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#ZWERGLiterature
5441Minister (Wort ab 1280 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der Leiter einer obersten Behörde einer Verwaltung. Er entwickelt sich in der frühen Neuzeit aus dem älteren Diener eines Herrn. Zuerst in England und Frankreich sind in dem 17. Jahrhundert Minister des Königs als Amtsträger des Herrschers an herausgehobener Stelle verwaltend-ausführend tätig. In dem Heiligen römischen Reich wird Minister in dem 18. Jahrhundert für den das oberste Regie-rungsgeschäft erledigenden Staatsbeamten gebräuchlich. Sein Tätigkeitsbereich ist das →Ministerium. Der Minister ist weisungsgebunden. In dem 19. Jahrhundert erlangt er dem-gegenüber Selbständigkeit und Verantwortlichkeit (Gegenzeichnung Preußen 1808, Belgien 1831, Preußen 1850). ...Köbler, DRG 151, 193, 197, 230, 232, 248, 257; Neudecker, M., Geschichte des geheimen Rats und Ministeriums in Bayern, 1921; Frank, M., Das Justizministerium der DDR, Diss. jur. Regensburg 1988; Schröder, J., 40 Jahre Rechtspolitik, 1989; Das Bundesministerium des Inneren, hg. v. Pracht, H., 1993; Truhart, P., Internationales Verzeichnis der Außenminister (1589-1989), Bd. 1f. 1989ff. (Ergänzungsband 1945-1995); Hoffmann, H., Die Bundesministerien 1949-1999, 2003; Krammerbauer, T., Die Ministerverantwortlichkeit und die Vorformen sonstiger Verfassungsgerichtsbarkeit, 2011
5442Ministeranklage (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) ist die gegen einen →Minister gerichtete Anklage auf Amtsenthebung wegen fehlerhafter Tätigkeit. Sie entwickelt sich anscheinend in England (seit dem 12. Jahrhundert) aus einer ursprünglich strafrechtlichen Klage wegen eines Verbrechens. 1791 wird die Ministeranklage in Polen und Frankreich übernommen, 1814 in Nassau. Das deutsche Grundgesetz kennt die Ministeranklage in Gegensatz zu Landesverfassungen nicht.Constant de Rebecque, B., De la responsabilité des ministres, 1815; Kröger, K., Die Ministeranklage, 1972; Popp, P., Ministerverantwortlichkeit und Ministeranklage, 1996; Steinbarth, S., Das Institut der Präsidenten- und Ministeranklage, 2011
5443Ministerialbürokratie (F.) in Ministerien beschäftigte VerwaltungsbediensteteTeppe, K., Die NSDAP und die Ministerialbürokratie, (in) Der Staat 15 (1976), 367
5444Ministeriale (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1302 viermal belegt, M., lat. ministerialis [M.]) ist in dem Mittelalter der Diener eines Herrn. Er gehört zu den Unfreien, steigt aber in dem Herrendienst in den niederen Adel (Ritter) auf (Dienstmann). Ein besonderer Stand bildet sich seit der Wende von dem 10. zu dem 11. Jahrhundert, zuerst erkennbar in dem Zusammenhang mit der Reichskirche. Seit dem 11. Jahrhundert entwickelt sich für den Ministerialen das besondere Dienstrecht (Limburg 1035, Bamberg 1057). Später treten Freie in die Ministerialität ein. In Zusammenhang mit seiner Italienpolitik stützt sich Kaiser Friedrich Barbarossa ab 1174/1178 verstärkt auf die Reichsministerialen (Reichs-ministeriale beispielsweise von Bolanden, von Münzenberg, von Pappenheim und Kalden, von...Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 79, 113, 120; Fressel, R., Das Ministerialenrecht der Grafen von Tecklenburg, 1907; Fajkmajer, K., Die Ministerialen des Hochstiftes Brixen, (in) Zs. des Ferdinandeums, 3. Folge 52 (1908); Molitor, E., Der Stand der Ministerialen vornehmlich auf Grund sächsischer, thüringischer und niederrheinischer Quellen, 1913; Ganshof, F., Étude sur les ministeriales en Flandre et en Lotharingie, 1926; Schowingen, K. Frhr. v., Zum Ministerialenproblem, ZRG GA 61 (1941), 274; Bosl, K., Die Reichsministerialen, Bd. 1f. 1950f., Neudruck 1968f.; Pötter, W., Die Ministerialität der Erzbischöfe von Köln, (um 1969); Herrschaft und Stand, hg. v. Fleckenstein, J., 2. A. 1979; Zotz, T., Die Formierung der Ministerialen, (in) Die Salier und das Reich, Bd. 3 1991, 3; Witzel, W., D...
5445Ministerialität (Wort - als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) ist der Stand und die Gesamtheit der Ministerialen.Kroeschell, DRG 1, 2; Kluckhohn, P., Die Ministerialität in Südostdeutschland, 1910, Neudruck 1970; Müller, E., Die Ministerialität im Stift Sankt Gallen und in Landschaft und Stadt Zürich, 1911; Winter, G., Die Ministerialität in Brandenburg, 1922; Weimann, K., Die Ministerialität im späteren Mittelalter, 1924; Haendle, O., Die Dienstmannen Heinrichs des Löwen, 1930; Schieckel, H., Herrschaftsbereich und Ministerialität der Markgrafen von Meißen, 1956; Ministerialitäten im Mittelrheinraum, hg. v. Gerlich, A., 1978; Jacobi, F., Ministerialität und „ius ministerialium“, FS Schmidt-Wiegand, R., 1986, 263; Hasse, C., Die welfischen Hofämter und die welfische Ministerialität in Sachsen, 1995; Trüper, H., Ritter und Knappen zwischen Weser und Elbe, 2000; Keupp, J., Dienst und Verdienst, 2002; H...
5446Ministerium (Wort ab 1563 aus dem Lateinischen des Altertums und in dem 18. Jahrhundert aus dem Französischen sowie mittelbar aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar) ist die oberste Behörde der Verwaltung. In dem 18. Jahrhundert ist das Ministerium vielfach regional begrenzt. In dem 19. Jahrhundert ist darunter die für ein bestimmtes Sachgebiet (beispielsweise auswärtige Angelegenheiten, Justiz [beispielsweise Preußen 1738], Finanz, Verteidigung, innere Angelegenheiten) zuständige, von einem Minister geleitete, bürokratisch organisierte Behörde oder die Gesamtheit der Minister bzw. Ministerien (beispielsweise Preußen 1808) oder das Amt des →Ministers zu verstehen.Köbler, DRG 151, 197; Baltl/Kocher; Knischewsky, P., Das preußische Gesamtminis-terium, 1902; Neudegger, M., Geschichte des Geheimen Rats und Ministeriums in Bayern, 1921; 200 Jahre Dienst am Recht, hg. v. Gürtner, F., 1938; Frauendienst, W., Das preußische Staatsministerium, (in) Z. f. d. ges. Staatswiss. 116 (1960), 114; Pietschmann, D., Das preußische Finanzministerium unter Stein und Hardenberg, 2018
5447Ministerpräsident (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, M.) ist der Vorsitzende des Ministerrats bzw. der Regierung.
5448Ministerrat (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, M.) ist der aus Ministern gebildete Rat als Regierungskollegium.Kroeschell, 20. Jahrhundert; Baltl/Kocher; Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, 1970ff.; Protokolle des Ministerrates der ersten Republik, hg. v. Neck, R. u. a., 1980ff. (2019´Bd. 1 31. Oktober 1918-7. Juli 1920); Das geltende Recht (der DDR), hg. v. Sekretariat des Ministerrates, 1989
5449Ministerverantwortlichkeit (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) ist die Verantwortlichkeit eines →Ministers für seinen Aufgabenbereich. Sie entwickelt sich (anscheinend seit dem 12. Jahrhundert) in England und wird 1791 in Polen und Frankreich übernommen (→Ministeranklage), seit 1814 in den deutschen Staaten (Sachsen-Weimar 1816, Hessen 1831, Österreich 1849/1867). Danach gilt die Ministerverantwortlichkeit als notwendiger Ausgleich der Unverantwortlichkeit des Monarchen, wenn auch tatsächliche Folgerungen selten bleiben. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts setzt sich statt der rechtlichen Ministerverantwortlichkeit für Unrechtshandlungen die politische Ministerverantwortlichkeit durch, die den Rücktritt des betreffenden Ministers in dem Falle eines Misstrauensvotums ...Mohl, R. v., Die Verantwortlichkeit der Minister, 1837; Rassow, R., Das Wesen der Ministerverantwortlichkeit, (in) Z. f. d. ges. Staatswiss. 59 (1903), 159; Hoffmann, P., Monarchisches Prinzip und Ministerverantwortlichkeit, 1911; Schnabel, F., Geschichte der Ministerverantwortlichkeit in Baden, 1922; Weckerle, F., Geschichte der Ministerver-antwortlichkeit in Bayern, 1930; Greve, F., Die Ministerverantwortlichkeit, 1977; Popp, P., Ministerverantwortlichkeit und Ministeranklage, 1996
5450Minne (Wort ab 8. Jh. belegt und für das Germanische erschließbar sowie teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.). Minne und recht ist eine mittelalterliche, häufig in dem Schiedsverfahren begegnende Paarformel unbekannter Herkunft für die gütliche oder entscheidungsweise Erledigung einer Streitigkeit, die mit der neuzeitlichen Durchsetzung des staatlichen Entscheidungsmonopols an Bedeutung verliert.Kroeschell, DRG 2; Müller, M., Minne und Dienst in der altfranzösischen Lyrik, 1907; Gaisser, E., Minne und Recht, Diss. jur. Tübingen 1955 (masch.schr.); Hattenhauer, H., Minne und recht, ZRG GA 80 (1963), 325; Krause, H., Consilio et iudicio, FS J. Spörl, 1965, 416; Mit Freundschaft oder mit Recht?, hg. v. Cordes, A., 2015
5451Minoer ist der Angehörige des in Kreta von etwa 3200 v. Chr. bis zu dem Ende des 2. Jahrtausends v. Chr. herrschenden Volkes.Fitton, J., Die Minoer, 2004; Panagiotopoulos, D., Die Minoer, 2012; Cline, E., 1177 v. Chr. - der erste Untergang der Zivilisation, 2015
5452minor (lat. [Adj.]) kleinere, geringere
5453Minorat (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, N.) Jüngstenrecht
5454Minorit (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, M.) ist der Angehörige eines 1517 von den Franziskanern (Franz von Assissi † 1226) abgetrennten Ordens. Die minori-tischen Franziskaner erteilen bereits in dem Hochmittelalter Rechtsunterricht an den Ordensschulen, von dem →Deutschenspiegel und →Schwabenspiegel beeinflusst sein dürften.Trusen, W., Anfänge des gelehrten Rechtes in Deutschland, 1962, 116
5455Minuccius de Prato veteri, Antonius ist ein in Prato Vecchio bei Florenz 1380 geborener, in Bologna ausgebildeter und zeitweise auch lehrender, 1486 verstorbener Jurist, der die libri feudorum (Lehenbücher) in sechs Büchern neu ordneteLange, H./Kriechbaum, M., Römisches Recht im Mittelalter, Bd. 2 2007, 826
5456Miquel, Johannes (Neuenhaus 19. 2. 1828-Frankfurt am Main 8. 9. 1901), Familie aus Spanien über Cahors um 1734 in das Heilige römische Reich eingewandert, Urgroßvater Fechtmeister in Düsseldorf, Großvater Major, Vater Arzt und Bürgermeister, wird nach dem Rechtsstudium in Heidelberg und Göttingen und der Hinwendung zu demokratisch-sozialistischen Strömungen 1854 Rechtsanwalt und 1857 Kommunalbeamter, 1865 Bürgermeister in Osnabrück. In dem Reichstag des Deutschen Reiches setzt er sich für die nationalliberale Rechtsvereinheitlichung ein (Lex Miquel/Lasker 1873, Reichsjustizgesetze 1877/1879). 1880 wird er Oberbürgermeister in Frankfurt am Main, 1890 Finanzminister Preußens (u. a. Einführung der Einkommensteuererklärung).Köbler, DRG 183; Mommsen, W., Johannes Miquel, 1928; Herzfeld, H., Johannes von Miquel, Bd. 1f. 1938; Pausch, A., Johannes von Miquel, 1964; Thier, A., Steuergesetzgebung und Verfassung, 1999; Kassner, T., Der Steuerreformer Johannes von Miquel, 2001; Mathiak, W., Das preußische Einkommensteuergesetz von 1891 im Rahmen der Miquelschen Steuerreform von 1891/1893, 2011
5457Mischling (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, 17. Jh., M., Verb mischen Ende 8. Jh. belegt und für das Germanische erschließbar sowie mit dem Indogermanischen teilweise verbindbar) ist das von verschiedenartigen Erzeugern abstammende Lebewesen. In dem Dritten Reich werden als Mischling die Abkömmlinge aus jüdisch-arischen Verbindungen bezeichnet, wobei Mischlinge ersten Grades die etwa 72000 Menschen mit einem jüdischen Elternteil, Mischlinge zweiten Grades die etwa 40000 Menschen mit jüdischen Großeltern sind und etwa 8000 Menschen, die sich zu dem Judentum bekennen, als Geltungsjuden eingestuft werden. Die Mischlinge werden in Schulen benachteiligt, ab 1941 zunehmend aus der Wehrmacht ausgeschlossen und zu Zwangsarbeit verpflichtet.Krüger, H., Der halbe Stern – Leben als deutsch-jüdischer „Mischling“, 1993; Tent, J., Im Schatten des Holocaust, 2007; Schulz, S., Zwangsarbeit und Zerstörung der Privatsphäre in der nationalsozialistischen Mischlingspolitik, 2019
5458Mischna (hebr.), Lehre, Wiederholung, ist die aus 63 Traktaten in 6 Ordnungen gebildete Sammlung (gewohnheitsrechtlich erweiterte Wiederholung der alten Gesetze) des jüdischen Lehrstoffs der ersten zwei nachchristlichen Jahrhunderte, die um 200 n. Chr. abgeschlossen wird. Sie wird bis 500 n. Chr. durch Glossen erklärt (Gemara).Wesel, U., Geschichte des Rechts, 1997, 3. A. 2006, 4. A. 2013; Milgram, J., From Mesopotamia to the Mishnah, 2016
5459Mischne Tora ist eine klare hebräische Zusammenfassung des jüdischen Rechtes durch →Moses →Maimonides in Ägypten an dem Ende des 12. Jahrhunderts.The Code of Maimonides, 1949ff.; Mischne Tora hu ha-Yad ha-chazaqa, hg. v. Rabbinowitz, M. u. a., 6. A. 1985
5460miserabilis (lat.) beklagenswert (wie beispielsweise Waise, Witwe, Kranker, Pilger, Armer)Duve, T., Sonderrecht in der frühen Neuzeit, 2008
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