Ackermann, Astrid, Film und Filmrecht zwischen 1919 und 1939. Nomos, Baden-Baden 2013. 100 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ackermann, Astrid, Film und Filmrecht zwischen 1919 und 1939. Nomos, Baden-Baden 2013. 100 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Berlin fand im Varieté-Theater Wintergarten am 1. November 1895 die erste öffentliche Filmvorführung statt, die aber nach den Worten der Verfasserin mit dem heutigen Film noch wenig gemein hatte. Neu waren daran das Verfahren der Projektion von auf Filmstreifen fixierten Bildern auf eine Leinwand und die Öffentlichkeit. Gezeigt wurde jedoch nur eine Abfolge so genannter lebender Bilder, so dass die bereits am 22. März 1895 vor einem geschlossenen Publikum den Film Arbeiter verlassen die Lumière-Werke und im Grand Café am Boulevard des Capucines in Paris am 28. Dezember 1895 vor zahlendem Publikum zehn Kurzfilme vorführenden Brüder Lumière mit ihrem ein qualitativ besseren Produkt den Markt für sich gewannen.
Die sich mit diesem Gegenstand beschäftigende Verfasserin wurde in Jena 2004 mit einer Dissertation über den Wandel der Mode auf der Grundlage der frühen europäischen Modejournale promoviert. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind das Filmwesen und die darauf aufbauende Entstehung des Filmrechts. Geschildert werden nach dem kurzen Vorwort für die Entwicklung des Filmes vor allem die soziologische Sicht und für das Filmrecht Zensur, Urheberrecht und Vertragsrecht.
Gegliedert ist die mit einem nicht völlig fehlerfreien Quellenanhang auf den Seiten 73ff. versehene Untersuchung in zwei zeitliche Abschnitte. von 1919 bis 1929 und von 1930 bis 1939. Dabei kann die Verfasserin zeigen, dass vor allem die bei den Verbänden der rasch umfangreiches Publikumsinteresse erweckenden Filmindustrie beschäftigten Rechtsanwälte Grundstrukturen eines Filmrechts erarbeiten und durchsetzen konnten und dass mit dem 20 Paragraphen umfassenden Lichtspielgesetz (der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung) vom 12. Mai 1920 ein erster Jugendschutz (Kodifizierung?) geschaffen wurde. Die Sicherung der Finanzhoheit in den Filmherstellungsunternehmen ermöglichte nach der ansprechenden Ansicht der Verfasserin innerhalb weniger Jahre ab 1933 die ideologische Gleichschaltung der meinungsbildenden Institutionen und Medien durch das nationalsozialistische Regime im Bereich des Filmes.
Innsbruck Gerhard Köbler