Eichacker, Thomas, Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland (= Schriften zur Rechtsgeschichte 162). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 489 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Eichacker, Thomas, Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland (= Schriften zur Rechtsgeschichte 162). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 489 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Urheberrecht ist eine weltweit sehr lange unbekannte Rechtseinrichtung, deren Entstehungsgeschichte sich bereits viele Forscher mit beeindruckendem Fleiß und großem Gewinn gewidmet haben. Dabei hat sich gezeigt, dass die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Metalllettern durch Johann Gensfleisch genannt Gutenberg um 1450 vor allem bei den Verlegern ein Interesse erwachsen ließ, ihren Absatz gegen den kostengünstigeren Nachdruck abzusichern. Von daher ist die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks ein besonders interessantes Forschungsfeld.
Ihm widmet sich die von Ulrike Müßig angeregte und betreute, an ihrem Lehrstuhl entstandene, im Sommersemester 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Passau angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich klar und übersichtlich in drei Teile. Nach einer Einleitung stellt der Verfasser zunächst die Grundlagen des Schutzes gegen den Büchernachdruck dar (Autorenrechte und Verlegerrechte in der frühen Neuzeit, die Reichsstadt Nürnberg im 17. Jahrhundert), untersucht dann die Praxis des Nachdruckschutzes in Nürnberg im 17. Jahrhundert und behandelt abschließend ergänzende Fragestellungen im Hinblick auf die bisher herrschende Meinung.
Am Ende seiner sehr sorgfältigen und eindringlichen Überlegungen unterscheidet er zwischen dem Schutz ideeller Rechte und wirtschaftlicher Rechte. Spätestens seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts hatten nach seinen Erkenntnissen nach Ausweis einzelner Rechtsstreitigkeiten Autoren in Nürnberg das einklagbare Recht, die Erstveröffentlichung ihrer Werke ohne ihr Wissen und ihren Willen zu unterbinden. Spätestens seit dem frühen 17. Jahrhundert bestand nach seinen Ausführungen aber auch ein aus der Praxis (der Autoren, Verleger, Buchhändler und praktisch arbeitenden Juristen) entstandenes, ungeschriebenes buchhändlerisches und von der Obrigkeit anerkanntes und durchgesetztes Nachdrucksverbot, das in Nürnberg 1673 in eine Druckerordnung Eingang fand und das der Verfasser im Gegensatz zu den Druckprivilegien als entscheidenden Vorläufer des modernen Urheberrechts ansieht.
Innsbruck Gerhard Köbler