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Das Bild des Notariats seit der frühen Neuzeit. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung anlässlich des 28. deutschen Notartags vom 29. August bis 1. September 2012 in Köln, hg. v. Schmoeckel, Mathias im Auftrag der Bundesnotarkammer. Deutsches Notarinstitut, Würzburg 2012. 111 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Das Bild des Notariats seit der frühen Neuzeit. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung anlässlich des 28. deutschen Notartags vom 29. August bis 1. September 2012 in Köln, hg. v. Schmoeckel, Mathias im Auftrag der Bundesnotarkammer. Deutsches Notarinstitut, Würzburg 2012. 111 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Angesichts des vielfältigen Schwankens des Menschen zwischen Wahrheit und Unwahrheit besteht seit Langem ein verständliches Bedürfnis nach Absicherung. Deswegen erscheint nach dem spätantiken Schreiber bereits am Beginn des Hochmittelalters in Italien der Notar als ein zur Wahrnehmung bestimmter Rechtspflegeaufgaben wie Verfertigung vollbeweisbarer Urkunden geschaffenes unabhängiges Organ der Rechtspflege. Seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wird dabei die Rückbindung an die Autorität des Kaisers oder der Kommune gesucht.

 

Im Jahre 1512 gelang in diesem Zusammenhang dem Reichstag des Heiligen römischen Reiches der Erlass einer eigenen Reichsnotariatsordnung, die als glanzvolles Beispiel der im Übrigen eher geringen Gesetzgebungskraft des Reiches eingestuft werden kann. Dieses Ereignis jährte sich 2012 zum 500. Mal. In Anerkennung dieses bedeutsamen Aktes konnte auf dem 28. deutschen Notartag in Köln vom 29. August bis 1. September 2012, der sich das Leitthema Notare in Europa - Zukunft aus Tradition setzte, eine von Mathias Schmoeckel und seinen Mitarbeitern tatkräftig geförderte Ausstellung gezeigt werden, deren Katalog der schlanke, elegante Band der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

 

Nach einem kurzen Geleitwort des Präsidenten der Bundesnotarkammer und einer sachkundigen Einführung des Herausgebers gliedert sich das Werk in zwei in etwa gleich gewichtige Teile. Zunächst wird der Weg von der Reichsnotariatsordnung zu den modernen Notariatsgesetzen gezeigt, für den die Darstellungen der Reichsnotariatsordnung den Ausgangspunkt und die Ernennung von Notaren wie die Bekanntmachung von Notariatsgesetzen markante Eckpunkte sind. Danach wird die notarielle Praxis mit Hilfe von Notaren, Amtsstuben, Tätigkeitsfeldern, Urkunden und Notarliteratur geschildert, so dass der Katalog insgesamt eine bleibende Erinnerung an 500 Jahre Geschichte des Notariats und seiner heutigen Unabdingbarkeit darstellt.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler