Salza und Lichtenau, Hermann von, Die weltliche Gerichtsverfassung in der Oberlausitz bis 1834 (= Schriften zur Rechtsgeschichte 163). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 541 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Salza und Lichtenau, Hermann von, Die weltliche Gerichtsverfassung in der Oberlausitz bis 1834 (= Schriften zur Rechtsgeschichte 163). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 541 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Sumpfland um Bautzen zwischen Queis und Pulsnitz war im Frühmittelalter von sorbischen Milcanen besiedelt und wurde nach deren Unterwerfung im 10./11. Jahrhundert zunächst als Land Budissin bezeichnet, das meist zur Ostmark der Sachsen gehörte. Unter der Herrschaft Böhmens trat im 15. Jahrhundert der Name Oberlausitz auf. 1526 fiel das Gebiet mit Böhmen an Österreich und von dort als Mannlehen mit einer bis 1919 währenden Sonderstellung an Sachsen.
Das vorliegende Buch ist eine überarbeitete Fassung der von Bernd-Rüdiger Kern betreuten und 2011 von der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit der Note summa cum laude angenommenen Dissertation des familiär mit der Oberlausitz verbundenen Verfassers. Sie gliedert sich außer in Einführung über Ziel, Ausgangspunkt, Gerichtsverfassung, Untersuchungsgebiet und Untersuchungszeitraum und Gesamtergebnis in sechs Abschnitte. Sie betreffen die Gerichtsverfassung zur Zeit der Markenverfassung, die landesherrlichen Gerichte (Landding, Burggrafengericht zu Budißin, Vogtdinge/Landgerichte zu Budißin, Görlitz, Lauban, Zittau, Hofgerichte, Landgerichte 1548, Ritterrecht, Dingstuhl zu Göda, königlich sächsisches Gerichtsamt zu Budißin), Grundherrschaften, Deditz-/Zeidlergerichte, landesherrliche Städte einschließlich des Oberlausitzer Femgerichts) sowie Rechtszug und Appellation.
Im Ergebnis sieht der Verfasser die Gerichtsverfassung auch in der Oberlausitz zunächst überall mittelalterlich-dinggenossenschaftlich, mithin vom dinggenossenschaftlichen Prinzip geprägt, indem Recht und Gericht bezüglich aller Genossenschaften im Untersuchungsgebiet als eins erscheinen. Demgegenüber sind ab dem so genannten Pönfall des Jahres 1547 deutliche Zeichen für das Aufkommen der gelehrt-neuzeitlichen Gerichtsverfassung zu erkennen. Mit seiner gelungenen Untersuchung hat der Verfasser einen wichtigen Baustein für umfassendere Studien zur Geschichte der Gerichtsbarkeit geschaffen, dessen Vorbild zusätzliche weitere Untersuchungen folgen könnten und sollten.
Innsbruck Gerhard Köbler