2001-02-11 |
Mario Frick tritt als Regierungschef nach der Wahlniederlage der Vaterländischen Union im von Geldwäsche geplagten Liechtenstein zurück. |
Deutschland will die Bundesdisziplinarordnung durch ein Bundesdisziplinargesetz mit Einfügung der Disziplinargerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit ersetzen. |
Celera Genomics Group stellt das entzifferte Erbgut des 30000 bis 40000 Gene aufweisenden Menschen unter www.celera.com in s Internet. |
Im Staatsgerichtshof Hessens unter dem Präsidenten Klaus Lange geht die interne Abstimmung meist 6 zu 5 für Rotgrün aus. |
IBM wird in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen der Ermöglichung von Unterdrückung und Völkermord durch Bereitstellung von Datenverarbeitungsanlagen (Lochkarten) auf Schadensersatz für Holocaust verklagt. |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Tatbestand des Beischlafs mit dem Eindringen des männlichen Glieds in den Scheidenvorhof erfüllt (2 StR 242/2000 25. Oktober 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schließt die Bezeichnung einer Klage als Vorschussklage ihr Verständnis als Schadensersatzklage nicht aus, wenn der Klagevortrag hinreichende Anhaltspunkte für ein Schadensersatzverlangen enthält (VII ZR 242/1999 23. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein vor Eheschließung vereinbarter, nach Eheschließung im Einzelnen in einem Sozialplan festgelegter Interessenausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes dem Anfangsvermögen eines im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten zuzurechnen (XII ZR 197/1998 15. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Gerichtsvollzieher kein Gebührenbeamter und damit nicht von der Aufrechterhaltung der persönlichen Beamtenhaftung betroffen, so dass bei Amtspflichtverletzung der Staat haftet (III ZR 314/1999 9. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Prospekt im Rahmen des Erwerbs im Bauträgermodell richtige und unmissverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage enthalten (VII ZR 443/1999 7. September 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Berufungsgericht dadurch, dass ein Tatsachenvortrag der Parteien im ersten Rechtszug infolge Nichtbestreitens unstreitig ist, nicht gehindert, neues, davon abweichendes Tatsachenvorbringen zu berücksichtigen (I ZR 49/1998 13. Juli 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann der Pfändungsgläubiger des Anspruchs auf Erstattung von Lohnsteuer oder Einkommensteuer eines Ehegatten nicht anstelle des Ehegatten einen Antrag auf Durchführung einer Ehegattenzusammenveranlagung stellen (VII R 109/1998 29. Februar 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist die Kündigung eines Kontovertrags der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands durch eine Bank dann ein Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn die Partei nachweist, dass sie von einer repräsentativen Zahl von Kreditinstituten an ihrem Sitz mit dem Antrag auf Abschluss eine Kontovertrags abgewiesen worden ist (13 W 69/2000 27. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann die Nationaldemokratische Partei Deutschlands auf die Kontoführung durch eine auswärtige Bank verwiesen werden (13 W 89/2000 17. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hat ein Telekommunikationsunternehmer kein Recht auf Aushändigung einer Begründung für eine Eilanordnung der Staatsanwaltschaft auf Auskunftserteilung über Verbindungsdaten (17 Qs 50/2000 2. November 2000). |
Kündigung und Befristung 16. März 2001 Königshof, Adenauerallee 9, D 53111 Bonn, 22. März 2001 Dorint, Friedrichsring 6, D 68161 Mannheim, Dr. Otto Schmidt KG, Unter den Ulmen 96, D 50868 Köln, http://www.otto-schmidt.de |
Ulmer, Peter./Brandner, Hans/Hensen, Horst-Diether, AGB-Gesetz, 9. A. 2000 |
Zivilrechtswissenschaft und Schuldrechtsreform, hg. v. Ernst, Wolfgang/Zimmermann, Reinhard, 2001 |
Geigel, R., Der Haftpflichtprozess, 23. A. 2001 |
Beck’sches Wirtschaftsrechtshandbuch (2001/2002), hg. v. Pelka, Jürgen, 2. A. 2001 |
Baumbach, Adolf/Hefermehl, Wolfgang, Wettbewerbsrecht, 22. A. 2001 |
Benfer, Jost, Rechtseingriffe von Polizei und Staatsanwaltschaft, 2. A. 2001 |
Landel/Vogg/Wüterich, Bundesbodenschutzgesetz, 2000 |
Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A, hg. v. Motzke, Gerd/Pietzcker, Jost/Prieß, Hans-Joachim, 2001 |
Hamm, Rainer/Hassemer, Winfried/Pauly, Jürgen, Beweisantragsrecht, 2000 |
Hendrix, Peter, Die Protokollführung in der Hauptverhandlung der Strafgerichte, 8. A. 2000 |
Jung, Klaus/Albrecht, Mathias, Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten, 2001 |
Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, hg. v. Feest, Johannes, 4. A. 2000 |
Markl, Hermann/Meyer, Dieter, Gerichtskostengesetz, 4. A. 2001 |
Madert, Wolfgang/Müller-Rabe, Steffen, Kostenhandbuch Familiensachen, 2001 |
Körner, Harald, Betäubungsmittelgesetz, 5. A. 2001 |
Delheid Soiron Schreven Hammer (Aachen), Firket, Brandenberg, Crahay, Pichault et associ’s (Lüttich) und Thuis & Partner (Heerlen) gründen die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Lex-Euregio. |
Otto Triffterer 70. |
Rainer Klaka 11. Februar 1927-11. Februar 2001. |
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2001-02-10 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verwendet der Täter ein gefährliches Werkzeug (Metallfigur) gemäß § 177 IV Nr. 1 StGB auch dann, wenn er es ausschließlich zur Vornahme der sexuellen Handlung einsetzt (4 StR 464/2000 12. Dezember 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands geht der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherungsunternehmer des Schädigers nicht auf den Sozialversicherungsträger kraft Gesetzes über und sind auf den beim Geschädigten verbleibenden Anspruch Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht anzurechnen (VI ZR 352/1999 28. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Vorschriften des am 1. 5. 1993 in Kraft getretenen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung auf Veräußerungen von Wohnungseigentum zwischen dem 1. August 1990 und dem 1. Mai 1993 anwendbar (VIII ARZ 2/2000 15. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der wieder verheiratete, in der neuen Ehe kinderlose Elternteil sich gegenüber seinem Kind aus früherer Ehe grundsätzlich nicht auf eine Einschränkung seiner Barunterhaltsleistungsfähigkeit infolge Haushaltsführung berufen (XII ZR 191/1998 18. Oktober 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist der Lohnzuschuss bei Kurzarbeit nach dem Manteltarifvertrag der Textilindustrie in Niedersachsen und Bremen vom 31. Dezember 1997 trotz seiner Berechnung auf Nettobeträge brutto zu bezahlen (4 AZR 403/1999 21. Juni 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss ein Bauherr (eines Polizeidienstgebäudes) in bebauten Ortslagen sein Bauvorhaben so planen, dass Lebensräume besonders geschützter Arten wild lebender Tiere nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden (4 C 6/2000 11. Januar 2001). |
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bestimmt sich die Bestätigung eines nach Entlassung eines bisherigen Betreuers durch einstweilige Anordnung bestellten neuen Betreuers nach dem Maßstab des § 1897 BGB (3 Z BR 180/2000 2. August 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist eine als Austauschsicherheit gewährte Bürgschaft nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, wenn der Auftraggeber den Werklohn nicht vereinbarungsgemäß leistet (13 U 242/1999 6. Juli 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die anwaltliche Vertretung des Erblassers in Rechtsstreitigkeiten gegen den späteren Erben kein grundsätzlich kein wichtiger Grund zur Entlassung des Testamentsvollstreckers (15 W 314/2000 6. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln muss ein für das Aufgabengebiet Umgang mit der Presse bestellter Betreuer von dem allgemeinen Betreuer personenverschieden sein, damit der Betreute sich gegebenenfalls auch über seinen allgemeinen Betreuer in der Presse beschweren kann (16 Wx 96/2000 29. September 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig sind Fortbildung und Berufserfahrung einer abgeschlossenen Ausbildung nicht gleichzustellen (2 W 136/2000 25. September 2000). |
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2001-02-09 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der während eines kurzen Aufenthalts vor einer roten Ampel nicht angegurtete Autofahrer für den bei einem Auffahrunfall ihm entstehenden Personenschaden mitursächlich (VI ZR 411/1999 12. Dezember 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verletzt der (die Entwicklung von Filmen als besonders) preisgünstig anbietende, für die einzelnen Bestandteile seiner Leistung aber keinen Gesamtpreis nennende Händler die Preisangabeverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (I ZR 186/1998 16. November 2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden kann ein Anrufer von Telefonsexnummern die Zahlung von rund 8000 DM Gebühren nicht mit der Begründung verweigern, Telefonsex sei sittenwidrig. |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist ein wegen Beschimpfung seitens eines Prozessbeteiligten Anzeige erstattender Richter grundsätzlich nicht befangen, weil andernfalls jeder Prozessbeteiligte jeden Richter ohne weiteres befangen machen könnte (3 W 46/2000). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz darf einem Blutkonserven und menschliche Organe befördernden Unternehmen von der Zulassungsbehörde der Einsatz von Blaulicht nicht grundsätzlich verwehrt werden (7 A 11623/2000). |