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#ZWERGLiterature
5981officium (N.) pietatis (lat.) sittliche PflichtKöbler, DRG 38
5982Offizial (Wort ab 1263 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist in dem (katholischen) Kirchenrecht der auf der Grundlage römischer Vorläufer vereinzelt seit dem späten 12. Jahrhundert (Reims, Mainz), allgemein seit 1246 erscheinende, gelehrte Vorsitzende der bischöflichen Gerichtsbehörde, der als ständiger ordentlicher berufsmäßiger Einzelrichter selbst entscheidet (Meißen 1316, Merseburg 1330, Naumburg-Zeitz 1340). In Frankreich wird seit 1236 ein mindestens dreijähriges Studium des Rechtes als Voraussetzung gefordert, in Trier 1427 der Grad eines Lizentiaten. Später ist Offizial ein einfacher Beam-tentitel.Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 115; Steins, A., Der ordentliche Zivilprozess vor dem bischöflichen Offizial, Diss. jur. Bonn 1972; Buchholz-Johanek, I., Geistliche Richter und geistliches Gericht im spätmittelalterlichen Bistum Eichstätt, 1988 (Diss. jur. Würzburg 1978); Wetzstein, T. Heilige vor Gericht – das Kanonisationsverfahren im europäischen Spätmittelalter, 2004; Kéry, L., Gottesfurcht und irdische Strafe, 2006; Theisen, K., Die Offiziale im alten Erzbistum Trier an der Kurie in Trier und in Koblenz (1195-1802), ZRG KA 127 (2010), 257
5983Offizialat (Wort nicht - als Ansatz - in älteren deutschen Rechtsquellen belegt und in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist in dem (katholischen) Kirchenrecht die bischöfliche Gerichtsbarkeit und das Amt sowie die Tätigkeit des Offizials. →OffizialEisenhardt, U., Die weltliche Gerichtsbarkeit der Offizialate in Köln, Bonn und Werl, 1966; Trusen, W., Die gelehrte Gerichtsbarkeit der Kirche, (in) Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, hg. v. Coing, H., Bd. 1 1973, 476; Paarhammer, H., Rechtsprechung und Verwaltung des Salzburger Offizialates, 1977; Johanek, I., Geistlicher Richter und geistliches Gericht, Diss. phil. Würzburg 1981; Buchholz-Johanek, I., Geistlicher Richter und geistliches Gericht, 1988; Schwab, C., Das Augsburger Offizialatsregister 1348-1352, 2001
5984Offizialmaxime (Wort nicht - als Ansatz - in älteren deutschen Rechtsquellen belegt, F.) ist in dem Prozessrecht das Amtsprinzip, nach dem die Allgemeinheit bzw. der Staat durch Organe von sich aus tätig wird. Die Offizialmaximes erscheint nach antiken und kirchlichen Vorläufern in den hochmittelalterlichen Städten, in denen der Richter zu der Unrechtsverfolgung verpflichtet wird. Sie gilt in dem →Inquisitionsprozess.Köbler, DRG 117, 156; Sißmeier, A., Entstehung des Inquisitionsverfahrens und Bekämpfung der Häresie, 2003
5985Offizier, Offizierer (Wort ab 1434 in älteren deutschen Rechtsquellen aus dem Französischen und mittelbar dem Lateinischen – officiarius - aufgenommen und mit dem Lateinischen des Altertums sowie in den Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der Führer einer Anzahl von Soldaten. Er ist sachlich in dem klassischen und spätantiken Rom bekannt. Danach erscheint er wieder seit dem 15. Jahrhundert. In dem 19. Jahrhundert wird er von dem Diener des Fürsten zu dem Diener des Staates. Danach wird der Adel als Offizier ganz allmählich durch Bürger zurückgedrängt. Voraussetzungen werden ein höherer Bildungsstand (Abitur), eine gewisse Dienstzeit und die Ablegung einer Prüfung.Demeter, K., Das deutsche Offizierskorps in seinen historisch-soziologischen Grundlagen, 1930; Sossidi, E., Die staatsrechtliche Stellung der Offiziere, 1939; Demeter, K., Das deutsche Offizierskorps in Gesellschaft und Staat 1650-1945, 2. A. 1962, 4. A. 1965; Untersuchungen des Offizierskorps, 1962; Meier-Welcker, H., Untersuchungen zur Geschichte des Offizierskorps – Anciennität und Beförderung nach Leistung, 1962; Beyer, P., Das Leitbild des deutschen Offiziers, 1964; Das deutsche Offizierskorps 1860-1960, hg. v. Hofmann, H., 1980; Gareis, S., Handbuch Militär und Sozialwissenschaft, 2004; Buch, D., Karriereberuf Offizier?, 2010
5986Öffnung (Wort ab 8. Jh. sowie in älteren deutschen Rechtsquellen seit etwa dem 10. Jh. belegt, Verb öffnen ab 765 und für das Germanische erschließbar sowie teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die Eröffnung oder Aufmachung einer Gegebenheit und eine frühneuzeitliche Bezeichnung für ein →Weistum.Chaniotes, A., Die Öffnung der Welt – Eine Globalgeschichte des Hellenismus, 2019
5987Öffnungsrecht (Wort ab 1668 viermal in älteren deutschen Rechtsquellen belegt, N.) ist sachlich seit dem Hochmittelalter das Recht, von einem Inhaber eines befestigten Ortes die Öffnung und die Einräumung der Nutzung zu verlangen. Träger des Öffnungsrechts ist vor allem der Lehnsherr, später der Landesherr. →offenes HausDeckherr, W., Tractatio iuridica de iure aperturae vulgo Oeffnungs-Recht, 1670; Conrad, H., Geschichte der deutschen Wehrverfassung, Bd. 1 1939; Hillebrand, F., Das Öffnungsrecht, Diss. phil. Tübingen 1967; Bachmann, C., Öffnungsrecht und herzogliche Burgenpolitik in Bayern im späten Mittelalter, 1997
5988Ofner, Julius (Horschenz 1845-Wien 1924) wird nach dem Rechtsstudium in Prag und Wien Anwalt, Richter und Politiker. Er setzt sich für eine soziale Fortentwicklung des Rechtes ein.Brauneder, W., Leseverein und Rechtskultur, 1992
5989OGH →Oberster Gerichtshof
5990Ogris, Werner (Wien 9. 7. 1935-Wien 3. 1. 2015) Vater Angestellter, Realgymnasium Wels, 1954 Matura, Studium Rechtswissenschaft Univ. Wien, 01. 04. 1958 wiss. Hilfskraft Univ. Wien, 12. 12. 1958 Promotion, wiss. Ass., 16. 02.1962 Habilitation (Hans Lentze), Univ.-Doz. Univ. Wien, 01. 12. 1962 o. Prof. Univ. Berlin (FU), 01. 04. 1966 Univ. Wien, 2003 emeritiert, 2004 Prof. Pressburger Rechtswissenschaftliche Hochschule (BVŠP)Der mittelalterliche Leibrentenvertrag 1961, Die Rechtsentwicklung in Österreich (1848-1918) 1975, Personenstandsrecht 1977, Recht und Macht bei Maria Theresia 1980, Goethe - amtlich und politisch 1982 (Neudruck 1999), Tatort Rechtsgeschichte Bd. 1f. 1994ff., Vom Galgenberg zum Ringtheaterbrand 1997, Mozart im Familien- und Erbrecht seiner Zeit 1999, Die Universitätsreform des Ministers Leo Graf Thun-Hohenstein 1999, Elemente europäischer Rechtskultur - Rechtshistorische Aufsätze aus den Jahren 1961-2003 hg. v. Olechowski T. 2003 (811-831 Schriftenverzeichnis)
5991Ohm (Wort ab 12. Jh. belegt und aus dem Lateinischen und Griechischen des Altertums aufgenommen sowie mit dem Indogermanischen verbindbar, N., M.) ein Flüssigkeitsmaß
5992Ohmgeld (Wort ab 1397 nicht sehr häufig in älteren deutschen Rechtsquellen belegt, N.) Weingeld?, Ungeld?Ohmgeldordnung der Marggraffschafft Baaden, 1702
5993Ohr (Wort ab Ende 8. Jh. belegt und für das Germanische und Indogermanische erschließbar, N.) Sinnesorgan höherer Tiere für das Hören von LautenKoch, H., Ganz Ohr – eine Kulturgeschichtes des Radios in Deutschland, 2005; Das geschulte Ohr – eine Kulturgeschichte der Sonifikation, 2012; Heinemann, M., Beethovens Ohr, 2020
5994Ohrenabschneiden (Wort ab 1525 dreimal in älteren deutschen Rechtsquellen belegt und in den Bestandteilen mit dem Germanischen und Indogermanischen verbindbar, N.) eine KörperstrafeWrede, R., Körperstrafen bei allen Völkern, 1898; Hentig, H. v. Die Strafe, Band 1 1954
5995Ohrenschlitzen (Wort 1528 einmal in älteren deutschen Rechtsquellen belegt und in den Bestandteilen mit dem Germanischen und Indogermanischen verbindbar, N.) eine KörperstrafeWrede, R., Körperstrafen bei allen Völkern, 1898; Hentig, H. v. Die Strafe, Band 1 1954
5996Ohrenzupfen (Wort nicht - als Ansatz - in älteren deutschen Rechtsquellen belegt und in den Bestandteilen mit dem Germanischen und Indogermanischen verbindbar, N.) Zupfen an einem OhrGraf, R., Über das Ohrenzupfen, (in) Österreichische Zeitschrift für Volkskunde 62 (1959), 120ff., Aigner, H., Testes per aures tracti (in) Zs. d. hist. Ver. d. Steiermark 67 (1976), 221
5997Ohrfeige (Wort ab 1558 nicht sehr häufig in älteren deutschen Rechtsquellen belegt und in Bestandteilen mit dem erschließbaren Germanischen und Lateinischen sowie Indogermanischen verbindbar, F.) Wangenschlag, BackenstreichSpeitkamp, W., Ohrfeige, Duell und Ehrenmord – eine Geschichte der Ehre, 2010
5998Okkupation (Wort ab 16. Jh. aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und in den Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar sowie in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F., Verb okkupieren um 1500 aufgenommen) BesetzungLatour, C./Vogelsang, T., Okkupation und Wiederaufbau, 1973
5999Ökologie (Wort 1866 aus Bestandteilen des Griechischen des Altertums gebildet, F.) UmweltkundeRadkau, J., Die Ära der Ökologie, 2011; Vordenker und Vorreiter der Ökobewegung, hg. v. Simonis, U. 2014; Ulrich, B., Alles wird anders – Das Zeitalter der Ökologie, 2019
6000Ökonomie (Wort 1. Hälfte 16. Jh. ab 1534 nicht sehr häufig in älteren deutschen Rechtsquellen aus dem Lateinischen und Griechischen des Altertums aufgenommen und in den Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) WirtschaftKroeschell, DRG 3; Marx, K., Zur Kritik der politischen Ökonomie, 1859; Söllner, F., Die Geschichte des ökonomischen Denkens, 1999; Sandi, M., Ökonomie des Raumes, 1999; Schefold, B., Beiträge zur ökonomischen Dogmengeschichte, 2004; Auf der Suche nach der Ökonomie, hg. v. Dejung, C. u. a., 2014; „Eigennutz“ und „gute Ordnung“ – Ökonomisierungen der Welt im 17. Jahrhundert, hg. v. Richter, S. u. a., 2016; Ökonomisierung – Debatten und Praktiken in der Zeitgeschichte, hg. v. Graf, R., 2019
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