Schröder, Rainer, Rechtsgeschichte, 9. Aufl. Alpmann und Schmidt, Münster 2013. 246 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Schröder, Rainer, Rechtsgeschichte, 9. Aufl. Alpmann und Schmidt, Münster 2013. 246 S.
Da alles Recht Geschichte hat, das Wissen um die Geschichte des Rechtes das Verständnis des geltenden Rechtes erleichtert und auf dem Wege von der Agrargesellschaft über die Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft der Gegenwart allein in Deutschland jährlich zehntausend Menschen und mehr auf der Suche nach günstigen Lebensbedingungen das Studium der Rechtswissenschaft ergreifen, gibt es auf Grund der Ausbildungspläne der Rechtsfakultäten auch einen umfangreichen, nicht leicht überschaubaren Markt rechtsgeschichtlicher Literatur. Auf ihm begegnen sich die Vorstellungen der Lehrenden, die möglichst viel und gut rechtsgeschichtliche Kenntnisse und Verstehensfähigkeiten vermitteln und vorfinden wollen, mit den Vorstellungen der Studierenden, die möglichst rasch und einfach die Aufstiegshürden meistern möchten. Deswegen bestehen mehrbändige Wissenssammlungen neben kürzeren und preiswerteren Grundrissen.
Auf diesem Markt ist auch Rainer Schröder, 1947 geboren, 1979 in München mit einer Dissertation über Abschaffung oder Reform des Erbrechts promoviert, 1989 bei Sten Gagnèr mit einer Schrift über die Entwicklung des Kartellrechts und des kollektiven Arbeitsrechts durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts vor 1914 habilitiert, 1989 Professor in Hannover, 1990 ordentlicher Professor in Bayreuth und 1993 an der Humboldt-Universität in Berlin, seit Langem sehr erfolgreich tätig. Bereits vor seiner Promotion legte er im Umfang von 157 Seiten eine Rechtsgeschichte zu geringem Preis als Skript vor. Unterstützt von einem potenten und besonders studentennahen Partner hat sie inzwischen eine neunte Auflage erreicht.
Unter der Frage Warum steigt man auf Berge? und der Antwort Weil sie da sind berät der Verfasser die Studenten im Kampf mit dem Examensstoff und versucht ordnende Strukturen zu bieten, konnte aber seinerseits die zwischenzeitliche allmähliche Vermehrung des Stoffes von Auflage zu Auflage von anfangs 157 Seiten auf zuletzt 246 Seiten (in 881 Randnummern) nicht verhindern. Gegliedert ist die Darstellung in neun Teile (Überblick über die römische Rechtsgeschichte, Recht im Frühmittelalter, Recht im Hoch- und Spätmittelalter, Recht der [frühen?] Neuzeit, Recht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Recht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts 1870-1914, Erster Weltkrieg und Weimarer Republik, Recht im Nationalsozialismus, Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit). Wer immer den dabei vorgetragenen Wissensstoff (Verfahrensrecht, Strafrecht, Privatrecht mit zeitbedingt unterschiedlichen Abgrenzungen und Binnendifferenzierungen) verstanden hat, wird in jeder sachgerechten rechtsgeschichtlichen Prüfung die geforderten ung erwünschten Kenntnisse unter Beweis stellen können.
Innsbruck Gerhard Köbler