Suchoptionen
Suchart:
Ganzes Wort
Wortanfang
Wortteil
Andere Optionen:
nur zeichengetreue Treffer suchen
nur am Zeilenanfang suchen
Anzahl der Ergebnisse pro Seite:
10
20
50


Anzahl der Suchtreffer: 9261
PDF
#ZWERGLiterature
2141Erlangen (1002 ersterwähnt, 1398 Stadtrecht) an der Regnitz wird an dem 4. 11. 1743 (in der Markgrafschaft Bayreuth) Sitz einer der Aufklärung verpflichteten Universität (1792 Preußen, 1810 Bayern, zwischen 1743 und 1885 332 juristische Promotionseinträge), die 1961 mit einer Wirtschaftshochschule in Nürnberg (1919) verschmolzen wird.Kolde, T., Die Universität Erlangen, 1910; Baumgärtel, G., Die Gutachter- und Urteilstätigkeit der Erlanger Juristenfakultät, 1951, 2. A. 1962; Köbler, G., Erlanger juristische Vorlesungen, Jb. f. fränk. Landesforschung 27 (1967), 241; Franze, M., Die Erlanger Studentenschaft 1918-1945, 1972; Beyer, A., Die Verfassungsentwicklung der Universität Erlangen, 1992; Wendehorst, A., Geschichte der Universität Erlangen-Nürnberg 1743-1993, 1993; Wittern, R., Die Professoren und Dozenten, Bd. 1f. 1993ff.; Willett, O., Sozialgeschichte Erlanger Professoren, 2001; Schieber, M., Erlangen, 2002; Wachter, C./Hoffmann-Randall, C., Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 2004; Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743-1885, unter der Leitung v. Pohl, R., 2009; Kudlich, B., Juraprofessoren a...
2142Erlass (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1654 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1744 [Siebenbürgen] an vier Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist in dem Verwaltungsrecht eine innerdienstliche allgemeine Anweisung und in dem Schuldrecht ein Schuldaufhebungsvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Der privatrechtliche Erlass ist bereits dem klassischen römischen Recht geläufig (lat. →solutio [F.] per aes et libram nummo uno, acceptilatio, ähnlich pactum de non petendo). Über die Aufnahme des römischen Rechtes findet er in das moderne Privatrecht Eingang.Kaser §§ 52, 52; Köbler, DRG 43, 215; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.
2143erlassen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F um 800 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) loslassen, befreien, entbinden
2144erlauben (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 796 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab dem Althochdeutschen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) gestatten, zulassen
2145Erlaubnis (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1303 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1303 [Weistum] bezeugt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, Verb erlauben 796) ist in dem Verwaltungsrecht die Erklärung einer Behörde, dass sie ein bestimmtes Verhalten zulässt. Sie entsteht in dem Sinne von Regel und Ausnahme mit der Entwicklung obrigkeitlicher Verbote.Kroeschell, DRG 3; Becker, K., Die behördliche Erlaubnis, Diss. jur. Marburg 1970
2146Erler, Adalbert (Kiel 1. 1. 1904-Frankfurt am Main 19. 4. 1992), Admiralssohn, wird nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin (Hans Fehr, Ulrich Stutz, Promotion Greifswald 1929) während einer Tätigkeit als Finanzbeamter in Frankfurt am Main (Rudolf Ruth) 1939 habilitiert. Über Straßburg (1941) und Mainz (1946) wird er 1950 nach Frankfurt am Main berufen. Dort ediert er die Urteile des Ingelheimer Oberhofes und begründet auf Anregung Wolfgang Stammlers das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte.Rechtsgeschichte als Kulturgeschichte, hg. v. Becker, H. u. a., 1976, Recht, Gericht, Genossenschaft und Policey, hg. v. Dilcher, G. u. a., 1986; Dilcher, G., Nachruf, ZRG GA 110 (1993), 680ff.; In memoriam Adalbert Erler, hg. v. Hennle, K. u. a., 1994
2147ermächtigen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1684 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1420 [Bremen] an zwei Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) Macht erteilen
2148Ermächtigung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1822 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1752 an zwei Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die Erteilung einer Macht zu einem Verhalten (für einen anderen).Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
2149Ermächtigungsgesetz (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1931 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das Gesetz, das ein Verfassungsorgan zu einem bislang nicht zulässigen Verhalten ermächtigt. Beispielsweise erlaubt es das deutsche Ermächtigungsgesetz von dem 4. 8. 1914 dem Bundesrat des Deutschen Reiches, (rund 1000) Notverordnungen zu erlassen. Zwischen 1919 und 1923 werden wegen der schwierigen politischen und wirtschaftlichen Lage 7 Ermächtigungsgesetze (1919-1921 viermal Gesetzgebungsgewalt auf die Reichsregierung übertragen) verabschiedet. Zwischen 1923 und 1932 wird stattdessen das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten verwendet. An dem 2...Kroeschell, DRG 3; Kroeschell, 20. Jahrhundert; Köbler, DRG 170, 230; Anschütz, G., Die Verfassung des Deutschen Reiches, 14. A. 1933; Schneider, H., Das Ermächtigungsgesetz vom 24. 3. 1933, 1955, 2. A. 1961, Neudruck 1968; Das „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933, hg. v. Morsey, R., 1968; Huemer, P., Sektionschef Robert Hecht, 1975; Frehse, M., Ermächtigungsgesetzgebung im Deutschen Reich, 1985; Biesemann, J., Das Ermächtigungsgesetz, 1985, 2. A. 1988; Eilers, S., Ermächtigungsgesetz und militärischer Ausnahmezustand, Diss. jur. Köln 1988; Morsey, R., Das Ermächtigungsgesetz, 1992; Schnur, R., Die Ermächtigungsgesetze von Berlin 1933 und Vichy 1940, 1993; Mommsen, H., Entstehung und Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes, 2003; Das Ermächtigungsgesetz, eingel. v. Laufs, A., 2003; Bickenba...
2150ermessen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F vor 1022 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1492 [Ulm] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) ausmessen, erfassen
2151Ermessen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F um 1160 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1522 an vier Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N., Verb ermessen vor 1022) ist der an der Vernünftigkeit des Ergebnisses ausgerichtete Maßstab für ein Verwaltungshandeln. Die dabei anfangs bestehende Entscheidungsfreiheit wird in dem Laufe des (19. und) 20. Jahrhunderts zunehmend verrechtlicht.Deutsche Verwaltungsgeschichte, hg. v. Jeserich, K. u. a., Bd. 1ff. 1983ff.; Stolleis, M., Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 1f. 1988ff.; Held-Daab, U., Das freie Ermessen, 1996
2152ermitteln (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1810 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) erforschen
2153Ermittelung, Ermittlung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1902 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, Verb ermitteln 1810) ist die Nachforschung oder Untersuchung.
2154Ermittelungsverfahren, Ermittlungsverfahren (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1909 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das Verfahren zu der Ermittelung eines Täters einer Straftat. Es entwickelt sich seit dem Hochmittelalter. Seit dem 19. Jahrhundert wird es verrechtlicht.Roth, A., Kriminalitätsbekämpfung in deutschen Großstädten 1850-1914, 1996; Weinke, A., Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst – Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958-2008, 2008, 2. A. 2009; Samel, E., Historische Entwicklung des Ermittlungsverfahrens als Vorverfahren innerhalb des Strafprozesses, 2012
2155ErmlandPerk, H., Verfassungs- und Rechtsgeschichte des Fürstbistums Ermland, 1931; Thimm, W., Die Ordnungen der ermländischen Kapitelsburgen, Zs. f. d. Gesch. und Altertumsunde Ermlands 33 (1969), 53
2156Ernestiner →Wettin (bzw. Wettiner)
2157erpressen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1595 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1707 an drei Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) auspressen
2158Erpresser (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1691 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.
2159Erpressung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1641 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1724 an drei Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb erpressen 1595, Erpresser 1691) ist die Beschädigung des Vermögens eines anderen durch Nötigung dieser oder einer anderen Person in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern. Dem entspricht in dem klassischen römischen Recht die (lat. [F.]) →concussio. In der Neuzeit erscheint die Erpressung als Straftatbestand in dem 18. JahrhundertKöbler, DRG 35; Rüping, H./Jerouschek, G., Grundriss der Strafrechtsgeschichte, 5. A. 2007, 6. A. 2011
2160erringen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F vor 1022 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1482 [Oberrhein] an vierzehn Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) erkämpfen, gewinnen
Erste | ... | 107 | 108 | 109 | ... | Letzte