, J., Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 5. A. 2000, 8. A. 2011, 9. A. 2014, 20. A. 1914, 21. A. 2017; Die...
6032Ordenações Afonsinas ist die nach König Alfons V. von Portugal benannte, 1446 bzw. 1448 bzw. 1454 fertiggestellte Sammlung von Rechtsquellen (königliche Regierung und Verwaltung 62 Titel, Kleriker, Lehen, Mauren und Juden 123 Titel, Zivilverfahren 128 Titel, Privatrecht 112 Titel, Strafe 121 Titel).Albuquerque, M. de/Albuquerque, R. de, Historia do Direito Portugues, 1983; Wolf, A., Gesetzgebung in Europa, 2. A. 1996, 195; Domingues, J., As ordenações afonsinas, 2008
6033Ordenações Filipinas ist die Sammlung des portugiesischen Rechtes von 1603.
6034Ordenaçoes Manuelinas ist die Überarbeitung der →Ordenações Afonsinas unter König Manuel I. von 1521.Wolf, A., Gesetzgebung in Europa, 2. A. 1996, 196
6035Ordenslande (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen einmal in Worterklärungen belegt, N.Pl.) Land des Deutschen Ordens in dem Baltikum und in Ostpreußen
6036Ordensregel (Wort ab 1443 nicht sehr häufig in älteren deutschen Rechtsquellen belegt und in den Bestandteilen aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen sowie mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die die Verhältnisse in einem →Orden bestimmende, meist von dem Ordensstifter stammende Regel. Sie beruht auf der Gesamtheit der Erfahrungen des seit dem 4./5. Jahrhundert entstehenden Mönchtums, die Augustinus und Benedikt von Nursia bereits als Regeln fassen. Von ihnen weichen die Ordensregeln des 12. Jahrhunderts ab, weswegen das Laterankonzil des Jahres 1212 die Zahl der zulässigen Ordensregeln auf die Regeln der heiligen Basilius, Augustinus, Benedikt und Franziskus begrenzt.Holste, L., Codex regularum monasticarum et canonicarum, Bd. 1ff. 1661; Balthasar, H. v., Die großen Ordensregeln, 1948, 2. A. 1961; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 1950, 5. A. 1972; Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. Listl, J., 1983, 476; Schreiner, K., Gemeinsam leben, hg. v. Melville, G., 2013; Rules and Observance, hg. v. Breitenstein, M., 2014
6037Ordensschule (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) ist vor allem seit dem Hochmittelalter die für einen bzw. von einem →Orden geführte →Schule (beispielsweise der Franziskaner, Dominikaner u. s. w.).Kroeschell, DRG 2
6038Orderpapier (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, N.) ist das Wertpapier, das zwar eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person als berechtigt benennt, aber den Aussteller auch verpflichtet, an eine von dem Benannten durch →Indossament bestimmte Person zu leisten. Orderpapiere finden sich sachlich schon seit dem Altertum, werden als besondere Art der Wertpapiere aber erst in dem 19. Jahrhundert zusammengefasst. Dazu zählen Wechsel, Scheck, die Papiere der §§ 300ff. ADHGB (1861) bzw. 363 HGB (1897/1900), Namensaktie und Reichsbankanteilsschein. Die namengebende Orderklausel erscheint in dem 12. Jahrhundert und gelangt über Italien und Frankreich in dem 17. Jahrhundert in das Heilige römische Reich.Hübner 597; Goldschmidt, L., Handbuch des Handelsrechts, 1864, 2. A. 1875, darin Universalgeschichte des Handelsrechts, (Bd. 1 3. A.) 1891, 385ff., Neudruck 1957; Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts, hg. v. Endemann, W., 1882 (darin Brunner, H., Die Werthpapiere 186ff.); Mann, Mecklenburgische Rentenbriefe, ZRG GA 7 (1886), 116; Behrend, F., Die unvollkommenen Orderpapiere, Diss. jur. Berlin 1892; Schultze-v. Lasaulx, H., Beiträge zur Geschichte des Wertpapierrechts, 1931; Thieme, H., Zur wertpapierrechtlichen Funktion mittelalterlicher Urkunden, FS H. Eichler, 1977, 645
6039Ordinancie (unde insettinge) ist die Aufzeichnung der von den niederländischen Hafenstädten in dem Seehandel angewandten Rechtssätze aus dem Ende des 14. Jahrhunderts. Ihr liegt die →Vonnisse von Damme und damit mittelbar die →Rôles d’Oléron zugrunde.Landwehr, G., Prinzipien der Risikotragung beim Seefrachtvertrag, FS K. Kroeschell, hg. v. Köbler, G. u. a., 1997
6040Ordinarius (Wort ab 1395 in älteren deutschen Rechtsquellen aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen, lat. [M.]) ist der ordentliche Universitätsprofessor. Ursprünglich ist der Ordinarius anscheinend der Vorsitzende des Spruchkollegiums einer Fakultät. Auch nach Abschaffung dieser Einrichtung (1877/1879) bleibt der Name für den berufenen und zu einem ordentlichen Professor ernannten Gelehrten erhalten, tritt aber in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in dem Kampf vieler gegen die Ordinarienuniversität (1968, „Hinter den Talaren steckt der Muff von 1000 Jahren“) zurück und wird in dem Zuge der Demokratisierung der Universität als amtliche Bezeichnung einschließlich der damit verbundenen Emeritierung (Entpflichtung ohne Entrechtung) mehr und mehr aufgegeben (derzeit noch Bestandss...Trier, J., De officio ordinarii, 1743; Meiners, C., Über die Verfassung und Verwaltung deutscher Universitäten, Band 1f. 1801f., Neudruck 1970; Savigny, F. v., Geschichte des römischen Rechtes im Mittelalter, Bd. 3 2. A. 1834, Neudruck 1961, 262; Kaufmann, G., Geschichte der deutschen Universität, Bd. 2 1896, Neudruck 1958, 210
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