Suchoptionen
Suchart:
Ganzes Wort
Wortanfang
Wortteil
Andere Optionen:
nur zeichengetreue Treffer suchen
nur am Zeilenanfang suchen
Anzahl der Ergebnisse pro Seite:
10
20
50


Anzahl der Suchtreffer: 9261
PDF
#ZWERGLiterature
2341Faschismus (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F Wortarchiv 1921 bezeugt und über das Italienische und mittelbar das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist die politische Bewegung mit nationalistischer totalitärer Zielsetzung, die ihren historischen Ausgang von Benito Mussolini (Italien 23. 3. 1919 fasci di combattimento) genommen hat. Ihr verbunden fühlen sich rasch Adolf →Hitler in dem Deutschen Reich, Francisco Franco in Spanien und andere. Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wird der Faschismus weltweit geächtet, doch bestehen vielerorts vielfältige Strömungen eines Neofaschismus.Baltl/Kocher; Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2 1975, 329; Nolte, E., Der Faschismus in seiner Epoche, 1963, 5. A. 1985, 9. A. 2001; Turner, H., Faschismus und Kapitalismus in Deutschland, 1972; Wippermann, W., Faschismustheorien, 1972, 6. A. 1995, 7. A. 1997; Kühnl, R., Der deutsche Faschismus, 1975, 7. A. 2000; Payne, S., The History of Fascism, 1995; Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005, § 40 I; Faschismus und Gesellschaft in Italien, hg. v. Petersen, J. u. a., 1998; Sternhell, Z. u. a., Die Entstehung der faschistischen Ideologie, 1999; Payne, S., Geschichte des Faschismus, 2001; Reichardt, S., Faschistische Kampfbünde, 2002; Nietzsche, Godfather of Fascism?, hg. v. Golomb, J. u. a., 2002; Classen, C., Faschismus und Antifaschismus, 2004; Breuer, S., Nationalismu...
2342Faust (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 830 und in EDEL 765 bezeugt sowie in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1228 belegt sowie über das erschließbare Westgermanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.), geballte Hand bei Menschen und anderen Primaten
2343Faustpfand (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1742 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1742 an vier Stellen belegt sowie über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das dem Pfandgläubiger zu unmittelbarem Besitz übergebene →Pfand, dessen Name sich von der unrichtigen Verbindung von (lat. [N.]) pignus, Pfand mit (lat. [M.]) pugnus, Faust ableitet. In dem römischen Recht ist das Pfand teils Besitzpfand, teils besitzloses Pfand. In dem deutschen Pfandrecht ist das Pfand zunächst Faustpfand, doch entwickelt sich in dem Hochmittelalter an einigen für den Schuldner schwer entbehrlichen Sachen auch ein besitzloses Pfand (neuere Satzung an Fahrnis). Trotz der Aufnahme des römischen Rechtes bleibt das (dadurch zurückgedräng...Kaser § 31 III; Köbler, DRG 126, 164, 213; Hromadka, W., Die Entwicklung des Faustpfandprinzips, 1971; Mitteis, H./Lieberich, H., Deutsches Privatrecht, 9. A. 1981, Kap. 39
2344Faustrecht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1530 und in EDEL 15. Jahrhundert bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen [teilweise in abweichender Bedeutung] ab 1467 an elf Stellen belegt sowie über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist die Bezeichnung für den Zustand der menschlichen Gesellschaft, in dem sich jeder (sein seinen Interessen entsprechendes) Recht mit eigener Faust (Selbsthilfe) zu erkämpfen versucht. Insofern ist ein rechtsfreier Urzustand ein Zustand des Faustrechts, dem als Gegensatz der moderne, zunehmend besser bewertete Rechtsstaat gegenübersteht, in dem alle Verhältnisse rechtlich geordnet sind und grundsätzlich alle einzelnen Interessen in dem Streit der Durchsetzung durch den gewaltmonopolistischen ...Wendt, O., Das Faustrecht, 1883; Fischer, M., Reichsreform und ewiger Landfrieden, 2007
2345favor (lat. [M.]) Gunst, Begünstigung, beispielsweise in einem Zweifelsfall für Gültigkeit oder für Freiheit)
2346favor (M.) iuris (lat.) Rechtswohltat
2347Favor (M.) libertatis (lat.) ist in dem spätrömischen Recht die in einem Zweifel in einem Rechtsstreit um die Freiheit gewährte Begünstigung der Freiheit.Kaser §§ 13, 15; Söllner § 12; Köbler, DRG 57
2348Favor (M.) testamenti (lat.) ist in dem römischen Recht die bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten in einem Zweifel gewährte Begünstigung des nur unentgeltliche Verfügungen enthaltenden Testaments gegenüber Geschäften unter Lebenden.Kaser § 68 I; Köbler, DRG 60
2349Favre (Faber), Antoine (1557-1624) aus Savoyen wird nach dem Rechtsstudium in Paris und Turin 1585 Mitglied und 1610 Präsident des Gerichtshofs von Savoyen, dessen Ent-scheidungen er in dem nach dem justinianischen Codex systematisierten (lat. [M.]) Codex Fabrianus definitionum forensium (Faberschen Buch der gerichtlichen Erklärungen) 1609 veröffentlicht (Begründer der Interpolationenforschung).Chevalier, L., Le président Favre, (in) TRG 20 (1952), 263, 456
2350FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [in der Deutschen Demokratischen Republik])
2351Febronius, Justinus ist das Pseudonym Johann Nikolaus von Hontheims (Trier 27. 1. 1701-Montquintin/Luxemburg 2. 9. 1790, Weihbischof von Trier), unter dem 1763 (lat.) De statu ecclesiae (Von dem Zustand der Kirche) erscheint, in dem der Gedanke der den Papst beschränkenden Nationalkirchen unterstützt wird (Febronianismus).Mejer, O., Febronius, 2. A. 1885; Pitzer, V., Justinus Febronius, 1976
2352Februar (Wort nach Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als vor 1022 bzw. nach EDEL 1299 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der Monat zwischen Januar und März.
2353Februarpatent (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nich bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen teilweise verbindbar, N.) ist in →Österreich das dem →Oktoberdiplom folgende Patent von dem 26. 2. 1861, das als Verfassung (Februarverfassung) des österreichischen Reiches einen Inbegriff von Grundgesetzen (Pragmatische Sanktion, Oktoberdiplom, die anerkannten Teile der ungarischen Verfassung, Grundgesetz über die Reichsvertretung, neue Landesordnungen für die cisleithanischen Länder) versteht und für den Reichsrat zwei Kammern (Herrenhaus, Abgeordnetenhaus) vorsieht (, wobei die Abgeordneten von den Landtagen zu entsenden sind, 1873 Direktwahl) und damit den →Neoabsolutismus...Köbler, DRG 194; Baltl/Kocher; Rottenbacher, B., Das Februarpatent in der Praxis, 2001; Das Februarpatent 1861, hg. v. Bussjäger, P. u. a., 2011
2354Fehde (Wort nach EDEL 507-511 und nach [langobardisch] faida von 643 in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F ab dem Althochdeutschen und ab 1150? bezeugt sowie in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1270 öfter belegt und über das erschließbare Germanische teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist in dem mittelalterlichen deutschen Recht der Zustand der rechtmäßigen, Verletzungen fremder Menschen und Sachen erlaubenden Feindschaft zwischen dem Verletzten (und seiner Verwandtschaft) und dem Verletzenden (und seiner Verwandtschaft) zwecks Durchsetzung eines bestehenden oder behaupteten Rechtes. Die Fehde lässt die Selbsthilfe zu und zwar auch in der Form der Blutrache. Neben ihr steht wohl schon früh die Möglichkeit des Erfolgsausgleichs durch Verhandlung bzw. Meinungsbildung...Köbler, LAW; Halban-Blumenstok, A., Königsschutz und Fehde, ZRG GA 17 (1896), 63; Heusler, A., Das Strafrecht der Isländersagas, 1911; Beyerle, F., Das Entwicklungs-problem im germanischen Rechtsgang, 1915; His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 1 1920, 263, Neudruck 1964; Blockmans, F., Een patricische veete te Gent, (in) Bulletijn der koninkl. commissie van geschiedenis 99 (1935), 573; Goebel, J., Felony and misdemeanor, 1937; Brunner, O., Land und Herrschaft, 1939, 2. A. 1942, 3. A. 1943, 4. A. 1959, 5. A. 1965; Genzmer, F., Rache, Wergeld und Klage, 1941; Asmus, H., Rechtsprobleme des mittelalterlichen Fehdewesens, 1951; Kaufmann, E., Die Fehde des Sichar, JuS 1 (1961), 85; Fenger, O., Fejde og mandebod, 1971; Obenaus, H., Recht und Verfassung der Gesellschaft mit St. ...
2355fehlen (Wort in EDEL als um 1185 aus dem Altfranzösischen aufgenommen bezeugt – in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als vielleicht fehlend nicht gefunden - und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1437 an dreizehn Stellen belegt sowie über das Altfranzösische mit dem Lateinischen des Altertums sowie teilweise dem Indogermanischen verbindbar, V.) mangeln
2356Fehler (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1470 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1502 an acht Stellen belegt sowie über fehlen über das Altfranzösische mit dem Lateinischen des Altertums sowie teilweise dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist in dem Kaufrecht die Abweichung von einer vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit. Nach rezipiertem römischem Recht begründet der Fehler oder Mangel einer Kaufsache einen Anspruch auf Wandelung oder Minderung.Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
2357FehmarnThon, H., Untersuchungen zur Rechtsgeschichte der Insel Fehmarn, (in) Zs. der Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte 70/71 (1943), 117; Kramer, K., Fehmarner Volksleben, 1982
2358Fehr, Hans (Sankt Gallen 9. 11. 1874-Muri bei Bern 21. 11. 1961) wird nach dem Rechtsstudium in Würzburg, Berlin (Heinrich Brunner, Otto von Gierke, Josef Kohler), Bern (Eugen Huber) und Leipzig (Rudolf Sohm, Gerhard Seeliger) Professor für deutsche Rechtsgeschichte in Jena (1907), Halle (1912), Heidelberg (1917, Nachfolge Richard Schröders) und Bern (1924-1944). Seine Hauptwerke betreffen das Recht im Bilde (1923), das Recht in der Dichtung (1933) und die Dichtung im Recht (1937).Kunst und Recht, hg. v. Beyerle, F./Bader, K., 1948; Bader, K., Hans Fehr, ZRG GA 80 (1963), XV; Jelowik, L., Tradition und Fortschritt, 1998, 125f.
2359Feier (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als 1172 aus dem Lateinischen aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 an einigen Stellen belegt sowie über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) Fest
2360feiern (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1365 einige Male belegt sowie über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) fröhlich sein und nicht arbeiten
Erste | ... | 117 | 118 | 119 | ... | Letzte