Suchoptionen
Suchart:
Ganzes Wort
Wortanfang
Wortteil
Andere Optionen:
nur zeichengetreue Treffer suchen
nur am Zeilenanfang suchen
Anzahl der Ergebnisse pro Seite:
10
20
50


Anzahl der Suchtreffer: 9261
PDF
#ZWERGLiterature
2561Freigraf (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1398 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen 1186 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) Graf eines Freigerichts
2562Freigrafschaft (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1253 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Freigraf 1398) ist eine in verschiedenen Teilen des Deutschen Reiches und Heiligen römischen Reiches seit dem 12. Jahrhundert auftretende Art der Grafschaft, deren Herkunft ungeklärt ist. Sie ist vielfach mit der Hochgerichtsbarkeit verknüpft. In Westfalen entsteht aus der Freigrafschaft die →Feme.Kroeschell, DRG 1; Brode, R., Freigrafschaft und Vehme, 1886; Herold, F., Gogerichte und Freigerichte in Westfalen, 1908; Waas, A., Zur Frage der Freigrafschaften, vornehmlich in der Wetterau, ZRG GA 38 (1917), 146; Hömberg, A., Grafschaft, Freigrafschaft und Gografschaft, 1949; Metz, W., Studien zur Grafschaftsverfassung Althessens, ZRG GA 71 (19545), 167; Hömberg, A., Die Entstehung der westfälischen Freigrafschaften, 1953
2563Freigut (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1289 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das in unterschiedlicher Weise freie Gut.Wilde, M., Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen, 1997
2564Freihafen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1769 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen 1789 [Hamburg] einmal belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der außerhalb des Zollgebiets liegende Hafen (Hamburg 1789).
2565Freiheit (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1022 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die Möglichkeit der uneingeschränkten Entfaltung (des Menschen). Für viele Menschen besteht bis in das 19. Jahrhundert keine Freiheit, weil sie nicht dem Stand der →Freien (oder des Adels) angehören, was von grundsätzlich sehr großer Bedeutung ist. Andere erlangen durch Privileg einzelne besondere Freiheiten. In England ist bereits 1215 in der (lat.) Magna Charta (F.) Freiheit vor allem der Schutz (zunächst vor allem der Barone) vor rechtswidriger Verhaftung. (ähnlich Habeas-Corpus-Akte von 1679). Von hier aus fordert John Locke (1632-1704) Lebe...Kaser § 16; Kroeschell, DRG 1, 2, 3; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2 1975, 425; Köbler, WAS; Hölzle, E., Die Idee einer altgermanischen Freiheit vor Montesquieu, 1925; Keller, R. v., Freiheitsgarantien für Person und Eigentum im Mittelalter, 1933; Tellenbach, G., Libertas, 1936, Neudruck 1996; Voltelini, H. v., Der Gedanke der allgemeinen Freiheit in den deutschen Rechtsbüchern, ZRG GA 57 (1937), 182; Otto, E., Adel und Freiheit, 1937; Waas, A., Die alte deutsche Freiheit, 1939; Njeussychin, A., Der Freiheitsbegriff im Edikt des Rothari, ZRG GA 66 (1948), 66; Mayer-Maly, T., Zur Rechtsgeschichte der Freiheitsidee in Antike und Mittelalter, (in) Z. f. öff. Recht 6 (1954), 425; Das Problem der Freiheit in der deutschen und schweizerischen Geschichte, hg. v. Mayer, T., 1955, 4. unv. A. 19...
2566Freiheit (F.) der Meere ist die Freiheit der Nutzung der Meere beispielsweise für Schifffahrt oder Fischfang. Sie wird an dem Beginn der Neuzeit zu einer Rechtsfrage zwischen den europäischen Großmächten. Dabei nimmt die rechtswissenschaftliche Literatur teils für Holland (Hugo Grotius 1609), teils für Portugal oder für England Partei. Seit dem frühen 18. Jahrhundert entstehen Grundsätze über die Rechte der Uferstaaten, während in der Gegenwart das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von dem 10. 12. 1982 (1994 in Kraft) entscheidend ist.Davenport, G., European Treaties, 1917; García Arias, L., De la libertad de los mares, 1946; Fahl, G., Der Grundsatz der Freiheit der Meere, 1969; Ziegler, K., Völkerrechtsgeschichte, 1994, 2. A. 2007
2567Freiheitsberaubung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1815 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist der rechtswidrige Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit eines Menschen durch einen anderen Menschen.
2568Freiheitsrechte (Wort Freiheitsrecht in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1666 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist die Gesamtheit der Rechte des Menschen auf Freiheit in der Entfaltung seiner Persönlichkeit in bestimmter Hinsicht. Die Freiheitsrechte werden auf Grund der gegen den Absolutismus gerichteten Aufklärung seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Schutzrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat verstärkt anerkannt. Seit etwa 1780 werden Freiheitskataloge erstellt. Sie betreffen beispielsweise die Meinung, die Presse, die Lehre, das Gewissen, die Religion oder die Versammlung.Kroeschell, DRG 3; Neumann, F., Freiheitsrechte in Deutschland, 1957; Klippel, D., Politische Freiheit und Freiheitsrechte im deutschen Naturrecht des 18. Jahrhunderts, 1976; Grund- und Freiheitsrechte im Wandel von Gesellschaft und Geschichte, hg. v. Birtsch, G., 1981; Weitzel, J., Das Reichskammergericht und der Schutz von Freiheitsrechten, (in) Die politische Funktion des Reichskammergerichts, 1993, 157; Krug, G., Die Entwicklung ökonomischer Freiheitsrechte, 1995
2569Freiheitsstrafe (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1815 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die in dem Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit durch Zuweisung von Zwangsaufenthalt in Haftanstalten bestehende Strafe. Sie ist in dem römischen Altertum nur als Begleitfolge anderer Strafen bedeutsam (D. 48. 19. 8. 9) und begegnet auch in dem Frühmittelalter kaum. Erst in dem 14. Jahrhundert gewinnt sie als Gefängnis (wohl nicht zuletzt auf Grund des Zuwachses wirtschaftlicher Mittel für öffentliche Bauwerke) in den Städten (Brünn bereits 1243) vielleicht in Anlehnung an Kloster und Spital an Bedeutung. In der Constitutio C...Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 119, 158, 205, 236, 265; Mommsen, T., Römisches Strafrecht, 1899, Neudruck 1961; Schmidt, E., Entwicklung und Vollzug der Freiheitsstrafe in Brandenburg-Preußen, 1915; His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 1f. 1920ff., Neudruck 1964; Doleich von Dolsberg, F., Die Entstehung der Freiheitsstrafe, 1928, Neudruck 1970; Hippel, R. v., Die Entstehung der modernen Freiheitsstrafe, 1932; Krebs, A., Freiheitsentzug, hg. v. Müller-Dietz, H., 1978; Kröner, W., Freiheitsstrafe und Strafvollzug, 1988; Kleinheyer, G., Freiheitsstrafen, ZRG GA 107 (1990), 102; Stapenhorst, H., Die Entwicklung des Verhältnisses von Geldstrafe zu Freiheitsstrafe seit 1882, 1993; Krause, T., Geschichte des Strafvollzugs, 1999; Schidorowitz, M., H. B. Wagnitz und die Reform de...
2570Freiherr (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 13. Jahrhundert bezeugt, 1359 Ulmisches Urkundenbuch 2, 2 Nr. 549, und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1336? [Göttingen] bezeugt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der unter dem Grafen stehende niedere Adelige (beispielsweise Reichsritter), dem seit dem späten 17. Jahrhundert Baron entspricht.Roth von Schreckenstein, K. Frhr. v., Der Freiherrentitel, 1888; Hechberger, W., Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter, 2005
2571Freijahr (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1523 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1667 an vierzehn Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) beispielsweise von Abgaben freies Jahr (sachlich seit dem 12. Jahrhundert, antike Vorbilder in dem alten Testament der Bibel)Reglement, wie es wegen der Frey-Jahre Vor die Abgebrandte und Neuanbauende auf dem platten Lande im Herzogthum Magdeburg gehalten werden soll, 1730
2572freilassen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 12. Jh. bezeugt sowie in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1130 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) bewusst Freiheit gewähren
2573Freilassung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F - als Ansatz - nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen in verschiedenen Bedeutungen ab 1479 bzw. 1631 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, Verb freilassen 12. Jh., lat. [F.] manumissio) ist in der ständischen Gesellschaft das Rechtsgeschäft, durch das der Unfreie aus der Unfreiheit entlassen wird, daneben auch die Beendigung eines Freiheitsentzugs. Das römische wie das mittelalterliche Recht kennen verschiedene Formen der Freilassung (→mancipatio, Schatzwurf, Speergedinge, Freilassungsbrief). Der Freigelassene steht dem Freigeborenen nicht in jeder Hinsicht gleich.Kaser § 16 I; Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 21, 57, 71, 88; Fournier, M., Essai sur les formes et les effets de l’affranchissement, 1885; Goldmann, E., Beiträge zur Geschichte der germanischen Freilassung durch Wehrhaftmachung, 1904; Fabbrini, F., La manumissio in ecclesia, 1965; Nitschke, A., Die Freilassung, ZRG GA 99 (1982), 220; Štaerman, E., Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt, 2009
2574Freimarkt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1360 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1240 [Reesa] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.), freier MarktLautenschläger, K., Der Freimarkt, Diss. jur. Frankfurt am Main 1958
2575Freimaurer (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1733 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist das einzelne Mitglied und die Gesamtheit einer international verbreiteten Vereinigung seit dem 18. Jahrhundert, die unter Achtung der Würde des Menschen für Toleranz, freie Entwicklung der Persönlichkeit und allgemeine Menschenliebe eintritt, den einzelnen Menschen vervollkommnen will, aber keine ethischen Lehrsätze aufstellt, weil sittliche Regeln sich ständig wandeln. Mitglied kann man nur durch Aufnahme werden, die in die Regeln einführt. Deswegen hat sich um die Freimaurer ein Mythos des Geheimbunds gebildet...Aufklärung und Geheimgesellschaften, hg. v. Reinalter, H., 1989; Dosch, R., Deutsches Freimaurerlexikon, 1999, 2. A. 2011; Schuster, J., Freimaurer und Justiz in Norddeutschland unter dem Nationalsozialismus, 2007; Wistinghausen, H. v., Freimaurer und Aufklärung im russischen Reich, 2015; Huber, Johannes, Mythos Freimaurer, 2017; Freimaurerei – Geheimnisse – Riuale – Symbole, hg. v. Reinalter, H., 2017; Reinalter, Helmut, Freimaurerei, Politik und Gesellschaft. Die Wirkungsgeschichte des diskreten Bundes, 2018
2576Freirechtsbewegung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, um 1912, F.) →freie RechtsschuleRiebschläger, K., Die Freirechtsbewegung, 1968
2577Freischöffe (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1439 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1335 [Dortmund] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der Schöffe an dem Freigericht. →FemeKroeschell, DRG 2
2578Freising ist der Sitz eines um 738 von Bonifatius in Bayern eingerichteten Bistums, das als Hochstift 1220 reichsunmittelbar wird. Nach Freising benannt ist das zu dem eigenen Gebrauch des in einer Münchener Urkunde von dem 14. 8. 1319 erwähnten Fürsprech Rup-precht (von Freising) 1328 geschaffene, in 13 (bezihungsweis noch 10) Handschriften überlieferte, (zu etwa einem Drittel) auf dem so genannten Schwabenspiegel (um 1275), daneben auf Augsburger Stadtrecht (1276/1281) und bayerischem Landfrieden von 1300 auf-bauende (Freisinger) →Rechtsbuch, das in 278 Artikeln vorwiegend Strafrecht und Pflichten des Fürsprechers behandelt. Es wird bald (vor 1359) von dem oberbayerischen Landrecht (1335/1346) verdrängt.http://www.koeblergerhard.de/Fontes/FreisingerRechtsbuch1328.pdf; Knapp, H., Das Rechtsbuch Ruprechts von Freising, 1916; Freisinger Rechtsbuch, bearb. v. Claußen, H., 1941; Stahleder, H., Hochstift Freising, 1974; Mass, J., Das Bistum Freising, 1986; Festschrift aus Anlass der Einweihung des Ämtergebäudes für das Amtsgericht und das Vermessungsamt am Domberg in Freising am 21. 7. 1989, zusammengestellt v. Gössl, H., 1989; Oppitz, U., Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters, Bd. 1 1990, 58; http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/hsta-freisingertraditionen/; Ehlers, J., Otto von Freising, 2013
2579Freistaat (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1723 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1768 an zwei Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist eine Lehnschöpfung für lat. (F.) res publica (engl. 1646 free state). 1731 bezeichnet J. Moser die Schweiz als Freistaat. Als Freistaat in Deutschland benennen sich (1848 Lübeck und seit 1918) Bayern, Sachsen und Thüringen.Dornheim, A., Entwicklung und Bedeutung des Begriffes Freistaat, 2001
2580Freistatt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1606 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1737 an etwa zehn Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) freie Stätte beispielsweise von Strafverfolgung freier Asylort
Erste | ... | 128 | 129 | 130 | ... | Letzte