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2221Europäischer Rat (Wortfolge um 1992 bezeugt, M.) ist das aus den Ministerpräsidenten der Mitgliedstaaten der →Europäischen Union gebildete, die Richtlinien der Politik der Europäischen Union bestimmende Organ.
2222Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, Wortfolge um 1994 bezeugt) ist der in Verhandlungen zwischen der →Europäischen Gemeinschaft und den Staaten der Europäischen Freihandelszone vereinbarte, 1994 mit Österreich, Schweden, Finnland (bis 31. 12. 1994), Norwegen und Island in Kraft getretene einheitliche europäische Wirtschaftsraum, dem die Staaten der Europäischen Union und Island, Norwegen und Liechtenstein angehören.Streit, A., Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, (in) NJW 1994, 555
2223Europäisches Gemeinschaftsrecht (Wortfolge um 1951 bezeugt?, N.) ist das besondere, zwischen Völkerrecht und staatlichem Recht angesiedelte Recht der Europäischen Gemeinschaft(en) bzw. der Europäischen Union. Es setzt sich zusammen aus dem zu der Bildung der Europäischen Gemeinschaften geschaffenen Vertragsrecht (primäres Europäisches Gemeinschaftsrecht) und dem von den Organen der Europäischen Gemeinschaften erlassenen Recht (sekundäres Europäisches Gemeinschaftsrecht). Das Europäische Gemeinschaftsrecht gilt teilweise unmittelbar in den einzelnen Mitgliedstaaten und hat dann Vorrang vor dem Recht des einzelnen Staates. Nicht Europäisches Gemeinschaftsrecht ist das nationale, auf Grund gemeinsamen Beschlusses der Mitgliedstaaten geschaffene Recht.Nicolaysen, G., Europäisches Gemeinschaftsrecht, 1979; Schweitzer, M./Hummer, W., Europarecht, 5. A. 1996
2224Europäisches Parlament (Wortfolge um 1950 bezeugt?, N.) Versammlung) in Straßburg ist das gemeinsame parlamentarische Hauptorgan der →Europäischen Gemeinschaften bzw. Europäischen Union.Thöne-Wille, E., Die Parlamente der EG, 1984; Dialer, D. u. a. Handbuch zum Europäischen Parlament, 2015; Soldwisch, I., Das Europäische Parlament 1979-2004, 2021
2225Europäisches Recht (Wort europäisch in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1560 bezeugt, Adj.) ist das in →Europa geltende Recht. Ein in ganz Europa einheitlich geltendes Recht gibt es bis zu der Gegenwart nicht. Vielmehr gilt in dem Altertum selbst das römische Recht nur innerhalb des römischen Weltreichs. In dem Frühmittelalter stehen zahlreiche Rechte einzelner Völker, in dem Hochmittelalter und in dem Spätmittelalter viele territoriale Landrechte und Stadtrechte nebeneinander. Mit der Aufnahme des römischen Rechtes in andere Rechte kommt es zwar ebenso zu einer gewissen Europäisierung wie mit der Anwendung des einheitlichen kirchlichen Rechtes in dem christianisierten Europa, doch gelten beide gelehrten Rechte grundsätzlich nur subsidiär zu partikularen Rechten. Deren Geltungsgeb...Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.; Kropholler, J., Europäisches Zivilprozessrecht, 1985, 7. A. 2002, 8. A. 2005; Schwarze, J., Europäisches Verwaltungsrecht, Bd. 1 1988; Vers un droit privé commun? – Skizzen zum gemein-europäischen Privatrecht, 1994; Europas universale rechtsordnungspolitische Aufgabe im Recht des dritten Jahrtausends, hg. v. Köbler, G. u. a., 2000; Jansen, N., Binnenmarkt, Privatrecht und europäische Identität, 2003; The need for a European contract law, hg. v. Smits, J., 2005; Europäisches Zivilverfahrensrecht in Österreich, hg. v. König, B. u. a., 2007; Metzger, A., Extra legem - intra ius, 2009
2226Europäisches Währungssystem (Wortfolge nach 1950 bezeugt, N.) ist das auf einer Entschließung des Rates der →Europäischen Gemeinschaften beruhende Währungssystem mit dem seinerzeitigen Ziel, bis zu dem Jahre 1999/2002 zu einer stabilen Währungszone in Europa zu gelangen (Währungseinheit Euro).Scharrer, H./Wessels, W., Das Europäische Währungssystem, 1983
2227Europäische Union (Wortfolge 1992 bezeugt, F.) ist die durch den Vertrag von Maastricht/Niederlande an dem 7. 2. 1992 gegründete, zu dem 1. 11. 1993 unter Ergänzung um die Politikbereiche gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in dem Bereich Justiz und Inneres aus der Europäischen Gemeinschaft bzw. den Europäischen Gemeinschaften entwickelte Verbindung (Staatenverbund) der europäischen Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg (1951), Großbritannien (1973), Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien und Portugal, zu denen zu dem 1. 1. 1995 Österreich, Schweden und Finnland stoßen. Ihre (in der Form der Organleihe wirkenden [str.]) Organe sind Rat, Kommission, Versammlung und europäischer Gerichtshof. Zu dem 1. 5. 2004 wird die Europäische U...Sachwörterbuch zur Europäischen Union, hg. v. Monar, J. u. a., 1993; Kommentar zur Europäischen Union, hg. v. Grabitz, E. u. a., 2. A. 1994; Brandstetter, G., Chronologisches Lexikon der europäischen Integration, 1996; Dedman, M., The origins and development, 1996; Pfeil, W., Historische Vorbilder und Entwicklung des Rechtsbegriffs der „Vier Grundfreiheiten“, 1998; Die Europäische Union als Prozess, hg. v. Hrbek, R. u. a., 1998; Die Europäische Union als Akteur der Weltpolitik, hg. v. Schubert, K. u. a., 2000; Der Europäische Konvent und sein Ergebnis, hg. v. Busek, E. u. a., 2004; Butschek, F., Vom Staatsvertrag zur EU, 2004; Dinan, D., Europe Recast, 2004; Schönberger, C., Unionsbürger, 2006; Thurner, P., Die graduelle Konstitutionalisierung der Europäischen Union, 2006; Kristoferitsch, ...
2228Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Wortfolge um 1952 bezeugt, EVG, F.) ist die durch Gründungsvertrag an dem 27. 5. 1952 beschlossene, auch die Schaffung einer euro-päischen politischen Gemeinschaft vorsehende, an dem 30. 8. 1954 an der Ablehnung durch die Nationalversammlung Frankreichs gescheiterte Verteidigungsgemeinschaft Deutschlands, Frankreichs, Italiens, der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs mit europäischer Gemeinschaftsarmee), deren Zielsetzung an dem 23. 10. 1954 in der Westeuropäischen Union fortgeführt wird.
2229Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (Wortfolge um 1985 bezeugt, F.) ist die durch Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von dem 25. 7. 1985 zu der Verfügung gestellte Unternehmensform. Sie beruht auf dem in Frankreich an dem 23. 9. 1967 als neue Gesellschaftsform geschaffenen Groupement d’Intérêt Economique.Bott, R./Rosener, W., Das Groupement d´Intérêt Economique, NJW 1970, 364; Hatzig, C., Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, 1990
2230Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Wortfolge um 1957 bezeugt, F.) ist die an dem 25. 3. 1957 zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg vereinbarte und später auf weitere Mitglieder ausgedehnte, eine allgemeine wirtschaftliche Integration durch Herstellung eines gemeinsamen Marktes anstrebende europäische Gemeinschaft in Wirtschaftsangelegenheiten. Sie ist eine der →Europäischen Gemeinschaften. Nach Erweiterung ihrer Politiken (Aufgaben) durch die einheitliche Europäische Akte (1986) und den Vertrag von Maastricht (1992) wird sie in Europäische Gemeinschaft umbenannt.Kommentar zum EWG-Vertrag, hg. v. Grabitz, E., 1989; Thiemeyer, G., Vom „Pool Vert“ zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, 1999; Pitzer, F., Interessen im Wettbewerb, 2009; Patel, K., Europäisierung wider Willen, 2009; Ebert, V. u. a., Europa ohne Fahrplan?, 2010
2231Europarat (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1956 bezeugt?, M., Sitz in Straßburg) ist der an dem 5. 5. 1949 in London von 10 Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich von Großbritannien) errichtete völkerrechtliche Zusammenschluss zunächst westeuropäischer, seit 1990 zunehmend auch osteuropäischer Länder (1999 41 Mitglieder, als erste Kaukasusrepublik wird Georgien an dem 27. 4. 1999 41. Mitgliedsland des Europarates, 2007 47 Mitglieder) mit dem Ziel, eine engere allgemeine und wirtschaftliche Verbindung der Mitgliedstaaten herzustellen. Die Organe sind das Ministerkomitee (der Außenminister), die beratende Versammlung (von Vertretern der Parlamente der Mitgliedstaaten) und das Ständige Sekre...Carstens, K., Das Recht des Europarates, 1956; Österreich im Europarat 1956-1986, hg. v. Hummer, W. u. a., 1988; Council of Europe, hg. v. Streinz, R., 2000; Winkler, G., Der Europarat und die Verfassungsautonomie seiner Mitgliedstaaten, 2005; Österreich im Europarat 1956-2006, hg. v. Hummer, W., 2008; Wassenberg, B., Histoire du Conseil de l’Europe (1949-2009), 2012
2232Europarecht (Wort [20. Jh.] und in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das gesamte, eine europäische Organisation betreffende Recht. Dementsprechend wird zu dem Europarecht in dem weiteren Sinn insbesondere das Recht des Nordatlantikpakts (NATO), der Westeuropäischen Union (WEU), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des →Europarats, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und das →europäische Gemeinschaftsrecht gezählt. In einem engeren Sinn ist Europarecht nur das europäische Gemeinschaftsrecht (Unionsrecht).Bleckmann, A., Europarecht, 6. A. 1997; Streinz, R., Europarecht, 1994; Arndt, U., Europarecht, 1994; Schweitzer, M./Hummer, W., Europarecht, 5. A. 1996; Neueste Entwicklungen im Zusammenspiel von Europarecht und nationalem Recht der Mitgliedstaaten, hg. v. Hummer, W., 2010; Schwarze, J., Das Verhältnis von nationalem Recht und Europarecht im Wandel der Zeit, Bd. 1f. 2012f.
2233Euthanasie (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als 1804 aus dem Lateinischen und Griechischen des Altertums aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die bereits dem griechisch-römischen Altertum bekannte Sterbehilfe durch Arzneimittel. Sie wird insbesondere in dem Dritten Reich (1933-1945) planmäßig für gesellschaftspolitische Ziele verwendet (Euthanasiebefehl Adolf Hitlers von Ende Oktober 1939 mit [bis 24. 8. 1941] rund 100000 vergasten oder verhungerten Menschen „lebensunwerten Lebens“).Nowak, K., Euthanasie und Sterilisierung im Dritten Reich, 1977, 2. A. 1980; Klee, E., „Euthanasie“ im NS-Staat, 1983; Schmuhl, H., Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie, 1987; Rainer, J., Zur Euthanasie, (in) Ethik und Recht, 1993, 19; NS-„Euthanasie“ vor Gericht, hg. v. Loewy, H. u. a., 1996; Bieber, E., Der Euthanasiebefehl Hitlers, 1996; Brass, C., Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1935-1945, 2004; Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, hg. v. Riha, O., 2005; Merkel, C., „Tod den Idioten“ – Eugenik und Euthanasie in juristischer Rezeption von Kaiserreich zur Hitlerzeit, 2006, 2. A. 2007; Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“, hg. v. Rotzoll, M. u. a., 2010; Hammon, K., Karl Binding, Alfred E. Hoche, 2011; Burkhardt, A., Das NS-Euthanas...
2234evangelisch (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als um 820 aus dem Griechischen des Altertums aufgenommen bezeugt und über das Griechische des Altertums in den Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) die Evangelien betreffend, protestantisch, lutherischThiede, W., Evngelische Kirche – Schiff ohne Kompass?, 2017; Weber, W., Luthers bleiche Erben, 2017
2235Evangelisches Kirchenrecht ist das Recht der seit 1517 entstandenen evangelischen bzw. protestantischen Kirchen. Es baut auf dem →kanonischen Recht auf. Es unterscheidet sich aber von diesem durch zahlreiche eigenständige Entwicklungen.Hinschius, P., Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten, Bd. 1ff. 1869ff., Neudruck 1959; Erler, A., Kirchenrecht, 5. A. 1983
2236eventual (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F als 1714 aus dem Lateinischen des Mittelalters aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) möglicherweise eintretend
2237Eventualmaxime (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F Wortarchiv 19. Jh. bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist der Verfahrensgrundsatz, wonach eine Partei eines Zivilprozesses zu der Vermeidung des Ausschlusses ihres gesamten Vortrags diesen einschließlich aller (denkbaren) Möglichkeiten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Prozess einzubringen hat. Durch die Notwendigkeit des gleichzeitigen Vorbringens aller Klagetatsachen soll das Verfahren beschleunigt werden. Die Eventualmaxime gehört dem frühneuzeitlichen sächsischen Prozess an, wird aber von dem französischen Prozess des beginnenden 19. Jahrhunderts abgelehnt.Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 155, 201; Döhring, E., Geschichte der deutschen Rechtspflege, 1953; Damrau, J., Die Entwicklung einzelner Prozessmaximen, 1975; Schulte, J., Die Entwicklung der Eventualmaxime, 1980
2238Evers, Johann Gustav (1781-1830), Professor für Rechtsgeschichte in Dorpat, stellt unter dem Einfluss Hegels 1826 in dem Werk „Das älteste Recht der Russen“ die Entwicklung des Rechtes in Russland von dem patriarchalischen Zustand der bürgerlichen Gesellschaft bis zu dem Territorialstaat der Neuzeit dar.Grothusen, K., Die historische Rechtsschule Russlands, 1961
2239Eviktion (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F Wortarchiv erste Hälfte 16. Jahrhundert bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F., →Entwerung) ist die Wiedererlangung des Besitzes einer verkauften Sache durch den Berechtigten bzw. der Entzug des Besitzes auf Seiten eines Käufers. In dem klassischen römischen Recht kann der Käufer einer dem Verkäufer nicht gehörigen (beweglichen) Sache gegen den Verkäufer grundsätzlich Schadensersatz wegen Nichter-füllung nur verlangen kann (lat. [F.] actio auctoritatis), wenn die Sache dem Käufer auf Grund eines dinglichen Rechtes in dem Rechtsstreit entzogen wird. Diese Gestaltung ist in das Bürgerliche Gesetzb...Kaser § 41 III 1; Söllner §§ 8, 9, 15; Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 46; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1 1985, 452
2240Evokation (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F Wortarchiv zweite Hälfte 18. Jahrhundert bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums in den Bestandteilen teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) Herausrufung, Erweckung, Vorladung
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