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#ZWERGLiterature
4701Lebendig (Wort um 830 belegt und mit dem erschließbaren Germanischen und Indogermanischen verbindbar, Adjektiv) begraben ist eine in dem späten Mittelalter bezeugte, bis in das 17. Jahrhundert (selten) vollzogene Strafe. Ältere Vorläufer sind zweifelhaft.Liebermann, F., Ein Ordal des lebendig Begrabens, ZRG GA 19 (1898), 140; Amira, K. v., Die germanischen Todesstrafen, 1922; Rehfeldt, B., Todesstrafen und Bekehrungsgeschichte, 1942; Schmidt, E., Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 1947, 3. A. 1965, 62
4702Lebensalter (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, N.) →AlterLebensalter und Recht, hg. v. Ruppert, S., 2010
4703Lebensfähigkeit (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt) ist die Fähigkeit nach der Geburt (selbständig) zu leben. Sie wird in dem Mittelalter vielfach für die Rechtsfähigkeit vorausgesetzt. In dem gelehrten Recht ist sie streitig, wird aber von dem Code civil verlangt.Kaser § 72 II; Hübner 54
4704Lebensmittel (Wort in den älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, 17. Jh., N.) ist das für die Erhaltung des Lebens des Menschen erforderliche oder geeignete Nahrungsmittel.
4705Lebensmittelrecht (Wort wie auch Lebensmittelordnung, F., in den älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, N.) ist das die zu dem Leben des Menschen erforderlichen oder geeigneten Nahrungsmittel betreffende Recht. Es wird in der römischen und hochmittelalterlichen Stadt sichtbar, in der Amtsträger Aufsichtsbefugnisse über den Markt haben. Zahlreiche Bestimmungen hierzu enthalten die Landesordnungen bzw. Polizeiordnungen der frühen Neuzeit. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden mit Bußen und Strafen belegt. Nach § 367 Nr. 7 des Strafgesetzbuchs des Deutschen Reiches von 1871 werden 1879 ein Nahrungsmittelgesetz und 1927 ein Lebensmittelgesetz erlassen.Heidinger, H., Die Lebensmittelpolitik der Stadt Zürich im Mittelalter, 1910; Bruder, H., Die Lebensmittelpolitik der Stadt Basel im Mittelalter, 1909; Siebert, L., Die Lebensmittelpolitik der Städte Baden und Brugg im Aargau, 1911; Lindlar, J., Die Lebens-mittelpolitik der Stadt Köln im Mittelalter, Diss. phil. Münster 1913; Schmelzeisen, G., Polizeiordnungen und Privatrecht, 1955, 43; Pappe, O., Zur Geschichte der Lebensmittelüberwachung im Königreich Bayern (1806-1918), 1975; Ellerbrock, K., Geschichte der deutschen Nahrungs und Genußmittelindustrie 1750-1914, 1993, Lebensmittelrechts-Handbuch (Lbl.), hg. v. Streinz, R., 1994; Haase, J., Die Entwicklung des Lebensmittelrechts in Deutschland, 2002; Hierholzer, V., Nahrung nach Norm – Regulierung von Nahrungsmittelqualität in der Industri...
4706Lebensnachstellung (Wort in den älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) gewollte Gefährdung des Lebens eines anderen Menschen etwa in den Volksrechten der Langobarden, Salfranken und BayernHis, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, 1920, 167ff.
4707Lebenspartnerschaft (F.) ist die an dem Ende des 20. Jahrhunderts in einzelnen Staaten der Erde gesetzlich geregelte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft zweier Menschen, die mit eheähnlichen Wirkungen versehen wird.Winckler, K., Die unwirksame eingetragene Lebenspartnerschaft, 2007
4708Lebensversicherung (Wort mit anderer Bedeutung einmal für die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts belegt, dann 1795, F.) ist die Versicherung des Lebens bei einem Versicherer gegen die Gefahr des Todes. Sie ist eine Privatversicherung auf den Todesfall oder auf das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts. Sie entsteht nach Vorläufern des 17. Jahrhunderts in dem 18. Jahrhundert in England (London 1706 John Hartley), in Deutschland (gesetzliche Regelung bereits in dem Allgemeinen Landrecht Preußens von 1794) in dem 19. Jahrhundert (beispielsweise in Gotha 1829) vielleicht auch aus dem Grund, dass der Wegfall des mit der Grundherrschaft verbundenen Schutzes ausgeglichen werden soll.
4709L.: Heiss, S., Die Institutionalisierung der deutschen Lebensversicherung, 2006; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010; Bachmann, M., Die französischen Lebensversicherungsbedingungen zwischen 1788 und 1880 – Englischer Einfluss und autonome Entwicklung, 2019
4710LebusLudat, H., Das Lebuser Stiftsregister von 1405, 1965
4711Le Conte (Contius), Antoine (1517-1586), Königsbeamtensohn, wird nach dem Rechtsstudium in Bourges (Baron) 1557 Professor in Bourges, 1570 in Orléans und 1574 in Bourges. Er veröffentlicht textkritisch römisches und kirchliches Recht.Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, hg. v. Coing, H., Bd. 1ff. 1973ff., 2,1,1977,775
4712ledig (Wort 1077/1081 belegt, Adj.) frei, gelöst, unverheiratet
4713Ledigmann (Wort 1226 belegt, M.) →(lat.) homo (M.) ligius
4714Leeds in England erhält 1626 Stadtrecht. 1890 wird eine Universität eingerichtet
4715Leeuwen, Simon van (Leiden 1626-1682) wird nach dem Rechtsstudium in Leiden Anwalt, Sekretär und Gerichtsschreiber. Er verfasst eine niederländische Darstellung des römisch-holländischen Rechtes (lat. Paratitla [N.Pl.] iuris novissimi, 1652, Het Rooms-Hollands-Recht, 1664) und eine lateinische Zusammenfassung des geltenden römischen Rechtes (lat. Censura [F.] forensis theoretico-practica, 1662), die trotz ihres geringen wissenschaftlichen Wertes das niederländische Recht bedeutsam beeinflussen.Simon van Leeuwen, Censura, hg. v. Hewett, M., 1991
4716legal (Wort 17. Jh. aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) rechtmäßig, gesetzmäßig, formal richtig
4717Legal realism (Rechtsrealismus) ist in dem (anglo-)amerikanischen Recht die seit etwa 1930 erkennbare tatsächliche Betrachtungsweise von Grundsätzen und Regeln in der Wirklichkeit (beispielsweise Llewellyn 1893-1962).Reich, N., Sociological Jurisprudence and Legal Realism im Rechtsdenken Amerikas, 1967; Rechtsrealismus, multikulturelle Gesellschaft und Handelsrecht, hg. v. Drobnig, U. u. a., 1994
4718Legaldefinition (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) ist die von einem Gesetz gegebene Inhaltsbestimmung eines Rechtsworts (vielleicht ab der Lüneburger Reformation des Heinrich Husanus von 1577).Ebel, F., Über Legaldefinitionen, 1974
4719Legalhypothek (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) von dem Gesetz vorgesehene Hypothek
4720Legalismus (Wort in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, M.) strenges Befolgen von GesetzenLegalism, hg. v. Dresch, P. u. a., 2012
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