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#ZIEL
61actio (F.) contraria (lat.) Gegenklaganspruch (bei unvollkommen zweiseitig verpflichtenden Verträgen z. B. Aufwandsersatzkla-geanspruch des Entleihers, Verwahreres, Beauftragten oder Pfandgläubigers) Lit.: Kaser § 38 IV 2
62Actio (F.) de deiectis vel effusis (lat.), Klageanspruch wegen hinausgeworfener oder ausgeschütteter (Sachen), ist im römischen Recht der gegen den Inhaber von Räumen wegen eines durch Hinauswerfen oder Ausgießen von Sachen aus den Räumen entstandenen Schadens gerichtete, verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch eines Verletzten auf das Doppelte des Schadens (Quasidelikt, Erfolgshaftung?).
63Actio (F.) de dolo (lat.), Klaganspruch wegen Arglist, ist im römischen Recht der auf Anregung des C. Aquilius Gallus im 1. Jh. v. Chr. vom Prätor bei Fehlen einer anderweitigen actio gewährte, binnen Jahresfrist geltend zu machende Klaganspruch des durch einen Betrug Geschädigten gegen den Täter auf Ersatz des Schadens, der durch Wiedergutmachung abgewendet werden kann, andernfalls Infamie nach sich zieht. Lit.: Kaser §§ 8, 83; Söllner § 9
64Actio (F.) de in rem verso (lat.), Klage wegen des auf eine Sache Verwendeten, Klaganspruch wegen eingetretener Bereicherung, ist im römischen Recht der Klaganspruch gegen einen Gewalthaber auf Herausgabe des Wertes, den ein Gewaltunterworfener aus einem Verpflichtungsgeschäft erlangt und zu einer Bereicherung des Vermögens des Gewalthabers verwendet. Das nachklassische römische Recht erweitert den Anwendungsbereich auf Geschäftsführung durch Freie, das gemeine Recht entwickelt die a. zu einem allgemeinen Bereicherungsanspruch wegen nützlicher Verwendung. Lit.: Kaser § 49; Söllner § 12; Chiusi, T., Die actio de in rem verso, 2001
65actio (F.) de pauperie (lat.) Klaganspruch wegen Minderung durch Schaden seitens eines vierfüßigen Nutztiers, den der Eigentümer durch Herausgabe des Tieres abwenden kann Lit.: Kaser § 50 II 4
66actio (F.) de peculio (lat.) Klaganspruch über das Sondergut eines Gewaltunterworfenen gegen den Gewalthaber wegen vom Gewaltunterworfenen begründeter Geschäftsverbindlichkeiten bis zur Höhe des Wertes des Sonderguts im Verurteilungszeitpunkt Lit.: Kaser §§ 49 II, 83 II; Söllner § 12
67Actio (F.) depositi (lat.) ist im römischen Recht der Klaganspruch des Hinterlegers auf Rückgabe der hinterlegten Sache gegen den Verwahrer. Lit.: Kaser §§ 39, 83; Walter, T., Die Funktionen der actio depositi, 2012
68actio (F.) de recepto (lat.) Klaganspruch aus Garantieerklärung Lit.: Kaser § 46 III 3
69actio (F.) de tigno iuncto (lat.) (schon im Zwölftafelgesetz enthaltener) Klaganspruch des römischen Rechtes über den bei einem Hausbau rechtswidrig verwendeten Balken oder später eines anderen Gegenstand eines andern, den der Verwender nicht lostrennen, sondern nur mit dem doppelten Wert ersetzen muss Lit.: Kaser § 26 III 3; Köbler, DRG 25; Hinker, H., Tignum iunctum, ZRG RA 108 (1991), 41
70actio (F.) empti (lat.) Kaufklaganspruch Lit.: Kaser §§ 51, 83 II; Söllner § 9
71actio (F.) exercitoria (lat.) Klaganspruch gegen den Reeder für Geschäfte des Kapitäns bei dem Betrieb eines Schiffes Lit.: Kaser § 49 II 3; Wacke, A., Die adjektizischen Klagen, ZRG RA 111 (1994), 280
72Actio (F.) ex stipulatu (lat.) ist im römischen Recht der Klaganspruch des Gläubigers gegen den Schuldner, der in der einseitig verpflichtenden Stipulation eine unbestimmte Leistung versprochen hat. Lit.: Kaser §§ 40, 83; Söllner §§ 9, 24
73actio (F.) ex testamento (lat.) Klaganspruch aus Testament Lit.: Kaser §§ 32 II 4, 76 II
74actio (F.) familiae erciscundae (lat.) Erbteilungsklaganspruch Lit.: Kaser §§ 65, 66, 73, 81; Söllner §§ 8, 9
75actio (F.) fiduciae (lat.) Klaganspruch aus Sicherungsübereignung Lit.: Kaser §§ 24, 31, 38, 83; Söllner § 9
76actio (F.) finium regundorum (lat.) Grenz-feststellungsklaganspruch Lit.: Kaser § 23
77Actio (F.) furti non manifesti (lat.) ist im römischen Recht der Klaganspruch gegen den nicht handhaften Dieb auf das Doppelte des Wertes der entzogenen Sache, während die actio furti manifesti auf das Vierfache des Sachwerts gerichtet ist. Lit.: Kaser § 83; Kaser, M., Die actio furti, ZRG RA 96 (1979), 89
78actio (F.) honoraria (lat.) prätorischer Klaganspruch Lit.: Kaser § 4 II 1
79actio (F.) in factum (lat.) auf den Sachverhalt zugeschnittener Klaganspruch des Prätors bei Fehlen einer actio im Edikt und Anerkennung eines Rechtsschutzbedürfnisses (z. B. bei von der lex Aquilia nicht erfassten mittelbaren Schädigungen) Lit.: Söllner § 15; Gröschler, P., Actiones in factum, 2002
80actio (F.) iniuriarum (lat.) Schadensersatzklaganspruch Lit.: Kaser §§ 34, 35, 83; Söllner § 8; Moosheimer, T., Die actio iniuriarum aestimatoria, 1998; Balthasar, S., Der Schutz der Privatsphäre im Zivilrecht, 2006
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