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#ZWERGLiterature
2361Feiertag (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1160 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 14. Jh. belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der kraft Rechtes arbeitsfreie Arbeitstag. Die Arbeitsfreiheit des siebenten Wochentags und der Feste Weihnachten, Ostern und Pfingsten geht auf die jüdisch-christliche Tradition zurück. 1642 schränkt Papst Urban VIII. die zu groß gewordene Zahl der katholischen Feiertage auf 34 jährlich ein. Seit dem 19. Jahrhundert wird die staatliche Gesetzgebung entscheidend, auf die auch die an bezahlter Arbeitsfreiheit zugunsten der Arbeitenden und zu Lasten der Allgemeinheit und der Verbraucher interessierten Gewerkschaften (Tag der ...Plöchl, W., Geschichte des Kirchenrechts, Bd. 1ff. 1953ff.; Krämer, J., Industrialisierung und Feiertage, 1999; Grube, A., Der Sonntag, 2003; Bürkle, M., Die Entwicklung des Sonn- und Feiertagsschutzes in Baden, Diss. jur. Freiburg im Breisgau 2003
2362feige (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 863 sowie in EDEL ab 4. Viertel 8. Jahrhundert bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen an etwa zwölf Stellen ab dem Althochdeutschen belegt sowie über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) mutlos, ängstlich
2363Feigheit (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1210 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1550 an drei Stellen belegt sowie über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die Neigung des Menschen, sein Handeln von Furcht vor Gefahren bestimmen zu lassen. In dem Militärstrafgesetzbuch Preu-ßens von 1845 wird Feigheit Straftatbestand. Auch nach § 6 Wehrstrafgesetz von 1957 entschuldigt Furcht vor persönlicher Gefahr ein Verhalten grundsätzlich nicht.Brinkkötter, H., Feigheit, Diss, jur. Marburg 1983
2364Feine, Hans Erich (Göttingen 21. 3. 1890, Tübingen 6. 3. 1965), Theologensohn, wird 1913 in Halle bei Paul Rehme promoviert und nach Kriegsteilnahme (und Assistentenzeit bei seinem Schwiegervater Ulrich Stutz) 1920 bei Paul Rehme in Breslau habilitiert. 1922 wird er Professor in Rostock, 1931 in Tübingen, wo er wegen seiner Verbundenheit mit dem Gedankengut des Nationalsozialismus 1946 amtsenthoben und 1952 emeritiert wird, 1955 aber seinen früheren Lehrstuhl wieder erhält. Seine Verfassungsgeschichte der Neuzeit ist in dem Nationalsozialismus erfolgreich, seine kirchliche Rechtsgeschichte unvollendet.Tausend Jahre deutsche Reichssehnsucht und Reichswirklichkeit, 1935; Bader, K., Hans Erich Feine, ZRG KA 51 (1965), XIff.; Münchener rechtshistorische Studien zum Nationalsozialismus, hg. v. Nehlsen, H., 1996
2365Feld (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 9. Jh. und in EDEL 765? bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1297 öfter belegt sowie über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das dem Ackerbau durch Menschen unterworfene Grundstück (in Gegensatz zu Wiese und Wald).Hyginus, Das Feldmesserbuch, 1. Jh. n. Chr., lateinisch- deutsch hg. v. Lindermann, J., 2018
2366FeldbachDas Totenbuch des Zisterzienserklosters Feldbach (1279-1706), bearb. v. Signori, G., 2010
2367Feldfrevel (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt bezeugt und – als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in Bestandteilen über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist eine ältere Sammelbezeichnung für die Beschädigung eines fremden Feldes (beispielsweise Reiten über fremdes Feld, Überpflügen, Übermähen). Der Feldfrevel ist vor allem in Weistümern und Polizeiordnungen behandelt (vgl. auch Art. 167f. CCC). Rechtsfolgen sind vielfach Bußen und Schadenseratz.His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 2 1935, 224ff.
2368Feldservitut (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) s. Servitut, Dienstbarkeit
2369Felonie (Wort 11. Jahrhundert, 13. Jahrhundert, 1430, nach Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1530, 1673 aus dem Französischen aufgenommen und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1673 an sechs Stellen belegt sowie vielleicht teilweise mit dem Lateinischen des Altertums und dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist der Treuebruch (in dem mittelalterlichen Lehnswesen) durch Nichterfüllung der Lehnspflichten (beispielsweise heimlicher Verkauf des Lehens, Verweigerung der Einlassung in einen Lehnsprozess, Tötung des Lehnsherrn). Die Felonie des Lehnsmanns berechtigt den Lehnsherrn zu der Einziehung des Lehens, doch wird diese Folge in der Neuzeit abgemildert. Bei Felonie des Lehnsherrn kann der Lehnsmann eine →Fehde beginnen oder eine Klage erheben.Mitteis, H., Lehnrecht und Staatsgewalt, 1933, Neudruck 1957, 1972, 542, 679; Goebel, J., Felony and misdemeanor, 1937; Illmer, F., Treubruch, Verrat und Felonie, Diss. jur. Breslau 1937; Theuerkauf, G., Land und Lehnswesen, 1961; Diestelkamp, B., Das Lehnrecht der Grafen von Katzenelnbogen, 1969; Bellamy, J., The Law of Treason, 1970; Ganshof, F., Was ist das Lehnswesen?, 1961, 6. A. 1983, 104; Krieger, K., Die Lehnshoheit der deutschen Könige im Spätmittelalter, 1979, 400
2370Feme (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1150 – 1140-1160 - bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1252 an etwa fünfundzwanzig Stellen belegt sowie in der weiteren Herkunft ungeklärt, F., Bund?, Strafe?), mhd. veme, ist in dem spätmittelalterlichen deutschen Recht die auf die Verbesserung der Rechtspflege durch Femegerichte abzielende Bewegung innerhalb der Gerichtsbarkeit (vemenoten 1227, 1306, 1311 belegt). Zu diesem Zweck entstehen ab dem (13. oder) 14. Jahrhundert aus den westfälischen Freigerichten besondere Femegerichte, die mit einem Freigrafen und 7 Freischöffen besetzt sind. Die Angehörigen des Femegerichts sind in feierlicher Form in die Geheimnisse der Feme eingeweiht. Jeder Freischöffe ist verpflichtet, todeswürdiges Unrecht zu rügen (Diebstahl, Raub, ...Kroeschell, DRG 1, 2; Wigand, P., Das Femgericht Westfalens, 1825, 2. A. 1893, Neudruck 1968; Tross, L., Sammlung merkwürdiger Urkunden für die Geschichte der Femgerichte, 1826; Usener, P., Die Frei- und heimlichen Gerichte Westphalens, 18323; Duncker, H., Kritische Besprechung der wichtigsten Quellen, ZRG GA 5 (1884), 116; Lindner, T., Die Veme, 1888, 2. A. 1896, Neudruck 1989; Schnettler, O., Die Veme, 1921, 2. A. 1933; Siedler, A., Geschichte des Niedergangs der westfälischen Femegerichte, 1935; Scherer, C., Die westfälischen Femegerichte und die Eidgenossenschaft, 1941; Veit, L., Nürnberg und die Feme, 1955; Harnisch, W., Anmerkungen zu neueren Ansichten über die Feme, ZRG GA 102 (1985), 247; Gimbel, R., Die Reichsstadt Frankfurt am Main, 1990; Fricke, E., Die westfälische Veme, 2002; ...
2371Femegericht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1421 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in der weiteren Herkunft teilweise ungeklärt und teilweise über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) →Feme
2372Fememord (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in der weiteren Herkunft teilweise ungeklärt und teilweise über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, politischer Mord in dem 20. Jahrhundert, M.) beispielsweise an Matthias Erzberger (1921) oder Walter Rathenau (1923)
2373feminin (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als 1848 aus dem Lateinischen aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) weiblich, Frauen betreffend
2374Feminismus (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) eine Geistesströmung des ausgehenden 20. Jahrhunderts zu Gunsten des Femininen oder WeiblichenFeministische Rechtswissenschaft, hg. v. Foljanty, L. u. a., 2006, 2. A. 2012
2375Fenus (N.) nauticum (lat.) ist in dem klassischen römischen Recht das aus dem griechischen Recht kommende, ohne weiteres in unbeschränkter Höhe verzinsliche →Darlehen in dem Seerecht. Gehen die auf dem Schiff verladenen Sachen unter, so wird der Darlehensnehmer frei.Kaser §§ 34 IV 2, 39 I 3; Mathiass, B., Das foenus nauticum und die geschichtliche Entstehung der Bodmerei, 1881; Schuster, S., Das Seedarlehen in den Gerichtsreden des Demosthenes, 2005
2376Ferdinand I. (Alcalá de Henares 10. 3. 1503-Wien 25. 7. 1564) ist der zweite Sohn Philipps von Burgund und Johannas von Kastilien. Er vertritt seit 1521 seinen älteren Bruder Kaiser Karl V. in dem Heiligen römischen Reich, erhält 1521/1522 die österreichischen Herzogtümer, wird über (Heirat mit) Anna Jagiello von Ungarn an dem 23. 10. 1526/17. 12. 1526 zu dem König von Böhmen bzw. Ungarn gewählt, wird an dem 5. 1. 1531 römischer König und an dem 14. 3. 1558 Kaiser des Heiligen römischen Reiches. Er begründet die österreichische Linie der Habsburger. Bei seinem Tode werden die österreichischen Länder in eine österreichische Linie, steirische Linie und Tiroler Linie geteilt.Buchholtz, F., Geschichte der Regierung Ferdinand des Ersten, Bd. 1ff. 1831ff.; Ferdinand I., hg. v. Fuchs, M. 2002; González Navarro, R., Fernando I., 2003; Kaiser Ferdinand I. 1503-1564, 2003
2377Ferdinand III.Hengerer, M., Kaiser Ferdinand III. (1608-1657), 2012
2378Ferdinandea (F.), Ferdinandische, ist eine manchmal verwendete Bezeichnung für die Landgerichtsordnung für Österreich unter der Enns von 1656, die bereits einzelne Tatbestandsmerkmale aufführt.
2379fern (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 8. Jh. bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 14. Jh.? an sechs Stellen belegt sowie über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.), entfernt, weiträumig
2380Fernhandel (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und – als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der weiträumige Handel (in Altertum und Mittelalter). In dem Frühmittelalter wird der Fernhandel in nicht wirklich bekannter Form vor allem von syrischen und jüdischen sowie auch friesischen, angelsächsischen und normannischen Händlern betrieben. Mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft dehnt sich der auch technisch verbesserte Fernhandel über weite Teile Europas aus und geht in der Neuzeit in einen erdumspannenden (globalen) Fernhandel, Außenhandel oder Welthandel mit wirtschaftlichen Vorteilen weniger Unternehmer und die Umwelt schädigenden Nacht...Warnke, C., Die Anfänge des Fernhandels in Polen, 1964; Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit in Mittel- und Nordeuropa, Teil 1ff. 1985ff.; Siems, H., Handel und Wucher im Spiegel frühmittelalterlicher Rechtsquellen, 1995; Fernhandel und Geldwirtschaft, hg. v. Kluge, B., 1993; Mercati e Mercanti nell’alto medioevo, 1993; Stoob, H., Die Hanse 1995; Nagel, J., Abenteuer Fernhandel, 2007
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