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Lullies, Eckard, Die ältesten Lehnbücher des Hochstifts Eichstätt. Text und Kommentar (= Mittelfränkische Studien Beiband 1). Selbstverlag des historischen Vereins für Mittelfranken, Ansbach 2012. 91, 410 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Lullies, Eckard, Die ältesten Lehnbücher des Hochstifts Eichstätt. Text und Kommentar (= Mittelfränkische Studien Beiband 1). Selbstverlag des historischen Vereins für Mittelfranken, Ansbach 2012. 91, 410 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Lehen ist dem römischen Recht als solches unbekannt, weswegen es auch an dessen Schriftlichkeit lange Zeit nicht Teil genommen hat, sondern überwiegend in mündlicher Praxis entwickelt wurde. Mangels schriftlicher Quellen verlaufen daher Entstehung und Entwicklung des gesamten Lehnswesen so sehr im Dunkeln, dass selbst in der Gegenwart nur wenig Gewissheit erreicht ist. Gleichwohl nimmt das Lehnswesen spätestens seit dem Spätmittelalter doch in gewisser Weise an der allgemeinen Verschriftlichung der wirtschaftlich und rechtlich bedeutsameren Vorgänge Teil.

 

Die vorliegende Untersuchung ist die nach dem kurzen Vorwort von Gerhard Rechter vom Staatsarchiv Nürnberg initiierte und von Stefan Saar an der Universität Potsdam betreute Dissertation des anscheinend als Rechtsanwalt und Notar in Berlin tätigen Verfassers. Dieser ist literarisch erstmals mit einer Untersuchung der Fehde der Guttenberg gegen die Vögte und die Adelsfehde gegen Eger im Jahre 1999 hervorgetreten. Im Jahre 2002 edierte er Briefe aus der Petzingerschen Verwandtschaft über den Alltag in Ostpreußen und Berlin und 2005 das Lehnbuch der Schenken von Reicheneck von 1331.

 

In seinem neuen, gediegen ausgestatteten Werk bietet er nach verschiedenen Verzeichnissen auf den Seiten 39ff. eine umfängliche Einführung, an die er eine Reihenfolge der (29) Bischöfe von Eichstätt von etwa 1100 bis etwa 1400 anschließt. Dem folgen Text und Kommentar der beiden Lehnbücher 1/1 (1246-1259-1344-1351) und 1/2 (1365/1383, S. 234-267), wobei das ältere Lehnbuch (Haec sunt feuda ad collationem episcopi Eysteten. spectantia) mit den Worten beginnt primo. Rex Rom(anorum) habet in feudo telonium in Puechparten. Der Inhalt der Quellen (z. B. S. S. 53 Cives in Ingolstatt, 80 Cives de Perchingen, S. 95 Cives Eystetenses, 216 Cives Nürnbergenses, 221 Cives Ratisbonenses, 222 Cives Weissenburgenses, 223 Cives Gredingenses, 224 Cives in Rotenburg, Cives Herriedenses, Cives Spaltenses) wird auf den Seiten 269 bis 410 durch ein Orts- und Personennamenregister von Aachen bis Zulling ausführlich erschlossen, so dass mit dem Werk des Verfassers eine landesgeschichtlich bedeutsame Quelle der Allgemeinheit in vorzüglicher Weise zur Verfügung gestellt ist.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler