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#ZWERGLiterature
5281Marwitz, Friedrich August Ludwig von der (Berlin 29. 5. 1777–Friedersdorf in Brandenburg 6. 12. 1837) konservativer Kritiker Karl August von HardenbergsFrie, E., Friedrich August Ludwig von der Marwitz, 2001
5282Marx, Karl (Trier 5. 5. 1818-London 14. 3. 1883), Sohn eines zwischen 1819 und 1821 von dem Judentum zu dem Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, 1824 von dem wenig gelebten Judentum zu dem Protestantismus übergetreten, wird nach dem Studium von Recht und Philosophie in Bonn (1835) und Berlin (Savigny, Gans, 1841 in Jena Promotion zu einem Doktor in Absenz) Redakteur mit anfangs durchaus wechselnden, vor allem der Steigerung des eigenen Ansehens dienenden Sichtweisen. An dem 12. 6. 1843 geht er nach Paris, 1845 nach Brüssel und 1849 nach London. In dem Auftrag des Londoner Bundes der Kommunisten veröffentlicht er mit Friedrich Engels 1848 das →Kommunistische Manifest. Dem folgen 1859 „Zur Kritik der politischen Ökonomie“ und 1867 „Das Kapital“, mit denen er den →Marxismus begründet...Köbler, DRG 178f., 189, 253; Vysinskij, A., Fragen des Rechts und des Staates bei Marx, 1938; Bloch, E., Karl Marx und die Menschlichkeit, 1969; Euchner, W., Karl Marx, 1983; Schefold, C., Die Rechtsphilosophie des jungen Marx von 1842, 1970; Landau, P., Karl Marx und die Rechtsgeschichte, (in) TRG 41 (1973), 361; Cerroni, U., Marx und das moderne Recht, 1974; Magnis, F. v., Normative Voraussetzungen im Denken des jungen Marx, 1975; Szabó, I., Karl Marx und das Recht, 1981; Herferth, W., Sachregister zu den Werken Karl Marx, Friedrich Engels, hg. v. Sandmühler, J., 1983; Marx-Engels-Begriffslexikon, hg. v. Lotter, K., 1984; Schöncke, M., Karl und Heinrich Marx, 1993; Ternes, B., Karl Marx, 2008; Mäder, D., Fortschritt bei Marx, 2010; Sperber, J., Karl Marx - Sein Leben und sein Werk, 2013 ...
5283Marxismus ist die von Karl →Marx (1818-1883) begründete Gesellschaftslehre. Der Marxismus ist historischer Materialismus, dem es darum geht, die Sachverhalte daraufhin zu beurteilen, wie, zu welchen und zu wessen Zwecken sie herbeigeführt werden, und in der Geschichte die Entwicklung von sozialen Verhältnissen zu erkennen. Grundlegend für eine geschichtliche Entwicklungsstufe ist die Art und Weise wie (u. a. mit welchen Produktionsmitteln) die Menschen ihren Lebensunterhalt bewirken. Die Produk-tionsverhältnisse sind die tatsächliche (reale) Basis für einen geistigen (ideologischen) Überbau. Arbeitsteilung und Eigentumsbildung entfremden den Menschen von sich selbst. Die besitzende Klasse hält naheliegenderweise konservativ an dem jeweiligen Zustand der Produktionsverhältnisse und der zu i...Kroeschell, DRG 3; Kroeschell, 20. Jh; Köbler, DRG 178f., 189, 253; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 3 1982, 937; Paschukanis, E., Allgemeine Rechtslehre und Marxismus, 1924, Neudruck 1966; Adler, M., Die Staatsauffassung des Marxismus, 1922, Neudruck 1973; Reich, N., Sozialismus und Zivilrecht, 1972; Reich, N., Marxistische Rechtstheorie, 1973; Paul, W., Marxistische Rechtstheorie als Kritik des Rechts, 1974; Probleme der marxistischen Rechtstheorie, hg. v. Rottleuthner, H., 1975; Nolte, E., Marxismus und industrielle Revolution, 1983; Fetscher, I., Karl Marx und der Marxismus, 1985; Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, hg. v. Haug, W., 1994ff.; Schröder, R., Marxismus und Recht, FS K. Kroeschell, hg. v. Köbler, G. u. a., 1997; Ploenus, M., so wichtig wie das tägliche Brot. Da...
5284Märzfeld (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, N.)
5285Märzverfassung (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) ist in →Österreich die von dem Kaiser nach dem Sieg über die revolutionäre Bewegung des Jahres 1848 dem Reichstag in Kremsier an dem 4. 3. 1849 aufoktroyierte Verfassung, die erstmals die nichtdeutschen Gebiete Ungarn und Lombardo-Venetien einschließt. Sie stellt in einem Scheinkonstitutionalismus dem Kaiser den aus Oberhaus und Unterhaus bestehenden →Reichstag gegenüber. Hinzu kommt in einem eigenen Patent ein Grundrechtskatalog. Die gesamte Verfassung tritt allerdings trotz Verkündung nicht in Kraft und wird nach den sie bereits verletzenden Erlässen des Kaisers von dem 20. 8. 1851 (Augusterlässe) unter dem Druck von Adel und Verwaltung an dem 31. 12. 1851 (→Silvesterpatent) (mit dem Grundrechtspatent) als unangeme...Köbler, DRG 193; Baltl/Kocher; Brauneder, W., Österreichische Verfassungsgeschichte, 1976, 10. A. 2005
5286Maschine (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt und in dem 17. Jahrhundert aus dem Französischen sowie mittelbar dem Lateinischen und Griechischen des Altertums aufgenommen und teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist das sachlich seit etwa 700 v. Chr. in der Form von Schöpfwerken nachweisbare, von Menschen zwecks Arbeitserleichterung hergestellte Gerät mit durch ein Antriebssystem bewegten Teilen (1690 Denis Papin Prototyp einer Dampfmaschine, 1712 Thomas Newcomen atmosphärische Dampfmaschine, 1767 Regensburger Theologe J. C. Schäffer Rührflügelwaschmaschine, 1769 James Watt Dampfmaschine, 1786 Andrew Meikle in Schottland Dreschmaschine, 1846 Howe Nähmaschine, 1858 Hamilton Smith Trommelwaschmaschine, 1884 Hiram Maxim Gewehrmaschine = Maschinengewehr, 1895 ele...Eberl, U., Smarte Maschinen – Wie künstliche Intelligenz unser Leben verändert, 2016; Taddei, M. u. a., Leonardos Maschinen, 2017
5287Mascov, Johann Jacob (Danzig 26. 11. 1689-Leipzig 21. 5. 1761), früh verwaister Kaufmannssohn, wird nach dem Studium der freien Künste und des Rechtes in Leipzig und Halle 1719 außerordentlicher Professor in Leipzig. Daneben übt er zahlreiche praktische Aufgaben aus. 1729 veröffentlicht er die häufig aufgelegten, in sieben Bücher gegliederten (lat.) Principia (N.Pl.) iuris publici imperii Romano-Germanici (Grundsätze des öffentlichen Rechtes des römisch-deutschen Reiches).Hammerstein, N., Jus und Historie, 1972, 284; Stolleis, M., Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 1 1988, 307; Huttner, M., Geschichte als akdemische Disziplin, 2004; Mühlpfordt, G., Leipzig als Weltstadt der Aufklärung, 2011, 121f.
5288Maß (Wort um 1150 belegt und mit dem erschließbaren Germanischen und teilweise dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist die Messeinheit vor allem für Länge, Fläche, Rauminhalt und Gewicht. Das Maß findet sich bereits vielfach in dem Altertum. Ausgangs-punkt ist das natürliche, von dem menschlichen Körper abgeleitete Maß (beispielsweise Fuß, Elle, Spanne, Klafter, Schritt). In der Neuzeit wird dieses mehr und mehr von dem künstlich-wissenschaftlichen, international vereinbarten Maß (beispielsweise Liter, Meter, Gramm) verdrängt, das Maß durch rechtliche Bestimmungen klar festgelegt und gegen Missbrauch geschützt.Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 176; Grimm, J., Deutsche Rechtsaltertümer, 1828, Bd. 1f. 4. A. 1899, Neudruck 1922, 1989, 1994; Mulsow, H., Maß und Gewicht der Stadt Basel, 1910; Alberti, H. v., Maß und Gewicht, 1957; Verdenhalven, F.., Alte Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet, 1968; Pfeiffer, E., Die alten Längen- und Flächenmaße, 1986; Kahnt, H., Alte Maße, Münzen und Gewichte, 1986; Wang, V., Die Vereinheitlichung von Maß und Gewicht in Deutschland im 19. Jahrhundert, 2000; Groß, F., Integration durch Standardisierung – Maßreformen in Deutschland im 19. Jahrhundert, 2015; Kramper, P., The Battle of the Standards – Messen, Zählen und Wiegen in Westeuropa 1660-1914, 2019
5289Massaker (Wort wie auch das Verb massakrieren in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, 17. Jh. aus dem Französischen aufgenommen und mit dem Gallorömischen sowie dem Lateinischen des Altertums und teilweise dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist ursprünglich der Schlachtblock des Fleischers und wird wohl erstmals auf Massentötungen von Menschen von Jean Crespin mit Bezug auf die Ermordung von Waldensern in Méridol und Cabrières 1545 in einer Flugschrift des Jahres 1556 angewendet.Bowd, S., Renaissance Mass Murder, 2018
5290Maßnahme (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, 19. Jh., F.) zweckbestimmte Handlung
5291Maßnahme der Sicherung und Besserung ist die auf die strafrechtlichen Reform-vorschläge Franz von →Liszts (1882 Marburger Programm) zurückgehende Maßnahme, statt zu strafen zu sichern und zu bessern. Sie wird (im Deutschen Reich unter Adolf Hitler) durch das Gewohnheitsverbrechergesetz von dem 24. 11. 1933 verwirklicht. Danach kann der Richter die Unterbringung eines Täters in einer Heil- und Pflegeanstalt, in einer Trinkerheilanstalt, in einem Arbeitshaus, in der Sicherungsverwahrung oder die Ent-mannung, die Untersagung der Berufsausübung oder die Reichsverweisung anordnen. Später wird die Besserung der Sicherung vorangestellt.Kroeschell, 20. Jahrhundert; Köbler, DRG 237; Jelowik, L., Zur Geschichte der Strafrechtsreform in der Weimarer Republik, 1983; Werle, G., Zur Reform des Strafrechts in der NS-Zeit, NJW 1988, 2865; Elling-Ruhwinkel, E., Sichern und Strafen, 2005; Promnitz, C., „Besserung“ und „Sicherung“ – Eine terminologisch-historische Untersuchung zur Bezeichnung der strafrechtlichen Maßregeln, 2016; Dessecker, A., Die Praxis der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, 2019
5292Maßnahmegesetz (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, N.) ist das offen oder verdeckt nur für einen oder wenige Einzelfälle bestimmte Gesetz. Es wird in dem 20. Jahrhundert problematisch.Huber, K., Maßnahmegesetz und Rechtsgesetz, 1963
5293Material (Wort ab dem 15. Jh. aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) Werkstoff, Stoff
5294Materialismus (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, M.) ist die geistesge-schichtliche Strömung, die das gesamte Weltgeschehen von dem Stofflichen (Materiellen), nicht von dem Geistigen (Ideellen), her zu erklären versucht. Eine bedeutsame Form des Materialismus ist der (dialektisch-) historische M. (→Marxismus).Köbler, DRG 178; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2 1982, 977; Kautsky, K., Die materialistische Geschichtsauffassung, Bd. 1f. 1927; Kägi, P., Genesis des historischen Materialismus, 1965; Rückert, J., Zur Erkenntnisproblematik materialistischer Positionen in der rechtshistorischen Methodendiskussion, (in ZHF 8 (1978), 256ff.; Bloch, E., Das Materialismusproblem, 1985; Wagner, H., Die politische Pandektistik, 1985; Rechtsgeschichte in den beiden deutschen Staaten 1988-1990, hg. v. Mohnhaupt, H., 1991; Schermaier, M., Materia, 1993; Bund, E., Stoischer Materialismus und Dynamismus, FS K. Kroeschell, hg. v. Köbler, G. u. a., 1997; Wittkau-Horgby, A., Materialismus, 1998; Küpper, M., Materialismus, 2021
5295materiell (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt und in dem 18. Jh. aus dem Französischen sowie mittelbar dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) gegenständlich, sachlich, inhaltlich, tatsächlich (in Gegensatz zu formell, förmlich)
5296Materielles Recht ist das den Gegenstand betreffende Recht (beispielsweise Privatrecht, Strafrecht) in Gegensatz jedenfalls zu formellen Recht (Verfahrensrecht).Simshäuser, W., Zur Entwicklung des Verhältnisses von materiellem Recht und Prozessrecht seit Savigny, 1965; Kollmann, A., Begriffs- und Problemgeschichte, 1996
5297Mater semper certa est, pater quem nuptiae demonstrant (lat.). Die Mutter ist (wegen des grundsätzlich deutlich mit Augen und Ohren allgemeiner wahrnehmbaren Vorgangs der Geburt eines Kindes) immer gewiss, Vater ist (wegen des grundsötzlich nicht sicher wahrnehmbaren Vorgangs der Zeugung), wen die Ehe ausweist.Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 7. A. 2007 (Paulus, um 160-um 230, Digesten 2, 4, 5)
5298Mathematik (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt und um 1500 aus dem Lateinischen und Griechischen des Altertums aufgenommen sowie teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) Lernkunst, Wissenschaft, die durch logische Definitionen selbstgeschaffene Strukturen mittels der Logik auf ihre Eigenschaften und Muster untersuchtMaurer, B., Mathematik, 2014 (Euklid, Pythagoras, Newton, Gauß, Leibniz); Tanner, A., Die Mathematisierung des Lebens, 2017; Langemann, D., So einfach ist Mathematik, 2018; Haftendorn, D., Höhere Mathematilk sehen und verstehen, 2021; Tschirk, W., Vom Spiegel des Universums – Eine Geistesgeschichte der Mathematik, 2021
5299mathildisch
5300Mathildische Güter sind die Güter der Markgräfin Mathilde von Tuszien-Canossa (1046-24. 7. 1117, bezüglich der 139 echte Urkunden, 15 gefälschte Urkunden und 115 verlorene Urkunden nachweisbar sind,) in Reggio, Modena, Mantua, Bologna, Parma, Ferrara, Brescia, Verona u. s. w., die bedeutender sind als alle anderen Güter einer hochadeligen Familie in Reichsitalien in dem Hochmittelalter. Wohl 1080 gibt die Markgräfin ihre Güter an den Papst (1102 bestätigt). In dem Frühjahr 1111 sichert sie aber dessenungeachtet Heinrich V. als König des Heiligen römischen Reiches die Erbfolge in ihre Güter zu. Zwischen König und Kirche in der Folge umstritten, gelangen die mathildischen Güter in dem 12./13. Jahrhundert unter die Herrschaft vieler einzelner Stadtkommunen.Overmann, A., Gräfin Mathilde von Tuszien, 1895; Grimaldi, N., La contessa Matilde, 1928; Studi matildici, 1964; Haverkamp, A., Herrschaftsformen der Frühstaufer in Italien, Bd. 1f. 1970f.; Groß, T., Lothar III. und die Mathildischen Güter, 1990; Golinelli, P., Mathilde und der Gang nach Canossa, 1998; Die Urkunden und Briefe der Markgräfin Mathilde von Tuszien, hg. v. Goez, E. u. a., 1998; Goez, E., Mathilde von Canossa, 2012; Mancino, F., Das Herrschafdtsverständnis Mathildes von Canossa, 2016
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