Die spätmittelalterlichen Stadtbücher Dresdens und Altendresdens, hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, Registerband, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens - 1404-1535 - und Altendresdens - 1412-1528 - Kritische Edition und Kommentar - Ausgabe in vier Bänden - Registerband). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2013. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die spätmittelalterlichen Stadtbücher Dresdens und Altendresdens, hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, Registerband, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens - 1404-1535 - und Altendresdens - 1412-1528 - Kritische Edition und Kommentar - Ausgabe in vier Bänden - Registerband). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2013. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit Beginn des Hochmittelalters ist allmählich die Stadt im fränkisch-deutschen Reich entstanden und mit der Stadtentstehung hat in etwa auch die Schriftlichkeit an diesen Orten Einzug gehalten. Der einzelnen Urkunde ist dabei spätestens im Spätmittelalter das vielfältig bezeichnete Stadtbuch gefolgt. Seine hilfreiche wissenschaftliche Veröffentlichung wurde für Dresden und Altendresden im Jahre 2006 begonnen und in erfreulich kurzer Zeit zum Abschluss gebracht.
Dem modernen Nutzer besonders hilfreich ist ein derartiges Unternehmen, wenn es durch Register den Zugang erleichtert. Deswegen weisen die Herausgeber in dem kurzen Vorwort des vorliegenden Bandes zu Recht auf die besonderen Erschließungscharakters des Registerbands hin. Sie haben dabei durch die ihnen verbundenen Bearbeiter neben einem vollständigen geographisch-topographischen und einem Personenregister auch eine umfangreiche Auswahl an Sachbegriffen und Schlagworten verzeichnen lassen, die einen systematischen Vergleich über mehr als 100 Jahre Dresdener Überlieferung eröffnen.
Das geografische Register reicht von Aachen bis Zwickau, das rund 175 Seiten füllende Personenregister von Abend bis Zymmeler und das Sachregister von Abbitte bis Zwingergeld. Nach seinem Ausweis ist ein Vorsprech in Dresden nicht belegt und kommt auch der Sachsenspiegel etwa im Gegensatz zu Landrecht nicht vor. Ein kurzer Anhang über Abkürzungen, verwendete Quellen und Literatur sowie die inzwischen aufgespürten Errata schließen die eindrucksvolle, die Rechtsgeschichte Dresdens und Altendresdens wesentlich fördernde Leistung vorteilhaft ab.
Innsbruck Gerhard Köbler