Duynstee, Marguerite, L’enseignement du droit civil à l’université d’Orléans du début de la guerre de Cent ans (1337) au siège de la ville (1428) (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 253). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XIII, 454 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Duynstee, Marguerite, L’enseignement du droit civil à l’université d’Orléans du début de la guerre de Cent ans (1337) au siège de la ville (1428) (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 253). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XIII, 454 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das auf das Cenabum der keltischen Karnuten zurückgehende Orléans an der Loire wird als Aurelianorum civitas im vierten nachchristlichen Jahrhundert Sitz eines Bischofs und entwickelt sich bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts zu einer frühen und bald bedeutenden Stadt. Bereits um 1230 erscheint dort die 1235 durch Papst Gregor IX. für das weltliche Recht abgesicherte Möglichkeit eines örtlichen Rechtsunterrichts (Jacques de Revigny, Pierre de Belleperche). 1306 erhält es mittels einer Bulle Papst Clemens V. eine bis zur Schließung im Zuge der französischen Revolution 1792/1793 bestehende, durch Beschränkungen des Rechtsstudiums in Paris zeitweise begünstigte Universität.
Die sich mit einem wichtigen frühen Abschnitt ihrer Geschichte befassende Arbeit ist die von Robert Feenstra angeregte, in Leiden am 27. Mai 2010 verteidigte Dissertation der langjährigen Mitarbeiterin ihres Betreuers. Unvorhergesehene, bedauerliche Umstände haben die Veröffentlichung leider mehr als zwei Jahre verzögert. Sie haben aber auch die Korrektur der französischen Fassung des Textes durch Gérard Giordanengo von der École des Chartes in Paris ermöglicht.
Gegliedert ist das gediegene stattliche Werk in in insgesamt fünf Kapitel, von denen das erste Kapitel die Geschichte der Universität von 1306 bis 1428 behandelt und dabei besonders auf die geschichtliche Entwicklung, die Organisation der Universität, die Organisation des Unterrichts im weltlichen Recht, die Lehre mittels textes de cours, textes de répétitions und textes de questions, die verwendeten Quellen (gelehrtes Recht, droit coutumier) sowie schließlich das kanonische Recht eingeht. Im Mittelpunkt stehen dann in jeweils einem eigenen Kapitel Jean Nicot, Bertrand Charbrol, Géraud Bagoilh und Jean Noaillé, für welche die Verfasserin jeweils Leben, Umfeld, Kollegen, Schüler, Werke und Einfluss sorgfältig ermittelt. In einem Epilog (251-258) endet die durch elf editorische Anhänge, eine Liste der zeitgenössischen Könige Frankreichs und der Päpste, ein Quellenverzeichnis, einen Index der Namen und Personen und auf den Seiten 451-454 einen Index der Werke der örtlichen Juristen des 14. Jahrhunderts im weltlichen Recht abgerundete Untersuchung, deren vielfältige Ergebnisse leider nicht durch eine deutsche, die Rezeption fördernde Zusammenfassung aufgeschlossen werden.
Innsbruck Gerhard Köbler