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#ZWERGLiterature
2381FerraraLange, H./Kriechbaum, M., Römisches Recht im Mittelalter, Bd. 2 2007
2382fertig (Wort viertes Viertel 9. Jh. in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F Neufassung A-F bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab um 1330 [Brünn] belegt sowie über Fahrt mit dem erschließbaren Germanischen und teilweise dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) vorbereitet, beendet
2383fertigen (Wort in EDEL 12. Jahrhundert und in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1273 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1292 belegt sowie über über fertig mit dem erschließbaren Germanischen und teilweise dem Indogermanischen verbindbar, V.) fertig machen, herstellen
2384Fertigung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1277 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1288 belegt sowie über Fahrt mit dem erschließbaren Germanischen und teilweise dem Indogermanischen verbindbar, Adjektiv fertig 9. Jh., Verb fertigen 1273)Müller, W., Fertigung und Gelöbnis mit dem Gerichtsstab, 1976
2385Fertigungsrecht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über Fahrt mit dem erschließbaren Germanischen und teilweise dem Indogermanischen verbindbar, N.) Recht der FertigungEscher, A., Zur Geschichte des zürcherischen Fertigungsrechtes, Jb. f. schweiz. Geschichte 32 (1907), 89
2386fest (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 863 bezeugt und nach EDEL 765 sowie in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1241 belegt und über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) hart, dicht
2387Fest (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als um 1285 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen bezeugt und über das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist die gemeinschaftliche Feier eines Ereignisses. Verschiedentlich werden auch rechtliche bedeutsame Ereignisse durch ein Fest hervorgehoben (beispielsweise Friedensschluss, Heirat).Das Fest, hg. v. Schultz, U., 1988; Köbler, G., Bilder aus der deutschen Rechtsgeschichte, 1988; Fest und Festhistorik, hg. v. Kopperschmidt, J. u. a., 1999; Becker-Huberti, M., Lexikon der Bräuche und Feste, 2000; Das Fest, hg. v. Maurer, M., 2004; Festrituale in der römischen Kaiserzeit, hg. v. Rüpke, J., 2008; Feiern und Erinnern, hg. v. Beck, H. u. a., 2009; Greek and Roman Festivals, hg. v. Brandt, J. u. a., 2012; Le banquet du monarque dans le monde antique, hg. v. Grandjean, C. u. a., 2013
2388Festkrönung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist in dem Mittelalter die (Wiederholung einer) Krönung an einem Fest.Klewitz, H., Die Festkrönung der deutschen Könige, ZRG KA 28 (1939), 48ff.; Brühl, C., Fränkischer Krönungsbrauch und das Problem der Festkrönung, (in) HZ 194 (1962), 265ff.; Jäschke, K., Frühmittelalterliche Festkrönungen?, (in) HZ 211 (1970), 556ff.; Ott, J., Krone und Krönung, 1998
2389Festschrift (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1844 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F., sachlich 1640 erste Festschrift der Welt mit vielen Beiträgen deutscher Dichter zu Ehren der 200. Wiederkehr der mitteleuropäischen Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch Johannes Gensfleisch genannt Gutenberg (Mainz um 1400-Mainz 3. Februar 1468) in Mainz zwischen 1440 und 1454.Bibliographie juristischer Festschriften, bearb. v. Dau, H., Bd. 1ff. (1945-1961ff.), 1962ff.
2390feststellen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1584 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums und das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) ermitteln, herausfinden
2391Feststellung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1600 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen 1718 [Chorinsky] einmal belegt sowie über das Lateinische des Altertums und das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb feststellen 1584) Ermittelung
2392Feststellungsklage (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und – als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums und das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses gerichtete Klage.Weismann, J., Die Feststellungsklage, 1879
2393Festuca (lat. [F.]) ist der seit dem Frühmittelalter (→Lex Salica, →Lex Ribvaria) als Rechtssymbol verwendete Halm oder Stab. Eine festuca wird etwa geworfen, wenn jemand einseitig eine Bindung aufsagt (Exfestukation). Eine festuca wird überreicht, wenn ein Recht einverständlich übertragen werden soll. In der frühen Neuzeit verschwindet die festuca.Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 23; Köbler, LAW; Michelsen, A., Über die festuca, 1856; Thévenin, M., Wadium et festuca, (in) Nouvelle Revue historique du droit, 1880, 69; Amira, K. v., Der Stab in der germanischen Rechtssymbolik, 1909, 145; Hagemann, H., Fides facta und wadiatio, ZRG GA 83 (1966), 1
2394Festung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 13. Jh. bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 belegt sowie über festen [1147, bestärken] über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist der zu dem Zweck der Verteidigung durch Bauwerke besonders (fest) gesicherte Ort in der frühen Neuzeit. Die Festung entsteht in dem 14./15. Jahrhundert in Italien, als schwerere und durchschlagskräftigere Geschütze die bisherigen Befestigungen von Burg und Stadt entwerten. Führend in dem Festungsbau wird danach Frankreich (Vauban 1633-1707). 1820 gibt es in Preußen noch 24 Festungen. Spätestens die Erfindung der Luftwaffe seit dem Ersten Weltkrieg lässt die nur horizontal gesicherten Festungen wertlos werden.Menne, P., Die Festung des norddeutschen Raumes, 1942; Huber, R./Rieth, R., Festungen, 1979; Neumann, H., Festungsbaukunst und Festungsbautechnik, 1988; Böhme, H. u. a., Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen, 2004
2395Festungsbau (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1625 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1682 an fünf Stellen belegt sowie über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) Bau einer Festung
2396Festungsbaustrafe (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Femininum Festungsbau 1625) ist die in der zwangsweisen Mitwirkung in dem Bau einer →Festung bestehende Strafe der frühen Neuzeit (teilweise bis 1867).Kleinschrod, G., Über die Strafe der öffentlichen Arbeiten, 1789; Krause, T., Geschichte des Strafvollzugs, 1999; Ivanovic, I., Zwangsarbeit als Strafe, 2002
2397Festungshaft (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1858 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht – als Ansatz- belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die in einer →Festung oder Festungshaftanstalt vollzogene Freiheitsstrafe der mittleren und neueren Neuzeit (beispielsweise Adolf Hitler in der Festungshaftanstalt Landsberg am Lech 1924). Sie zieht keine Ehrenminderung nach sich. 1954 wird sie von den Alliierten verboten, nach Wiederbelebung als Einschließung 1969 mit Einführung der Einheitsfreiheitsstrafe aufgegeben.Wächter, C., Lehrbuch des römisch-deutschen Strafrechts, Bd. 1 1825; Sonntag, K., Die Festungshaft 1872; Otto, W., Die Festungshaft, Diss. jur. Jena 1939; Uhl, K., Grundlagen der Festungshaft, Diss. jur. Tübingen 1940 (masch. schr.); Giesing, G., Entbehrlichkeit der Festungshaft?, Diss. jur. Tübingen 1948 (masch. schr.); Jennings, G., Die custodia honesta, Diss. jur. Köln 1965 (masch. schr.); Krause, T., Geschichte des Strafvollzugs, 1999
2398feudal (Wort 1641 belegt und über mittellateinische Vermittelung mit dem erschließbaren Germanischen und Indogermanischen verbindbar, Adj.) herrschaftlich, lehnrechtlich, Lehnrecht betreffend
2399Feudalismus (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1817 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, franz. féodalité 1722/1727, Adjektiv feudal 1641 und über mittellateinische Vermittelung mit dem erschließbaren Germanischen und dem Indogermanischen verbindbar) ist in dem Sinne eines idealtypischen Ordnungsbegriffs die soziale, wirtschaftliche und politische Ordnung einer Gesellschaft, in der eine (adelige) Oberschicht mit Rechten an Land und anderen Gegenständen als Ausgleich für Kriegsdienste und andere Dienste ausgestattet wird, in dem engeren Sinn das Lehnswesen. In Europa entsteht der Feudalismus spätestens in dem Frühmittelalter. Er bleibt bis in das 19. Jahrhundert (1848) bestimmend, wenn er auch seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bekämpft wird. →Lehen...Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 174; Baltl/Kocher; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2 1975, 337; Beaudoin, E., Étude sur les origines du régime féodal, 1889; Bloch, M., La société féodale, Bd. 1f. 1939f.; Brunner, O., Feudalismus, Abh. d. Akad. d. Wiss. Mainz, 1958, 10; Graus, F., Die Gewalt bei den Anfängen des Feudalismus, Jb. f. Wirtschaftsge-schichte 1 (1961), 61; Feudalismus, hg. v. Wunder, H., 1974; Feudalismus, hg. v. Kuchenbuch, L. u. a., 1977; Guerreau, A., Le féodalisme, 1980; Duby, H., Die drei Ordnungen, 1981; Zum Problem des Feudalismus in Europa, 1981; Schulze, H., Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, 1985; Feudalismus, hg. v. Müller-Mertens, E., 1985; Strukturen der Grundherrschaft im frühen Mittelalter, hg. v. Rösener, W., 1989; Kroeschell, K., Lehnrecht und Verfa...
2400Feudistik (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über feudum mit dem Mittellateinischen und über Vieh über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) Wissenschaft von dem (mlat.) feudum (N.) bzw. von dem Lehnswesen bzw. von dem Lehnsrecht
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